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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Pusteblume am 02. Dezember 2021, 11:02:46

Titel: Darf das Jobcenter überhaupt meinen Mietvertrag haben?
Beitrag von: Pusteblume am 02. Dezember 2021, 11:02:46
Guten Morgen,

Durch Zufall ist mir dieser Absatz ,den ich unten im Anhang habe...im Mietvertrag aufgefallen.Das irritiert mich nun oder ich verstehe den Text verkehrt...demnach habe ich verstanden, das ich den Mietvertrag eigentlich nicht weitergeben dürfte...
Ich musste Mietvertrag plus Mietbescheinigubg bisher an Ämter weitergeben um Gelder beantragen und bewilligt zu bekommen.
Wie ist der Text zu verstehen?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Darf das Jobcenter überhaupt meinen Mietvertrag haben?
Beitrag von: blaumeise am 02. Dezember 2021, 11:40:00
Eine Mietbescheinigung, in der alle relevanten Daten stehen, hätte auch gereicht. Alles andere ist eine doppelte, unzulässige Datenerhebung. Nicht mal der Name deines Vermieters geht das JC etwas an, denn der ist nicht leistungsrelevant. Der Einfachheit halber und um Stress zu vermeiden, reichen viele aber direkt den Mietvertrag ein. Aus den Kontoauszügen geht sowieso hervor, wer der Vermieter ist, und die Mietverträge selbst sind meistens Standardformulare.

Zitat von: Pusteblume am 02. Dezember 2021, 11:02:46Das irritiert mich nun oder ich verstehe den Text verkehrt...demnach habe ich verstanden, das ich den Mietvertrag eigentlich nicht weitergeben dürfte...
Dieser Text betrifft etwas anderes als die Weitergabe des MV an das JC. Die Zwecke sind andere.
Titel: Re: Darf das Jobcenter überhaupt meinen Mietvertrag haben?
Beitrag von: Pusteblume am 02. Dezember 2021, 11:44:12
Zitat von: blaumeise am 02. Dezember 2021, 11:40:00
Eine Mietbescheinigung, in der alle relevanten Daten stehen, hätte auch gereicht. Alles andere ist eine doppelte, unzulässige Datenerhebung. Nicht mal der Name deines Vermieters geht das JC etwas an, denn der ist nicht leistungsrelevant. Der Einfachheit halber und um Stress zu vermeiden, reichen viele aber direkt den Mietvertrag ein. Aus den Kontoauszügen geht sowieso hervor, wer der Vermieter ist, und die Mietverträge selbst sind meistens Standardformulare.

Zitat von: Pusteblume am 02. Dezember 2021, 11:02:46Das irritiert mich nun oder ich verstehe den Text verkehrt...demnach habe ich verstanden, das ich den Mietvertrag eigentlich nicht weitergeben dürfte...
Dieser Text betrifft etwas anderes als die Weitergabe des MV an das JC. Die Zwecke sind andere.

Ok ich hatte halt verstanden, das es generell nicht erlaubt ist.Also nur da was dort steht...

Ja ich hatte beides angegeben bei den Ämtern weil bisher beides gefordert wurde.Nicht das es da Stress irgendwie geben könnte.
Hatte mir nichts dabei gedacht...die wollten das haben und dann hatte ich das gemacht eben weil man ja die Gelder auch gebraucht
Titel: Re: Darf das Jobcenter überhaupt meinen Mietvertrag haben?
Beitrag von: 111929 am 06. Dezember 2021, 16:23:00
Ganz klar: so ist die Rechtslage: Kopie Mietvertrag ist zwingend erforderlich zur Leistungsbewilligung. Mietbescheinigung des Vermieters zu verlangen ist rechtswidrig. 
Titel: Re: Darf das Jobcenter überhaupt meinen Mietvertrag haben?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. Dezember 2021, 16:27:31
Zitat von: 111929 am 06. Dezember 2021, 16:23:00ist zwingend erforderlich zur Leistungsbewilligung
Ist es nicht, es reicht eins von beiden.
Mietbescheinigung reicht auch, wenn da alles relevante Enthalten ist.
Titel: Re: Darf das Jobcenter überhaupt meinen Mietvertrag haben?
Beitrag von: 111929 am 06. Dezember 2021, 16:28:58
Ja wenn mensch will das der Vermieter Bescheid über den Hartz 4 bekommt :empathy:
Titel: Re: Darf das Jobcenter überhaupt meinen Mietvertrag haben?
Beitrag von: Yavanna am 06. Dezember 2021, 19:41:41
Zitat von: 111929 am 06. Dezember 2021, 16:23:00
Ganz klar: so ist die Rechtslage: Kopie Mietvertrag ist zwingend erforderlich zur Leistungsbewilligung. Mietbescheinigung des Vermieters zu verlangen ist rechtswidrig.
Rechtsgrundlage?

Es muss nachgewiesen werden,  dass Miete geschuldet und gezahlt wird.  Das kann über den Mietvertrag und die letzte NK Abrechnung gehen,  wenn sich seit Abschluss des MV was geändert hat. Dazu noch Kontoauszüge,  die sind ja eh obligatorisch.
Es kann auch eine  Mietbescheinigung vorgelegt werden, wenn alles relevante drin steht. Siehe auch Beitrag von @blaumeise
Titel: Re: Darf das Jobcenter überhaupt meinen Mietvertrag haben?
Beitrag von: 111929 am 07. Dezember 2021, 16:56:04
Im Mietvertrag steht alles drin: auch die Mietkosten. Zahlungen müssen erst nachgewiesen werden, wenn das JC diese bewilligt hat. Mietschulden vor der JC Bewilligung sind separat zu beantragen-Darlehen etc. Eine Vermieterbescheinigung zu verlangen ist rechtswidrig:siehe Thome ALG II Führer.
Titel: Re: Darf das Jobcenter überhaupt meinen Mietvertrag haben?
Beitrag von: Yavanna am 07. Dezember 2021, 17:16:35
Entweder oder. Es gibt LE, die kein Problem damit haben, den Vermieter was ausfüllen zu lassen.
Wenn der Mietvertrag z.b. 20 Jahre alt ist, muss die aktuelle Höhe der einzelnen Positionen separat neu nachgewiesen werden.