folgender Sachverhalt:
Mein Bewilligungszeitraum läuft am 31.12.2021 aus, WBA Antrag noch nicht abgegeben. Nun steht eine Arbeitsstelle ab dem 01.01.2022 in Aussicht, aber auch noch kein Arbeitsvertrag.
Meine Frage ist daher:
Soll ich den WBA noch abgeben? weil Ende diesen Monats /Anfang nächsten Monats sollte ja auch die Miete überwiesen werden.
Danke schon mal für die ein oder andere Hilfe
Besser is. Zumal Du ja noch nichts schriftlich hast.
Die Veränderung kannst Du dann immer noch abgeben. Und dann gleich Einstiegsgeld beantragen damit Du nicht einen Monat ohne was dastehst
Zitat von: Querkopf am 03. Dezember 2021, 09:31:15Soll ich den WBA noch abgeben?
Ja, würde ich machen. Solange du den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben hast, würde ich dem JC übrigens nichts davon mitteilen, sonst stellen sie die Leistungen üblicherweise erst mal ein.
Wenn dein erstes Gehalt zudem erst im Februar eingeht (da würde ich mit dem AG mal reden), kannst du das ALG II für Januar sogar komplett behalten, da das Zuflussprinzip gilt. Erst im Februar würde dein anrechenbares Einkommen dann aufs ALG II angerechnet. Das müsste das JC ausrechnen und gucken, ob dir weiterhin Leistungen zustehen würden. Eventuell könntest du aber auch Wohngeld beziehen, das muss man dann sehen.
vielen Dank für die beiden Antworten. Das mit dem Einstiegsgeld wollte ich dann auch bei Vorlage eines Arbeitsvertrages eh "beantragen" nur was soll man schreiben?
Das ist Kann Leistung. Formlos mit Begründung reicht.
Das ist dann individuell was Du erstmal brauchst.
Zitat von: Querkopf am 03. Dezember 2021, 09:50:00Das mit dem Einstiegsgeld wollte ich dann auch bei Vorlage eines Arbeitsvertrages eh "beantragen" nur was soll man schreiben?
Beantrage es vorher. Das ESG stellt ein Anreizinstrument dar, eine Beschäftigung, die zwar bedarfsdeckend ist, jedoch nicht üppig aus der Hilfebedürftigkeit heraus führt. Wenn du schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, dann hast du das getan ohne, dass man dich hierfür extra "belohnen" müsste. Daher rate ich dazu den Antrag vor Unterschrift des Arbeitsvertrags zu stellen.
Update:
WBA wurde dann gestern eingereicht, Antrag auf ESG folgt dann kommende Woche mit ein paar Zeilen.
In den paar Zeilen würde ich auf jeden Fall schreiben, dass du mit deinem Job deine Hilfebedürftigkeit wesentlich verringerst oder sogar komplett beendest.
Das Einstiegsgeld kommt nur zum Tragen wenn damit (perspektivisch) die Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann, eine Verminderung ist nicht ausreichend.
Ist halt auch die Frage wie das in einer Optionskommune gehandhabt wird.
Nicht anders. Also WBA in den nächsten Tagen stellen, Einstiegsgeld ebenso und abwarten.
Heute meinen Arbeitsvertrag (ab 01.02.2022) eingereicht. Geld für Februar wäre heute raus (lt. SB auf dem JC). Antrag auf Einstiegsgeld wurde vorletzte Woche eingereicht und lt. SB auf Seite gelegt bis ein Arbeitsvertrag vorliegt.
Muss ich nun noch eine VÄM abgeben und /oder eine Anlage EK?
Die Veränderungsmitteilung sollte auf jeden Fall noch raus. Oder was hat der SB gestern dazu gesagt?
zu dem Thema gab es keine Info, nur dass sie bis Dienstag nicht im Dienst ist. Würden uns kommende Woche noch mal sprechen. Dann werde ich sie mal dahin gehend fragen.
Heute war dann die Rückforderung für Februar 2022 im Briefkasten, da das Gehalt am 28.02.2022 einging und daher im Monat Februar keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorlag.