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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Querkopf am 03. Dezember 2021, 09:31:15

Titel: Ende BWZ und Job
Beitrag von: Querkopf am 03. Dezember 2021, 09:31:15
folgender Sachverhalt:

Mein Bewilligungszeitraum läuft am 31.12.2021 aus, WBA Antrag noch nicht abgegeben. Nun steht eine Arbeitsstelle ab dem 01.01.2022 in Aussicht, aber auch noch kein Arbeitsvertrag.

Meine Frage ist daher:

Soll ich den WBA noch abgeben? weil Ende diesen Monats /Anfang nächsten Monats sollte ja auch die Miete überwiesen werden.

Danke schon mal für die ein oder andere Hilfe

Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: crazy am 03. Dezember 2021, 09:46:13
Besser is. Zumal Du ja noch nichts schriftlich hast.
Die Veränderung kannst Du dann immer noch abgeben. Und dann gleich Einstiegsgeld beantragen damit Du nicht einen Monat ohne was dastehst
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: blaumeise am 03. Dezember 2021, 09:46:37
Zitat von: Querkopf am 03. Dezember 2021, 09:31:15Soll ich den WBA noch abgeben?
Ja, würde ich machen. Solange du den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben hast, würde ich dem JC übrigens nichts davon mitteilen, sonst stellen sie die Leistungen üblicherweise erst mal ein.

Wenn dein erstes Gehalt zudem erst im Februar eingeht (da würde ich mit dem AG mal reden), kannst du das ALG II für Januar sogar komplett behalten, da das Zuflussprinzip gilt. Erst im Februar würde dein anrechenbares Einkommen dann aufs ALG II angerechnet. Das müsste das JC ausrechnen und gucken, ob dir weiterhin Leistungen zustehen würden. Eventuell könntest du aber auch Wohngeld beziehen, das muss man dann sehen.
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: Querkopf am 03. Dezember 2021, 09:50:00
vielen Dank für die beiden Antworten. Das mit dem Einstiegsgeld wollte ich dann auch bei Vorlage eines Arbeitsvertrages eh "beantragen" nur was soll man schreiben?
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: crazy am 03. Dezember 2021, 09:54:37
Das ist Kann Leistung. Formlos mit Begründung reicht.
Das ist dann individuell was Du erstmal brauchst.
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: BigMama am 03. Dezember 2021, 13:57:31
Zitat von: Querkopf am 03. Dezember 2021, 09:50:00Das mit dem Einstiegsgeld wollte ich dann auch bei Vorlage eines Arbeitsvertrages eh "beantragen" nur was soll man schreiben?
Beantrage es vorher. Das ESG stellt ein Anreizinstrument dar, eine Beschäftigung, die zwar bedarfsdeckend ist, jedoch nicht üppig aus der Hilfebedürftigkeit heraus führt. Wenn du schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, dann hast du das getan ohne, dass man dich hierfür extra "belohnen" müsste. Daher rate ich dazu den Antrag vor Unterschrift des Arbeitsvertrags zu stellen.
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: Querkopf am 08. Dezember 2021, 02:31:47
Update:

WBA wurde dann gestern eingereicht, Antrag auf ESG folgt dann kommende Woche mit ein paar Zeilen.
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: blaumeise am 08. Dezember 2021, 11:36:51
In den paar Zeilen würde ich auf jeden Fall schreiben, dass du mit deinem Job deine Hilfebedürftigkeit wesentlich verringerst oder sogar komplett beendest.
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: BigMama am 08. Dezember 2021, 12:35:29
Das Einstiegsgeld kommt nur zum Tragen wenn damit (perspektivisch) die Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann, eine Verminderung ist nicht ausreichend.
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: Querkopf am 09. Dezember 2021, 03:13:43
Ist halt auch die Frage wie das in einer Optionskommune gehandhabt wird.
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: Sheherazade am 09. Dezember 2021, 09:16:42
Nicht anders. Also WBA in den nächsten Tagen stellen, Einstiegsgeld ebenso und abwarten.
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: Querkopf am 27. Januar 2022, 16:24:02
Heute meinen Arbeitsvertrag (ab 01.02.2022) eingereicht. Geld für Februar wäre heute raus (lt. SB auf dem JC). Antrag auf Einstiegsgeld wurde vorletzte Woche eingereicht und lt. SB auf Seite gelegt bis ein Arbeitsvertrag vorliegt.

Muss ich nun noch eine VÄM abgeben und /oder eine Anlage EK?
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 08:28:44
Die Veränderungsmitteilung sollte auf jeden Fall noch raus. Oder was hat der SB gestern dazu gesagt?
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: Querkopf am 28. Januar 2022, 13:54:11
zu dem Thema gab es keine Info, nur dass sie bis Dienstag nicht im Dienst ist. Würden uns kommende Woche noch mal sprechen. Dann werde ich sie mal dahin gehend fragen.
Titel: Re: Ende BWZ und Job
Beitrag von: Querkopf am 23. März 2022, 14:25:00
Heute war dann die Rückforderung für Februar 2022 im Briefkasten, da das Gehalt am 28.02.2022 einging und daher im Monat Februar keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorlag.