Erstantrag Corona Alg2,das WEP Formular, Merkblatt/Niederschrift,wie richtig reagieren?
Hallo liebe Leute,
erstmals herzlichen Dank im Voraus für das spitzen Forum und deren Hilfe, ein Hoch auf das Internet!
Jetzt zum Thema Erstantrag Corona Sozial Paket ALG2, ich habe hier bereits viel gelesen und auch sehr viel für mich verwertbares an Infos, dennoch scheint ja leider jeder Fall etwas individuell zu sein.
Aaalso :smile:,
Ich habe eine VA am 26.11.21 gestellt und Eine NK Abrechnung, Personalausweis (Jaja, ich weiß) ,SV Antrag sowie die von der KK aktuell seit 01.07.21 fälligen Mitgliedsbeiträge als Kopie per Email gesendet.
Jetzt kam natürlich ein Umschlag mit Nachschlag zu den noch benötigten Dokumenten, was das alles ist steht im Anhang der hier hochgeladen wurde.
Nun zur Wohnsituation, die 1 Millionste, leider.
Ich wohne seit 2008 mit einer Frau zusammen in einer 78qm großen WG und ja, es ist wirklich so.
Zwar stehen wir beide als Hauptmieter/in im Mietvertrag dennoch wird seit Mietanfang jede Miete einzeln auf das Vermieterkonto gezahlt und auch die von Vermieter rückerstatteten Nebenkosten (Ja,wir bekommen zurückJ) gehen anteilig getrennt auf die Konten.
Alles, immer getrennt...Partner auch
Im VA habe ich zudem unter dem Punkt ,,Ich wohne zusammen mit" 1 Person (zum Beispiel andere Personen in einer Wohngemeinschaft) angegeben. Mehr nicht, das war schon o.k. so oder ?
Vor Corona war ich viel unterwegs und 301€ Kaltmiete damals Neubau ein Argument für die WG Gründung denn dazu gibt über 90qm Abstellfläche.
Doch bei den Dokumenten lag die Anlage EK 2x sowie die Anlage WEP dabei.
Das Amt unterstellt uns ohne Umschweife das wir eine BG sind oder sogar Eheähnliche Gemeinschaft wenn ich das mit dem WEP Formular richtig verstanden habe.
EK ist klar, ausgefüllt, nur für mich und das Formular WEP habe ich nur oben meinen Namen eingetragen und das wars,ist das korrekt? Abgegeben hab ich das noch nicht.
Muss ich eine Meldebescheinigung einreichen obwohl Pass vorliegt?
Kontoauszüge muss ich noch einreichen und mir ist aufgefallen das ich im VA vergessen habe anzukreuzen das ich nicht über erhebliches Vermögen verfüge, kann ich das auf ein Blatt vermerken, nachträglich? Habe nämlich keines,leider
Natürlich noch die Masterfrage:"Womit haben Sie vor Antragstellung ihren Lebensunterhalt bestritten?" Ich hab etwas Bargeld teilweise auch durch den Verkauf von Studioeq.2020 das ich für Miete und KK einzahle auch innerhalb der drei letzten Monate. Darlehnsvertrag könnte ich über meine Dad haben.Was sollte ich denn da jetzt schreiben? Vom Gesparten? Immerhin sagt doch das Coronagesetz das ich etwas haben darf.
Ich weiß viele Sachen und als Neuling bin ich etwas überfordert, will mir aber keine Knüppel in den weg werfen
Was kann ich machen um mich zu wehren? Falls es ins stocken gerät, riecht nach Problemen und Verzögerung obwohl das Coronagesetz anderes sagt zum Thema Wohnkosten etc und vorläufiger Bewilligung...
Tausend Dank fürs lesen und evtl. Hilfe
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Dann schickst Du das Zeug zurück mit Irrtümlich zugesendet und gut
Da deine Mitbewohnerin keinen Antrag gestellt hat und auch nicht virhat einen zu stellen.
Super, der Vermieter akkzeptiert 2 Zahlungen.
Das wäre dann auch auf deinen Kontoauszügen zu sehen, die Du ja für die letzten Monate eh abgeben musst.
Wovin Du vor Antragstelkung gelebt hast ist irrelevant. Lediglich ob Du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und damit ggf. Alg1 bekämst ist relevant.
Was Du an Miete zahlst hast Du angegeben, wenn der Vermieter gut drauf ist, kann er die Vermieterbescheinigung für Dich ausfüllen
Rockingchair
Zitat von: Rockingchair am 03. Dezember 2021, 13:21:46Ich habe eine VA am 26.11.21 gestellt und Eine NK Abrechnung, Personalausweis (Jaja, ich weiß) ,SV Antrag sowie die von der KK aktuell seit 01.07.21 fälligen Mitgliedsbeiträge als Kopie per Email gesendet.
Also ist der vereinfachte Antrag gestellt, hast du eine Ahnung warum die jetzt noch mal ein Antrag verlangt wird. Gibt es da noch ein Schreiben dazu das du nicht eingestellt hast dass wäre wohl wichtig auch noch lesen zu können.
KK Bescheinigung geht klar weil die Kostenaufstellung keine Mitgliedsbescheinigung ist.
Zitat von: Rockingchair am 03. Dezember 2021, 13:21:46Im VA habe ich zudem unter dem Punkt ,,Ich wohne zusammen mit" 1 Person (zum Beispiel andere Personen in einer Wohngemeinschaft) angegeben. Mehr nicht, das war schon o.k. so oder ?
Eigentlich nicht da gehört eine 0 hin, aber wenn du kannst dann zeig mal wo bei dem https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachter-antrag-arbeitslosengeld-ii_ba146399.pdf du das hingesetzt hast!
Auf jeden Fall wird es ab da kompliziert und wenn du das JC nicht überzeugen kannst, die Erklärung von dir war gut auch mit Rückzahlung NK, dann bereite dich auf den Gang zum SG vor.
Zitat von: Rockingchair am 03. Dezember 2021, 13:21:46Vor Corona war ich viel unterwegs und 301€ Kaltmiete damals Neubau ein Argument für die WG Gründung denn dazu gibt über 90qm Abstellfläche.
Kannst du das mal verständlich erklären mit den 90qm und der Wohnung an sich?
Zitat von: Rockingchair am 03. Dezember 2021, 13:21:46Das Amt unterstellt uns ohne Umschweife das wir eine BG sind oder sogar Eheähnliche Gemeinschaft wenn ich das mit dem WEP Formular richtig verstanden habe.
Das dürfte das oben erwähnte Schreiben sein, dass braucht man um weiter helfen zu können.
Zitat von: Rockingchair am 03. Dezember 2021, 13:21:46EK ist klar, ausgefüllt, nur für mich und das Formular WEP habe ich nur oben meinen Namen eingetragen und das wars,ist das korrekt?
EK ja und WEP nein und für deine Mitbewohnerin gar nichts und Sie erst recht nicht.
Zitat von: Rockingchair am 03. Dezember 2021, 13:21:46Muss ich eine Meldebescheinigung einreichen obwohl Pass vorliegt?
Ja
Zitat von: Rockingchair am 03. Dezember 2021, 13:21:46
Kontoauszüge muss ich noch einreichen und mir ist aufgefallen das ich im VA vergessen habe anzukreuzen das ich nicht über erhebliches Vermögen verfüge, kann ich das auf ein Blatt vermerken, nachträglich? Habe nämlich keines,leider
der letzten drei Monate und du brauchst es nicht nachmelden kannst es aber.
Allerdings würde ich überlegen nicht gleich einen komplett neuen Vereinfachten Antzrag auszufüllen und das dann richtig machen und zu dem Antrag ein Erklärungsschreiben
fest anheften in dem du darauf hinweist dass das Formular zu verwirrend war und du jetztn erfahren hast das die Angabe zu dem Mitbewohner falsch war und du zusätzlich das Kreuz für das Vermögen vergessen hast. Das Schreiben zwingend mit Nachtrag zum Antrag vom Titulieren und darin auch ruhig so Worte wie Richtigstellung zu verwenden.
Hast du das allein gemacht oder unter Mithilfe des JC denn dann könnte man von falscher Beratung ausgehen?
Zitat von: Rockingchair am 03. Dezember 2021, 13:21:46Was sollte ich denn da jetzt schreiben? Vom Gesparten? Immerhin sagt doch das Coronagesetz das ich etwas haben darf.
Ja von gespartem und wenn dein Dad dir Geld geliehen hat dann zwingend einen Darlehensvertrag mit Ihm aufsetzen, so einer muss den Bestimmungen entsprechen also die Rückzahlungsmodalitäten usw. s. Muster > Beispiele für einen Darlehensvertrag (http://hartz.info/index.php?topic=1790.msg13947#msg13947) > oder hier
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung (http://hartz.info/index.php?topic=108273.0)
Sobald du einen Termin hast kümmere dich darum das du einen Beiostand hast der dich begleitet. Das JC dürfte MN sein und die sind sogar noch relativ vernünftig. Also zumindest gewesen.
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.msg2129#msg2129)
hier dem weiterführenden Link folgen!
MfG FN
Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)
Danke für deine schnelle Antwort.
So ganz schön viel aber ich versuche es mal step by step.Ausser den hochgeladenen Dokumenten gab es noch ein Anschreiben lade ich aber auch gerne noch mal hoch.
Das ist der VA wie ich ihn angekreuzt habe,zumindest hier die Passage.
Also mehr als die Dokumente gibt es nicht.
Das WEP Formular erst gar nicht abgeben,meintest du das so?
Ja, Fettnäpfchen Mindelheim..."Das Schreiben zwingend mit Nachtrag zum Antrag vom Titulieren und darin auch ruhig so Worte wie Richtigstellung zu verwenden..." Ohje,klingt kompliziert und Beistand habe ich nicht zu dieser Uhrzeit,schwierig würde dieses Prozedere die Antragsfrist weiterhin wahren?
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Rockingchair
Zitat von: Rockingchair am 03. Dezember 2021, 13:54:50So ganz schön viel aber ich versuche es mal step by step.
:mocking: Dachte ich mir bei deinem Schreiben auch.
Zitat von: Rockingchair am 03. Dezember 2021, 13:54:50Das ist der VA wie ich ihn angekreuzt habe,zumindest hier die Passage.
Dann ist das klar, aber VuE wurde erst gar nicht überprüft sondern wie du selber erkannt hast gleich vermutet. Dem gilt es zu widersprechen was nicht einfach ist, also das man da auch so leicht damit durchkommt.
Zitat von: Rockingchair am 03. Dezember 2021, 13:54:50Das WEP Formular erst gar nicht abgeben,meintest du das so?
Genau
Zitat von: Rockingchair am 03. Dezember 2021, 13:54:50Ohje,klingt kompliziert und Beistand habe ich nicht zu dieser Uhrzeit,schwierig würde dieses Prozedere die Antragsfrist weiterhin wahren?
Laut Einladung gibt es keine Uhrzeit also sehr wahrscheinlich reicht es am Empfang abzugeben oder per Post. Daher ist ein Beistand nur als Zeuge zur Abgabebestätigung zu sehen.
Ich mache das gerne an der Rezeption mit einem Laufzettel wo alles abgegebene aufgelistet ist und da lass ich mir einen Eingangsstempel geben und dann ab in den (wichtigsten) Ordner abheften.
Bei Einwurf in den Briefkasten, was ja zu Coronazeiten wahrscheinlich ist weil es keinen Einlass geben könnte >
ZitatZitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Der Antrag ist gestellt und wirkt rückwirkend zum 01.11.. Solltest du länger brauchen kommt die Nachholung zum tragen und dann geht es weiter. Aber bis zum Termin solltest du das ja locker schaffen.
Grobes Muster auf die Schnelle:
Briefkopf mit BG nummer
An JC
MN
z.Hd. ....
Nachtrag zum Antrag vom 26.11.21
S.g.D.u.H.
Mit Bedauern stelle ich anhand Ihrer Mitwirkungsaufforderung fest das entweder ich bei ausfüllen des vereinfachten Antrages einen Fehler gemacht habe. Oder aber sie haben nicht erkannt das es hier um eine Wohngemeinschaft kurz WG genannt geht.
Im Antrag steht eindeutig das man das Kreuz bei einer WG setzen soll und das eine VuE Vermutung überprüft wird. Dies wurde erst gar nicht gemacht und sofort eine VuE angenommen sonst hätten sie mir nicht die Anforderungen nach Anlage/n WEP und 2x EK geschickt.
Urspünglich wollte ich das erste Kästchen ankreuzen in dem ich angebe das ich allein lebe, dies wurde aber durch den irreführenden Begriff in Klammer >sonstigen Personen (zum Beispiel andere Personen in einer Wohngemeinschaft)< von mir dann doch nicht gemacht. Da ich festgestellt habe dass ich bei der Vermögensangabe kein Kreuz gemacht habe lasse ich Ihnen einen Korrekt ausgefüllten vereinfachten Antrag als Ergänzung/Ersatz des ersten Antrages zu kommen.
Zu Ihrer Vermutung einer VuE kann ich Ihnen versichern dass diese nicht besteht und auch nie bestehen wird. Keine der vier Voraussetzungen wird von mir erfüllt um eine VuE zu bilden. dazu schreibst du dann die Erklärungen von deinem Einstiegsschreiben hier...
Ich wohne seit 2008 mit einer Frau zusammen in einer 78qm großen WG und ja, es ist wirklich so.
Zwar stehen wir beide als Hauptmieter/in im Mietvertrag dennoch wird seit Mietanfang jede Miete einzeln auf das Vermieterkonto gezahlt und auch die von Vermieter rückerstatteten Nebenkosten (Ja,wir bekommen zurückJ) gehen anteilig getrennt auf die Konten.
Alles, immer getrennt...Partner auchHiermit fordere ich sie auf das sie den Ersatzantrag beachten, ihre Vermutung einer VuE als hinfällig ansehen und meinen Antrag umgehend und zügig bearbeiten.
MfG Rockingchair
Also so in etwa + nachbearbeitung würde ich das machen.
Zum Beistand das wäre wichtig für Termine in denen du beim JC vorsprechen sollst.
MfG FN
Du bist der King,wirklich...
Danke Danke Danke...mir kullern die Tränen,no joke...
Würde dir direkt am liebsten einen ausgeben...oder zwei,drei :smile:
Werde den Thread mit news dazu weiter aktualisieren...
Rockingchair
Wenn du willst solltest du das Schreiben für das JC zum querlesen einstellen, gehört zu meinen Standardempfehlungen. Vorher ist immer besser als hinterher wie du jetzt anhand des Eintrages ich wohne mit einer Person zusammen gelernt hast.
Ansonsten danke für´s Danke und viel Erfolg!
Ein schönes WE
FN
Mache ich :mail:
Dir natürlich auch ein schönes WE
Hallöle :)
Hier ist der korrigierte VA , wie ich ihn jetzt angekreuzt habe...noch nicht abgegeben.
Brief bin ich grade drann...lade ich dann auch noch hoch.
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Hier der Brief...
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Rockingchair
Zitat von: Rockingchair am 05. Dezember 2021, 17:10:48Hier ist der korrigierte VA
Passt und das Antragsdatum nimmst du das ursprüngliche also den 26.11.21
Beim Betreff würde ich dringend empfehlen noch zu ergänzen mit
/ErsatzAntrag wegen Richtigstellung zum Antrag vom 26.11.Beim Brief würde ich einen Absatz machen wenn
es mit der Erklärung das du dein Kreuz bei Vermögen nicht gemacht hast losgeht.
und bei
dies wurde erst gar nicht gemacht würde ich
diese Überprüfung wurde gar nicht gemachtWenn du das Merkblatt erhalten hast passt es, wenn nicht würde ich es auch nicht ankreuzen.
MfG FN
Super,
Ok,das wird dementsprechend geändert,was das Merkblatt betrifft das habe ich nicht bekommen,der Umschlag den ich bekommen habe enthielt alle Dokumente bzw.Anschreiben die ich hier hochgeladen habe,abgesehen von Anlage WEP&EK.Habe heute die KK Mitgliedsbescheinigung geordert und die Meldebescheinigung...muss ich Morgen machen das Amt ist wegen Corona geschlossen.Traurigerweise bereite ich mich auf das schlimmste vor,meine Tabs bestehen nur noch aus H4 Hilfen und Hinweisen :schock: wäre natürlich golden wenn das ohne Theater doch rasch bewilligt würde (ächsz,konjunktiv)
Rockingchair
Ja das ist immer ein Problem da viele SB unter Anweisung stehen und/oder keine Ahnung haben und stellenweise unter Hybris leiden.
Es kann also durchaus dazu kommen dass man da noch nacharbeiten muss.
Für dich ganz wichtig ist ein Ordner der nur mit JC zu tun hat und da alles abzuheften. Zeitgleich im Computer abspeichern. Damit ist wirklich alles gemeint auch von allem was du abgibst Kopien vorlegen und einen Eingangsstempel darauf machen lassen. "Du brauchst das für deinen eigenen Ordner als Nachweissammlung" ist die Standartantwort falls gefragt wird, weil manche nicht einmal einen Eingangsstempel geben wollen.
MfG FN
Ich mach das so wegen Corona,
die geforderten Anlagen in Kopie mit Zeuge bzw auf Video einwerfen und zusätzlich das gleiche per Email senden,soviel kann bei dem doch kleinen Jobcenter nicht verloren gehen,hoffe ich.Es ist ja auch soweit alles angekommen.Der eigentliche Anspruch auf Grundsicherung ist erfüllt,bleibt noch die vermutete BG,die durch konsequent getrennte Konten widerlegt werden kann,Versicherungen etc existieren erst gar nicht und Mitbewohnerin wird keinerlei Infos rausgeben.In unsrer Hütte hängen nicht mal Bilder von uns,egal in welcher konstellation :nea: es ist wirklich,echt eine Zweck WG...Jeder kann tun und lassen wie es beliebt,Mitbewohnerin war vor Corona 1Jahr auf Malle,hat Freund in anderer Stadt und ich bin,weil DJ, Monatelang irgendwo in der EU...und ständig andere Liebchen am Start
Rockingchair
Unter den Bedingiungen müsste man gut gegen eine VuE angehen können.
Aber wie schon mal erwähnt:
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 13:53:05Das JC dürfte MN sein und die sind sogar noch relativ vernünftig. Also zumindest gewesen.
Daher Daumen drück!
Wäre nett wenn du eine Rückmeldung gibst wenn es reibungslos klappt, ansonsten werden wir uns wahrscheinlich eh wieder lesen :zwinker:
MfG FN
Auf alle Fälle,das mache ich von A bis Z
Darf das JC denn einen Bescheid aktuell ablehnen obwohl Bedürftigkeit besteht und VuE evtl noch nicht abschliessend beantwortet werden kann ?
Rockingchair
Zitat von: Rockingchair am 07. Dezember 2021, 14:45:59Darf das JC denn einen Bescheid aktuell ablehnen obwohl Bedürftigkeit besteht und VuE evtl noch nicht abschliessend beantwortet werden kann ?
Nein
aber kommt trotzdem immer wieder vor.
Lies dir mal den Ratgeber Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0) durch. Da wird explizit darauf eingegangen!
MfG FN
Hallo,
also nachdem ich sämtliche Zettelchen zusammengetragen und mit Zeuge in den Postkasten geworfen habe, sowie das ganze zusätzlich per Email gesendet wurde, ist bis heute noch nichts bei mir angekommen.Abgabetermin war 17.12.21 und eingeworfen habe ich am So.12.12.21 sollte ich zwei Wochen warten ? Antragstellung war 26.11.21.Anrufen und fragen? Was ist wenn die sagt (was ich nicht hoffe) das sie keine Doks bekommen hat? (Miniamt)
Zitat von: Rockingchair am 20. Dezember 2021, 15:01:44
also nachdem ich sämtliche Zettelchen zusammengetragen und mit Zeuge in den Postkasten geworfen habe, sowie das ganze zusätzlich per Email gesendet wurde, ist bis heute noch nichts bei mir angekommen.Abgabetermin war 17.12.21 und eingeworfen habe ich am So.12.12.21 sollte ich zwei Wochen warten ?
Ich glaube nicht, dass du Weihnachten da jemanden ans Telefon bekommst. Es spricht aber nichts dagegen, morgen mal anzurufen und nachzufragen, ob jetzt alles vollständig ist.
Ja sicher ist alles zusammen was nötig ist um einen vorläufige Bewilligung zu erhalten...glaube die will mich dissen:(
Mit dissen, wird das nichts zu tun haben, bist halt nicht der einzige Antragsteller. Frag morgen freundlich nach
Wie man in den Wald hinein ruft...
Bin immer freundlich :smile:
Sooo,
heute habe ich Nachricht bekommen und bin baff :sad:
Man könne meinen Antrag vom 26.11.21 nicht bearbeiten weil Doks fehlen und das ist nicht wahr...auch §41a juckt da niemand...
Beim Mietvertrag fehlen die üblichen Kündigungsklauseln die habe ich nicht ausgedruckt nur, Seite 1 und 8 also letzte Seite mit Unterschriften, Kontoauszüge bis auf den Tag der Abgabe...was soll ich tun ? Klage beim Sozialgericht?
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Das JC will die Auszüge bis zum Tag der Antragstellung am 26.11. Wie in der Aufforderung zur Mitwirkung beschrieben fehlt der Zeitraum vom 02.11.2021 bis 25.11.2021. Außerdem gehen aus Seite 1 und 8 des Mietvertrags offenbar nicht alle notwendigen Daten hervor um die KdU zu berechnen.
Zitat von: Rockingchair am 22. Dezember 2021, 16:41:12was soll ich tun ?
Schnellstmöglich die Unterlagen einreichen.
Zitat von: Rockingchair am 22. Dezember 2021, 16:41:12Klage beim Sozialgericht?
Nein, ohne vollständige Unterlagen kann der Anspruch nicht richtig berechnet werden.
Außerdem fehlt in dem hochgeladenen Schreiben die zweite Seite. Du hast nur Seite 1 und Seite 3 hochgeladen.
Hallo Big Mama,
danke für deine Antwort.
Die Kontoauszüge gehen vom 01.09 bis zum 02.11 und danach gab es nichts mehr,keine Kontobewegung bzw Eingang o.ä
Das Hauptkonto vom 03.09 bis 12.12 also bis zur Abgabe der Doks.
Zudem wird das JC wahrscheinlich ohnehin eine Kontoabfrage vorgenommen haben,es gab bzw gibt keinen Zufluss.
Ottokars Zusammenfassung besagt doch, das selbst wenn die Ermittlung voraussichtlich länger dauert, die vorl.Bewilligung zu erfolgen hat (Paragraf 41a) zudem das Bedarf gedeckt werden muss wenn er besteht und er besteht lt.Kontostand. Das Coronaschutzpaket sollte doch schnell und unkompliziert sein :heul:
Womit ich meinen Lebensunterhalt vor Antragsstellung betritt habe ich ebenfalls mitgeteilt,schriftlich,per Post und per Email...alles doppelt eingereicht.Das Amt ist Miniatur und ich habe eine Woche vor Abgabetermin geliefert.
Auf Seite 2 des Jobcenterschreibens stehen meine Pflichten...denen ich allesamt beigekommen bin und natürlich das ich solange ich keine Leistungen erhalte nicht krankenversichert bin.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Rockingchair am 22. Dezember 2021, 19:34:13Zudem wird das JC wahrscheinlich ohnehin eine Kontoabfrage vorgenommen haben,es gab bzw gibt keinen Zufluss.
Das JC darf nicht ohne Weiteres eine Kontenabfrage machen.
Den Mietvertrag einzureichen bzw die fehlenden Seiten, sollte doch kein Problem darstellen.
Meine Empfehlung wäre, die fehlenden Seiten nachzureichen oder alternativ ne Miterbescheinigubg aus der die Datrn hervorgehen und ne Stellungnahme zu den Kontoauszügen. Das Datum der Erstellung dürfte ja sichtbar sein, so dass nachvollziehbar ist, dass keine weiteren Buchungen stattgefunden haben.
Ja das mache ich.
Die fehlenden Seite habe ich grade eingescannt und zum PDF verpackt.Das Deckblatt bzw. das Schreiben womit ich meinen Lebensunterhalt bestritt schick ich auch gleich nochmal mit.
Anrufen werde ich auch Morgen früh...
Und das habe ich im Netz gefunden zum Thema Kontoabfrage:
"Im August 2007 wurde § 93 Abs. 8 Abgabenordung (AO) dahingehend ergänzt, dass auch u.a. die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch das Recht erhalten, nach belieben, also ohne besonderen Grund, eine Kontendatenabfrage durchzuführen. Dazu reicht die bloße Annahme, also Unterstellung, der Erfolglosigkeit anderer Maßnahmen zur Klärung."
Welche Konten können abgefragt werden?
Jedes Kreditinstitut in Deutschland muss folgende Angaben von Konten und Depots, die sog. Kontostammdaten, speichern und auf Anfrage dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen, welche die Daten gesammelt an die anfragende Stelle weiterleitet (§ 24c Kreditwesengesetz – KWG):
Kontonummer
Tag der Errichtung und der Auflösung eines Kontos
Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers und, sofern vorhanden, des oder der Verfügungsberechtigten
zusätzlich bei abweichend wirtschaftlich Berechtigten: Name und Anschrift des/der abweichend wirtschaftlich Berechtigten
:offtopic:
Zitat von: Rockingchair am 22. Dezember 2021, 19:34:13
Das Coronaschutzpaket sollte doch schnell und unkompliziert sein :heul:
Es wäre nicht das 1. JC und sicher nicht das Einzige, das es übertreibt. Die bleiben in ihrem bekannten Modus des Genralverdachtes und Kontrollwahns.
Ich finde leider gut, dass "Normalbürger" endlich mal ein Bild davon bekommen, wie man unter Hartz 4 behandelt wird und was das bedeutet.
https://www.hartziv.org/news/20210714-hartz-iv-antrag-sozialgericht-stoppt-jobcenter-schikane.html
Hartz IV Antrag: Sozialgericht stoppt Jobcenter-Schikane
Danke Heinz-Otto, ich habe es gelesen...gehört leider auch zu den nützlichen Artikeln.
Das letzte mal als ich da mal Hilfe brauchte, war vor genau 20 Jahren...3 Monate Bezug ergab am Ende 7 Jahre! SG geklage , von A bis MUC :wand: wegen "Beamtenfehler". In Augsburg wollte der Richter mich in 10min abfrühstücken (bin direkt von der Arbeit in den Gerichtssaal gehetzt),habe erstmal nix gecheckt was er gesagt hat, bat darum das nochmal ins normal Deutsch zu übersetzten und habe dann, zu seinem Unmut, "Nein,mache ich nicht!" gesagt, unverschämt von mir,ich weiß :no:...schlappe 3 Jahre später, habe ich erst in München eine Sozialrichter bekommen der diesen Namen auch verdient und Recht zugesprochen bekommen. :flag:
Traurig,das Mensch sowas mitmachen muss und es keine wirkliche Anlaufstelle existiert,die außerhalb von SG, schlichtet und /oder eingreift.
Hallo liebe Leute,
es gibt schon wieder was...merkwürdiges,heute 30.12.21;16:45Uhr per email bekommen...folgendes steht drin:
Bitte reichen Sie eine Aufstellung der monatlichen Mietzahlung in Kaltmiete und Nebenkosten, Heizkosten ein.
Stellungnahme zu den Einzahlungen am 06.12.21 i.H. von 400,00 EUR und 05.11.21 i.H. von 500,00 EUR.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe bereits alle! notwendigen Unterlagen abgegeben, die Geldbeträge sind Geldgeschenke und auch als einmalige Zahlung angekreuzt bzw. deklariert
Was nun ?? Bin auf 180...hab das Gefühl die wollen mich hinhalten...Konto leer :help:
...so,habe mir nun mit einer Vorlage von Ottokar beholfen und dem JC ein Schreiben geschickt.
Werde evtl. am Montag beim SG einen Eilantrag stellen...
Bedanke mich bei allen Urgesteinen und Hilfeleistenden Usern :danke: und wünsche allen einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2022, viel Glück und Gesundheit :clever: :bye:
Rockingchair
Zitat von: Rockingchair am 30. Dezember 2021, 17:30:51Ich habe bereits alle! notwendigen Unterlagen abgegeben, die Geldbeträge sind Geldgeschenke und auch als einmalige Zahlung angekreuzt bzw. deklariert
Also eine doppelte Datenerhebung da du ja alles abgegeben hast?
Wie hat das JC eigentlich auf dein Schreiben reagiert das ganz am Anfang hier besprochen wurde, also der Klarstellung Antwort 4 ?
Zitat von: Rockingchair am 31. Dezember 2021, 10:51:19...so,habe mir nun mit einer Vorlage von Ottokar beholfen und dem JC ein Schreiben geschickt.
Werde evtl. am Montag beim SG einen Eilantrag stellen...
Falls du hier weitere Fragen hast dann wird man das zum lesen brauchen
und was das SG betrifft, dass war fast absehbar wenn die so weitermachen :
Zitat von: « Antwort #2 am: 03. Dezember 2021, 13:53:05 »Eigentlich nicht da gehört eine 0 hin, aber wenn du kannst dann zeig mal wo bei dem https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachter-antrag-arbeitslosengeld-ii_ba146399.pdf du das hingesetzt hast!
Auf jeden Fall wird es ab da kompliziert und wenn du das JC nicht überzeugen kannst, die Erklärung von dir war gut auch mit Rückzahlung NK, dann bereite dich auf den Gang zum SG vor.
Zitat von: Rockingchair am 31. Dezember 2021, 10:51:19und wünsche allen einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2022, viel Glück und Gesundheit :clever:
Danke Dir auch!
Hallo Fettnäpfchen,
zuerst mal,der Änderungsantrag den ich eingereicht habe, hat insofern Wirkung gezeigt (Goldstatus_Danke nochmal dafür:), das bezüglich einer Vermuteten BG nichts mehr erwähnt und auch keine Formulare zugesendet oder verlangt wurden, ich hoffe das ist damit vom Tisch (toi,toi,toi)
Die im zweiten Schreiben geforderten Unterlagen habe ich ebenfalls zugesendet und hoffte nun auf den vorläufigen Bewilligungsbescheid...Pustekuchen,denn wie oben erwähnt bekam ich gestern, schön um 16:45 Uhr eine Email von einer neuen SB.
Heute Morgen konnte ich da allerdings niemanden erreichen..ca.8:30 - 9.45 Uhr, hatte aber gestern schon die Textvorlage von Ottokar modifiziert und auch heute Unterschrieben gesendet.
Emailkorres. und Antrag habe ich hier hochgeladen.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Generell gefällt mir, wie du schreibst.
Dass sich diese Strafanzeigssachen noch immer hartnäckig halten ist echt schlimm. :wand:
Wo hast du diesen Unsinn her?
Das kann man vergessen.
Vor allem das mit der Rechtsbeugung :wand:
Man sollte sich mal mit den § beschäftigen, was Betrug, Nötigung, Rechtbeugung und Körperverletzung ist.
Hier mal eine Abfassung eines Anwalts
https://www.frag-einen-anwalt.de/Strafanzeige-gegen-das-Jobcenter-undoder-den-Leistungssachbearbeiter-erstatten--f264952.html
Zitat1. Käme hier eine Strafanzeige wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung in Betracht?
2. Liegt hier der Tatbestand der Rechtsbeugung vor?
3. Macht eine Strafanzeige wirklich Sinn?
4. Gegen wen muss Strafanzeige gestellt werden? Gegen den Leistungssachbearbeiter als Initiator des betreffenden Versagungsbescheids, den Geschäftsführer als Gesamtverantwortlichen und/oder die Mitarbeiterin der Widerspruchsstelle, die die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruchs beharrlich ignoriert?
Das war in der Steilvorlage von Ottokar mit dabei, hier in der Rubrik Vorlagen, er stellte es aber ausdrücklich jedem frei diesen (hässlichen) Satz dazu zu nehmen oder nicht.
Du hast Recht, besser ist es sich im vorhinein mit dem besagten Paragrafen zu beschäftigen. Jetzt ist das Ding durch :scratch:, too late...schieße ich auch mal ein bisschen am Ziel vorbei,tut der Sache aber, denke ich, keinen Abbruch, es geht ja primär um die Bewilligung sowie Unterlagenanforderei :sad:
Bei derart Willkür und Existenzgefährdung geht einem halt mal der Gaul durch.
Es sollte viel mehr publik gemacht werden, wie der JC-Alltag die Schikanen und Willkür aussieht.
Am besten in allen Nachrichten als regelmäßiger Nachrichticker.
Leider utopisch und politisch nicht gewollt, dass das Volk erfährt, dass Bürger systematisch belogen werden, um ihre Rechte und Leistungsansprüche gebracht werden.
Wie du schon mal geschrieben hast..."am liebsten würde ich mal das ganze zum Bundestag/minister schicken" (frei aus dem Gedächtnis zitiert:)
Diesen Gedanken habe ich zwischen drin auch und ärgere mich, das ich selbst so ein fauler Beutel :teuflisch: bin und es nicht einfach mache...am beste wäre es eh, wenn ich König von Deutschland wär :cool:
Ich klink mich für heute aus dem Harz/Grundsicherungsdrama aus und fange jetzt mit Gin Tonic an...Cheers :grins: bis demnächst :bye:
Zitat von: Heinz-Otto am 31. Dezember 2021, 16:14:32Am besten in allen Nachrichten als regelmäßiger Nachrichticker.
Leider utopisch und politisch nicht gewollt, dass das Volk erfährt, dass Bürger systematisch belogen werden, um ihre Rechte und Leistungsansprüche gebracht werden.
Findest du nicht, dass du damit ein bißchen übers Ziel hinausschießt? Dir sollte bewusst sein, dass diejenigen, bei denen es läuft wie es soll, nicht in einem Forum wie diesem nach Hilfe fragen.
Nochmal, du musst nicht zwingend in jedem Faden, in dem du hilfst, deinen Unmut über die Politik zum Ausdruck bringen und deine Sicht hierzu als allgemeingültig darstellen. Viele Menschen empfinden es anders und fühlen sich nicht systematisch belogen und um ihre Leistungsansprüche gebracht.
Big Mama
Antwort gibt es hier von Small Papa
https://hartz.info/index.php?topic=127588.0#new
Hallo Freunde der Nacht,
neues Jahr, neues Glück? Habe gestern eine neue Email bekommen...habe ich gepostet, meine Antwort dazu :
Sehr geehrte Frau XXX,
genau das ist das Problem an ihrer Bearbeitungsweise die absolut gegen den §41a verstösst.
Das fehlen der Seite 2 des Mietvertrages entbindet sie nicht von der vorläufigen Bewilligung. Die dort befindlichen Daten haben mit der aktuellen Realität nichts mehr gemein, da veraltet, dazu haben sie von mir aktuelle Mietkostendaten erhalten, diese sind ebenfalls auch aus den Kontoauszügen ersichtlich.
Alle dafür benötigten Informationen liegen seit langen bei ihnen vor. Ich bin durchaus geneigt, einen Eilantrag beim SG Augsburg zu stellen sowie das Kundenreaktionsmanagement zu informieren.
Zum Thema Telefon, habe ich ihnen bereits mehrfach mitgeteilt das ich mit dieser Telefonnummer nichts zu tun habe, damit verstossen sie erneut masssiv gegen die DSVGO!
Mfg,
Ich krieg die Tür nicht zu :no: ...hab natürlich die S.2 gesendet (nervt mich das ich sie überhaupt vergessen habe beim Scannen :wand: )
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Wieso kann ich die Datei nicht anklicken? Ich bekomme die Meldung "Sie haben keinen Zugriff auf diesen Bereich". :scratch:
Sollte nun funktionieren,hatte sie noch mal entfernt,wegen BG Nummer...die hab ich wech gemacht :)
Wurde für die Miete nur Kontoauszüge eingereicht oder noch was anderes (Mietbescheinigung, BK-Abrechnung mit neuen Abschlägen, Mieterhöhungsschreiben)? Wenn nur Kontoauszug: das reicht nicht.
Alles! NK,Mieterhöhungen etc...das volle Programm!
Habe grade noch mal eine Mail gesendet..:
Sehr geehrte Frau XX,
hier nochmals das bereits am 26.11.2021 eingereichte Dokument bezüglich tatsächlicher Mietkosten.
Meine Miete beträgt aktuell 409,-€ pro Monat , nicht das sie versehentlich, einen Mietzins aus dem Jahre 2008 zur Berechnung heranziehen.
Mit freundlichen Grüssen,
Auch wenn es immer wieder bestritten wird, eine Kopie MV ist nur in bestimmten Fällen nötig!
Es gibt auch mündl. MV, da kann man keine Kopie einreichen.
Ein Kontoauszug reicht als Nachweis, dass Miete bezahlt wird.
Das können die SB auf Seite 14 in der
Arbeitshilfe SGB II Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte nachlesen.
Mietvertrag
ZitatNur leistungsrelevante Teile, sofern die dort gemachten Angaben nicht in der Anlage KDU enthalten sind. Dies kön-
nen sein:
• Angaben zur Kautionszahlung
• Abweichende Mietzahlungen bei Einzugsrenovierung,
• Kosten für Möblierung u. ä. Die Erforderlichkeit ist zu prüfen, das ausgeübte Ermessen
ist zu dokumentieren.
BfDI: Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung des Namens der Vermieterin/des Vermieters besteht nicht, da dieser für
die Leistungsbewilligung nicht erforderlich ist.
Etwas anderes gilt nur, wenn die Direktzahlung der Miete an die Vermieterin/den Vermieter erfolgen soll (§ 22 Abs.
7 SGB II). Das Jobcenter muss in entsprechenden Fällen der Vermieterin/dem Vermieter eine Datenschutzerklärung
gemäß Artikel 14 DSGVO zukommen lassen, mit der diese/dieser über die Verarbeitung ihrer/seiner Daten in
Kenntnis gesetzt wird. 2
Ich kenne nicht alle Ratgeber und lese die auch nicht alle durch.
Es wäre gut, wenn
@Ottokar - falls noch nicht geschehen - mit dieser sich hartnäckig haltenden falschen Behauptung mal aufräumt und das irgendwo im Forum kund tut.
Ich bin es leid, diesbezüglich mit Usern
und SB zu diskutieren.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Rockingchair
Zitat von: Rockingchair am 04. Januar 2022, 14:11:31Habe grade noch mal eine Mail gesendet..:
:mocking:
Heinz-Otto
Zitat von: Heinz-Otto am 04. Januar 2022, 15:20:40Es wäre gut, wenn @Ottokar - falls noch nicht geschehen - mit dieser sich hartnäckig haltenden falschen Behauptung mal aufräumt und das irgendwo im Forum kund tut.
Ich bin es leid, diesbezüglich mit Usern und SB zu diskutieren.
Die Diskussion wird nie aufhören so wie z.b. Fahrt.- u.Bewerbungskostenerstattung
und
aktualisieren ist nicht nötig da es im unteren Ratgeber eindeutig steht (
weiterführende Links); auch das "vorlegen" eines MV (und nicht kopieren).
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
Alternativ gibt es ja die in Vergessenheit geratene Hamburger Liste die zwar von 2012 ist aber meiner Meinung nach immer noch aktuell ist.
Hamburger Liste (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Was%20darf%20kopiet%20werden%20%28Tabelle%20HH%29.pdf)
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 15:40:13
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
Finde ich aber auch falsch dargestellt. Dort wird als Alternative zum MV eine Mietbescheinigung genannt.
Fakt ist aber, dass
weder noch vorgelegt werden muss.
und wenn, wie gesagt nur die erforderlichen Passagen, die nicht im Antrag KDU stehen.
Das ist durchaus ein Unterschied.
Zitat von: Heinz-Otto am 04. Januar 2022, 15:20:40Ein Kontoauszug reicht als Nachweis, dass Miete bezahlt wird.
Ein Kontoauszug ist niemals ein Nachweis über eine tatsächliche Mietzinsforderung. Der dortige Betrag kann höher (freiwillige Zahlung zur Abwehr einer BK Nachzahlung), niedriger (Mietminderung oder nicht genug Geld) oder tatsächlich gleich der Mietzinsforderung sein. Nicht mehr. So, wie ein Kontoauszug auch keine Einkommensbescheinigung ersetzt.
Zitat von: Heinz-Otto am 04. Januar 2022, 15:20:40Ich bin es leid, diesbezüglich mit Usern und SB zu diskutieren.
Mein Mitleid hält sich angesichts deiner dürftigen rechtlichen Meinung arg in Grenzen.
Hallo Leute,
ich habe euch nicht vergessen...war Krank und der PC ist über den Jordan gegangen :schock:
Kurzes Update:
Mein Antrag ist im Januar bewilligt worden und das für ein ganzes Jahr, dachte nur für ein Halbes, darüberhinaus sind die von mir angegebenen Geldgeschenke nicht berücksichtigt worden und ich habe den vollen Satz für Nov+Dez bekommen.Das finde ich super,hätte ich nicht mit gerechnet :smile:
Bin jetzt dabei meine Selbstständigkeit aufzubauen bzw. zu planen...schätze so zum April hin.
Ich habe mich ja bereits schon des öfteren bedankt aber ich denke, man kann es nicht oft genug sagen wie dankbar ich bin, dass es euch gibt...Danke nochmals für die tolle Hilfe. :bye:
Lieben Gruss, Rocking Chair
Rockingchair
Auch ein Danke für die Rückmeldung!
Ein schönes WE
FN
Dir ganz besonderst auch FN ein gutes WE...see ya :zwinker: