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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lindalin am 03. Dezember 2021, 16:22:37

Titel: Ärztliches Gutachten
Beitrag von: Lindalin am 03. Dezember 2021, 16:22:37
Hallo Zusammen,

ich habe heute ein Brief erhalten dass das ärztliche Gutachten nun da sei und meine Beraterin in drei Wochen mit mir tel. möchte.

Kann mir jemand sagen ob ich das ärztliche Gutachten vorab schon lesen kann? Ich sitze nämlich nun seit über drei Monaten auf heißen Kohlen und nun noch einmal drei Wochen und mache mir viele Gedanken.
Zuvor wurden meine Unterlagen auch noch verloren und ich musste alles neu einreichen.  :weisnich:

Meint ihr es ist ein gutes Zeichen, wenn sie erst in drei Wochen mit mir sprechen möchte?

VG
Titel: Re: Ärztliches Gutachten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 16:46:02
Lindalin

Das mit den drei Wochen hat nichts zu sagen.
Aber du hast Anspruch auf das Teil A und das Teil B.
Teil B beim JC als Kopie für dich beantragen ind
Teil A beim AÄD beantragen, u.U. ist es besser wenn es dein HA beantragt.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Ärztliches Gutachten
Beitrag von: Lindalin am 03. Dezember 2021, 17:32:28
Vielen Dank!  :ok:
Titel: Re: Ärztliches Gutachten
Beitrag von: jens123 am 03. Dezember 2021, 19:55:18
Teil A erhältst du beim ÄD ganz normal auf dem Weg der Akteneinsicht, da ist keine weitere Instanz (HA?) notwendig und Zeitverschwendung. Die sind dazu verpflichtet. Teil B soll dir der Sachbearbeiter einfach kopieren und übergeben. Eine Akteneinsicht ist immer ein Gewinn. (Erfahrung)