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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: pelli am 03. Dezember 2021, 22:34:51

Titel: erstbezug
Beitrag von: pelli am 03. Dezember 2021, 22:34:51
ich hatte noch kein erstbezug. wie läuft das ab? wenn ich in eine komplette leere wohnung ziehe, was wird alles gestellt? erhält man geld oder gutscheine oder direkt möbel?
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: jeschik am 03. Dezember 2021, 23:49:41
welcher Leistungsträger ist bei dir zuständig ?
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: crazy am 04. Dezember 2021, 08:28:08
Wie wohnst Du jetzt?
Wohnungen werden in der Regel immer leer vermietet.
Alles was Du jetzt hast nimmst Du dann natürlich mit in eine neue Wohnung
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: pelli am 06. Dezember 2021, 16:36:07
bei meinen eltern. bekomme alg2. meine möbel sind 15jahre alt und fallen auseinander.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: crazy am 06. Dezember 2021, 17:01:04
Dann wäre Erstausstattung mit dem Minimum drin.
Also Bett,Tisch, Stuhl,Kleiderschrank,Kühlschrank,Spüle,Herd,Waschmaschine ggf.auch Sofa
Für Haushaltsutensilien, wenn deine Eltern die Schränke nich vollgestopft haben gibt es eine Pauschale. Reicht ca. z.B. für das Komplettpaket beim Schweden.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: pelli am 06. Dezember 2021, 20:48:11
danke für deine antwort.
werden die gegenstände gestellt oder wird einfach ein kostenvoranschlag verlangt und mir dann die summe überwiesen?
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: crazy am 06. Dezember 2021, 21:43:57
Du schreibst auf was Du brauchst. Ist ein Antrag auf Erstaustattung..Formlos.
Du bekommst dann Geld bewilligt für das was als notwendig erachtet wird.
Bei weißer Ware neu, genau wie z.B. Matratze fürs Bett..Allgemein das Günstigste was man so bekommen kann ggf. auch teils als Second Hand oder Sozialkaufhaus
Stell dich darauf ein, dass das ein Grund ist für einen Hausbesuch. Und der ist in deinem Interesse!
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: pelli am 06. Dezember 2021, 23:46:49
besteht die möglichkeit bessere gegenstände zu kaufen wenn man zu der bewilligten summe von seinem privaten geld was hinzufügt oder muss man dann die sachen kaufen zu dem preis was angegeben wurde?
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: crazy am 06. Dezember 2021, 23:58:52
Wenn Du Geld hast um Dich einzurichten benötigst Du keine Hilfe aus der Gemeinschaftskasse..
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: pelli am 07. Dezember 2021, 00:50:51
wie du sagtest.. 2nd hand usw.
wenn ich für 50€ einen besseren gegenstand bekommen könnte, bestünde die möglich dies zu kaufen indem ich die 50€ selber draufpacke?
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: crazy am 07. Dezember 2021, 08:01:25
in der Regel soll man eig. nur nachweisen, dass man das Geld zweckbestimmt auch ausgegeben hat und nicht für den Flat TV und die PS 5.

Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: jeschik am 07. Dezember 2021, 12:31:51
Für Möbel und Wohnaustattung gibt es auch soziale Kaufhäuser, da bekommt man teilweise gute und günstige Sachen.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: Birgit63 am 07. Dezember 2021, 12:52:02
In den Supermärkten an den schwarzen Brettern hängen auch oft Möbel, die günstig abzugeben bzw. zu verschenken sind. Wenn wir uns neue Möbel kaufen und die alten noch einigermaßen gut sind, haben wir uns angewöhnt, sie an den Straßenrand mit einem Zettel "zum Mitnehmen" zu stellen. Das hat schon ein paar Mal geklappt. 1 x waren es 4 Esszimmerstühle und ein anderes Mal war es ein Häcksler (ich weiß, ist kein Möbel  :lachen:). Wir freuen uns dann immer, dass die Sachen weiter verwendet werden.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: jeschik am 07. Dezember 2021, 13:08:57
Zitat von: Birgit63 am 07. Dezember 2021, 12:52:02Wenn wir uns neue Möbel kaufen und die alten noch einigermaßen gut sind, haben wir uns angewöhnt, sie an den Straßenrand mit einem Zettel "zum Mitnehmen" zu stellen.
Super wenn Sachen nicht auf dem Müll landen, sollten viel mehr so handhaben.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: Der Friese am 07. Dezember 2021, 13:53:49
Zitat von: crazy am 06. Dezember 2021, 23:58:52
Wenn Du Geld hast um Dich einzurichten benötigst Du keine Hilfe aus der Gemeinschaftskasse..


Und wieder redest du aus bloßer Missgunst Stuss.  :wand: Natürlich hat der TE Anrecht darauf ein Schonvermögen zu besitzen und das so zu verwenden, wie er will.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Dezember 2021, 15:08:10
pelli

Zitat von: pelli am 06. Dezember 2021, 20:48:11werden die gegenstände gestellt oder wird einfach ein kostenvoranschlag verlangt und mir dann die summe überwiesen?
Beides ist je nach JC möglich.
Schau mal in den Anhang dann siehst du interessante Stellungsnahmen dazu.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: pelli am 07. Dezember 2021, 15:20:03
ich hatte noch nie einen erstbezug. kann ich diesen auch erhalten wenn ich bei meinen eltern wohnen bleibe und "nur" bett, tisch, schrank etc austauschen möchte? oder ergibt das keinen sinn weil hier im haushalt ja eine waschmaschine etc vorhanden ist.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 15:41:45
Für die Ausstattung der Wohnung deiner Eltern sind deine Eltern zuständig, nicht das Jobcenter, weil du im Leistungsbezug bist.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: crazy am 07. Dezember 2021, 15:42:29
Nein. Du hast Möbel. Erneuerung ist keine Erstausstattung. Du bekommst Alg2? Ansparen oder Darlehen.

Es kommt nicht darauf an ob man schon mal Erstausstattung hatte.
Das Gros der Alg2 Hilfeempfänger hat diese noch nie erhalten.
Es kommt auf den konkreten Fall des Bedarfs an.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: Birgit63 am 08. Dezember 2021, 07:05:17
Ziehst du in eine eigene Wohnung oder suchst du hier Mittel und Wege, um dein Zimmer bei den Eltern neu einzurichten? Dafür sind deine Eltern zuständig. Erstausstattung gibt es nur bei Bezug einer Wohnung.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: Gast32644 am 08. Dezember 2021, 09:58:17
Ich habe 2016 einen Antrag formlos auf Erstausstattung beim JC gestellt, weil ich aus einer vollmöblierten Wohnung in eine fast leere gezogen bin. Da waren nur die Küchenmöbel vorhanden.

Habe alles aufgeschrieben und bei den Großteilen wie Herd, Waschmaschine, Bett, Matratze usw. noch Preise gegoogelt und angegeben.

Dann kam einer vom JC um sich meine neue Wohnung anzuschauen. Er war mit allem einverstanden, nur mit dem Fernseher nicht. Hat mir allerdings (ganz leise) den Tipp gegeben,  etwas bei anderen Sachen zu sparen und mir dann vom Rest einen gebrauchten Fernseher zu kaufen.

Vom JC wurden mir nach ca. 2 Wochen um die 850 € überwiesen. Man wollte auch keine Quittungen sehen, war denen völlig egal, was ich mit dem Geld gemacht habe. Einen alten Fernseher hatte ich zwischenzeitlich vom Nachbarn geschenkt bekommen.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: Birgit63 am 09. Dezember 2021, 08:18:25
Fernseher gehören auch nicht zur Erstausstattung.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: pelli am 09. Dezember 2021, 15:41:42
Zitat von: Gast32644 am 08. Dezember 2021, 09:58:17
Ich habe 2016 einen Antrag formlos auf Erstausstattung beim JC gestellt, weil ich aus einer vollmöblierten Wohnung in eine fast leere gezogen bin. Da waren nur die Küchenmöbel vorhanden.

Habe alles aufgeschrieben und bei den Großteilen wie Herd, Waschmaschine, Bett, Matratze usw. noch Preise gegoogelt und angegeben.

Dann kam einer vom JC um sich meine neue Wohnung anzuschauen. Er war mit allem einverstanden, nur mit dem Fernseher nicht. Hat mir allerdings (ganz leise) den Tipp gegeben,  etwas bei anderen Sachen zu sparen und mir dann vom Rest einen gebrauchten Fernseher zu kaufen.

Vom JC wurden mir nach ca. 2 Wochen um die 850 € überwiesen. Man wollte auch keine Quittungen sehen, war denen völlig egal, was ich mit dem Geld gemacht habe. Einen alten Fernseher hatte ich zwischenzeitlich vom Nachbarn geschenkt bekommen.

Mit 850€ ne ganze wohnung einrichten ist aber auch sportlich..
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: crazy am 09. Dezember 2021, 20:39:14
Nuja, 2016...Wama gabs da schon für 199 und günstiger...
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: pelli am 10. Dezember 2021, 00:16:59
werde es auch einfach mal formlos stellen und alles aufschreiben.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: Gast32644 am 10. Dezember 2021, 00:40:12
@pelli

Ich hatte ja nur eine 24 m² Wohnung und die Küchenmöbel waren schon da. Viel hab ich nicht mehr gebraucht.

Wenn du natürlich davon ausgehst, dass auf den guten Waschmaschinen nur der Name Miele draufsteht und die schon 1.600 € kosten, dann kommst mit 850 € nicht weit  :cool:
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: pelli am 10. Dezember 2021, 02:59:11
muss nicht miele sein :)
wusste nichtmal dass kühlschrank waschmaschine usw übernommen wird. aber alleine das kostet doch schon knapp 1000€ selbst die günstigsten kosten min. 300-500
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: Birgit63 am 10. Dezember 2021, 11:22:03
Von diesen Preisen kannst du dich verabschieden. Dir steht auch keine Kühl-/Gefrierkombination zu, sondern nur ein normaler Kühlschrank. Diese sind schon für 150,00 Euro zu bekommen. Es gibt aber auch Gebrauchthandel für weiße Ware. Da bekommst du dann für den Preis vielleicht schon eine Kühl-/Gefrierkombination.
Titel: Re: erstbezug
Beitrag von: pelli am 10. Dezember 2021, 16:47:34
ich schreib einfach alles mit preisen auf. was bewilligt wird, wird gekauft und was nicht eben nicht.