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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: jeschik am 04. Dezember 2021, 23:40:02

Titel: Kostenbelege für Abrechnungspositionen Betriebskostenabrechnung
Beitrag von: jeschik am 04. Dezember 2021, 23:40:02
Als Mieter hat man das recht auf Einsicht von Kostenbelegen zu Abrechnungspositionen in der Betriebskostenabrechnung.
Welche Frist kann man hier setzen für die zusendung von Kostenbelegen ?
Gibts irgendeine schlaue Formulierung oder einen Paragraphen womit man etwas druck aufbauen könnte ?
Titel: Re: Kostenbelege für Abrechnungspositionen Betriebskostenabrechnung
Beitrag von: crazy am 05. Dezember 2021, 08:59:27
Eigentlich Einsicht oder Kopien vor Ort.
Zusendung nur, wenn es für den Mieter unzumutbar wäre(Verwaltung zu weit weg )
14 Tage sind üblich
Titel: Re: Kostenbelege für Abrechnungspositionen Betriebskostenabrechnung
Beitrag von: jeschik am 05. Dezember 2021, 13:29:06
Zitat von: crazy am 05. Dezember 2021, 08:59:27Zusendung nur, wenn es für den Mieter unzumutbar wäre(Verwaltung zu weit weg )
Die ist zu weit weg.

Zitat von: crazy am 05. Dezember 2021, 08:59:2714 Tage sind üblich
da die vermeiden werden überhaupt nachweise zu erbringen, kann man die 14 Tage frist mit einer rechtssprechung untermalen, das hierdurch die anforderung der Kostenbelege evtl. ernster genommen wird?