Holla,
kurze Frage. Ich habe in meinem Mietvertrag klar ersichtlich eine Pauschalmiete vereinbart, da ich Untermieter bin. Also ich kann soviel Wasser etc benutzen wie ich will und es kostet mich immer den gleichen Betrag. Ausser Storm das zahle ich selber anteilig. So habe ich es auch nachgewiesen bei Antragstellung durch den vom JC angeforderten Untermietvertrag.
Nun flatterte mir heute ein seperater Brief zu meinem Weiterbewilligungsbescheid ins Haus. In diesem fordert man meine Mitwirkung, ich möge bitte die aktuelle HK/NK Abrechnung vorlegen.
Nun werde ich morgen natürlich mit meiner SB reden, vielleicht hat sie es ja auch nur übersehen. Aber gesetzt dem Fall sie hat es nicht übersehen. Darf das JC trotz eindeutigen Untermietvertrag mit Pauschalmiete ( Der Hauptmieter mietet ebenfalls Pauschal) den sie letztes Jahr klar anerkannt haben von mir eine HK/NK verlangen und wenn ja, was passiert wenn ich keine bekomme, da der Hauptmieter wie gesagt auch keine erhält und auch nicht bei seinem Vermieter nachfragen wird....
Danke schonmal
p.s. die Miete ist btw einiges unter der Grenze was das JC zahlen müsste , ebenso die HK und NK.
Cruius
Was steht in deinem Untermietvertrag zu dem Thema HK/NK Nachzahlung und wird in deinem Untermietvertrag Bezug auf den Hauptmietvertrag genommen?
MfG FN
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat
- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen.
Dort steht schlicht nichts. Da eben klar steht dass nur der Pauschalbetrag von Miete + NK+ HK zu zahlen ist und dieser Betrag ist fix. Keinerlei Angaben bzgl Nachzahlung...
Cruius
Zitat von: Cruius am 06. Dezember 2021, 16:42:38Dort steht schlicht nichts.
Dann gibt es auch keine Abrechnung und das JC hat laut U.-Mietvertag die geschuldete Mietsumme zu übernehmen.
MfG FN
Zitat von: Cruius am 06. Dezember 2021, 16:31:34Mietvertrag klar ersichtlich eine Pauschalmiete vereinbart
Wenn das so klar ist, dann muss das JC dies auch Akzeptieren.
Pauschalmiete ist auf jeden Fall zulässig.
Schreibe zurück, es ist eine Pauschalmiete, daher gibt und gab es nie eine BK Abrechnung.
Etwas ähnliches ist momentan bei einem guten Freund meines Vaters passiert, die Betriebskosten sind durchaus problemlos pauschal festzulegen - das konnten wir durchsetzen. ABER: die Heizkosten lassen sich nur in ganz seltenen Fällen als Pauschale durchsetzen, das kann Ärger bedeuten, da einer der entsprechenden Fälle zutreffen müsste damit das hinhaut.
https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Vereinbarung/Pauschale/Heizkostenpauschale-fuer-Mietwohnung-nur-ausnahmsweise-zulaessig-E1332.htm
https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/heizkosten/
Aus letzterem das Zitat:
ZitatIm Unterschied zu den übrigen Betriebskosten kann für die Heizkosten keine pauschale monatliche Zahlung vereinbart werden. Es besteht eine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung.