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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: djfeedback am 06. Dezember 2021, 18:52:42

Titel: Temporäre BG - Umgangsrecht
Beitrag von: djfeedback am 06. Dezember 2021, 18:52:42
Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Ein Vater, der getrennt von der Mutter lebt und 14 täglich das gemeinsame Kind über drei Tage betreut, meldet beim Jobcenter dementsprechend eine temporäre Bedarfsgemeinschaft an. Die Sachbearbeitung kündigt an, seit Bestehen dieser temporären Bedarfsgemeinschaft auch rückwirkend Anspruch zu ermitteln und zu bewilligen. Meine Frage: Wird der Anteil der Kindesmutter abgezogen (in dem Fall dann auch noch zusätzlich rückwirkend)?
Titel: Re: Temporäre BG - Umgangsrecht
Beitrag von: crazy am 06. Dezember 2021, 19:15:51
Nicht der Mutter.
Lebt das Kind auch bei der Mutter nur vom Regelsatz bekommt es dort einen Teil und die 6 Tage/Monat dann eben beim Vater.
Problem immer:
6/30 vom gesamten Regelsatz. Dieser beinhaltet auch Kleidung etc.  Der Vater müsste also auch Kleidung kaufen etc.denn das Geld fehlt ja zu 6/30 eln im Budget bei der Mutter.
Ja, schlimmstenfalls würdrn die es ganz genau nehmen.Dem KV das Geld rückwirkend nachzahlen und dem Kind bei der KM im selber Höhe vom nächsten Regelsatzanteil abziehen.