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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Keinplandiggah am 07. Dezember 2021, 14:18:05

Titel: Hat jeder Anspruch auf hartz 4
Beitrag von: Keinplandiggah am 07. Dezember 2021, 14:18:05
Hat man ohne jemals gearbeitet zu haben Anspruch auf Sozialgelder?
Ich wohnte bisher bei meinen Eltern und habe mit einem Freund eine WG gegründet. Ich hole gerade über ein Fernstudium mein Abitur nach und möchte das so schnell wie möglich beenden. Auf Schülerbafög habe ich in 5 Monaten Anspruch. Mit dem Minijob kommt man schwer über die Runden und da ich nicht Sozialversicherungspflichtig werden will erkundige ich mich nun ob ich Anspruch auf arbeitslosengeld habe.
Titel: Re: Hat jeder Anspruch auf hartz 4
Beitrag von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:21:12
Wie alt bist du?
Titel: Re: Hat jeder Anspruch auf hartz 4
Beitrag von: Keinplandiggah am 07. Dezember 2021, 14:22:02
Zitat von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:21:12
Wie alt bist du?
22, in 3 Monaten 23
Titel: Re: Hat jeder Anspruch auf hartz 4
Beitrag von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:24:22
Dann sind dir vorrangig deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet, jedenfalls bis zum Abschluß deiner Berufsausbildung.
Titel: Re: Hat jeder Anspruch auf hartz 4
Beitrag von: Keinplandiggah am 07. Dezember 2021, 14:26:09
Zitat von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:24:22
Dann sind dir vorrangig deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet, jedenfalls bis zum Abschluß deiner Berufsausbildung.
Meine Eltern verdienen so wenig, dass ich den vollen Bafögsatz erhalten werde. Die Können mich nicht unterstützen.
Titel: Re: Hat jeder Anspruch auf hartz 4
Beitrag von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:31:44
Dann stell den Antrag auf ALGII und schau wie es weiter geht.

Wann bist du bei deinen Eltern ausgezogen in die WG?
Titel: Re: Hat jeder Anspruch auf hartz 4
Beitrag von: Keinplandiggah am 07. Dezember 2021, 14:32:17
Zitat von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:31:44
Dann stell den Antrag auf ALGII und schau wie es weiter geht.

Wann bist du bei deinen Eltern ausgezogen in die WG?
Vor 2 monaten
Titel: Re: Hat jeder Anspruch auf hartz 4
Beitrag von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:36:45
Dann wirst du dem Jobcenter noch erklären müssen, wovon du bisher gelebt und Miete gezahlt hast.
Titel: Re: Hat jeder Anspruch auf hartz 4
Beitrag von: Keinplandiggah am 07. Dezember 2021, 15:04:41
Zitat von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:36:45
Dann wirst du dem Jobcenter noch erklären müssen, wovon du bisher gelebt und Miete gezahlt hast.
Minijob, kindergeld und bisschen erspartes
Titel: Re: Hat jeder Anspruch auf hartz 4
Beitrag von: crazy am 07. Dezember 2021, 15:38:52
Deine Eltern sind Dir zu Unterhalt verpflichtet.
Die Barunterhaltsberechnung ist eine andere als die die für BaföG erfolgt
Also, vorangig Barunterhalt Eltern.
Deine Eltern bestimnen ob sie Unterhalt in Natural oder Geld erbringen möchten bis Du deine Ausbildung abgeschlossen hast.
Als Schüler stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Da wird es schwierig mit Alg2 Zuschuss.

Versuch macht Klug, stell Dich darauf ein, dass es viel Klärungsbedarf geben wird
Titel: Re: Hat jeder Anspruch auf hartz 4
Beitrag von: justine1992 am 07. Dezember 2021, 16:59:31
Zitat von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:36:45
Dann wirst du dem Jobcenter noch erklären müssen, wovon du bisher gelebt und Miete gezahlt hast.
Dann wirst Du dem Jobcenter auch erklären müssen, wie Du geplant hattest, Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn Du ausgezogen bist mit dem Plan, ALG2 zu beziehen, hättest Du Dich von Anfang an an die entsprechenden Regeln halten müssen.
Titel: Re: Hat jeder Anspruch auf hartz 4
Beitrag von: Birgit63 am 08. Dezember 2021, 07:00:33
Du bist unter 25 Jahre alt. Bist ausgezogen, ohne überhaupt in der Lage zu sein, deinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Du wirst kein ALG II bekommen. Deine Eltern sind dir zu Unterhalt verpflichtet. Wenn sie das finanziell nicht können, dann mit einem Dach über den Kopf und Essen etc.