Hallo zusammen,
ich hab vergangene Woche mein Studium beendet.
Da meine Note unerwartet spät eingetragen wurde, stehe ich vor der Situation, dass mein gesamtes Erspartes aufgebraucht ist, weswegen ich zum Datum meiner Exmatrikulation ALG II beantragt habe.
Das Amt fordert von mir nun Nachweise über meine sozialversicherungspflichtigen Anstellungen und meine Minijobs der letzten 5 Jahre.
Da ich vergangenes Jahr von einer Flutkatastrophe betroffen war, habe ich so gut wie alle Dokumente verloren.
Was mir wirklich fehlt, merke ich oft erst in dem Moment, in dem ich auf das entsprechende Dokument angewiesen bin.
Zwar kann ich grob benennen wo ich wann gearbeitet habe, da ich allerdings als Student diverse Minijobs ausgeführt habe, wird diese Liste nicht vollständig sein.
Wie ist hier weiter vorzugehen?
Danke im Voraus!
Die Minijobs sind irrelevant.
Aber die Knappschaft könnte ggf die Meldungen haben.
Wichtig, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die könnte ggf zu einem Anspruch auf Versicherungsleistung Alg1 führen
Bist du EU Bürger und solltest evtl so deinen Aufenthalt nachweisen? Warum will das JC 5 Jahre haben? Das ginge auch anders, aber ich warte erstmal auf deine Antwort.
Zitat von: Yavanna am 07. Dezember 2021, 17:12:38
Bist du EU Bürger und solltest evtl so deinen Aufenthalt nachweisen? Warum will das JC 5 Jahre haben? Das ginge auch anders, aber ich warte erstmal auf deine Antwort.
Nein, ich bin deutscher Staatsbürger, hier geboren und aufgewachsen... Die 5 Jahre haben mich auch verwundert. Ginge es um einen eventuellen Anspruch auf ALG I (Den ich nicht habe) wären ja auch weniger ausreichend.
Zitat von: Xilef90 am 07. Dezember 2021, 17:14:51Die 5 Jahre haben mich auch verwundert.
Das ist fürs ALG II überhaupt nicht leistungsrelevant. Allenfalls für deinen Arbeitsvermittler, wenn er dich in Arbeit vermitteln will. Das kannst du ihm aber auch so erzählen, dazu braucht es keine Nachweise. Diese Forderung ist komplett überzogen.
Im SGB III bin ich nicht fit, aber ich meine, dass der Zeitraum im Moment 3 Jahre beträgt, in dem insgesamt ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet worden sein muss.
5 Jahre sind es auf keinen Fall
Zitat von: Yavanna am 07. Dezember 2021, 17:21:10
Im SGB III bin ich nicht fit, aber ich meine, dass der Zeitraum im Moment 3 Jahre beträgt, in dem insgesamt ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet worden sein muss.
5 Jahre sind es auf keinen Fall
Zitat von: blaumeise am 07. Dezember 2021, 17:20:02
Zitat von: Xilef90 am 07. Dezember 2021, 17:14:51Die 5 Jahre haben mich auch verwundert.
Das ist fürs ALG II überhaupt nicht leistungsrelevant. Allenfalls für deinen Arbeitsvermittler, wenn er dich in Arbeit vermitteln will. Das kannst du ihm aber auch so erzählen, dazu braucht es keine Nachweise. Diese Forderung ist komplett überzogen.
Danke euch!
Hinzu kommt, dass sie dies nicht nur für mich fordern, sondern auch für meine Partnerin, mit welcher ich zusammenlebe.
Ich gehe davon aus, dass eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird - inwiefern könnten die Jobs und Minijobs, der vergangenen 5 Jahre, meiner Partnerin überhaupt relevant sein?
Ebenfalls gar nicht für die Leistungsberechnung!
Hat Sie Arbeit?
Sie ist Studentin, erhält Bafög und arbeitet nebenbei an der Uni als wissenschaftliche Hilfskraft. Dort verdient sie knapp 400€.
Na dann ist doch bei ihr alles klar.
BaföG und Einkommen ist noch mit Freibeträgen. Sie hat nüscht, um dich mit durchzufüttern.Und muss auch nichts weiter tun als sich darum kümmern, dass sie ihr Studium erfolgreich abschließt.
Zitat von: Xilef90 am 07. Dezember 2021, 17:35:04Ich gehe davon aus, dass eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird - inwiefern könnten die Jobs und Minijobs, der vergangenen 5 Jahre, meiner Partnerin überhaupt relevant sein?
Vllt. solltest du mal das Anforderungsschreiben vom JC hier einstellen, wer weiß was da von den ganzen Anforderungen stimmt und was nicht.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
MfG FN