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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ginsu am 07. Dezember 2021, 18:31:21

Titel: BG oder HG?
Beitrag von: Ginsu am 07. Dezember 2021, 18:31:21
Kind U 25 hatte einen eigenen Hausstand.
Hat jedoch alles verloren und ist derzeit ofW (Obdachlos).
Will zurück zur Mutter ziehen.
Diese bezieht volle EU Rente und aufstockend Leistungen nach dem SGB XII.
Das Kind will ALG II beantragen.

Bilden die beiden eine BG oder eine HG?
Ich bin der Meinung das es eine HG ist, da das Kind bereits einen eigenen Hausstand besaß.
Jedoch kann ich dies ärgerlicherweise nicht belegen.
Könnt ihr Klarheit schaffen?
Titel: Re: BG oder HG?
Beitrag von: Sheherazade am 08. Dezember 2021, 06:49:14
Zitat von: Ginsu am 07. Dezember 2021, 18:31:21
Bilden die beiden eine BG oder eine HG?

Eine BG. Da die Mutter selbst aufstockende Sozialleistungen bezieht, macht das finanziell keinen Unterschied.
Titel: Re: BG oder HG?
Beitrag von: Yavanna am 08. Dezember 2021, 15:31:30
Zitat von: Sheherazade am 08. Dezember 2021, 06:49:14
Zitat von: Ginsu am 07. Dezember 2021, 18:31:21
Bilden die beiden eine BG oder eine HG?

Eine BG. Da die Mutter selbst aufstockende Sozialleistungen bezieht, macht das finanziell keinen Unterschied.

BG würde ich auch meinen. Allerdings macht es schon einen finanziellen Unterschied, weil das Kind nicht den Alleinstehenden Regelsatz bekommt, sondern fürs Kind seinem Alter entsprechend.
Titel: Re: BG oder HG?
Beitrag von: Sheherazade am 08. Dezember 2021, 15:47:10
Ja. Das U25-Kind kann aber mit Nachweisen von Ausbildungs- und Erwerbstätigkeitszeiten sowie eigenen Mietzahlungen dagegen halten um die 89€ Differenz vielleicht doch noch zu bekommen.
Titel: Re: BG oder HG?
Beitrag von: Flip am 08. Dezember 2021, 18:00:58
Nein. Nur, wenn es beweisen kann, trotz Einzuges bei der Mutter einen eigenen Haushalt zu führen. Denn dann ist es keine BG. Ansonsten ist es eine BG und da gibt es nur den Regelsatz U25.