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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rockingchair am 07. Dezember 2021, 19:06:39

Titel: Darlehen Verwendungszweck
Beitrag von: Rockingchair am 07. Dezember 2021, 19:06:39
Hi,
ich habe eine Frage bezüglich des Verwendungszwecks eines privaten Darlehensvertrag nach BGB.
Das geniale Musterschreiben von User "Wolf27" habe ich schon gelesen und auch anderes dazu...natürlich das sowas nicht anrechenbar ist,soll

Also der Vertrag besteht seit Okt. 21 und der Antrag auf Grundsicherung seit Nov. 21.

1.) Ist es unbedenklich/unschädlich das im Verwendungszweck der Zweck als "privates zinsloses Darlehen" angegeben ist oder so Bezeichnungen wie z.B "zur freien Verfügung"; "Investition" (in mich selbst:); "Schuldentilgung" ?...


2.) Und was ist, wenn da jetzt z.B "Anschaffung Fahrrad" steht und ich das Geld aber für Miete ausgebe also Zweckentfremde? bei den oben angegeben begriffen ist es ja quasi egal, halt Geld geliehen,was es  nun auch ist.

3.) Der Darlehensbetrag in Bar ausgezahlt wurde ich aber das Geld in Stücken Monat für Monat zur Bank bringe, in Tranchen ?

Wie gesagt, ist ein Vertrag, der gültigen BGB Gesetzgebung entspricht mit allen Modalitäten usw.

Mercie bien a tous  :cool:
Titel: Re: Darlehen Verwendungszweck
Beitrag von: Rockingchair am 08. Dezember 2021, 18:37:27
Ich glaub ich schreib gar nix zum Verwendungszweck :weisnich:
Titel: Re: Darlehen Verwendungszweck
Beitrag von: Yavanna am 08. Dezember 2021, 19:10:49
Wenn der Vertrag seit Oktober besteht, gibt es doch schon einen Text. Oder willst du jetzt zurück datieren?
Du solltest den Betrag passend zum Darlehensvertrag einzahlen, wenn du die Kohle unbedingt auf die Bank bringen willst. Alles andere wirft Fragen auf.
Titel: Re: Darlehen Verwendungszweck
Beitrag von: Rockingchair am 08. Dezember 2021, 20:04:54
Ja,hatte ich schon vor...hab zwei mal eingezahlt,500 und 400 Tacken pro Monat...Miete zahlen....dumme Idee?