Hallo:
Ich weiß, dass vielleicht einige hier User und Experten meine Beiträge nicht sehen können, weil sie öfter auftauchen.
Eine vorerst letzte Frage:
Mir hatte das Jobcenter den med. Fragebogen für meinen Arzt geschickt und der Arzt hat mir einen Termin im Februar gegeben.
Nun die Frage hier dazu:
Ich bin obdachlos, das ist allein eine sehr große Belastung und dann bei dieser Gesdundheit ist die Obdachlosigkeit noch schlimmer.
Ich habe Übergriffe erlitten, an ihnen und ihren Folgen bin ich erkrankt.
Ich habe die Sachbearbeiterin immer wieder in den Briefen geschrieben, dass sie mich in Ruhe lassen soll.
Irgendwann musste ich ihr Diagnosen schicken, damit sie mich in Ruhe lässt.
Daraufhin hat sie mir diesen Fragebogen geschickt. Das ist alles nicht zu bewältigen.
Wenn ich ihr den Termin im Februar nicht vorlegen würde und die Sachbearbeiterin versagt die Leistungen, wie würde das Sozialgericht entscheiden bei dieser Sachalge?
Wenn ich ihr den Arzttermin vorlege, dann wird sie weitere Probleme machen, da bin ich sicher, z.B. Einschaltung des ärztlichen Dienstes. Ich bin nicht in der Lage aufgrund meiner Situation diese Angelegenheiten zu erledigen, jetzt nicht, die nächsten Monate nicht, bis die Obdachlosgikeit beseitigt ist.
Wie würde das Sozialgericht entscheiden, wenn die Sachbearbeiterin die Leistungen versagt und komplett einstellt?
Dann noch eine Frage: Bevor die Leistungen versagt und eingestellt werden, bekommt man eine Anhörung oder nicht?
Das wäre § 66 SGB I - Richtig?
Danke
Zitat von: Beaaate am 08. Dezember 2021, 18:01:16
Wenn ich ihr den Termin im Februar nicht vorlegen würde und die Sachbearbeiterin versagt die Leistungen, wie würde das Sozialgericht entscheiden bei dieser Sachalge?
[...]
Wie würde das Sozialgericht entscheiden, wenn die Sachbearbeiterin die Leistungen versagt und komplett einstellt?
Das lässt sich unmöglich voraussagen.
Zitat von: Beaaate am 08. Dezember 2021, 18:01:16
Dann noch eine Frage: Bevor die Leistungen versagt und eingestellt werden, bekommt man eine Anhörung oder nicht?
Das wäre § 66 SGB I - Richtig?
Vor einer Versagung oder Entziehung nach § 66 Abs. 1 SGB I muss der Betroffene auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden sein (§ 66 Abs. 3 SGB I). Eine zusätzliche Anhörung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht notwendig, weil der Hinweis nach § 66 Abs. 3 SGB I den mit der Anhörung verfolgten Zweck bereits erfüllt.
Zitat von: Nirvana am 08. Dezember 2021, 18:17:54
Zitat von: Beaaate am 08. Dezember 2021, 18:01:16
Wenn ich ihr den Termin im Februar nicht vorlegen würde und die Sachbearbeiterin versagt die Leistungen, wie würde das Sozialgericht entscheiden bei dieser Sachalge?
[...]
Wie würde das Sozialgericht entscheiden, wenn die Sachbearbeiterin die Leistungen versagt und komplett einstellt?
Das lässt sich unmöglich voraussagen.
Zitat von: Beaaate am 08. Dezember 2021, 18:01:16
Dann noch eine Frage: Bevor die Leistungen versagt und eingestellt werden, bekommt man eine Anhörung oder nicht?
Das wäre § 66 SGB I - Richtig?
Vor einer Versagung oder Entziehung nach § 66 Abs. 1 SGB I muss der Betroffene auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden sein (§ 66 Abs. 3 SGB I). Eine zusätzliche Anhörung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht notwendig, weil der Hinweis nach § 66 Abs. 3 SGB I den mit der Anhörung verfolgten Zweck bereits erfüllt.
Danke. Ich spiele mit dem Gedanken, das Sozialgericht nach Zeit zu fragen, 3 bis 4 Monate.
In dem Schreiben mit dem med. Bogen gab es den Hinweis schriftlich.
Das Sozialgericht ist erst zuständig, wenn es einen VA gibt und du erfolglos ein Widerspruchsverfahren durchlaufen hast oder um eine einstweilige Anordnung zu erlassen. Nur weil du deine Ruhe haben willst, kann dir das Gericht nicht mehr Zeit verschaffen.
Ich verstehe nicht, warum du deinem SB nicht erstmal mitteilst, wann der Arzt Termin ist und dass es keine frühere Möglichkeit gibt.
Du hast nach wie vor die Möglichkeit, den Fragebogen in der Praxis abzugeben und ihn nach dem Ausfüllen durch den Arzt wieder abzuholen. Dafür brauchst du nicht zwingend einen Termin.
Zitat von: BigMama am 08. Dezember 2021, 19:05:10
Du hast nach wie vor die Möglichkeit, den Fragebogen in der Praxis abzugeben und ihn nach dem Ausfüllen durch den Arzt wieder abzuholen. Dafür brauchst du nicht zwingend einen Termin.
Ja, BigMaMa: Das dachte ich auch. Aber. Mein Arzt ist der Meinung, dass ein Termin nötig ist. Das ist ein sehr genauer Arzt. Ich bin seit 1998 bei ihm. Aber ich werde den Bogen morgen in die Praxis bringen, dein Ratschlag.
@ Yavanna Wie? Bei Versagen und Enziehen von Leistungen nach diesem § kann man das Sozialgericht nicht einschalten? Durch einstweilige Verfügung?
Also: Ich weiß nicht, ob ich das sagen kann, weil man Prügel beziehen würde, aber diese Sachbearbeiterin ist eine sehr dreiste Person.
Ich möchte keine Ruhe, Ruhe habe ich nicht, es ist nicht zu bewältigen, wenn sie diesen Termin erhält, wird sie weitere Schritte einleiten, das ist sicher, denn ihre Persönlichkeit ist es und hier fühlt sie sich stark, dass sie aus dem Hinterhalt angreifen kann.
Deswegen hat sie auch diesen Weg gewählt und nicht den Weg von Einladung/vorladung und dann Krankschreibung.
Bekommst du denn schon Leistungen? Eine einstweilige Zahlungseinstellung wäre ein Realakt. Eine Versagung oder Entziehung erfolgt mit Verwaltungsakt und dagegen kannst du in Widerspruch gehen.
Mach dir doch nicht zu viele was wäre wenn Gedanken, sondern handel erst mal
Zitat von: Yavanna am 08. Dezember 2021, 19:13:09
Bekommst du denn schon Leistungen? Eine einstweilige Zahlungseinstellung wäre ein Realakt. Eine Versagung oder Entziehung erfolgt mit Verwaltungsakt und dagegen kannst du in Widerspruch gehen.
Mach dir doch nicht zu viele was wäre wenn Gedanken, sondern handel erst mal
Ja, ich bekomme Leistungen.
Ein Widerspruch dauert aber mindestens Wochen, bis dahin bin ich tot = verhungert.
Hallo:
Letzter Stand: Der med. Bogen ist in der Arztpraxis. Es könnte im Laufe der nächsten Woche eine Antwort der Praxis kommen.
Nur mal, damit man die Abläufe versteht: Wenn die Frist für die Abgabe jetzt in diesen Tagen ist, kann dann das Geld vom Januar vom Versagen und Enziehen betroffen sein oder doch vielmehr das Geld vom Februar 2022?
Damit man die Abläufe verstehen kann und sich darauf und auf alle Eventualitäten einstellen kann.
Dann teile doch mit, dass du den Fragebogen jetzt endlich (nach wieviel Wochen?) beim Arzt eingereicht hast, dir aber gesagt wurde, dass er frühestens in der xx. Kalenderwoche bearbeitet werden kann und du um Fristverlängerung bittest. Dann wird nichts eingestellt. Du darfst dich nur nicht einfach tot stellen.
Ich habe von der Praxis nach der Abgabe keine Antwort. Du hast recht.
Aber die Frage nach Abläufen ist auch OK.
Ich habe der Sachbearbeiterin den Termin beim Arzt eingereicht und eine große E-Mail geschrieben, ich weiß nicht, wie das ankommen wird und wie sie das auffassen wird. Hier die ganze E-Mail:
Guten Tag:
BG Nr.: ***
Termin beim Arzt: Montag, den 14. Februar 2022, 9:40
Das ist der Termin, so dass die Frist für die Abgabe des Bogens verlängert wird.
Ich gehe davon aus, dass das Einreichen der Unterlagen per E-Mail aufgrund der aktuellen Lage der Pandemie ausreicht.
Der Brief mit dem Bogen ist verspätet zugestellt worden. Das ist so in Obdachlosigkeit und in Heimen, da nehmen die Briefe und Post ihre eigenen Wege. Für die Richtigkeit meiner Angabe: Es war zum 1. Mal die Mitarbeiterin mit der Brille, die die Briefe zustellte.
Die Arztpraxis hat mir Termin gegeben. Der Termin war eigentlich viel später (dieser Termin ist vorhanden! als Papier und ist nicht im PC), ich war mit der Praxis im Kontakt, so dass dann ein anderer Patient abgesagt hat und mir wurde dann dieser Termin gegeben. Ich bin in dieser Weise weiterhin mit der Praxis im Gespräch, falls Jemand absagen sollte. Jetzt müssen wir die weitere Entwicklung abwarten, sowohl in der Praxis als auch die Frage der Wohnung, unten aufgeführt.
Dann ist es so, dass ich obdachlos bin und eigentlich kein Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin von keinem einzigen Job so aus dem Hinterhalt agieren würde und ALLEIN aus diesem Grund hier neue Probleme für den Betroffenen in dieser Form schaffen würde, das macht kein anderes Jobcenter allein aufgrund der Obdachlosigkeit UND DAS AUCH noch während der Pandemie.
Stichwort Obdachlosigkeit: die Suche nach Wohnung ist in dieser Stadt erfolglos und ich kann und darf aus medizinischen Gründen nicht mehr in einer Unterkunft bleiben. Daher muss die Suche nach Wohnung auf andere Bundesländer ausgeweitet werden. Im aktuellen med. Gutachten heißt es: ,,Die Unterbringung in Heimen und Einrichtungen ... hatte eine Retraumatisierung und Chronifizierung zur Folge. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass die weitere Unterbringung in Privatwirtschaft oder bei Privatanbietern erfolgen muss."
Dass ich hier bleiben muss, hat die Gründe, dass ich seit 1995 in hier lebe, das ist meine Heimat UND mein Leben wird aufgearbeitet, was ich hier an dieser Stelle merhfach erwähnt habe, dass sich die Bundesregierung und Politik mit mir und meinem Leben befassen werden. Das ist das, was wegen der Gesetze und Behörden in Deutschland erlitten habe. Wenn ich hier ausziehe und diese Stadt verlasse, dann entstehen neue Probleme, denn bei einer solchen Aufarbeitung musste man eigentlich vor Ort sein. Aber da der Leidesdruck so groß ist und die Gesundheit täglich durch die Unterbringung kaputt geht, werden wir wohl auch in naher Zunkfut in anderen Bundesländern nach Unterbnringung und Wohnung suchen müssen.
Ferner ist zu sagen, dass Sie für die Verschlechterung meiner Gesundheit Verantwortung tragen, in dem Sie Ihre ,,Sekretär" bei mir hier anrufen ließen und ich war mit dem Anruf den Behörden und Gesetzen konfrontiert und welche Folgen das hatte, dass ich die Unterkunft nicht verlassen konnte und als ich raus ging, konnte ich nicht wieder in die Unterkunft und anderseits musste ich auf WC und die Ängste und Erkrankungen, die ausbrachen, habe ich hier per E-Mail detail geschrieben und dass dieser Anruf meine Gesundheit in eine andere Phase überführt hat. Was hätte jemand anders an meiner Stelle getan?
Aufgrund dieser Verantwortung, die auf sich und der Schulter geladen wurde, darf es keine weiteren Probleme geben und dürfen keine weiteren Probleme geschaffen werden. Und aufgrund der aktuellen Pandemie Lage darf es keine weiteren Probleme geben. Die Pandemie Lage hat sich verschärft und verschärft alles weitere auch.
Kein Arbeitsamt würde so etwas machen und auch kein Arbeitsamt würde hier in einer solchen Lage, wenn wir NUR von Pbdachlosigkeit ausgehen, würde dem Betroffenen weitere Probleme machen.
Man hätte warten können, bis sich die einiges gelöst hat und dann hätte man gemeinsam Schritt für Schritt die weiteren Schritte gemacht, zusammen und gemeinsam.
Kann man sich vorstellen welches Leid und Schmerz das sind, dass man in einer solchen Lage und Leben und Gesundheit mit Behörden konfrontiert ist.
Gr
Du solltest dir dringend die Aussage: "Weniger ist oft mehr." zu Herzen nehmen.
Es hätte gereicht, wenn du mitgeteilt hättest, dass du den Bogen in der Praxis abgegeben hast und erst im Februar einen Termin für ein Gespräch erhalten hast. Nicht mehr und nicht weniger.
Ja. danke
Befürchtest du schlimmes? wenn ja, was?
Ich befürchte nichts schlimmes. Aber du trägst das Herz auf der Zunge. Du solltest nicht so offenherzig mit solchen Informationen umgehen, erst recht nicht in einer Email.
Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 18:25:23
Ich befürchte nichts schlimmes. Aber du trägst das Herz auf der Zunge. Du solltest nicht so offenherzig mit solchen Informationen umgehen, erst recht nicht in einer Email.
Ja, Danke für die Ratschläge!
Wenn jetzt nichts schlimmes kommt, dann werden wir in Zukunft sehen.
Zitat von: Beaaate am 13. Dezember 2021, 18:12:53Befürchtest du schlimmes? wenn ja, was?
Ich schon. Du erklärst im Prinzip, dass du wegen der Obdachlosigkeit nicht täglich postalisch erreichbar bist. Und jemanden die Verantwortung für deine Gesundheit zuschieben, der nur seinen Job macht (die Vorbereitung der Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit ist nunmal nötig), ist maßlos übertrieben. Wenn dir das persönlich zuviel ist, geh zur Betreuungsbehörde und lass dir einen Berufbetreuer zur Seite stellen. Aber unterlasse tunlichst solche Mails.
Textfeld wurde nicht ausgefüllt