Hallo zusammen.
Ich brauche mal wieder euren Rat.
Ich bekam vergangene Woche ein schreiben vom Jobcenter in dem mir ein "Telefonischer Beratungstermin" angekündigt wurde. Vermutlich deshalb, weil die JC ja immer noch im Armageddon-Modus sind und die Türen versiegelt sind bis die Welt sich wieder erholt hat. *Ironie AUS*
Dieser Termin soll am 10.12.2021 um 8 Uhr stattfinden. Der besagte Mitarbeiter (dessen Name ich bisher noch nicht kenne, sprich es ist NICHT meine bisherige Sachbearbeiterin) wollte mich anrufen. Es wurde mir gesagt ich soll ca. 45 Minuten für das Gespräch einplanen. (Worüber der so lange mit mir schnacken will ist mir ein Rätsel, in der Regel sind 15 Minuten schon ausreichend und oft auch zu viel. Aber da es ein neuer bzw. mir unbekannter Mitarbeiter ist bin ich mal offen für neues. Vielleicht ist das ja einer der seltenen NETTEN JC Mitarbeiter.)
Jetzt aber das, wo ich den Rat brauche.
Ich soll zur Vorbereitung folgende Unterlagen bereit legen/halten:
- Das Einladungsschreiben mit meiner Kundennummer. (Gut, das ist klar.)
- Meine Renten-/Sozialversicherungsnummer zum Abgleich meiner Daten.
Jetzt meine Fragen:
1. Warum will das JC meine Renten-/Sozialversicherungsnummer? Diese Nummer sollte bereits durch mehrere in der Vergangenheit zugesandte Lohn/Gehaltsabrechnungen (Die letzte war vom August/September diesen Jahres wo ich 1 Monat Berufstätig war.) bekannt sein. Außerdem sollte diese Nummer das JC eigentlich gar nicht interessieren da sie nur dazu dient mich im Falle einer Arbeitsaufnahme bei der Sozialversicherung anzumelden so wie es vorgeschrieben ist und da hat das JC meines Wissens nach nichts mit zu tun.
Oder wollen die rumschnüffeln ob ich bei meiner 1 Monatigen Berufstätigkeit Geld unterschlagen habe? Das ich da ehrlich war sollte klar sein da ich die einzig existierende Lohn/Gehaltsabrechnung im Rahmen der Wiederaufnahme der Leistungen eingeschickt habe wie vom JC verlangt und da kam auch nichts zurück das irgendwas beanstandet wurde.
2. Muss ich diese Information unbedingt am Telefon durchgeben? Bzw. muss ich meine Renten-/Sozialversicherungsnummer überhaupt angeben?
Denn ich würde sehr gerne wissen, ob ich jemandem den ich bisher noch nicht kenne, am Telefon eine solch wichtige Information geben MUSS oder ob ich da auf Schriftverkehr per Post bestehen kann. Denn am Telefon kann ja jeder sein wer er will auch wenn vorher ein schreiben vom JC gekommen ist. Und ich würde gerne vermeiden das meine Renten-/Sozialversicherungsnummer irgendwo herumgeistert wo sie nicht soll. (Wobei das beim JC ja auch nicht SO sicher ist wenn man so schaut was die oftmals mit den Persönlichen Daten von Leistungsempfängern anstellen...)
Schon mal danke im Voraus für jede Antwort.
es sind auch nur bis zu 45 minuten.
Es kann auch nur 15 minuten dauern.
Die Planen immer so viel ein, damit die nicht zu viel arbeiten müssen. Nach dem Telefonat popeln die in noch 20 Minuten in der Nase.
die Nummer ist eine Sicherheit, dass du das wirklich bist.
Du kannst sagen, dass du diese Nummer nicht hast und erstmal wieder beantragt hast. Mach das auch zum Nachweis. Dann kannst du sie halt erst später nachreichen. =)
Du musst die fragen auch nicht so vorbildlich beantworten. Vor allem solltest du nichts fest zusagen. Eventuell hast du noch einen Zeugen oder schreibst ein Gesprächsprotokoll. Heimlich mit dem Tonband das Gespräch aufzeichnen ist verboten.
Eigentlich kannst du dich entspannt zurücklehne. Solche telefonate sind oft weni wert.
Du kannst auch vorher fragen, worum es geht, um dich darauf vorzubereiten.
Eventuell kann sie dir dann schon vorab unterlagen zusenden. ZB Gutachten oder neue erkennise.
Die Rentenversicherungsnummer wird auch benötigt, um dich korrekt bei deiner Krankenkasse anzumelden. Und das macht das JC nunmal mit jedem LE über 15. Ist ja keine soooo sensible Information.
Manch JC haben einen Zugrif auf eSolution der DRV. Da kann man die sogar abrufen.
Zitat von: Gast45217 am 09. Dezember 2021, 04:01:47
die Nummer ist eine Sicherheit, dass du das wirklich bist.
Soweit richtig.
Zitat
Du kannst sagen, dass du diese Nummer nicht hast und erstmal wieder beantragt hast. Mach das auch zum Nachweis. Dann kannst du sie halt erst später nachreichen. =)
Und das ist Quatsch. Man verliert seine Rentenversicherungsnummer nicht, die kann man auf allen Lohnabrechnungen nachlesen. Und man bekommt auch keine neue auf Antrag.
Also wenn der die Nummer nur braucht, um festzustellen das ich wirklich ich bin, dann kriegt der meine JC Kundennummer und gut ist. Und wenn er mir nicht glaubt das ich es bin, dann kann er mich ja gerne persönlich zu sich kommen lassen. Oh, Moment, da war ja was...
Feste Zusagen wird es von mir auf jeden Fall nicht geben, erst Recht nicht am Telefon. Da könnte ja jeder kommen. Ein Gesprächsprotokoll mit den Wichtigsten Dingen werde ich aber anfertigen. Nur für den Fall.
Zitat von: Yavanna am 09. Dezember 2021, 04:49:15
Die Rentenversicherungsnummer wird auch benötigt, um dich korrekt bei deiner Krankenkasse anzumelden. Und das macht das JC nunmal mit jedem LE über 15. Ist ja keine soooo sensible Information.
Manch JC haben einen Zugrif auf eSolution der DRV. Da kann man die sogar abrufen.
Ja und genau aus diesem Grund muss die Rentenversicherungsnummer dem JC schon bekannt sein ebenso wie die Sozialversicherungsnummer, von daher ist das wieder nur das klassische "Verlangen nach Daten die bereits bekannt sind damit dem LE auch ja nicht langweilig wird"-Ding.
Zitat von: Yavanna am 09. Dezember 2021, 04:49:15
Die Rentenversicherungsnummer wird auch benötigt, um dich korrekt bei deiner Krankenkasse anzumelden.
Und deshalb wird sie im Antragsformular eingetragen. Auch steht sie auf der Versichertenbescheinigung der Krankenkasse.
Ist der Termin mit der Leistungsabteilung oder mit der Vermittlung?
Zitat von: Christian007 am 09. Dezember 2021, 10:24:49
Ja und genau aus diesem Grund muss die Rentenversicherungsnummer dem JC schon bekannt sein ebenso wie die Sozialversicherungsnummer,
Ist sie. Und wird genau deshalb bei Telefonterminen als Identifizierungsabgleich verwendet.
Zitat von: Christian007 am 09. Dezember 2021, 10:24:49Feste Zusagen wird es von mir auf jeden Fall nicht geben, erst Recht nicht am Telefon.
Einmal das, aber verlass dich auch nicht darauf, dass dein Gesprächspartner am anderen Ende von ihm gemachte mündliche Zusagen einhält. Falls er Zusagen macht, bitte ihn um eine schriftliche Bestätiung. Erst dann hast du etwas, worauf du dich ggf. später berufen kannst.
Christian007
Da ich keinem JC und SB mehr traue würde ich nicht daran teilnehmen,
sondern schriftlich verlangen dass Ihre Fragen über den Postweg geklärt werden, oder mit Termin und da würde ich nicht ohne Beistand hingehen.
MfG FN
Zitat von: Gast45217 am 09. Dezember 2021, 04:01:47
Die Planen immer so viel ein, damit die nicht zu viel arbeiten müssen. Nach dem Telefonat popeln die in noch 20 Minuten in der Nase.
Dir ist schon klar, dass jedes Gespräch Folgeaktivitäten nach sich zieht?
Und wenn es nur eine ordentliche Dokumentation des Gesprächs ist
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2021, 14:51:57
Christian007
Da ich keinem JC und SB mehr traue würde ich nicht daran teilnehmen,
sondern schriftlich verlangen dass Ihre Fragen über den Postweg geklärt werden, oder mit Termin und da würde ich nicht ohne Beistand hingehen.
MfG FN
Man kann einige über das Telefon klären, wenn es nicht lebensnotwendig ist. Das vereinfacht vieles. Geht es allerdings um konkrete Sachen wie Maßnahmen usw., also im Prinzip alles, was dich in Schwierigkeiten bringen könnte, dann verlange eine schriftliche Bestätigung.
Zitat von: Gast51252 am 09. Dezember 2021, 10:27:18
Ist der Termin mit der Leistungsabteilung oder mit der Vermittlung?
Das schreiben begann mit dem allseits bekannten blumigen "Ich möchte mit ihnen ihre aktuelle berufliche Situation besprechen" von daher gehe ich mal von der Vermittlung aus.
Allerdings wundert es mich dann, das nicht meine ursprüngliche Sachbearbeiterin Frau S. das geschrieben hat, sondern ein Herr H. den ich noch nicht kenne. Denn bisher hat sich seit meinem Bildungsgutschein von Mitte 2019 an Frau S. um alles gekümmert.
Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2021, 11:25:49
Zitat von: Christian007 am 09. Dezember 2021, 10:24:49
Ja und genau aus diesem Grund muss die Rentenversicherungsnummer dem JC schon bekannt sein ebenso wie die Sozialversicherungsnummer,
Ist sie. Und wird genau deshalb bei Telefonterminen als Identifizierungsabgleich verwendet.
Dann werde ich das wohl so machen, das ich IHN die Nummer aufsagen lasse die ER da liegen hat, und ihm dann am Schluss sage: "Ist richtig."
Aber warum kann da nicht einfach die JC Kundennummer verwendet werden? Die ist doch genauso geeignet um mich zu identifizieren?
Zitat von: blaumeise am 09. Dezember 2021, 11:28:36
Zitat von: Christian007 am 09. Dezember 2021, 10:24:49Feste Zusagen wird es von mir auf jeden Fall nicht geben, erst Recht nicht am Telefon.
Einmal das, aber verlass dich auch nicht darauf, dass dein Gesprächspartner am anderen Ende von ihm gemachte mündliche Zusagen einhält. Falls er Zusagen macht, bitte ihn um eine schriftliche Bestätiung. Erst dann hast du etwas, worauf du dich ggf. später berufen kannst.
Ich lasse mir von dem alles schriftlich geben was der mir andrehen will egal ob es für mich gut oder schlecht sein kann. Irgendwelche Beschäftigungsmaßnahmen wie Bewerbungstraining oder Coaching werde ich generell nicht mehr annehmen, das hab' ich mir lange und oft genug Ergebnislos angetan, darüber hinaus wurde mir auch vor Jahren schon vom JC selbst bestätigt das meine Bewerbungsunterlagen so wie ich sie aktuell schreibe völlig ausreichend sind und nicht verbessert werden müssen. (Die hatten mich damals gebeten denen meine Bewerbungsunterlagen zu zeigen zwecks Überprüfung ob dort Bedarf zur Nachbesserung besteht. Ich hab' sogar freiwillig ein Fiktives Anschreiben aufgesetzt um zu zeigen wie ich mich bei einer Firma bewerben würde. Ergebnis: Alle drei Leute die sich meine Unterlagen angesehen haben meinten: "Ist in Ordnung. Kann so bleiben.")
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2021, 14:51:57
Christian007
Da ich keinem JC und SB mehr traue würde ich nicht daran teilnehmen,
sondern schriftlich verlangen dass Ihre Fragen über den Postweg geklärt werden, oder mit Termin und da würde ich nicht ohne Beistand hingehen.
MfG FN
Genau deshalb frage ich ja hier um Rat wie ich da am besten drauf reagieren soll. Denn auch ich traue dem JC und seinen Mitarbeitern nicht mehr weiter wie ich sie werfen kann.
Ich hatte nämlich auch mit dem Gedanken gespielt einfach nicht ran zu gehen und zu sagen: "Was? Telefonischer Termin? Davon wusste ich nichts, die Benachrichtigung ist hier nicht angekommen." Also quasi dem JC mal das eigene Vorgehen unter die Nase zu reiben was die ständig abziehen wenn ich denen was per Post schicke.
Warum ich um 8 Uhr Morgens nicht zuhause bin hätte ich dann damit erklärt das ich an dem Tag einige wichtige Erledigungen zu tätigen hätte (vielleicht sogar ein Bewerbungsgespräch?) und das ich deshalb schon um 7 Uhr aus dem Haus gegangen wäre.
Und da einen persönlichen Termin zu erreichen wird denke ich mal nicht so leicht bzw. schlichtweg unmöglich, da die vom JC sich ja immer noch vor der Welt verstecken als wären draußen Atombomben gefallen. Außerdem habe ich eigentlich auch gar keine Lust wieder ein Tagesticket kaufen zu müssen (das mir eh keiner ersetzt da sich das JC ja gekonnt davor drückt mir IRGENDWELCHE Kosten zu erstatten egal wie ich eine Rückerstattung beantrage), da über 40 Minuten mit U-Bahn und Bus hochzufahren, trotz Termin 30 Minuten zu warten dann 5 Minuten bei dem drin zu sein und wieder 40 Minuten nach hause fahren zu müssen.
Und nen Beistand, naja, vielleicht könne ich mal meinen Nachbar fragen ob der da mitkommt.
Auf jeden Fall Danke für die Antworten und Tipps hier. Das wird das Telefonat morgen sicherlich um einiges angenehmer machen.
@Christian007
Nix gegen dich persönlich, aber ich bekomme ständig die Krise, wenn mir jemand erzählt dass seine Bewerbungsunterlagen in Ordnung wären und man da nix ändern müsste. Ich nehme an, du verwendest für jede Bewerbung das gleiche Anschreiben? Schon mal was davon gehört, dass man für jede Bewerbung ein eigenes Anschreiben benutzen sollte?
Stell dir einfach vor, du nimmst an einem Blind Date teil und jede beteiligte Frau gibt dir exakt die gleichen Informationen. Du wüsstest nicht, wie du dich entscheiden solltest und so läuft das auch bei der Bewerbung. Du musst dich aus der Masse hervorheben und nicht den gleichen Scheiß schreiben, wie alle anderen auch. Am besten noch mit einer Vorlage aus dem Internet, die schon 10.000 mal heruntergeladen wurde und genauso gut auf meine Oma zutreffen könnte, weil sie überhaupt nichts über dich persönlich aussagt.
Diese Sorte Bewerbungen gehen als erste in den Mülleimer.
Nein, ich benutze NICHT das selbe Anschreiben für jede Bewerbung, das habe ich mir nie angewöhnt. Ich schreibe immer für jede Bewerbung ein Individuelles Anschreiben das speziell auf die Firma zugeschnitten ist.
Ich meine hey, ich mach das mit den Bewerbungen doch nicht erst seit letzter Woche.
Denn ein bisschen was haben die fast ein Dutzend Bewerbungstrainings in meiner Vergangenheit mir doch gebracht: Sie zeigten mir sehr gut, wie ich es NICHT machen soll.
Wo ich solche "Standardisierten Anschreiben" benutzt habe, das war in diesen dämlichen Bewerbungstrainings wo wir uns zwanghaft jeden Tag auf zwei Stellen bewerben MUSSTEN weil alles andere Arbeitsverweigerung war und nach 2 Wochen keine geeigneten Stellen mehr da waren auf die wir uns bewerben konnten weil wir alle Stellenportale die wir nutzen "durften" gnadenlos leergeräumt hatten. Aber das ist bereits Jahre her wo ich noch in NRW gelebt habe.
Das habe ich damals aber auch nur gemacht, weil das besser war als sich die ganze Zeit mit den Idioten von dem Bildungsträger zu streiten warum ich mich jeden Tag auf mindestens zwei Stellen bewerben soll obwohl keine der Bewerbungen Aussicht auf Erfolg hatte weil ich für die Stelle von vorneherein gar nicht geeignet war. (Was denen aber egal war. Der Befehl lautete: "2 Bewerbungen Pro Tag für JEDEN Teilnehmer. Alles andere ist Arbeitsverweigerung.")
Außerdem hatten diese Bewerbungstrainings ja meist eine GENAUE Vorgabe wie Anschreiben und Lebenslauf auszusehen haben und alles andere ist ausnahmslos Mist und bei Strafe verboten.
Christian007
Zitat von: Christian007 am 10. Dezember 2021, 00:40:10Das wird das Telefonat morgen sicherlich um einiges angenehmer machen.
also bist du rangegangen, und was wollte der SB von dir?
Zitat von: Christian007 am 10. Dezember 2021, 00:40:10Warum ich um 8 Uhr Morgens nicht zuhause bin hätte ich dann damit erklärt
dass sie das wohl nichts angeht!
Zitat von: Christian007 am 10. Dezember 2021, 00:40:10das mir eh keiner ersetzt da sich das JC ja gekonnt davor drückt mir IRGENDWELCHE Kosten zu erstatten egal wie ich eine Rückerstattung beantrage)
wäre sofort eine Klage beim SG!
MfG FN
Hatte fast vergessen hier zu antworten.
Und was war kein SB, das war so ein Coaching-Typ der mir wieder die "So-und-so viele Bewerbungen Pro Monat" Nummer aufdrücken will.
Ich poste einfach mal das Gesprächsprotokoll bzw. die Notizen die ich mir gemacht habe, damit ihr mir da unter Umständen Ratschläge geben könnt. (Die Namen habe ich mal rauseditiert bzw. abgekürzt.)
Im Telefonischen Gespräch vom 10.12.2021 zwischen Herrn G (Ich) und Herrn H (JC Mitarbeiter) wurde folgendes besprochen. (Gesprächsdauer ca. 30 Minuten)
1. Aufnahme der Eigenbemühungen in einem Annehmbaren Rahmen.
2. Zusendung einer Eingliederungsvereinbarung mit "Akzeptablen" Vorgaben über den Nachweis von Eigenbemühungen. (Ohne genauere Definierung was "Akzeptabel" sei.)
Auf die Bitte von Herrn G keine Mündlichen Abmachungen zu treffen und alle Vereinbarungen bitte in schriftlicher Form zuzusenden wurde Herr H umgehend weitaus unfreundlicher als hätte
man ihn persönlich beleidigt oder verbal angegriffen.
3. Herr H betonte mehrfach das es "ihm egal sei" das Herr G bei der Jobsuche als Berufskraftfahrer aufgrund mangelnder Berufserfahrung Schwierigkeiten habe.
Ebenso wie die Tatsache das die Mangelnde Berufserfahrung Ursache für die Kündigung des letzten Arbeitsverhältnisses war und Herr G diesbezüglich eine Wiederholung vermeiden möchte da Herr G sehr daran interessiert ist dauerhaft in Arbeit zu kommen und nicht nur kurzzeitig.
4. Ebenfalls machte Herr H mehrfach deutlich das es besser, ja sogar verpflichtend, sei sich lieber auf so viele Stellen wie möglich zu bewerben, anstatt darauf zu achten das die
Bewerbung bzw. die Arbeitsaufnahme Aussicht auf Erfolg hat bzw. von Dauer ist. Masse statt Klasse.
Als Herr G in dieser Angelegenheit mehrfach versuchte darauf aufmerksam zu machen das viel nicht immer viel hilft und es Sinnvoller sei sich die Stellenangebote genauer anzusehen statt einfach blind eine Bewerbung nach der anderen zu schreiben drohte Herr H irgendwann damit "das Gespräch umgehend zu beenden." woraufhin Herr G dieses Thema nicht weiter verfolgte.
5. Herr H verlangte von Herrn G bei der Frage wie viele Firmen er im Dezember 2021 noch anschreiben wolle "einfach eine Zahl zwischen 10 und 50 zu nennen" bzw.
"einen Schuss ins Blaue" zu nennen woraufhin Herr G unverbindlich die Zahl 20 nannte die von Herrn Hirche direkt als Richtwert festgesetzt und für Dezember verlangt wird.
Mit anderen Worten: Der Typ wollte mich festnageln.
Ich werde nun also schlichtweg abwarten wie die EGV aussieht die der mir zusenden wird, und wenn mir der Inhalt nicht passt gibt's nen Widerspruch, denn ich werde auf jeden Fall nicht Bewerbungen am Fließband schreiben nur um eine "Quote" zu erfüllen die der mir aufgedrückt hat. Das "Masse statt Klasse"-Bewerbungsverfahren habe ich schon mehrfach hinter mir. Hat nie funktioniert weil ich nur darauf geachtet habe die Quote zu erfüllen und nicht mir einen richtigen Job zu suchen. Ein Detail das der Herr H sehr gekonnt, ignoriert bzw. totgeschwiegen hat.
Denn der Typ ist auch der Meinung das man durchaus 25 Bewerbungen pro Monat schreiben solle wenn einen dies in Arbeit bringt. Als ich dann aber gefragt habe: "Auch wenn ich dann nur eine Woche Arbeiten gehe, dann ich oder die Firma feststellen ich bin für die Stelle ungeeignet so das ich wieder Arbeitslos werde?" blieb er mir eine Antwort schuldig bzw. lenkte vom Thema ab indem er wieder mit dem "Sie sind dazu verpflichtet." anfing.
Plus das ich in Zukunft solche Anrufe nicht mehr annehme. Erst Recht wenn keine Rechtsfolgenbelehrung dabei ist. Theoretisch hätte ich nämlich auch gar nicht ran gehen können und komplett unbehelligt aus der Sache rauskommen können.
Zitat von: Christian007 am 12. Dezember 2021, 11:47:47
3. Herr H betonte mehrfach das es "ihm egal sei" das Herr G bei der Jobsuche als Berufskraftfahrer aufgrund mangelnder Berufserfahrung Schwierigkeiten habe.
Ebenso wie die Tatsache das die Mangelnde Berufserfahrung Ursache für die Kündigung des letzten Arbeitsverhältnisses war und Herr G diesbezüglich eine Wiederholung vermeiden möchte da Herr G sehr daran interessiert ist dauerhaft in Arbeit zu kommen und nicht nur kurzzeitig.
Herr G möchte sich also nicht als Berufskraftfahrer bewerben, weil ihm die Berufserfahrung fehlt und er schon einmal entlassen wurde - wie möchte er denn dann an die Berufserfahrung dran kommen um irgendwann in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis zu stehen? Wenn ich mich nicht irre, werden doch derzeit ohne Ende Berufskraftfahrer gesucht, also jede Menge Möglichkeiten, Berufserfahrung zu sammeln und sich attraktiv zu machen für einen attraktiven Arbeitgeber.
Oder was habe ich da jetzt falsch verstanden?
Christian007
Zitat von: Christian007 am 12. Dezember 2021, 11:47:47Plus das ich in Zukunft solche Anrufe nicht mehr annehme.
Ja das ist das Ergebnis solcher Gespräche, wobei das ja nicht zwingend als Gespräch zu bezeichnen wäre also in dem Sinne das es für beide Seiten Früchte trägt.
Zitat von: Christian007 am 12. Dezember 2021, 11:47:47Und was war kein SB, das war so ein Coaching-Typ der mir wieder die "So-und-so viele Bewerbungen Pro Monat" Nummer aufdrücken will.
Viel Spaß beim Gegenvorschläge der zu erwartenden EinV in der steht das ihr das zusammen erarbeitet habt und der Inhalt auch auf erfolgtem Telefonat deinem "Einverständnis" entspricht.
Nur so am Rande die Anzahl Bewerbung sollte allein schon durch die in der Regel max. Summe der Erstattung von 260.- bei 5.- je Bewerbung gegen die EinV sprechen.
Für demnächst > ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0)
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Bei mir hatten sie vor einiger Zeit direkt angerufen. Dann habe ich meine Nummer löschen lassen.
Keine Ahnung, ob die das dürfen, einfach anrufen.
Zitat von: Geldbürger am 12. Dezember 2021, 17:50:11Keine Ahnung, ob die das dürfen, einfach anrufen.
Ja dürfen sie.
Wenn man seine Telefonnummer nachweislich schriftlich hat löschen lassen, darf keiner mehr anrufen, denn dann sollte die Nummer tatsächlich nicht mehr in der Akte vorhanden sein. Falls dann doch nochmal jemand anruft, wäre das ein Fall für den Datenschutzbeauftragten.
Zitat von: Sheherazade am 12. Dezember 2021, 12:22:31
Zitat von: Christian007 am 12. Dezember 2021, 11:47:47
3. Herr H betonte mehrfach das es "ihm egal sei" das Herr G bei der Jobsuche als Berufskraftfahrer aufgrund mangelnder Berufserfahrung Schwierigkeiten habe.
Ebenso wie die Tatsache das die Mangelnde Berufserfahrung Ursache für die Kündigung des letzten Arbeitsverhältnisses war und Herr G diesbezüglich eine Wiederholung vermeiden möchte da Herr G sehr daran interessiert ist dauerhaft in Arbeit zu kommen und nicht nur kurzzeitig.
Herr G möchte sich also nicht als Berufskraftfahrer bewerben, weil ihm die Berufserfahrung fehlt und er schon einmal entlassen wurde - wie möchte er denn dann an die Berufserfahrung dran kommen um irgendwann in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis zu stehen? Wenn ich mich nicht irre, werden doch derzeit ohne Ende Berufskraftfahrer gesucht, also jede Menge Möglichkeiten, Berufserfahrung zu sammeln und sich attraktiv zu machen für einen attraktiven Arbeitgeber.
Oder was habe ich da jetzt falsch verstanden?
Da hast du in der Tat ein wenig was falsch verstanden.
Ich WILL mich ja als BKF bewerben, (bzw. auf Arbeitsstellen wo ein Führerschein Klasse C ein großer Vorteil bzw. Voraussetzung ist, wie du sagtest, LKW Fahrer sind derzeit Mangelware.) darum hab ich den Lappen ja immerhin gemacht. Ich hab' mir doch nicht umsonst seit Mitte 2019 den Arsch aufgerissen. Denn ich habe die Zeichen der Zeit schon erkannt bzw. gemerkt das ich mit nem LKW Führerschein besser ne Arbeit finden würde als ich noch U25 war und habe immer und immer wieder beim JC nach nem LKW Führerschein gefragt der aber IMMER abgelehnt wurde. Stattdessen landete ich stets in irgendwelchen Beschäftigungstherapien die so GAR nichts gebracht haben und zusammen vermutlich mehr gekostet haben als der LKW-Führerschein.
Was ich aber NICHT will, ist das ich nach einem Monat oder weniger wieder auf der Straße lande, da ich die Anforderungen des Arbeitgebers von vorneherein nicht erfülle.
Die Firma bei der ich da tätig war hat sich trotz der Tatsache das ich ein Anfänger war auf die Sache eingelassen (wofür ich dankbar bin!!!) doch nach einem Monat stellte sich leider raus das zwar eine Lernkurve da ist, diese aber nicht ausreichte um die Anforderungen der Firma ausreichend zu erfüllen.
@ Fettnäpfchen:
Der Anhang von dir ist sehr interessant. Gut das zu wissen denn ich hatte dem Herrn H auch gesagt das ich 10 Bewerbungen im Monat durchaus akzeptieren könne und würde da diese Menge an Stellen nicht nur äußerst Machbar sei, sondern auch eine ausreichende Auswahl der Stellen (sprich, das ich Stellen durchgehen kann und sagen kann: "Da lohnt sich die Bewerbung da ich alle Anforderungen erfülle." bzw. "Da brauch ich noch nicht mal Anrufen, die Anforderungen erfülle ich gar nicht.") ermögliche und somit die Erfolgschance erhöhe was ihm, natürlich, völlig egal war. Wie gesagt, der Kerl ist nur darauf aus das ich Bewerbungen pumpe, ob ich dauerhaft in Arbeit komme geht dem am Arsch vorbei.
Ebenso der Link zu "Achtung EinV" wird mir sehr helfen.
Denn ich hatte mir sowieso vorgenommen keine EinV zu akzeptieren die mehr als 10 Bewerbungen im Monat verlangt. (Ich vermute mal der will 20 oder mehr sehen, weil ich ja 20 gesagt habe. Ich hätte da mal besser 1000 gesagt, dann hätte der gar keine Basis gekriegt. Aber die von mir genannten 20 waren ja unverbindlich.)
Ebenso hat Herr H mir auch nicht beantwortet in welcher Form mir Bewerbungskosten erstattet werden auch als ich nachfragte. Er lenkte dann nur wieder vom Thema ab, mit anderen Worten: Keine Erstattung, keine Bewerbungen. Denn auch E-Mails kosten Geld da ich ja Strom und Internet bezahlen muss. (Das der Strom auch vom Regelsatz bezahlt werden muss obwohl Lebenswichtig finde ich ja generell ne Unverschämtheit, aber das ist ne andere Baustelle.)
Und bei "Achtung EinV" heisst es ja auch unter anderem: "Die EinV ist vom SB gemeinsam mit euch zu erarbeiten." und das hat defenitiv NICHT stattgefunden da der mir ja nicht mal zuhören wollte. (Habe denke ich mal vergessen zu erwähnen das der mir fast IMMER ins Wort gefallen ist. War sicher Einzelkind oder so.)
Aber warten wir erstmal ab was der Typ mir zuschickt. Laut seiner Aussage sollte die EinV am Freitag noch rausgehen sprich die wird "vermutlich" diese Woche bei mir eintrudeln.
Und obwohl ich mit dem Gedanken spiele das "Die ist hier nicht angekommen"-Spiel auch mal zu spielen, verlasse ich mich mal da drauf das der die EinV unterschrieben zurückgesendet haben will und das dieser Brief in der unglaublich zuverlässigen Postabteilung (man merkt meine Ironie, gell?) des JC wie jeder andere Brief in den letzten 2 Jahren grundsätzlich verloren geht. (Und wehe DIESER Brief kommt dann an, dann gibt's sowieso ne Klage weil ich dann endlich den Beweis habe dass das JC seit mehr als 2 Jahren jeden meine Anträge verschwinden lässt!)
Allerdings immer vorausgesetzt das ich die EinV auch akzeptiere. Wenn der direkt mit Sachen kommt wo ich sage: "Nöp, das kannste gleich mal ändern." gibt's da sowieso nen Widerspruch gegen die EinV mit verweis auf die Entsprechenden Gerichtsurteile.
Hatte Heute übrigens Post vom JC im Briefkasten und dachte schon das wäre von Herrn H. (Was mich dann ECHT auf die Palme gebracht hätte, da sich das JC bei allem andern Wochen Zeit lässt, aber bei etwas wo sie mich ficken können die Post in wenigen Tagen bzw. 24Std verschickt.) War aber "nur" der Änderungsbescheid für die liebenswürdige 3€ Erhöhung ab Januar. Jetzt kann ich mir endlich zwei Flaschen Cola mehr kaufen! XD
Der Änderungsbescheid hat übrigens das Datum vom 27.11.2021 so viel also zum Thema "Lahmarschigkeit des JC bzw. dessen Postabteilung."
Zitat von: Christian007 am 13. Dezember 2021, 13:07:33
Was ich aber NICHT will, ist das ich nach einem Monat oder weniger wieder auf der Straße lande, da ich die Anforderungen des Arbeitgebers von vorneherein nicht erfülle.
Die Firma bei der ich da tätig war hat sich trotz der Tatsache das ich ein Anfänger war auf die Sache eingelassen (wofür ich dankbar bin!!!) doch nach einem Monat stellte sich leider raus das zwar eine Lernkurve da ist, diese aber nicht ausreichte um die Anforderungen der Firma ausreichend zu erfüllen.
Das passiert Berufsanfängern aber nunmal desöfteren, egal in welchem Beruf. Ich arbeite seit fast 40 Jahren in und mit Speditionen, gerade bei den Lkw-Fahrern ist immer eine hohe Fluktuation zu verzeichnen, meistens sogar aus eigenem Antrieb um eben mehr Berufserfahrung zu bekommen. Und manchmal hält ein Bewerber auch nicht, was man sich von ihm versprochen hat. Oder man hat sich geirrt und ein Führerscheinneuling arbeitet sich nicht so schnell in Spezialgebiete (z. B. Schwerlastverkehr) ein wie erhofft. Versuch und Irrtum - das gilt für beide Seiten.
Es gibt keine Jobangebote mit Beschäftigungsgarantie auf Lebenszeit.
Christian007
Zitat von: Christian007 am 13. Dezember 2021, 13:07:33Denn auch E-Mails kosten Geld da ich ja Strom und Internet bezahlen muss.
ausgeweitet auf das Thema Internetbewerbung habe ich noch was im Anhang für dich wenn du es beim bearbeiten der EinV einsetzen willst.
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Hallo @Fettnäpfchen
Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
ausgeweitet auf das Thema Internetbewerbung habe ich noch was im Anhang für dich wenn du es beim bearbeiten der EinV einsetzen willst.
Hatte ich richtig gelesen das reine E - Mail Bewerbung das JC sie bezahlen muss?
Zitat von: Dragon am 13. Dezember 2021, 16:26:16
Hallo @Fettnäpfchen
Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
ausgeweitet auf das Thema Internetbewerbung habe ich noch was im Anhang für dich wenn du es beim bearbeiten der EinV einsetzen willst.
Hatte ich richtig gelesen das reine E - Mail Bewerbung das JC sie bezahlen muss?
Mir wurde "damals" in der EGV geschrieben, dass Bewerbungen per Email mit 1€ erstattet werden. Mittlerweile ist der Stand der, dass eine Bewerbung per Email nicht erstattet wird. Vielleicht sollte man einen entsprechenden Antrag stellen damit sie erstattet wird.
@Spritzenhalter
ZitatMir wurde "damals" in der EGV geschrieben, dass Bewerbungen per Email mit 1€ erstattet werden. Mittlerweile ist der Stand der, dass eine Bewerbung per Email nicht erstattet wird. Vielleicht sollte man einen entsprechenden Antrag stellen damit sie erstattet wird.
Genau das interessiert mich ob es
jetzt erstattet wird oder nicht? habe hier mehr als 75 (Email)absagen,die ich ausdrucken lassen musste da man sie immer bei Termine sehen will.Aber habe nie eine kostenerstattung bekommen.
Zitat von: Dragon am 13. Dezember 2021, 16:38:59
@Spritzenhalter
ZitatMir wurde "damals" in der EGV geschrieben, dass Bewerbungen per Email mit 1€ erstattet werden. Mittlerweile ist der Stand der, dass eine Bewerbung per Email nicht erstattet wird. Vielleicht sollte man einen entsprechenden Antrag stellen damit sie erstattet wird.
Genau das interessiert mich ob es jetzt erstattet wird oder nicht? habe hier mehr als 75 (Email)absagen,die ich ausdrucken lassen musste da man sie immer bei Termine sehen will.Aber habe nie eine kostenerstattung bekommen.
Antrag auf sofortige Übernahme sowie die Erstattung der letzten 6 Monate gemäß §16 Abs. 1 Satz 2 SGB II
Zitat von: Spritzenhalter am 13. Dezember 2021, 19:06:48Antrag auf sofortige Übernahme sowie die Erstattung der letzten 6 Monate gemäß §16 Abs. 1 Satz 2 SGB II
Wenn du mit Rechtsgrundlagen um dich wirfst, dann vollständig. Es ist der § 16 SGB II i.V.m. § 44 SGB III (Leistungen aus dem Vermittlungsbudget).
Und wie kommst du auf die 6 Monate?
Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 19:10:44
Zitat von: Spritzenhalter am 13. Dezember 2021, 19:06:48Antrag auf sofortige Übernahme sowie die Erstattung der letzten 6 Monate gemäß §16 Abs. 1 Satz 2 SGB II
Wenn du mit Rechtsgrundlagen um dich wirfst, dann vollständig. Es ist der § 16 SGB II i.V.m. § 44 SGB III (Leistungen aus dem Vermittlungsbudget).
Und wie kommst du auf die 6 Monate?
Wegen dem Sanktionszeitraum der rückwirkend durch die Behörde ausgesprochen werden kann für den Fall, dass der Leistungsempfänger durch versäumte Bewerbung sanktioniert werden soll.
Ein Sanktionszeitraum liegt immer in der Zukunft, nie in der Vergangenheit bei Erlass eines Sanktionsbescheides. Somit gibt es keine rückwirkende Sanktionen.
Dragon
Zitat von: Dragon am 13. Dezember 2021, 16:26:16Hatte ich richtig gelesen das reine E - Mail Bewerbung das JC sie bezahlen muss?
Nicht wirklich denn dafür wird ja eine EinV verhandelt, also wenn du nichts verhandelt hast und in der EinV nichts geregelt ist hast du nach Ablehnung nur den Rechtsweg.
Und ob sich ein SG für oder gegen dich entscheidet :weisnich:
Zitat von: Dragon am 13. Dezember 2021, 16:38:59habe hier mehr als 75 (Email)absagen,die ich ausdrucken lassen musste da man sie immer bei Termine sehen will.Aber habe nie eine kostenerstattung bekommen.
Dann macht man das nicht sondern schickt sie gesammelt per E-Mail.
Auch hiuer gilt alles in der EinV regeln.
Meinen letzten EinV-VA Fall vor Gericht habe ich unter anderem auch so etwas ähnliches in meiner "Klageschrift" aufgeführt....... (Forderungen von Nachweisen wobei dafür keine Kostenerstattungsregelung im VA enthalten war)
Verloren habe ich weil der Richter immer (vier mal) auf der Anzahl
der zu machenden Bewerbungen herumgeritten ist
verloren habe ich weil der Richter JC freundlich war, was trotz mehrmaliger Aufforderung meinerseits das meine Klage
NICHTS mit der Anzahl der zu machenden Bewerbungen zu tun hat, aber nichts änderte sich, bzw. wurde das überhaupt nicht beachtet.
Der Richter meinte noch dass der RA des JC ja anwesend ist und dann schon dafür sorgen wird das ich meine Erstattung bekomme, genau das Gegenteil ist passiert.
MfG FN
Zitat von: BigMama am 14. Dezember 2021, 09:29:10
Ein Sanktionszeitraum liegt immer in der Zukunft, nie in der Vergangenheit bei Erlass eines Sanktionsbescheides. Somit gibt es keine rückwirkende Sanktionen.
Na klar, der Angestellte macht keine Zeitreise und sanktioniert zurückliegende Zeiträume sondern stellt zurückliegende Zeiträume fest, hier bis 6 Monate, und sanktioniert zum 1. des nächsten Monats die Bezüge.
Noch mal Danke an alle die hier so tatkräftig ihre Hilfe und Rat angeboten haben. Wird mir sehr weiterhelfen.
Habe mal einen neuen Thread aufgemacht bezüglich der EinV da dies ja jetzt nichts mehr mit dem Telefonat zu tun hat, sondern mit der EinV selbst und ich da auch noch mal genauen Rat brauche wie ich vorgehen soll.