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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 11:59:18

Titel: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 11:59:18
Nach welcher Rechtsgrundlage kann ein Leistungsempfänger sanktioniert werden dessen Status ,,ungeimpft" ist und zugleich mit einer Einladung zur persönlichen Vorsprache mit Zugangsbeschränkung zum Gebäude (3G) konfrontiert wird. Nach aktueller Rechtslage gibt es weder eine Testpflicht noch eine Impfpflicht und im JC selbst werden dafür keine speziellen Räume dafür zur Verfügung gestellt. Ein Auskunftsanspruch auf Erhebung des Impfstatus ist gegenüber dem Leistungsempfänger aktuell nicht vorhanden und gemäß DSGVO ist dieser nicht zur Auskunft verpflichtet.

Kann ein Leistungsempfänger sanktioniert werden wenn er auf die Einhaltung der 3G-Regel verweist und dem Termin fernbleibt auf o.g. Gründen. Gibt es im SGB eine entsprechende Regelung und wie wird in einem solchen Fall durch das Jobcenter verfahren.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Sheherazade am 10. Dezember 2021, 12:06:57
In der Einladung steht sicherlich, was zu tun ist, wenn man mit 3G Probleme haben sollte.

Im übrigen gilt 3G sogar am Arbeitsplatz, auch deshalb sind die Testzentren so dermaßen überlaufen. Wobei viele Arbeitgeber im Betrieb testen.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: superMeier am 10. Dezember 2021, 12:14:45
Und wo liegt das Problem darin, schnell einen Test zu machen? Wenn dir das zu viel ist, schreib eben deinem Sachbearbeiter, eventuell wird er dir stattdessen ein Telefongespräch anbieten.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 12:25:31
Zitat von: Sheherazade am 10. Dezember 2021, 12:06:57
In der Einladung steht sicherlich, was zu tun ist, wenn man mit 3G Probleme haben sollte.

Im übrigen gilt 3G sogar am Arbeitsplatz, auch deshalb sind die Testzentren so dermaßen überlaufen. Wobei viele Arbeitgeber im Betrieb testen.

Leider nicht, es wird darauf verwiesen den Status geimpft, genesen oder getestet am Eingang vorzulegen. Zwar wird auf ein Testzentrum in der Nähe verwiesen jedoch kein Wort davon verloren das es freiwillig ist sich dort testen zu lassen. Die Erreichbarkeit ist postalisch oder durch Email gegeben, ein Telefongespräch wird abgelehnt aufgrund genannter sonstiger Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Heinz-Otto am 10. Dezember 2021, 12:29:33
Zitat von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 11:59:18
Nach welcher Rechtsgrundlage kann ein Leistungsempfänger sanktioniert werden dessen Status ,,ungeimpft" ist und zugleich mit einer Einladung zur persönlichen Vorsprache mit Zugangsbeschränkung zum Gebäude (3G) konfrontiert wird.

Das müsste doch im Sanktionsbescheid stehen?
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Sheherazade am 10. Dezember 2021, 12:31:50
Zitat von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 12:25:31
Zwar wird auf ein Testzentrum in der Nähe verwiesen jedoch kein Wort davon verloren das es freiwillig ist sich dort testen zu lassen.

Man kann sich auch in jedem anderen Testzentrum testen lassen, wenn man keinen Impf- oder Genesenennachweis erbringen kann oder möchte.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: BigMama am 10. Dezember 2021, 12:32:19
Wenn du die Möglichkeit hast, ohne zusätzlichen größeren Aufwand ein Testzentrum zu erreichen und somit der 3 G Regelung genüge getan ist, könnte ich mir vorstellen, dass es zu einer Anhörung und anschließender Sanktion kommen könnte. Diese Ansicht basiert alleine auf meiner Sicht der Dinge und nicht auf Urteilen.

Die Besprechung der beruflichen Situation, eine Standortbestimmung und die Erarbeitung einer Integrationsstrategie sind via schriftlicher Kommunikation nicht möglich.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Der Friese am 10. Dezember 2021, 12:40:26
Zitat von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 12:25:31
Zitat von: Sheherazade am 10. Dezember 2021, 12:06:57
In der Einladung steht sicherlich, was zu tun ist, wenn man mit 3G Probleme haben sollte.

Im übrigen gilt 3G sogar am Arbeitsplatz, auch deshalb sind die Testzentren so dermaßen überlaufen. Wobei viele Arbeitgeber im Betrieb testen.

Leider nicht, es wird darauf verwiesen den Status geimpft, genesen oder getestet am Eingang vorzulegen. Zwar wird auf ein Testzentrum in der Nähe verwiesen jedoch kein Wort davon verloren das es freiwillig ist sich dort testen zu lassen. Die Erreichbarkeit ist postalisch oder durch Email gegeben, ein Telefongespräch wird abgelehnt aufgrund genannter sonstiger Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.

Und wo ist nun das Problem, sich dort testen zu lassen?
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Ottokar am 10. Dezember 2021, 13:35:35
Zitat von: Der Friese am 10. Dezember 2021, 12:40:26Und wo ist nun das Problem, sich dort testen zu lassen?
Wieso eigentlich beantwortet man eine Frage mit einer Gegenfrage, die zudem nicht zum Thema gehört?

@Spritzenhalter
Da es weder eine allgemeine Impf- noch Testpflicht gibt, kann nichts davon verpflichtend vom JC gefordert werden,
Auch wenn aufgrund fehlendem Nachweis der Zutritt zum JC verweigert wird (bitte bestätigen lassen, oder Zeugen mitnehmen), kann eine Sanktion nicht auf den fehlenden 3G-Nachweis begründet werden.
Die JC sind aufgrund ihrer gesetzlichen Pflichten zur Beratung, Vermittlung etc. verpflichtet, für Personen, die keinen 3G-Nachweishaben oder vorlegen wollen (auch das ist freiwillig), alternative Kontaktmöglichkeiten zu schaffen.
Die JC, die ich kenne, haben das getan.
Offenbar gibt es aber auch welche, die dazu zu bequem sind, oder sowas als Sanktionsmöglichkeit missbrauchen wollen.
Du solltest in jedem Fall den Termin nicht absagen, sondern dem JC mitteilen, dass du einen 3G-Nachweis nicht erbringen willst und um eine alternative Kontaktaufnahme bittest.
Sollte das JC diese ablehnen, würde ich zum angegebenen Zeitpunkt das JC aufsuchen. Sollte der Zutritt verweigert werden, würde ich fordern, dass der Mitarbeiter, bei dem du dich melden sollst, informiert wird, dass du vor dem Gebäude wartest und dir der Zutritt verweigert wird.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Der Friese am 10. Dezember 2021, 14:37:54
Zitat von: Ottokar am 10. Dezember 2021, 13:35:35
Zitat von: Der Friese am 10. Dezember 2021, 12:40:26Und wo ist nun das Problem, sich dort testen zu lassen?
Wieso eigentlich beantwortet man eine Frage mit einer Gegenfrage, die zudem nicht zum Thema gehört?

Weil man sich Probleme auch selbst machen kann. Es ist doch allgemeine Erfahrung, dass das JC bei Verweigerung Stress machen wird. Und diese Frage sicher in der Anhörung aufkommen wird. Da macht es dann schon Sinn, darauf eine Antwort zu haben. Egal, wie die Pflicht zum Test vielleicht sogar letztendlich vorm Sozialgericht geklärt wird. Und so wie die allgemeine Stimmung im Staat und auch in den höchsten Gerichten ist, sehe ich die Erfolgsaussichten der TE als sehr gering an. Ob es das dann Wert ist, wegen solch einer "Lappalie" mit dem JC in einen Kleinkrieg zu treten, sollte man sich vorher überlegen. Denn "netter und kulanter" werden die in Zukunft den TE sicherlich nicht behandeln.

Wenn nun aber z.B gesundheitliche Gründe wie z.B starke Neigung zu Nasenbluten (habe ich z.B. durch Blutverdünner) gegen einen Test sprechen, kann man dann auch damit argumentieren.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. Dezember 2021, 15:30:04
Zitat von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 12:25:31wird darauf verwiesen den Status geimpft, genesen oder getestet am Eingang vorzulegen
Das ist schon mal klar, ganz falsch.
Keiner muss seinen Status beim JC irgendwem bekannt geben.
Kann man aber machen, wenn man es will, halt einfach dann Ungeimpft und fertig.
Niemals würde ich dafür extra einen Test auf meine Kosten machen lassen.

Wenn das JC die persönliche Vorsprache für so wichtig hält, muss es eben die Möglichkeiten dazu schaffen.
Hier weiß ich Aktuell, dass Ungeimpfte oder die ihren Status nicht preis geben wollen, nur tel. oder per Mail kontaktiert werden.

Es ist einfach dreist, von so manchem JC, hier mit solchen Forderungen um die Ecke zu kommen.
Andere Behörden verlange so etwas auch nicht und Termine gibt es eh nur bei absolut wichtigen Dingen.
Sonst kommt man nahezu nirgendwo mehr rein.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: superMeier am 10. Dezember 2021, 15:39:37
Fraglich allerdings, wie man dann überhaupt zurück ins Arbeitsleben finden möchte, wenn man sich weder impfen, noch testen lassen möchte, immerhin gilt dort auch 3G.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. Dezember 2021, 15:53:37
Zitat von: superMeier am 10. Dezember 2021, 15:39:37Fraglich allerdings
sind momentan sehr viele (unsinnige) Regelungen.

Für die allseits bekannten sinnlos Termine beim JC, brauche ich keinen Test zu kaufen. (JC zahlt ja nicht dafür)
Muss ich dafür noch den Nahverkehr nutzen, komme ich ja nicht mal zum Testzentrum.
(Völlig irrsinnige Regel)
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: götzb am 10. Dezember 2021, 16:19:46
Das wichtigste ist die Gesundheit und die Schutz vor Ansteckung.
Die meisten JC sind vernünftig und laden nur vor wenn jener das wünscht.
Die anderen wenigen JC sind wie die Querdenker.

Oder "ermöglichen" 0G Kunden Sonderräume zu nutzen, wenn denn die Vorladung so wichtig ist.
Oder es kommen echte Einladungen ohne Bedrohungen.

Fakt ist kommt ein Termin nicht zustanden darf es keine Sanktionen geben.

Zitat
Wieso eigentlich beantwortet man eine Frage mit einer Gegenfrage, die zudem nicht zum Thema gehört?
Ist nicht wirklich was neues.
Da wird viel geschrieben aber auf die Eingangsfrage nicht geantwortet.
Aber es wird an die Moral appelliert, querulatorisches Verhalten eventuell unterstellt, - soll sich nicht so haben - und das beste Argument, auch die jenen im Beruf müssen 3G in Kauf nehmen. Was natürlich wieder ein Super Vergleich ist. Supermarkt Angestellte, Ärzte oder Pfleger leisten gute und sinnvolle Arbeit.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Penny am 10. Dezember 2021, 16:44:29
Zitat von: superMeier am 10. Dezember 2021, 12:14:45
Und wo liegt das Problem darin, schnell einen Test zu machen?

Wieso sollte ich mir freiwillig in der Nase popeln lassen nur um zu beweisen das ich gesund bin  :weisnich:
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: superMeier am 10. Dezember 2021, 16:54:17
Zitat von: götzb am 10. Dezember 2021, 16:19:46


Ist nicht wirklich was neues.
Da wird viel geschrieben aber auf die Eingangsfrage nicht geantwortet.
Aber es wird an die Moral appelliert, querulatorisches Verhalten eventuell unterstellt, - soll sich nicht so haben - und das beste Argument, auch die jenen im Beruf müssen 3G in Kauf nehmen. Was natürlich wieder ein Super Vergleich ist. Supermarkt Angestellte, Ärzte oder Pfleger leisten gute und sinnvolle Arbeit.

Was bei deinem Namen und deiner Profilbeschreibung unter dem Profilbild natürlich völlig abwegig wäre :bye:
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 16:57:01
Ich habe mir mir erlaubt einen temporären Anhang der betreffenden Einladung zu veröffentlichen. Besonderer Augenmerkt auf die Formulierung "Wir können Sie nur bereaten, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind"

Ist die Einladung nicht eigentlich nur ein unverbindliches Angebot?


(https://i.ibb.co/jyY92MM/Jobcenter-1.jpg) (https://ibb.co/jyY92MM)
(https://i.ibb.co/3MbxhT2/Jobcenter-2.jpg) (https://ibb.co/3MbxhT2)
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. Dezember 2021, 17:05:06
Zitat von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 16:57:01eigentlich nur ein unverbindliches Angebot?
Nein, wenn du einfach nicht hin gehst, wird es auf eine Sanktion raus laufen.

Am besten Kontakt mit dem SB Aufnehmen und eine Mitteilung zukommen lassen, das du die 3 G Regel nicht erfüllen kannst.
(hat nichts damit zu tun das es zufällig in der Nähe ein Testzentrum gibt)
Schriftlich oder per Mail bestätigen lassen, wenn der Termin vom SB Abgesagt wird, nicht am Telefon.

Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: lisa63 am 10. Dezember 2021, 17:16:26
Zitat von: vanessa am 10. Dezember 2021, 15:30:04
Niemals würde ich dafür extra einen Test auf meine Kosten machen lassen.

Musst du doch nicht zahlen. Ist doch ein kostenloser Bürgertest.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. Dezember 2021, 17:19:41
Zitat von: lisa63 am 10. Dezember 2021, 17:16:26Ist doch ein kostenloser Bürgertest.
Ja einmal in der Woche und dann?

Dazu wie komme ich dahin, wenn ich auf den Nahverkehr angewiesen bin?
Den ich ja ohne Test oder geimpft/genesen nicht nutzen kann.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: lisa63 am 10. Dezember 2021, 17:31:52
Zitat von: vanessa am 10. Dezember 2021, 17:19:41
Zitat von: lisa63 am 10. Dezember 2021, 17:16:26Ist doch ein kostenloser Bürgertest.
Ja einmal in der Woche und dann?

Bei uns fragt keiner, ob du schon in der Woche einen gemacht hast.

Und mittlerweile gibts bei uns (auf dem platten Land) auch wieder überall Testzentren.
Täglich kommen neue dazu. Da bist du zu Fuß in 15-20 Minuten dort.

Aber kann bei dir in der Gegend ja anders sein.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Der Friese am 10. Dezember 2021, 17:46:59
Zitat von: götzb am 10. Dezember 2021, 16:19:46
Das wichtigste ist die Gesundheit und die Schutz vor Ansteckung.
Die meisten JC sind vernünftig und laden nur vor wenn jener das wünscht.
Die anderen wenigen JC sind wie die Querdenker.

Oder "ermöglichen" 0G Kunden Sonderräume zu nutzen, wenn denn die Vorladung so wichtig ist.
Oder es kommen echte Einladungen ohne Bedrohungen.

Fakt ist kommt ein Termin nicht zustanden darf es keine Sanktionen geben.

Zitat
Wieso eigentlich beantwortet man eine Frage mit einer Gegenfrage, die zudem nicht zum Thema gehört?
Ist nicht wirklich was neues.
Da wird viel geschrieben aber auf die Eingangsfrage nicht geantwortet.
Aber es wird an die Moral appelliert, querulatorisches Verhalten eventuell unterstellt, - soll sich nicht so haben - und das beste Argument, auch die jenen im Beruf müssen 3G in Kauf nehmen. Was natürlich wieder ein Super Vergleich ist. Supermarkt Angestellte, Ärzte oder Pfleger leisten gute und sinnvolle Arbeit.

Hast du meine Antwort auch gelesen? Weil der Rest ist komplett deiner Phantasie entsprungen. Nichts davon habe ich hier jemals geschrieben.

Was ich von ALG2 und dem Coronawahnsinn denke, ist hier aber nachprüfbar. Also lass bitte in Zukunft solche Unterstellungen.

Und wenn du der Meinung bist, dass man immer auf alles vom JC mit dem Knüppel kommen muss, bleibt es dir überlassen. Nur mit der Keule, die in der Regel als Antwort kommt, muss dann der TE leben. Und das auch ausbaden. Der "schlaue" Ratgeber wäscht sich die Hände in Unschuld.

PS: Tests sind kostenlos, also kein Argument. Hier herrscht sogar in allen öffentlichen Einrichtungen 2G+.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Ottokar am 10. Dezember 2021, 18:16:43
Zitat von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 16:57:01
Ist die Einladung nicht eigentlich nur ein unverbindliches Angebot?
Nein, eine solche Einladung ist ein verbindlicher Verwaltungsakt.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: götzb am 10. Dezember 2021, 18:21:00
Zitat von: Der Friese am 10. Dezember 2021, 17:46:59
text
Du warst nicht gemeint. Sonst hätte dich zitiert.  :flag:
Es ging nur um die Standardtexte jener, die immer so argumentieren.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: dobi am 10. Dezember 2021, 18:23:18
Ich hatte so einen Fall vor einiger Zeit auch, konnte es mit einem Brief an das JC klären, in dem ich um ein telefonisches Gespräch bat.

Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Yavanna am 10. Dezember 2021, 18:54:10
Naja,  die aktuelle Situation ist schon Mist...

Aufgrund der EAO muss  man nur postalisch erreichbar sein, nicht per Telefon,  Email etc. Weitere Möglichkeit wäre das persönliche Gespräch im JC, was wegen 3G jetzt für manche keine Option ist.
KA wie lange die JC das Spiel mitmachen, aber irgendwann, bin ich mir sicher, wird es Konsequenzen für die Totalverweigerer geben.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 19:15:11
Zitat von: Yavanna am 10. Dezember 2021, 18:54:10
Naja,  die aktuelle Situation ist schon Mist...

Aufgrund der EAO muss  man nur postalisch erreichbar sein, nicht per Telefon,  Email etc. Weitere Möglichkeit wäre das persönliche Gespräch im JC, was wegen 3G jetzt für manche keine Option ist.
KA wie lange die JC das Spiel mitmachen, aber irgendwann, bin ich mir sicher, wird es Konsequenzen für die Totalverweigerer geben.

Die Kommunikation ist postalisch als auch über die hinterlegte Email mit mir möglich und wurde auch mehrfach durch beide Seiten angewendet. Eine telefonische Konferenz lehne ich aufgrund fehlender Technik ab da eine Telefonzelle mittlerweile eine unauffindbare Installation in vielen Städten geworden ist. Kurios zudem ist, dass der jetzt angesetzte Termin exakt 6 Monate nach der letzten Kontaktaufnahme zu erfolgen hat. Hier gehe ich stark davon aus, dass die geforderten Nachweise durch den SB beim Vorgesetzten eingereicht werden müssen um seine vorschriftsmäßige Tätigkeit nachzuweisen und eine vorbildliche Betreuung für den Leistungsbeziehzer zu simulieren.

Und für alle die es interessiert, der Inzidenzwert liegt in meiner Stadt bei 899!
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: BigMama am 10. Dezember 2021, 19:26:39
Zitat von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 19:15:11Hier gehe ich stark davon aus, dass die geforderten Nachweise durch den SB beim Vorgesetzten eingereicht werden müssen um seine vorschriftsmäßige Tätigkeit nachzuweisen und eine vorbildliche Betreuung für den Leistungsbeziehzer zu simulieren.
In keinem JC muss der Nachweis über die Kontaktdichte beim Vorgesetzten eingereicht werden. Der/die Teamleiter/in ist in der Lage durch seine Zugriffe im Programm, das selbst auszuwerten.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Dragon am 10. Dezember 2021, 22:38:58
Zitat
Zitat von Ottokar

Da es weder eine allgemeine Impf- noch Testpflicht gibt, kann nichts davon verpflichtend vom JC gefordert werden,
Auch wenn aufgrund fehlendem Nachweis der Zutritt zum JC verweigert wird (bitte bestätigen lassen, oder Zeugen mitnehmen), kann eine Sanktion nicht auf den fehlenden 3G-Nachweis begründet werden.
Die JC sind aufgrund ihrer gesetzlichen Pflichten zur Beratung, Vermittlung etc. verpflichtet, für Personen, die keinen 3G-Nachweishaben oder vorlegen wollen (auch das ist freiwillig), alternative Kontaktmöglichkeiten zu schaffen.
Die JC, die ich kenne, haben das getan.
Offenbar gibt es aber auch welche, die dazu zu bequem sind, oder sowas als Sanktionsmöglichkeit missbrauchen wollen.
Du solltest in jedem Fall den Termin nicht absagen, sondern dem JC mitteilen, dass du einen 3G-Nachweis nicht erbringen willst und um eine alternative Kontaktaufnahme bittest.
Sollte das JC diese ablehnen, würde ich zum angegebenen Zeitpunkt das JC aufsuchen. Sollte der Zutritt verweigert werden, würde ich fordern, dass der Mitarbeiter, bei dem du dich melden sollst, informiert wird, dass du vor dem Gebäude wartest und dir der Zutritt verweigert wird.
Muss dir das Jobcenter beim Termin es schriftlich bestätigen das du nicht rein durftest?+der Sa infomiert wurde. auf was soll man sonst noch bei der schriftlichenbestätigung achten. das mit dem Beistand(Zeugen) ist logisch das man ihn bei hat.

Zitatwillst und um eine alternative Kontaktaufnahme
dann nur per Email! man sollte nie mit dem JC am telefon reden.

Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: dobi am 11. Dezember 2021, 00:19:27
Zitat von: Dragon am 10. Dezember 2021, 22:38:58

man sollte nie mit dem JC am telefon reden.

Zustimmung.

Hatte da auch zunächst eine Ablehnung, bin ja nicht erst seit gestern hier unterwegs.

In meinem Fall war es halt nur die übliche 0815 Einladung samt bla bla.

Und wenn, kommt eh hinterher was schriftliches auf das man reagieren kann.

Ergo persönliches erscheinen gespart.

Muss man halt selber abwägen.


Wiegsagt, JC anschreiben und nach Möglichkeit XY, anstatt persönlich erscheinen anfragen. Kann helfen.

Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Spritzenhalter am 11. Dezember 2021, 12:15:16
Vielleicht kann man zu Hause schon entsprechende Schriftstücke anfertigen (2-Fach) und beim verwehren des Eintritts diese gegen Empfansbestätigung abgeben. Eine Begleitperson oder Zeugen würden das ganze dann unterstreichen, ist man hingegen alleine, sollte man über einen Polizeiruf nicht lange nachdenken und einen Streifenwagen anfordern. Der Vorfall wird mit Eintrag ins Tagebuch unter einer Vorgangsnummer dokumentiert was der späteren Aufklärung zugute kommt.   

Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Spritzenhalter am 15. Dezember 2021, 13:56:14
Vor dem Gebäude folgende Hinweisschilder:

(https://i.ibb.co/mSVN0vr/dav.jpg) (https://ibb.co/mSVN0vr)
(https://i.ibb.co/k2vwJTs/dav.jpg) (https://ibb.co/k2vwJTs)
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: crazy am 15. Dezember 2021, 15:04:37
Na dann ist doch alles klar. Wer persönlich vorsprechen möchte und nicht geimpft ist macht halt vorher einen Test am nächsten Testcontainer und gut ist. Kostet ja nix
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Ottokar am 15. Dezember 2021, 15:33:24
... oder meldet sich am zentralen Empfang.
Wie schon oft genug erwähnt wurde, gibt es weder eine Test- noch eine Impfpflicht.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Dezember 2021, 18:23:42
Zitat von: crazy am 15. Dezember 2021, 15:04:37macht halt vorher einen Test am nächsten Testcontainer
Was oft schon daran scheitert, dass gar keiner in der Nähe ist.
Mit ganz viel guten Willen, wenn einer zufällig auf dem Weg liegt, kann man es ja machen.

Grundsätzlich gilt aber, dass JC muss die entsprechenden Räume/Möglichkeiten zur Verfügung stellen.
Damit auch Menschen rein dürfen, die diese 3 G Regel nicht erfüllen können.

Zitat von: Spritzenhalter am 15. Dezember 2021, 13:56:14folgende Hinweisschilder
Warum wohl bitten sie darum?
Hast du dir einen Nachweis geben lassen, dass du da warst.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Spritzenhalter am 15. Dezember 2021, 23:44:12
Mein Termin steht noch an, habe heute nur was eingeworfen. Gut gesichert das Gebäude und Zugang nur wenn tatsächlich jemand aufmacht anschließend muss man einen Labyrinth durchlaufen, zumindest sah es durch die Scheibe so aus.

Ich werde weder meinen Impfstatus bekanntgegeben noch irgendwo einen Test machen. Gibt es keine entsprechenden Räumlichkeiten werde ich ein Schreiben am Empfang abgeben und den Laden verlassen.

@Crazy

Kann mich nicht erinnern dort freiwillig vorsprechen zu wollen, vielmehr zwingt man mich per Verwaltungsakt dazu. Aber gut informiert geht einem sowas leichter am Hintern vorbei.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Ottokar am 16. Dezember 2021, 09:56:13
Du solltest dir unbedingt auf der Einladung bestätigen lassen, das du da warst, man dir dort aber den Zutritt verweigerte.
Oder einen Zeugen mitnehmen, der das dann bestätigen kann.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Dezember 2021, 18:21:49
Zitat von: Spritzenhalter am 15. Dezember 2021, 23:44:12Mein Termin steht noch an
Dann schreib doch einfach erst mal, die Bedingungen 3 G kannst du nicht Erfüllen.
Ob es trotzdem möglich ist den Termin aufrecht zu erhalten.

Möglich du bekommst dann vorher, noch eine Antwort dazu.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Dragon am 02. Januar 2022, 19:03:32
Hallo

Ich hatte am 30.12.21 meinen Jobcenter Termin auf der Einladung stand einlass nur mit 3G!
Aber als ich dort mit meiner Mutter aufkreuzte galt reine 2G Pflicht!,Man hat bei meimer Behörde binnen 2monate von 3G auf 2G den geändert!!. Bin ungeimpft.
Der Termin fand im Eingangsflur, meine neue Sa ist extra runter gekommen dazu musste man eine FFP2 tragen obwohl in der Einladung nicht ausschließlich das tragen der ffp2 maske  vermerkt war! Das komische sie trug aber selber eine einfache medizinsche Maske.

Ich musste meine medizinsche maske gegen die ffp2 tauschen.Gilt jetzt in allen Jobcenter Behörden die 2G  Pflicht hat wer das auch erlebt??

PS: am Eingang stand nichts von reine 2G/ 3G Einlasspflicht. Habe keine Bestätigung bekommen das ich dort war, aber habe meine Mutter als Zeugen mit.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Ottokar am 02. Januar 2022, 23:15:02
Das macht jedes JC, aufgrund seiner Eigenschaft als rechtlich eigenständige Behörde, wie man dort will.
Jedes JC kann das somit auch von Heute auf Morgen ändern.
In etlichen JC gelten nur Hygienemaßnahmen, in anderen 3G und in einigen 2G.
Ich habe mir das nur stichprobenartig angesehen, aber wen's interessiert, der erreicht unter https://www.jobcenter-ge.de eine Übersichtsseite aller JC gE mit Links zu den Webseiten der regionalen JC wo man nachlesen kann, was im jeweiligen JC gilt.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Dragon am 03. Januar 2022, 13:47:22
Hallo Ottokar

In meinrr Einladung vom 9.nov für den 30.dez. stand im Hygiene Flyer= reine 3G Pflicht. Wie ich aber vorher sagte am Eingang steht überhaupt nichts von 2-3G Regeln für den Einlass .ich hatte hier auf dem Foto von @ Spritzenhalter gesehen fas es vor der Tür stand.

Naja egal habe den Termin hinter mir. Hoffe die machen nich noch die 1G Regel , das wäre natürlich mist.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Spritzenhalter am 08. Januar 2022, 10:32:31
Mich erreichte eine neue Einladung mit individuellen Text nachdem ich bei der letzten unerwartet AU war.

Zitat:

Grund der Einladung: Ich möchte mit Ihnen über die mit Ihnen in der EGV vereinbarten aktivitäten sprechen.
Info: Ich habe die mir damals vorgelegte EGV niemals unterschrieben noch dafür einen Verwaltungsakt erhalten. Die einzige Verpflichtung ist m.M.n. den Leistungsbezug durch entsprechende Bemühungen auf dem Arbeitsmarkt zu beenden oder zu verringern

Hinweis 3G -Regelung:

Wir begrüßen Sie gerne persönlich in unserem Haus. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes können wir Sie nur beraten, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bitte kommen Sie pünktlich (Zugang Jobcenter max. 10min vor dem Termin) und bringen diese Einladung mit und eine FFP2-Maske mit. Ihren 3G-Nachweis halten Sie beim Betreten des Jobcwenters bereit.

Weiter im Text: Dies ist eine Einladung nach §59 SGB II in Verbindung mit §309 Abs. 1 SGB III

Zitat ende.

Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: BigMama am 08. Januar 2022, 10:38:15
Hast du hierzu eine Frage?
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Ottokar am 08. Januar 2022, 10:53:17
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Januar 2022, 10:32:31Mich erreichte eine neue Einladung mit individuellen Text
Was soll daran individuell sein?
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Spritzenhalter am 08. Januar 2022, 11:11:35
Zitat von: Ottokar am 08. Januar 2022, 10:53:17
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Januar 2022, 10:32:31Mich erreichte eine neue Einladung mit individuellen Text
Was soll daran individuell sein?

Weil jede Einladung, hier der Grund, einen anderen Text beeinhaltet der sich monatlich ändert ohne den vorhergehenden Grund der Einladung geklärt zu haben.


ZitatHast du hierzu eine Frage?

Ja. Sind im Regelsatz die Beschaffungskosten für eine FFP2 Maske aufgeführt und ist das JC verpflichtet eine solche Maske kostenlos zu stellen?
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: BigMama am 08. Januar 2022, 11:23:22
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Januar 2022, 11:11:35Sind im Regelsatz die Beschaffungskosten für eine FFP2 Maske aufgeführt und ist das JC verpflichtet eine solche Maske kostenlos zu stellen?
Ich kenne keine Rechtsgrundlagen nach der das JC verpflichtet wäre, dir die Kosten für eine solche Maske zu erstatten. Die Masken gibt es mittlerweile überall für unter einem Euro das Stück. Bei Kaufland bekommt man 10 Stück für 3,48 €. Du kannst aber bei der Beantragung der Übernahme der Fahrkosten auch die Kosten für eine Maske mit aufführen und abwarten wie das JC darauf reagiert. Zudem würde ich aus dem Bauch raus sagen, dass das JC dir eine FFP2 Maske in die Hand drücken wird, falls du keine hast. Es wäre sehr dämlich vom JC, den Termin platzen zu lassen weil es an einer Maske scheitert.
Titel: Re: Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G
Beitrag von: Ottokar am 08. Januar 2022, 14:10:38
Das
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Januar 2022, 10:32:31Ich möchte mit Ihnen über die mit Ihnen in der EGV vereinbarten aktivitäten sprechen.
hat nichts individuelles, das ist nur die erforderliche Nennung eines nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III zulässigen Meldegrundes.

Auch
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Januar 2022, 10:32:31
Wir begrüßen Sie gerne persönlich in unserem Haus. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes können wir Sie nur beraten, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bitte kommen Sie pünktlich (Zugang Jobcenter max. 10min vor dem Termin) und bringen diese Einladung mit und eine FFP2-Maske mit. Ihren 3G-Nachweis halten Sie beim Betreten des Jobcwenters bereit.
beinhaltet nichts individuelles, das bekommt jeder Kunde dieses JC.