Guten Abend,
Mein Vermieter rückt die Betriebskosten Abrechnung nicht raus, es geht um die vom Jahr 2020.
Die sind doch verpflichtet mir diese bis zum 31.12.2021 auszuhändigen.
Auf Anfrage per E Mail werde ich hingehalten, das finde ich schlampig und frech,
Man könnte meinen die wollen Guthaben zurück halten.
Ich brauche die Abrechnung dringend für meinen WBA.
Wie formuliert man eine Aufforderung beim Vermieter zur Herausgabe der Betriebskostenabrechnung?
Mfg S.
Zitat von: seanni68 am 10. Dezember 2021, 19:23:45Mein Vermieter rückt die Betriebskosten Abrechnung nicht raus, es geht um die vom Jahr 2020.
Die sind doch verpflichtet mir diese bis zum 31.12.2021 auszuhändigen.
Du musst der Abrechnung nicht hinterherrennen. Was du nicht hast, kannst du beim WBA nicht einreichen - fertig. Das darf das JC dir auch nicht ankreiden. Ggf. müssen dir die Leistungen vorläufig bewilligt werden.
Du verlierst ein ev. Guthaben nicht, wenn der Vermieter die Frist nicht einhält. Eine mögliche Nachzahlung, die der Vermieter bekommen würde, würde jedoch verfallen:
ZitatErhält der Mieter die Betriebskostenabrechnung erst nach Ablauf der Ein-Jahres-Frist, muss er eine eventuelle Nachzahlung nicht mehr erbringen. Steht ihm dagegen laut Betriebskostenabrechnung eine Rückzahlung vom Vermieter zu, kann er diese nach wie vor geltend machen.
https://www.mietrecht.com/betriebskostenabrechnung/ (https://www.mietrecht.com/betriebskostenabrechnung/)
Rechtlich wäre es sogar möglich diese bis zum letzten Tag, letzter Minute, hinauszuzögern und kurz vor dem Knall des Sektkorken durch Einwurf in den Briefkasten seiner Verpflichtung nachzukommen. Die Frist besagt ja, bis zum 31.12.2021, bis dahin noch 3 Wochen. Interessant wäre auch der Ausnahmetatbestand des § 556 Abs. 3 S. 3 BGB der dem Vermieter auch erlaubt die Abrechnung nach Ablauf der Frist zu erstellen sofern er die Verspätung nicht zu verantworten hat.
Dass der Vermieter die Verspätung nicht zu verantworten hat, das kann man ausschließen, oder welchen Grund sollte es hierfür geben?
Das ist reine Schlamperei des Vermieters sonst gar nichts.
Aber ich melde mich in Kürze wieder und werde das JC zwischenzeitlich anrufen falls es nötig ist.
Ein Grund zb wäre die verspätete Abrechnung durch den Energieversorger/Versicherer ect. Im allgemeinen durch Dritte ohne die die Abrechnung der Betriebskosten nicht möglich ist.
Wieso Schlamperei, er hat bis zum 31.12 Zeit und die Frist ist noch nicht abgelaufen.
Guten Morgen,
Gestern bekam ich per E Mail eine Antwort vom Vermierer.
Angeblich dauert es so lange weil Sie die Briefe per Hand kuvertieren müssen und ich solle doch noch
Etwas Geduld haben , Sie würden sich Mühe geben alles nach und nach an die Mieter zu verschicken!!
Soll ich jetzt weinen oder eine Mahnung schreiben mit Frist Ankündigung bis 31.12.21 ??
Gruss S.
Eine Mahnung vor Ablauf einer Frist ist gegenstandslos.
Wie schon geschrieben, reiche den WBA ohne die BKA ein, die kannst du dann noch nachreichen.
Ja aber die nächste Frage ist : wie geht das JC damit um ?
Zitat von: seanni68 am 14. Dezember 2021, 12:25:55
Ja aber die nächste Frage ist : wie geht das JC damit um ?
Ganz einfach.
Sollte das JC jetzt schon die NK-Abrechnung anfordern, darauf hinweisen, dass sie noch nicht vorliegt und die gesetzliche Abrechnungsfrist noch nicht erreicht ist.
Mach dich nicht verrückt wegen nicht gelegten Eiern.
Zitat von: seanni68 am 14. Dezember 2021, 12:25:55
Ja aber die nächste Frage ist : wie geht das JC damit um ?
Im schlimmsten Fall bekommst du einen Bewilligungsbescheid ohne Betriebskosten, das wird dann umgehend nach Einreichen der BK-Abrechnung korrigiert.
Zitat von: Sheherazade am 14. Dezember 2021, 12:49:04
Im schlimmsten Fall bekommst du einen Bewilligungsbescheid ohne Betriebskosten, das wird dann umgehend nach Einreichen der BK-Abrechnung korrigiert.
Rein interessehalber, gäbe es hierfür eine Rechtsgrundlage? Das wäre eine Leistungskürzung auf Verdacht.
Sollten sich die Vorauszahlungen verringern und es eine Erstattung geben, kann der Bescheid ja geändert und mit der KdU verrechnet werden.
OK, dann korrigiere ich ich mal eben selbst, weil ich es vergessen habe.
Zitat von: Sheherazade am 14. Dezember 2021, 12:49:04Im schlimmsten Fall bekommst du einen vorläufigen Bewilligungsbescheid ohne Betriebskosten, das wird dann umgehend nach Einreichen der BK-Abrechnung korrigiert.
Alles klar, danke. So passt es dann.
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Dezember 2021, 13:41:54Alles klar, danke. So passt es dann.
Davon ausgehend
Zitat von: Sheherazade am 14. Dezember 2021, 12:49:04
Im schlimmsten Fall bekommst du einen Bewilligungsbescheid ohne Betriebskosten, das wird dann umgehend nach Einreichen der BK-Abrechnung korrigiert.
ist das bei mir jedes Jahr der Fall wenn der Jahresvertrag Gasanbieter abläuft werden von meinem JC für den Zeitraum bis ich die Verlängerung bekomme ( zwei bis drei Monate je ca 42.- weniger) keine Heizkosten ausbezahlt.
Widerspruch zwecklos und Klage wegen 10% Bagatellgrenze abgelehnt, Einwand dass es mehr als 10% sind dann ein anderes Urteil herbeigezogen mit 30%
Deutschland halt, Recht hat wer Recht bekommt.
Passt also ist je nach Fall und JC und SB unterschiedlich.
MfG FN
Wobei der laufende Bescheid dann zuvor korrekt aufgehoben werden müsste, bevor ein vorläufiger erlassen wird.
Aber nach welcher Norm? 48 und 45 SGB X greifen da ja nicht?
Vermutlich stellen die aber einfach ein Teil der Leistungen ein. Macht weniger Arbeit.
Und dürfen sie in gewissen Rahmen ja auch :(
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Dezember 2021, 13:54:43Und dürfen sie in gewissen Rahmen ja auch
Dürfen sie nicht.
Erst mal ist die Frist für die BK Abrechnung noch gar nicht rum.
Kommt sie dennoch später liegt das nicht im Handlungsspielraum vom TE. (mehr als den VM auffordern kann er erst mal nicht tun)
Manchmal hat der VM auch gute Gründe, warum diese noch nicht fertig ist. (in seltenen Fällen)
Das JC kann deswegen nicht einfach die Zahlung der Nebenkosten raus nehmen.
Da man als Mieter weiterhin dazu verpflichtet ist, diese zu zahlen.
Macht man es nicht, kann es relativ schnell zur Kündigung der Wohnung kommen.
Den Teil von mir hast du gelesen?
ZitatWobei der laufende Bescheid dann zuvor korrekt aufgehoben werden müsste, bevor ein vorläufiger erlassen wird.
Aber nach welcher Norm? 48 und 45 SGB X greifen da ja nicht?
Heinz-Otto
Gestern hab ich eine o. zwei Sekunden überlegt ob du mich damit meinst, anscheinend nicht.
Es wäre besser wenn du die Zitate oder Fragen von dir demjenigen zuordnest von dem du eine Antwort erwartest/erhoffst.
Netiquette (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)
Zitat• Wenn Du mit Deinem Beitrag jemanden meinst, dann sprich Ihn auch mit seinem Nicknamen an, damit jeder weiß, wen Du meinst.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2021, 16:11:57
Heinz-Otto
Gestern hab ich eine o. zwei Sekunden überlegt ob du mich damit meinst, anscheinend nicht.
Es wäre besser wenn du die Zitate oder Fragen von dir demjenigen zuordnest von dem du eine Antwort erwartest/erhoffst.
Netiquette (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)
Zitat• Wenn Du mit Deinem Beitrag jemanden meinst, dann sprich Ihn auch mit seinem Nicknamen an, damit jeder weiß, wen Du meinst.
MfG FN
Das tut mir leid. Entschuldige bitte. Dann war das eine Ausnahme. Ich denke du siehst, dass ich normalerweise zitiere.
Allerdings bezog sich meine Antwort tatsächlich auf dich, bzw. deine Situation mit deinem JC.
Denn bevor ein vorl. Bescheid erlassen wird, muss der aktuelle Bescheid ja erst aufgehoben werden.
Ein vorläufiger Bescheid bei gleichzeitig noch laufender Bewilligung funktioniert nicht.
:offtopic:
Heinz-Otto
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 16:34:57Allerdings bezog sich meine Antwort tatsächlich auf dich, bzw. deine Situation mit deinem JC.
Denn bevor ein vorl. Bescheid erlassen wird, muss der aktuelle Bescheid ja erst aufgehoben werden.
Na dann kann ich ja antworten
Meine O-Kommune interessiert sich für so Feinheiten nicht.
Es ist ein Bescheid, also endgültig da nicht vorläufig, und das HK Thema mit einem Satz abgehandelt:
Heizkosten ab Juni 21 können erst nach Vorlage eines entsprechenden Heizkostenabschlagplans als Bedarf anerkannt werden.Im Folgebescheid, nach einreichen des Abschlagplans, steht dann
Ab Juni wird ihnen ....... anerkanntMfG FN
:offtopic: (
Ende)
Ich habe es heute dem Jobcenter gemeldet ,
Und die E Mails des Schriftverkehrs mit meinem Vermieter zugesendet.
Es kam eine zweite Mail seitens des Vermieters ( Baugenossenschaft)
Dass es angeblich so lange dauern würde weil das kuvertieren der Briefe etwas mehr Zeit als sonst
In Anspruch nehmen würde!!!
Ich solle bitte noch etwas Gedukd aufbringen.
Gruß S.