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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: orangemega am 11. Dezember 2021, 10:14:21

Titel: Rückzahlung von Darlehen bei Auszug der Kinder
Beitrag von: orangemega am 11. Dezember 2021, 10:14:21

Hi Zusammen,

war 8 Jahre Jahre alleinerziehend mit 3 Kindern. Das JC zahlte die Kaution und gab auch ein Darlehen für einen neuen Herd.
Jetzt sind meine Kinder schon über 3 Jahre weg, ich bin zwischenzeitlich umgezogen, doch ich bezahle immer noch das Darlehen für den Herd, Kaution und Strom zurück. Insgesamt ca. 1900 Euro. Die Kaution bekam ich nicht zurück weil Schäden vorhanden waren.
Muss ich jetzt alles alleine zurück zahlen ?

Merci mal und allen schöne Tage.

Orangemega
Titel: Re: Rückzahlung von Darlehen bei Auszug der Kinder
Beitrag von: Sheherazade am 11. Dezember 2021, 10:24:37
Zitat von: orangemega am 11. Dezember 2021, 10:14:21
Muss ich jetzt alles alleine zurück zahlen ?

Wenn du die Darlehen damals alleine aufgenommen hast: Ja.

Titel: Re: Rückzahlung von Darlehen bei Auszug der Kinder
Beitrag von: crazy am 11. Dezember 2021, 10:25:46
Ja...Du hast doch den Herd. Und Du hast die Kaution wegen Schäden nicht zurückbekommen....Was haben deune Kinder damit zu tun?
Während der Zeit als deine Kinder mit Dir zusammen gewohnt haben, hast Du Geld für sie bekommen. Darin enthalten auch ihr Anteil für Haushalt und Strom...
Titel: Re: Rückzahlung von Darlehen bei Auszug der Kinder
Beitrag von: blaumeise am 11. Dezember 2021, 13:27:51
Zitat von: orangemega am 11. Dezember 2021, 10:14:21Das JC zahlte die Kaution und gab auch ein Darlehen für einen neuen Herd.
Guck mal in den damaligen Darlehensbescheid, wem genau das Darlehen bewilligt worden ist. Nur dir oder der gesamten BG?
Titel: Re: Rückzahlung von Darlehen bei Auszug der Kinder
Beitrag von: Yavanna am 11. Dezember 2021, 18:08:10
Zitat von: blaumeise am 11. Dezember 2021, 13:27:51
Zitat von: orangemega am 11. Dezember 2021, 10:14:21Das JC zahlte die Kaution und gab auch ein Darlehen für einen neuen Herd.
Guck mal in den damaligen Darlehensbescheid, wem genau das Darlehen bewilligt worden ist. Nur dir oder der gesamten BG?

Was macht das für einen Unterschied? Willst du, dass das JC an deine Kinder heran tritt und Geld fordert?
Titel: Re: Rückzahlung von Darlehen bei Auszug der Kinder
Beitrag von: Flip am 11. Dezember 2021, 18:34:25
Im Normalfall gibt es das Mietkautionsdarlehen nur für den Mieter und das sind nicht die Kinder. Beim Herd genauso.

Die Fachlichen Weisungen der Agentur zu § 42a besagen in Randziffer 42a.7:

ZitatEine  gesamtschuldnerische Haftung  des  Minderjährigen  ist  zu vermeiden  (Rechtsgedanke  aus  §  9 Absatz  2 Satz  2).   
Titel: Re: Rückzahlung von Darlehen bei Auszug der Kinder
Beitrag von: Meph1977 am 11. Dezember 2021, 21:49:51
Nun wenn das Darlehen aufgeteilt sein sollte könnten sich die Kinder auf Beschränkung der Minderjährigenhaftung berufen. Und jenachdem wieviel Kinder es waren wäre dann ein Teil des Darlehens auf einen Schlag weg.