Liebe Leute, ist man nach einer Hochzeit gegenüber dem Jobcenter verpflichtet die Steuerklasse zu ändern?
Automatisch wird man meines Wissens ja in IV/IV veranlagt.
Bei Heirat und nur einem Verdiener hat man seine Hilfebedürftigkeit durch Steuerklassenwechsel unverzüglich zu verringern oder gar damit zu beenden.
Logisch, oder?
Es muss zunächst aufgefordert werden und man muss auch wechseln aber!
https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/2-grundsatz-des-forderns
ZitatEin Lohnsteuerklassenwechsel stellt eine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit im Sinne dieser Vorschrift dar und kann somit von den Leistungsberechtigten ,,gefordert" werden.
Ein unterbliebener Lohnsteuerklassenwechsel hat nicht zur Folge, dass das ,,fiktive", sich beim Steuerklassenwechsel ergebende Einkommen, angesetzt wird.
Schon immer ein Problem, es wird immer wieder das fiktive Einkommen angesetzt, obwohl es m. W. mehrere BSG-Urteile dazu gibt.
Siehe auch
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-anweisung-der-bundesagentur-verbietet-fiktives-einkommen
Zitat,,Fiktives Einkommen" bei Hartz IV-Beziehern ist rechtswidrig
Anstatt also potenziell günstigere Steuerklassen oder möglichen BAföG-Bezug bei der Berechnung der Regelsätze als hypothetische Einnahme einzubeziehen, ermahnt die Bundesagentur die Jobcenter nur das tatsächlich verfügbare Einkommen zu berücksichtigen. Dass dies überhaupt nötig ist, zeigt deutlich, dass die Jobcenter jahrelang rechtswidrige Bescheide ausgestellt haben.
Sobald ein Bescheid erlassen wird, der auf Grund der noch nicht gewechselten Steuerklasse die Leistungen herabsetzt, ist ein Widerspruch nötig.
Zumal der Wechsel für das laufende Jahr eh nur bis 30.Nov. möglich ist.
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Dezember 2021, 10:33:20
Zumal der Wechsel für das laufende Jahr eh nur bis 30.Nov. möglich ist.
...gewesen wäre.
und jedes Jahr so ist.
Die Anrechnung fiktiven Einkommens ist nicht möglich. Wohl aber Kostenersatz nach § 34 SGB II.
Es muss ja doch erst immer das reale Einkommen angesetzt werden. In der eheähnlichen Gemeinschaft gibt es auch keine Lohnsteuerklasse 3. Lohnsteuerklasse-Wechsel habe ich schon beantragt, mehr kann ich nicht machen.
Wäre das so mit dem fiktiven Ansatz, würde ich mich sofort wieder scheiden lassen. Das wäre ja Wahnsinn. Dann aber mit getrennten Wohnungen und normalen Regelsätzen, Kind bei mir mit kräftig alleinerziehendem Zuschlag. Wo kommen wir denn da hin. So viele werden hier extra von den deutschen Politikern ins Deutsche Sozialhilfesystem importiert und ich soll mir eine auf den Kopf geben lassen. Wirklich nicht.
Bevor du dich hier weiter reinsteigerst: Wann war denn die Hochzeit? Und wann hast du den Lohnsteuerklassenwechsel "beantragt"?
Zitat von: Sheherazade am 12. Dezember 2021, 13:25:48
Bevor du dich hier weiter reinsteigerst: Wann war denn die Hochzeit? Und wann hast du den Lohnsteuerklassenwechsel "beantragt"?
Das ist ein guter Hinweis. Es ist ja wichtig zu wissen, worauf der TE hinaus will und ob es konkrete Handlungen oder "Androhungen" durch das JC gibt.
Wichtig zu wissen fände ich.
Wurdest du schon aufgefordert, oder hast du bereits einen Änderungsbescheid erhalten, oder wurden die Leistungen bereits gekürzt und mit welcher Begründung?
Hochzeit war am 11.11. und beantragt habe ich vor vier Tagen. Sry das mit dem 30.11. wusste ich nicht. Wir haben ja auch viel Stress mit unseren Baby... Arztbesuche, alles beantragen, etc.
Und wo ist jetzt das Problem mit dem Jobcenter?
Wahrscheinlich machen sie dann Probleme, weil hätte ich vermutlich vor dem 30.11. beantragen müssen oder?
Bisher nur Probleme. Ein Kind bis 6 Jahre bekommt fürs tägliche Waschen nur 2,61 Euro Mehrbedarf für Warmwasser. Das ist einmal in der Woche bisschen waschen mit dem schei.. Warmwasserboiler.
Zitat von: Fred am 12. Dezember 2021, 13:47:02
Wahrscheinlich machen sie dann Probleme, weil hätte ich vermutlich vor dem 30.11. beantragen müssen oder?
Steht doch oben, dass du erst dazu aufgefordert werden musst. Ab nächstem Jahr habt ihr dann ja die günstigere St.-Klasse.
Was soll das JC da tun? Die rückwirkenden Einstufung für 2021 seitens Finanzamt ist nicht mehr möglich.
Somit ist doch alles im Lot. Außer das JC bildet sich ein, euch rückwirkend anders einzustufen, die bessere Klasse anzusetzen und die bisherigen Bescheid aufzuheben.
Genau das geht aber nicht.
Ah das wusste ich nicht. Ich habe also schon ab 01.01.22 die günstigere Steuerklasse? Aber beantragen geht ja nur bis 30.11.
Zitat von: Fred am 12. Dezember 2021, 13:52:08
Ah das wusste ich nicht. Ich habe also schon ab 01.01.22 die günstigere Steuerklasse? Aber beantragen geht ja nur bis 30.11.
Bei Heirat kann man bis 30.11. beantragen auch rückwirkend für
das laufende Jahr (also 2021) mit der "günstigeren" Steuerklasse veranlagt zu werden. Nach dem 30.11 erfolgt der Wechsel erst im Folgejahr (2022).
Das mit der Steuerklasse wird oft überschätzt. Es sagt nur aus, ob monatlich mehr Netto übrig ist.
Am zu versteuernden EK und der Gesamtsteuerlast ändert das aber nichts.
Wählt man die Steuerklassen falsch, hat das Auswirkung darauf, ob man eher Steuern nachzahlen muss, oder zurück erhält.
Für H4 ist das natürlich evtl. fatal, da Erstattungen als EK angerechnet werden.
Da lauern viele Fallstricke. Das JC will natürlich, dass die Klasse so gewählt wird, dass eine Erstattung raus kommt ;)
Je nach Konstallation (verdienen beide, beide gleich viel etc.) und Einkommenshöhe, sollte man sich da gut informieren.
Ja, ab dem Dezember hast du die Steuerklasse 3 (nehme ich an). Dein Arbeitgeber KANN die Lohnabrechnung noch korrigieren, letztendlich wirst du aber die zuviel gezahlten Steuern über die Steuererklärung im nächsten Jahr wieder bekommen, auf jeden Fall rechnet dein AG ab Januar in der neuen Steuerklasse ab - sofern du ihm mal mitteilst, dass sich da was geändert hat.
Und ab wann hast du jetzt einen WBA gestellt? Oder steht das noch gar nicht im Raum?
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Dezember 2021, 13:59:14Je nach Konstallation (verdienen beide, beide gleich viel etc.) und Einkommenshöhe, sollte man sich da gut informieren.
Das hatte TE offenbar bereits im November gemacht.
Meine Frau arbeitet nicht sondern ist fürs Baby da. Also müsste für mich Steuerklasse 3 passen oder?
Ja.
und freu Dich auf die Erstattung nächstes Jahr.
Sobald Du weißt wie viel Netto mehr rauskommt guck ob es reicht mit ggf. Wohngeld. Dann seid ihr das JC los und die Steuererstattung ist für Extras
Warum soll ich eine Erstattung bekommen? Ich habe doch erst nach dem 30.11. beantragt und somit komme ich erst ab 01.01.21 in die bessere Steuerklasse oder? Warum dann rückwirkend Geld?
Weil das Jahr 2021 vom Finanzamt nach Einreichen eurer Steuererklärung so berechnet wird als ob ihr schon das ganze Jahr verheiratet gewesen wärt. Einfach ausgedrückt.
Deshalb lohnen sich Eheschließungen am Ende eines Jahres besonders.
Das verstehe ich nicht. Hochzeit war im November und Antrag habe ich erst vor ein paar Tagen gestellt. Warum soll dann für komplett 2021 was nachgezahlt werden.
Zitat von: Fred am 13. Dezember 2021, 09:55:32
Das verstehe ich nicht.
Dann wäre es ratsam, Anfang nächsten Jahres einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen, die können das für dich erledigen und es dir auch erklären.
Beim Finanzamt ist an erster Stelle das Jugendamt eingetragen, die wollen noch ca. 1.000 Euro. Sprich die Erstattung ginge dann überwiegend ans Jugendamt. Somit könnte das Jobcenter ja nur anrechnen, was mir tatsächlich an Erstattung zufließt oder?
Leider sind wir deshalb aus dem Bezug nicht raus, da ich nur ca. 2.000 brutto verdiene. Aktuell bekommen wir ca. 1.000 Euro vom Jobcenter und selbst mit 200 Euro netto mehr durch die Lohnsteuerklasse 3 wären wir nicht raus. Obwohl Familiengeld und Kindergeld ja auch was ausmacht.
Kompliziert.
Zitat von: Fred am 13. Dezember 2021, 09:55:32
Das verstehe ich nicht. Hochzeit war im November und Antrag habe ich erst vor ein paar Tagen gestellt. Warum soll dann für komplett 2021 was nachgezahlt werden.
Durch die Hochzeit unterliegt ihr der Splittingtabelle. Da zahlt man weniger Steuern. Wenn du Alleinverdiner warst, hast du durch die Steuerklasse 1 mehr Steuern bezahlt (Grundtabelle), als du laut Splittingtabelle bei gemeinsamer Veranlagung hättest zahlen müssen.
Daher bekommst du Steuern erstattet.
Für das Jahr 2021 müsst ihr nicht die Zusammenveranlagung wählen. Dann bleibst du für 2021 in Klasse 1 und zahlst die entsprechenden Steuern, die Erstattung fällt dann geringer aus.
Ab 2022 hast du ja eh Klasse 3 und Zusammenveranlagung gewählt.
https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/hochzeit/
So oder so. Entweder du verzichtest dann auf eine Steuernachzahlung, oder das JC kassiert sie ein.
Das Geld ist also so oder so weg.
Hier ist es sehr sehr knapp erklärt. Im Netz findest du sicher genauere Erklärungen.
https://www.helpster.de/steuererklaerung-fuer-das-jahr-der-eheschliessung-so-geht-s_38565
Ok verstehe danke. Seltsamerweise hat mich das Jobcenter nie zu einer Lohnsteuererklärung aufgefordert. Das würde die Leistungen ja auch reduzieren.
In dem Fall überlege ich jetzt natürlich schon eine Lohnsteuererklärung zu machen, denn dann wären die Schulden beim Jugendamt auf einen Schlag weg.
Die Frage ist nur, ob das Jobcenter dann Probleme macht. Aber eigentlich dürfen sie ja nur anrechnen, was mit tatsächlich ausbezahlt wird oder?
Noch eine Frage: Werde ich dann trotz besserer Lohnsteuerklasse 3 gar nicht zu einer Lohnsteuererklärung aufgefordert vom Jobcenter?
Zur Abgabe wirst du vom FA aufgefordert. Ob das JC das normalerweise auch mach, weiß ich nicht.
Da hat sich im EkStG einiges geändert, wo ich nicht mehr aktuell bin.
Es wurde eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuer eingeführt. Nur weiß ich nicht nach welchen Kriterien.
Wenn du eine Erklärung abgibst und Erstattung erhätlst, musst du das dem JC eh mitteilen.
Ob das JA als bevorrechtigt anerkannt werden muss, weiß ich leider auch nicht. Vorrangiger
Das kann ich nicht genau einordnen.
ZitatBeim Finanzamt ist an erster Stelle das Jugendamt eingetragen,
Klingt nach einem Titel/Pfändung?
Und ja, das JC darf nur anrechnen, was dir tatsächlich zufließt. Das ist dann das, was auf dem Steuerbescheid steht.
Zitat von: Heinz-Otto am 13. Dezember 2021, 10:45:29
Zur Abgabe wirst du vom FA aufgefordert.
Aber nur, wenn er schon mal eine Steuererklärung gemacht hat.
Zitat
Da hat sich im EkStG einiges geändert, wo ich nicht mehr aktuell bin.
Es wurde eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuer eingeführt. Nur weiß ich nicht nach welchen Kriterien.
Bei der Steuerklassenkonstellation 3/5 war man immer schon zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, ebenso beim Bezug von Elterngeld, Krankengeld und ALGI, daran hat sich nichts geändert.
Auch wenn die Partnerin nichts verdient?
Ja, auch dann. Außerdem bekommt sie ja wohl auch Elterngeld, oder nicht?
Denk einfach noch mal darüber nach, inwieweit euch der Steuerklassenwechsel (= 200 netto mehr bei dir), das Elterngeld und das Kindergeld aus dem ALGII-Bezug rausbringen könnte. Wenn ihr dann Wohngeld beantragt, kannst du die zu erwartende Steuererstattung ohne Probleme behalten bzw. an das Jugendamt abtreten lassen.
Zitat von: Fred am 13. Dezember 2021, 11:34:10
Auch wenn die Partnerin nichts verdient?
Eine Partnerin kann man sogar von der Steuer absetzen! Dazu muss man nicht verheiratet sen...
Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sogenannten Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbar1.
Zu spät in diesem Fall :blum:
TE mauschelt ohnehin schon seit Beginn der Beziehung rum, wahrscheinlich begründet das auch die Forderung vom Jugendamt. Ausser er hat noch irgendwo ein Kind, dann sollte er sich auf eine Neuberechnung des Kindesunterhalts gefasst machen.
Stimmt es geht um noch Unterhalt für zwei andere Kinder. Hier hat mich das Jobcenter auch schon bzgl. Unterhaltsreduzierung angeschrieben und ich die Jugendämter. Wo ich lebe muss immer der Mindestunterhalt bezahlt werden keine Chance also.
Zitat von: Fred am 13. Dezember 2021, 12:12:28
Wo ich lebe muss immer der Mindestunterhalt bezahlt werden keine Chance also.
Bei 3 Kindern, denen du zu Unterhalt verpflichtet bist, würde auf jeden Fall eine Mangelfallberechnung zum Tragen kommen.
Fred, logo. Du hast Kinder in die Welt gesetzt. Deine Entscheidung, daher deine Sache dich finanziell und emotional um diese zu kümmern.
Nicht Sache der anderen.
Wenn Du schon 2 Mäuler stopfen musst, was kaum gelingt, warum dann noch mehr?
Is ja nun nicht mehr so wie vor 150 Jahren.10 Kinder,5 überleben und die müssen dann den alten kranken Vater versorgen.Und Soldaten für den Krieg müssen gerade auch nicht produziert werden.
Also, nicht jammern sondern mehr rackern.
Ist schon komisch heutzutage.
Mein Sozialer Papa hat auf die Frage meiner Ma nach einem.gemeinsamen Kind geantwortet: "Wir haben schon drei, mehr können wir uns nicht leisten" Das war 1976.
Nun ich arbeite schon... jedenfalls genug. Die Mütter der Kinder haben sich für bessere Liebhaber entschieden mit dickeren Cookies, das war nicht meine Idee. Also bleibt dir als Vater dann nur noch das Unterhaltszahlen mit entfremdeten Kinder, die dich nicht mal noch kennen. Logisch dass man hier die Bindung zu verliert. Und meine jetzige Frau ist endlich eine Frau mit Herz und sie wollte dieses Kind so gern.
Wegen Mangelfallberechnung das dachte ich mir damals auch schon, dennoch hatte der Familienrichter zu Mindestunterhalt verurteilt. Da kommt man nicht dran vorbei. Keine Chance hier. Und das weiß ja auch das Jobcenter. Ich kenne einen ähnlichen Fall, hier wurde der Vater nach der Aufforderung durch das Jobcenter sehr gar noch zu höherem Unterhalt verurteilt ;-)
Zitat von: Fred am 13. Dezember 2021, 16:28:22
Wegen Mangelfallberechnung das dachte ich mir damals auch schon, dennoch hatte der Familienrichter zu Mindestunterhalt verurteilt.
Dann warst du damals auch noch für den Mindestunterhalt leistungsfähig. Unter Umständen sieht das jetzt aber anders aus mit 3 unterhaltsberechtigten Kindern, euer Kind ist doch erst im August oder September geboren, richtig?
Ich verdiente damals 1.800 Euro brutto und wurde dennoch zu weiterem Unterhalt verurteilt.
Nunja, aus der Unterhaltsnummer kommst du auch erst ganz raus, wenn die Kinder volljährig sind bzw. eine Ausbildung abgeschlossen haben. Das kann noch dauern.
Trotzdem kommt jetzt vielleicht eine Mangelfallberechnung in Betracht.
Bei einer Mangelfallberechnung wird das verfügbare Einkommen des Unterhaltsverpflichteten auf alle Unterhaltsberechtigten (in deinem Fall 3 Kinder) verteilt. Das kann dann durchaus weniger sein als der Satz der 1. Einkommensgruppe.