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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gast51280 am 15. Dezember 2021, 12:35:09

Titel: Telefonischer Beratungstermin
Beitrag von: Gast51280 am 15. Dezember 2021, 12:35:09
Hallo Zusammen,

habe heute ein Schreiben von meiner Vermittlerin bekommen, zwecks einem telefonischen Beratungstermin.

plötzlich steht da: "(...) oder falls Sie keine telefonische Kontaktaufnahme zu einem Beratungsgespräch wünschen."

Das ist neu. Stand bis jetzt nicht in den Schreiben. Sie bieten mir tatsächlich an, wenn ich das nicht wünsche?

ich habe schon mitbekommen, dass telefonische Termine nicht verpflichtend sind und auch nicht sanktioniert werden aber, dass das jetzt so noch drin steht, verwundert mich schon etwas.

Und wenn ich das Jobcenter jetzt darüber informiere, dass ich das nicht wünsche, was ist dann?  :scratch:

nichts? Rufen die mich nie wieder an? - Bis sich natürlich das alles wieder geändert hat und persönliche Termine wieder möglich wären.
Titel: Re: Telefonischer Beratungstermin
Beitrag von: crazy am 15. Dezember 2021, 12:40:20
Korrekt.
Dann bekommst Du schriftliche Einladung zur persönlichen Brsprechung.
Das ist immer möglich.
Telefonisch ist lediglich ein Angebot, um dein Risiko zu mindern dich unterwegs mit Covid zu infizieren.
Die SB müssen eh täglich arbeiten
Titel: Re: Telefonischer Beratungstermin
Beitrag von: Gast51280 am 15. Dezember 2021, 12:45:12
aber aktuell finden ja keine persönlichen Termine statt?!

weil du schriebst, dann bekomme ich einen Termin zur persönlichen Besprechung.

Du meinst schon dasselbe wie ich geschrieben hatte, dass wenn sich die Situation wieder ändert und persönliche Termine wieder möglich sind, ich dann natürlich irgendwann einen Brief bekomme, mit einem persönlichen Termin.
Titel: Re: Telefonischer Beratungstermin
Beitrag von: Sheherazade am 15. Dezember 2021, 12:53:28
Zitat von: Gast51280 am 15. Dezember 2021, 12:35:09
plötzlich steht da: "(...) oder falls Sie keine telefonische Kontaktaufnahme zu einem Beratungsgespräch wünschen."

Wie lautet denn der ganze Satz?

Zitat von: Gast51280 am 15. Dezember 2021, 12:45:12aber aktuell finden ja keine persönlichen Termine statt?!
Das ist regional unterschiedlich, bei uns finden durchaus persönliche Termine statt.
Titel: Re: Telefonischer Beratungstermin
Beitrag von: Gast51280 am 15. Dezember 2021, 13:02:14
Der vollständige Satz:

Bitte informieren Sie uns unter xxxxx xxxx xxx, sollten die Daten nicht mehr aktuell sein, oder falls Sie keine telefonische Kontaktaufnahme zu einem Beratungssgespräch wünschen. 
Titel: Re: Telefonischer Beratungstermin
Beitrag von: Sheherazade am 15. Dezember 2021, 13:06:15
Na guck, dann musst du dich ja nur entscheiden, ob telefonisch oder nicht. Was dein Jobcenter dann daraus macht, bleibt abzuwarten.
Titel: Re: Telefonischer Beratungstermin
Beitrag von: Gast51280 am 15. Dezember 2021, 13:10:00
Du hattest Recht.

Hab gerade mal auf der Homepage des Jobcenters bei uns geschaut.
Die machen auch hier bei uns wieder persönliche Beratungen, dass wusste ich noch gar nicht, war die ganze Zeit nicht möglich.

Na dann hat es sich auch schon erledigt. Telefonisch oder persönlich...

Vielen Dank für Eure schnelle Hife
Titel: Re: Telefonischer Beratungstermin
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2021, 16:48:48
HolladieWaldfee

Zitat von: Gast51280 am 15. Dezember 2021, 13:10:00Na dann hat es sich auch schon erledigt. Telefonisch oder persönlich...
Nicht wirklich denn ein telef. Termin/Gespräch kann überraschende Folgen nach sich ziehen.
Beim pers. Gespräch kann man so etwas vorbeugen, auch weil man einen Beistand mitnehmen kann, oder gleich auf gewisse Missstände zwischen dem Gespräch und dem was schriftl. festgehalten wird hinweisen. Auch kann nicht so ohne weiteres ein Verwaltungsakt erlassen werden.

MfG FN
Titel: Re: Telefonischer Beratungstermin
Beitrag von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 17:03:40
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2021, 16:48:48
HolladieWaldfee

Nicht wirklich denn ein telef. Termin/Gespräch kann überraschende Folgen nach sich ziehen.
Beim pers. Gespräch kann man so etwas vorbeugen, auch weil man einen Beistand mitnehmen kann, oder gleich auf gewisse Missstände zwischen dem Gespräch und dem was schriftl. festgehalten wird hinweisen. Auch kann nicht so ohne weiteres ein Verwaltungsakt erlassen werden.

MfG FN

Berechtigter Einwand und guter Hinweis.
Als Alternative fällt mir da nur ein um Erlaubnis zu bitten oder zur Bedingung zu machen das Gespräch für Beweiszwecke aufzuzeichnen, oder auf laut zu stellen damit der Beistand mithören kann.  :grins:

Dann zeigt sich, ob SB hinterlistige Absichten hat oder nicht.
Titel: Re: Telefonischer Beratungstermin
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2021, 17:32:52
alternativ kann man (wie ich auch) vorschlagen den Briefverkehr zu nutzen,
Zeitgleich teilte ich mit dass ich es gut finde wenn man als gefährdeter Personenkreis nicht pers. zum JC muss und
habe die Frage nach der beruflichen Situation gleich geklärt mit dem Satz
dass sich nichts geändert hat und das ich meinen Bewerbungsbemühungen nachkomme wie anhand des "Formblattes zur Bewerbung" erkennbar ist.

Das hat gereicht Fragen kamen keine mehr.

MfG FN