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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: jeschik am 17. Dezember 2021, 19:27:42

Titel: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 17. Dezember 2021, 19:27:42
Nachdem ich den Wba gestellt hab bekomme ich nun eine Aufforderung zich Zahlungseingänge auf dem Konto nachzuweisen. Diese stammen von Ebay und kleinanzeigen verkäufe und von bonuszahlungen vom energielieferanten und meiner krankenkasse. Die Verkäufe müssten doch als Vermögensumwandlung gelten?!
Nun bin ich sehr vor den Kopf gestossen und weiss nicht wie ich verfahren soll und in welchem umfang das Jc hier nachweise fordern darf.Für diverse sachen, wie kleinanzeigen verkauf, habe ich in dem sinne garkein nachweis mehr, ich weiss nicht was sich das jc vorstellt. Ich muss hier schnellstens reagieren, da sonst keine Leistung für den nächten Monat mehr kommen wird.  :sad:
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: crazy am 17. Dezember 2021, 19:41:58
Na dann schreibs einfach so. Hab Überflüssiges verkauft.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 17. Dezember 2021, 19:44:19
Zitat von: crazy am 17. Dezember 2021, 19:41:58Na dann schreibs einfach so. Hab Überflüssiges verkauft.
Wenn das so einfach wäre. Die wollen doch für alles Nachweise. In welchem Form sollte ich diese erbringen ? und in welchem Umfang dürfen die hierzu überhaupt Nachweise fordern ?
Die genannten Bonuszahlungen werden sicher voll angerechnet werden ?
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Soulmate2411 am 17. Dezember 2021, 19:49:04
Zitat von: jeschik am 17. Dezember 2021, 19:44:19
Zitat von: crazy am 17. Dezember 2021, 19:41:58Na dann schreibs einfach so. Hab Überflüssiges verkauft.
Wenn das so einfach wäre. Die wollen doch für alles Nachweise. In welchem Form sollte ich diese erbringen ? und in welchem Umfang dürfen die hierzu überhaupt Nachweise fordern ?
Die genannten Bonuszahlungen werden sicher voll angerechnet werden ?

Sind diese Bonuszahlungen vom Strom weil du gewechselt hast oder was sind das für Zahlungen? Weil wenn zu viel monatliche Abschläge gezahlt hast und deswegen ein Guthaben hast, darfst du das behalten, weil Abschläge zahlt du ja von deinem ALG II. Wenn es aber Zahlungen sind weil du gewechselt hast oder Neukundenbonus, so wird dieser angerechnet.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: crazy am 17. Dezember 2021, 19:50:09
Kommt drauf an. Waren es ein paar Kleinigkeiten oder riecht das nach gerwerblich?
Der Verwendungszweck wird doch vom Verkäufer im Buchungstext stehen...
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 17. Dezember 2021, 19:57:35
Zitat von: Soulmate2411 am 17. Dezember 2021, 19:49:04Wenn es aber Zahlungen sind weil du gewechselt hast oder Neukundenbonus, so wird dieser angerechnet.
Sind Wechselbonuszahlungen ja und Bonus der Krankenkasse für Teilnahme an Gesundheitsheitsmaßnahmen.

Zitat von: crazy am 17. Dezember 2021, 19:50:09Kommt drauf an. Waren es ein paar Kleinigkeiten oder riecht das nach gerwerblich?
was heißt kleinigkeiten ? Es leppert sich da schon was zusammen übers Jahr, geht um ein paar Hundert Euro insgesamt.

Zitat von: crazy am 17. Dezember 2021, 19:50:09Der Verwendungszweck wird doch vom Verkäufer im Buchungstext stehen...
Nein, da Ebay die Zahlungsabwicklung umgestellt hat, überweisen die nun die Beträge von Verkäufen auf mein Konto (machen die bei jedem nur noch so) und da steht garnichts im Buchungstext. Und ausgerechnet, seit deren Umstellung hatte ich ein wenig mehr Glück in den letzten Monaten ein paar mehr sachen zu verkaufen, als normal, von dem Aspekt her könnte es vielleicht einen gewerblichen verdacht geben, ist aber definitiv alles aus privatverkauf.  :teuflisch:
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Frogger am 17. Dezember 2021, 23:39:07
Zitat von: crazy am 17. Dezember 2021, 19:50:09gewerblichen verdacht geben, ist aber definitiv alles aus privatverkauf.
Kannst du dafür 5 oder mehr Beispiele nennen, die deine Verkäufe so widerspiegeln? Wie viele Verkäufe waren es im Jahr 2021?
Die gewerbliche Einstufung geht schnell.

Zitat von: jeschik am 17. Dezember 2021, 19:57:35Sind Wechselbonuszahlungen
Hier kommt es darauf an ob der Bonus z.B. mit deiner Stromrechnung am Ende verrechnet wird oder ob du den Sofortbonus ausgezahlt bekommst.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 17. Dezember 2021, 23:59:46
Zitat von: Frogger am 17. Dezember 2021, 23:39:07Kannst du dafür 5 oder mehr Beispiele nennen, die deine Verkäufe so widerspiegeln? Wie viele Verkäufe waren es im Jahr 2021?
Die gewerbliche Einstufung geht schnell.
Geht um zwölf Sachen für 2021. Nur in der jüngsten Zeit sind mehrere Sachen davon im kurzen Abstand verkauft worden. War einfach Glück. Ich kann mir nun nicht aussuchen wann jemand was kauft!  :wand:

Und was ist mit der Bonuszahlung der Krankenkasse?
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: crazy am 18. Dezember 2021, 08:45:27
Bonuszahlung Krankenkasse sind keine Einnahmen die anrechenbar sind
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Heinz-Otto am 18. Dezember 2021, 08:48:41
Zu den Boni wurde schon alles gesagt. KK sind definitiv frei.

Nachweis der E-bay Verkäufe. Hier kann und sollte man sich die Anzeige speichern. Die bekommt man doch auch per Mail? Und solche Vordrucke für einen Aushang.
Wenn du das noch hast, könnte man nachweisen, dass es sich um Gebrauchsgegenstände und Vermögensumwandlung handelt.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Sheherazade am 18. Dezember 2021, 10:43:15
Zitat von: jeschik am 17. Dezember 2021, 19:57:35
Nein, da Ebay die Zahlungsabwicklung umgestellt hat, überweisen die nun die Beträge von Verkäufen auf mein Konto (machen die bei jedem nur noch so) und da steht garnichts im Buchungstext.

Doch, da steht garantiert eine Buchungsnummer, die sich mit einem Artikel aus der Liste der Verkäufe in Zusammenhang bringen lässt.
Und die Käufer von Kleinanzeigen schreiben weiterhin bei Überweisungen einen Verwendungszweck rein, wenn ihr euch auf Versand statt Abholung geeinigt habt.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Heinz-Otto am 18. Dezember 2021, 11:04:54
Auf welches Konto sollten die Käufer denn sonst überweisen, als auf deins?
Paypal? Auch das Konto musst du beim JC angeben.

Ich kann nur von Ebay-Kleinanzeigen reden.
Bei mir war das auch so, dass die Käufer den Verwendungszweck angegeben haben. Ich hatte sie zuvor jeweils gebeten meinen gewünschten Zweck vorher anzugeben. Den Verwendungszweck gibt man doch schon aus Eigeninteresse an, damit der Nachweis einfacher ist. Vor allem, wenn ein Verkäufer z. B. mehrere Inserate hat mit Gegenständen die gleich viel kosten, oder 1 Inserat mit mehreren Stücken zum selben Preis.



Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Ottokar am 18. Dezember 2021, 11:50:28
Zunächst mal sind mutmaßliche Einkünfte aus der Vergangenheit kein rechtlich haltbarer Grund, die Weiterbewilligung zu verzögern oder gar abzulehnen. Hier werden nur mögliche Rückforderungsansprüche der Vergangenheit berührt, keine zukünftigen Leistungsansprüche. Sollte das JC also die Weiterbewilligung hier von der Mitwirkung abhängig machen, würde ich dem JC mitteilen, dass ich Klage beim SG erhebe, sollte für Januar 2022 keine Leistung gezahlt werden.

Was die Mitwirkung gegenüber dem JC betrifft, so reicht hier i.d.R. die Glaubhaftmachung aus. D.h. man macht eine Liste wie diese:
Datum, Artikel, VK, abzgl. Versandkosten, Neupreis
22.05.2021: gebrauchter Pullover über ebay verkauft für 25 Euro abzgl. 4,99€ Versandkosten (NP 50 Euro)

Sofern man keine Kaufbelege mehr hat, was i.d.R. zu erwarten ist, sollte man bei größeren Beträgen recherchieren, was vergleichbare Artikel neu kosten, sodass man bei Bedarf nachweisen kann, das mit dem Verkauf kein Gewinn erzielt wurde.
Generell sollte man bei sowas immer zeitnah Belege zum Nachweis sichern (Verkaufsanzeigen, Bilder, E-Mails etc.).
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 18. Dezember 2021, 12:31:01
Danke euch für die bisherigen Antworten!

Zitat von: crazy am 18. Dezember 2021, 08:45:27Bonuszahlung Krankenkasse sind keine Einnahmen die anrechenbar sind
Gibt es da eine Gesetzgebung zu die das untermauert ? Verstehe nicht warum hier dann vom Jc überhaupt nach gefragt wird.

Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2021, 11:50:28Was die Mitwirkung gegenüber dem JC betrifft, so reicht hier i.d.R. die Glaubhaftmachung aus. D.h. man macht eine Liste wie diese:
Datum, Artikel, VK, abzgl. Versandkosten, Neupreis
Und solch eine Liste muss ich machen und dem Jc vorlegen ? Oder reicht die grobe Glaubhaftmachung das es sich um Gegenstände aus meinem Besitz handelt, ohne eine solche Auflistung oder Nachweise mit genauen Angaben ?
Für mich wäre eine detailierte Angabe schon ein riesen Eingriff in meine Privatsphäre. Da würde ich lieber dem SG bei Klage einen Nachweis im Detail erbringen als dem Jc.

Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2021, 11:50:28Sofern man keine Kaufbelege mehr hat, was i.d.R. zu erwarten ist
Ich habe natürlich keine Kaufbelege mehr, von dem meisten davon jedenfalls, sind teilweise 20-25 Jahre alte dinge, die man halt im Leben so ansammelt.

Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2021, 11:50:28sodass man bei Bedarf nachweisen kann, das mit dem Verkauf kein Gewinn erzielt wurde.
Das wird doch alles eine Auslegungsssache des Jc sein, da könnten die bei paar dingen sicher mutmaßen das Gewinne erzielt wurden. Wie will das Jc hier eine Prüfung machen, wenn die sache nicht ein klarer Fall ist ? Das Jc kennt sich bestimmt auch nicht mit Preisen auf dem gesamten Markt aus. Also wonach will das dann Jc hier einstufung vornehmen ?

Es wird sogar nach Überweisungseingängen von Privatleuten gefragt, worum es sich dabei handelt, obwohl im Verwendungszweck: Pullover/TShirt steht. Wie kommt man dann noch darauf sowas zu hinterfragen ? Schikane ?





Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Lina am 18. Dezember 2021, 13:07:03
Warum lasst ihr euch das Geld nicht per Briefpost schicken?
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 18. Dezember 2021, 15:35:48
Zitat von: Lina am 18. Dezember 2021, 13:07:03Warum lasst ihr euch das Geld nicht per Briefpost schicken?
versendet in allen von mir genannten Fällen keiner Geld per Briefpost.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: BigMama am 18. Dezember 2021, 16:23:45
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 12:31:01Für mich wäre eine detailierte Angabe schon ein riesen Eingriff in meine Privatsphäre. Da würde ich lieber dem SG bei Klage einen Nachweis im Detail erbringen als dem Jc.
Was ist denn das für ein Unsinn, mit dem detailierten Warten bis zum SG? Dann erfährt das JC doch auch, was du verkauft hast.
Wieso willst du es erst auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen? Weil er kostenfrei ist?  :no:

In wiefern handelt es sich in einen Eingriff in deine Privatsphäre wenn du schreibst:
CD Spieler 10 Jahre alt. Neupreis 250 € - Verkaufspreis 15 Euro
Multifunktionsküchengerät 15 Jahre. Neupreis 350 € - Verkaufspreis 30 €
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. Dezember 2021, 16:24:27
Zitat von: Lina am 18. Dezember 2021, 13:07:03lasst ihr euch das Geld nicht per Briefpost schicken?
Das ist völlig daneben und absolut nicht zu empfehlen.
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 12:31:01warum hier dann vom Jc überhaupt nach gefragt wird.
Bei Geldeingängen sind die wie die Aasgeier, da wollen die erst mal alles wissen.

Bonus KK ist definitiv deine, beim Strom zukünftig nur noch Anbieter nehmen die es mit der Rechnung Verrechnen.
Sonst kann es sogar leicht sein, der Wechsel ist ein Minusgeschäft.
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 12:31:01Liste muss ich machen und dem Jc vorlegen ?
Ich würde erst mal nur eine einfache machen, was verkauft wurde.
Wenn es allgemeines Zeug aus dem Haushalt war spielt auch der Preis keine Rolle. (bei Kleinkram)
Notfalls eine Kopie der Rechnung aus dem Verkäuferkonto machen, geht bei jedem Verkauf einzeln. (Käufer unkenntlich machen)

Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 12:31:01das Gewinne erzielt wurden
Das ist dann der Fall wenn du z.B. eine Münze kaufst für 30€ und halbes Jahr später für 120€ verkaufst.
Dann sind die 90€ Gewinn und zählen als Einkommen. (abzüglich Gebühren+Porto)

Zitat von: Sheherazade am 18. Dezember 2021, 10:43:15steht garantiert eine Buchungsnummer
Ja aber sonst nichts weiter.
Die neue Methode ist sehr Gewöhnungsbedürftig und schlecht gemacht.
Vor allem wenn man mehrere Artikel auf einmal verkauft, wird oft in einer Summe ausgezahlt.
Wenn die Käufer zufällig alle am gleichen Tag bezahlen sollten.
Kann man als Verkäufer nicht Beeinflussen und weiß man auch nicht, wann wer wie Bezahlt hat.


Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:01:10
Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 16:24:27Bei Geldeingängen sind die wie die Aasgeier, da wollen die erst mal alles wissen.
Scheint wohl so zu sein!

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 16:24:27Bonus KK ist definitiv deine
Ich würde da gerne mit einer Gesetzgebung argumentieren können, hat da jemand etwas für mich ?
Kann sich jemand erklären wieso die diese Zahlung der KK irgendwie anzweifeln ? Macht ja wenig sinn, wenn es meins wäre.

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 16:24:27beim Strom zukünftig nur noch Anbieter nehmen die es mit der Rechnung Verrechnen.
Sonst kann es sogar leicht sein, der Wechsel ist ein Minusgeschäft.
Das ist nun definitiv ein riesen minusgeschäft gewesen.

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 16:24:27Ich würde erst mal nur eine einfache machen, was verkauft wurde.
Wenn es allgemeines Zeug aus dem Haushalt war spielt auch der Preis keine Rolle. (bei Kleinkram)
Notfalls eine Kopie der Rechnung aus dem Verkäuferkonto machen, geht bei jedem Verkauf einzeln. (Käufer unkenntlich machen)
Also würdest du dann erstmal Belege als Nachweis aussen vor lassen und erstmal nur eine grobe Auflistung dem Jc vorlegen ?

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 16:24:27Das ist dann der Fall wenn du z.B. eine Münze kaufst für 30€ und halbes Jahr später für 120€ verkaufst.
Dann sind die 90€ Gewinn und zählen als Einkommen. (abzüglich Gebühren+Porto)
Als gelernter Kaufmann ist mir schon klar was Gewinne sind  :grins:, das ist ja ein glasklares Beispiel.
Aber es gibt da genug Beispiele, wo das ein Jc niemals einstufen kann, ob da jetzt nun ein Gewinn drin gewesen ist oder nicht.Und für so einen Fall interessiert mich, wie die da eine Einstufung machen wollen. Da ist man wahrscheinlich der persönlichen Einschätzung des Jc Mitarbeiters ausgeliefert ?

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 16:24:27Zitat von: Sheherazade am 18. Dezember 2021, 10:43:15

    steht garantiert eine Buchungsnummer

Ja aber sonst nichts weiter.
Die neue Methode ist sehr Gewöhnungsbedürftig und schlecht gemacht.
Vor allem wenn man mehrere Artikel auf einmal verkauft, wird oft in einer Summe ausgezahlt.
Wenn die Käufer zufällig alle am gleichen Tag bezahlen sollten.
Kann man als Verkäufer nicht Beeinflussen und weiß man auch nicht, wann wer wie Bezahlt hat.

Du hast den Nagel hier auf den Kopf getroffen, genauuuu so ist es leider! Auch in meinem Fall gelaufen, das paar Sachen in einer Summe ausgezahlt wurden.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. Dezember 2021, 17:11:03
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:01:10hat da jemand etwas für mich ?
Braucht es nicht, dass weiß auch das hinterletzte JC eben kein Einkommen nicht Anrechenbar.
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:01:10eine grobe Auflistung dem Jc vorlegen ?
Kenne deine Verkäufe ja nicht aber in etwa so- Verkauft 1Topf 10 Jahre alt- 1 alten Plüschteddy- 2 Bücher usw.
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:01:10persönlichen Einschätzung des Jc Mitarbeiters ausgeliefert ?
Eher nicht, bei alten alltäglichen Dingen ist der Kaufpreis nicht mehr von Bedeutung.
Anders bei Wertgegenständen wie eine goldene Rolex u.a.
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:01:10das paar Sachen in einer Summe ausgezahlt wurden.
Ja das machen die neuerdings so und wird hoffentlich mal wieder besser und Übersichtlicher gestaltet.

Aber für dich hast du den Überblick jedes einzelnen Verkaufs, im Verkäuferkonto.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:25:26
Zitat von: BigMama am 18. Dezember 2021, 16:23:45Was ist denn das für ein Unsinn, mit dem detailierten Warten bis zum SG? Dann erfährt das JC doch auch, was du verkauft hast.
Wieso willst du es erst auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen? Weil er kostenfrei ist? 
Ne da ging es mir garnicht drum das es kostenfrei ist, habe ja gesagt worum es mir geht Privatsphäre!

Zitat von: BigMama am 18. Dezember 2021, 16:23:45In wiefern handelt es sich in einen Eingriff in deine Privatsphäre wenn du schreibst:
CD Spieler 10 Jahre alt. Neupreis 250 € - Verkaufspreis 15 Euro
Multifunktionsküchengerät 15 Jahre. Neupreis 350 € - Verkaufspreis 30 €
Bei solchen Dingen wär mir das doch pups egal, obwohls auch ein eingriff in meine Privatsphäre wäre!  Mal als Beispiel, verrät mir der Jc Mitarbeiter was für Unterwäsche er gerne trägt ?
Ich bin Datenschutz fetischist, daher vermeide ich diesbezüglich alles was geht und gebe nur an was in letzter konsequenz sein muss. Gibt nunmal dinge wie Hobbys, die Privatphäre behaftet sind, womit man nicht gerne hausiert. Wobei in meinem Fall wohl die wenigsten ein Problem hätten dies offenzulegen, aber bin da mehr als sensibel. 

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 17:11:03Braucht es nicht, dass weiß auch das hinterletzte JC eben kein Einkommen nicht Anrechenbar.
Wenn es das nicht braucht, dann würden die doch garnicht diesen Geldeingang der KK hinterfragen ?
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Flip am 18. Dezember 2021, 17:27:28

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 17:11:03Braucht es nicht, dass weiß auch das hinterletzte JC eben kein Einkommen nicht Anrechenbar.

Warum steht dann hier was anderes?

https://www.google.com/amp/s/www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-krankenkassen-bonus-wird-angerechnet%3famp

Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:25:26Bei solchen Dingen wär mir das doch pups egal, obwohls auch ein eingriff in meine Privatsphäre wäre!

Und beim SG stört es dich dann nicht mehr, dass neben dem Jobcenter es jetzt auch noch Richter nebst Justizangestellte erfahren?

Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. Dezember 2021, 17:32:32
Zitat von: Flip am 18. Dezember 2021, 17:27:28Warum steht dann hier was anderes?
Ich geh davon aus, es geht hier um die Bonus Zahlungen für die Gesundheitsvorsorge. (Impfen, Zahnarzt usw.)

Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:25:26garnicht diesen Geldeingang der KK hinterfragen ?
Die wollen immer erst mal genau wissen warum da Geld auf dein Konto gekommen ist, für was genau.

Was ich bei ebay übrigens auch noch Kacke finde, die Kassieren jetzt sogar auf das Porto ihre Gebühren.
Weil die gesamte Zahlung vom Käufer zu einer Summe gemacht wird.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:34:20
Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 17:32:32Zitat von: Flip am 18. Dezember 2021, 17:27:28

    Warum steht dann hier was anderes?

Ich geh davon aus, es geht hier um die Bonus Zahlungen für die Gesundheitsvorsorge. (Impfen, Zahnarzt usw.)
Um die geht es doch bei mir!
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. Dezember 2021, 17:35:32
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:34:20Um die geht es doch bei mir!
Hatte ich auch gar nicht anders gedacht und diese Boni sind nicht Anrechenbar.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Flip am 18. Dezember 2021, 17:37:00
Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 17:32:32Ich geh davon aus, es geht hier um die Bonus Zahlungen für die Gesundheitsvorsorge. (Impfen, Zahnarzt usw.)

Ja, und wo steht denn da nun, dass das anrechnungsfrei ist? Bis vor kurzem wurde das z. B. auch noch zu den Boni bei Stromwechsel gesagt.

Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 18. Dezember 2021, 23:16:49
Irgendwie scheint das nicht so klar zu sein.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Gast32644 am 18. Dezember 2021, 23:53:15
Ich bin anscheinend bei der falschen KK, bei mir gibt's keine Bonuszahlungen. Aaaber... hab ich deswegen ein Problem weniger mit dem JC?  :cool: :grins:
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Frogger am 19. Dezember 2021, 00:00:29
Zitat(7) Prämien, die aufgrund einer guten Wirtschaftslage der Krankenkasse (siehe § 242 Absatz 2 SGB V) an die Versicherten gezahlt werden, sind als einmalige Einnahme anzurechnen, da mit dieser Zahlung die Versicherten ohne weitere Zweckverfolgung an den Überschüssen der Krankenkasse beteiligt werden.
Anders verhält es sich bei Prämien der privaten Versicherungsunternehmen und der gesetzlichen Krankenkassen (vergleiche §
Absatz 2 SGB V) in Form von Beitragsrückerstattungen. Diese Prämienzahlungen sollen ein bestimmtes gesundheitspolitisches Verhalten der Versicherten fördern (keine Inanspruchnahme von Leistungen), sind also zweckbestimmte Einnahmen im Sinne des § 11a Absatz 3 Satz 1. Gleiches gilt auch für Bonuszahlungen nach § 65a SGB V, die von den Krankenkassen bei gesundheitsbewusstem Verhalten der Versicherten, z. B. der regelmäßigen Teilnahme an Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, gewährt werden können.
KV-Prämien (11.78), Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II, Stand: 07.02.2020
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 19. Dezember 2021, 00:10:37
Danke Frogger, aber der Fall liegt bei mir nicht vor, ist kein Bonus aus Überschüssen.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Frogger am 19. Dezember 2021, 00:13:48
Deswegen gilt bei dir ja auch das Unterstrichene  :zwinker:
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 19. Dezember 2021, 00:58:22
Zitat von: Frogger am 19. Dezember 2021, 00:13:48Deswegen gilt bei dir ja auch das Unterstrichene  :zwinker:
:zwinker: Danke für den Hinweis, es ist spät, hab wohl echt tomaten auf den Augen gehabt, weil ich das erst jetzt so richtig wahrnehme. Dann müsste das ja eigentlich sicher sein die Zahlungen an mich! :smile:
Zitat von: Frogger am 19. Dezember 2021, 00:00:29. Gleiches gilt auch für Bonuszahlungen nach § 65a SGB V, die von den Krankenkassen bei gesundheitsbewusstem Verhalten der Versicherten, z. B. der regelmäßigen Teilnahme an Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, gewährt werden können.
Wieso steht hier eigentlich dann Sgb V und nicht Sgb2?

Aber mal eine Frage nebenbei, ich habe noch nie in verbindung mit der KK gehört das diese Prämien wegen guter wirtschaftslage zahlen. Das gibts doch dann nicht so oft?
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Frogger am 19. Dezember 2021, 13:06:53
Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist nicht so aufgebaut, dass alles, was irgendwie zum SGB II gehören könnte, auch dort zu finden ist. Es gibt viele Dinge, die zwar einen Einfluss auf das 2. Buch haben aber an anderer Stelle zu finden sind. Darauf wird dann hingewiesen oder verwiesen. Es gibt auch Bücher wie z.B. das 10. Buch das 1. Buch, wo Regelungen im allg. geschaffen werden. Die Akteneinsicht, die Aufhebung von Bescheiden, Mitwirkungspflichten etc.. Schau dir doch mal den Aufbau des SGB an. Im SGB V findest du z.B. die Leistungen der Krankenkasse.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 19. Dezember 2021, 15:22:52
Zitat von: Frogger am 19. Dezember 2021, 13:06:53Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist nicht so aufgebaut, dass alles, was irgendwie zum SGB II gehören könnte, auch dort zu finden ist.
Das habe ich dann schon häufiger germerkt, etwas verwirrend für mich.

Muss man schriftliche Nachweise zu dem KK Bonus vorlegen, wenn gefordert ? Oder reicht es darauf hinzuweisen das die Zahlungen aufgrund Gesundheitsvorsorge erfolgt sind? 
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: justine1992 am 20. Dezember 2021, 06:51:44
Zitat von: jeschik am 19. Dezember 2021, 15:22:52Muss man schriftliche Nachweise zu dem KK Bonus vorlegen, wenn gefordert ? Oder reicht es darauf hinzuweisen das die Zahlungen aufgrund Gesundheitsvorsorge erfolgt sind? 
Das kommt auf den exakten Verwendungszweck an. Und dazu ein bisschen von der "Laune" der Sachbearbeitung.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 10:04:51
Vorsorglich kann man von der KK eine Bestätigung anfordern, dass es sich um einen Bonus gemäß § 65a SGB V handelt.
Diese einreichen und gut ist.
Wenn es sich um ein besonders störrisches oder inkompetentes JC handelt zusätzlich auf die Weisungen hinweisen, die @Frogger schon gepostet hat.
KV-Prämien (11.78), Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II, Stand: 07.02.2020
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 14:46:17
jeschik

Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:01:10Aber es gibt da genug Beispiele, wo das ein Jc niemals einstufen kann, ob da jetzt nun ein Gewinn drin gewesen ist oder nicht.Und für so einen Fall interessiert mich, wie die da eine Einstufung machen wollen. Da ist man wahrscheinlich der persönlichen Einschätzung des Jc Mitarbeiters ausgeliefert ?
Es geht eigentl. nicht um Gewinn. Es geht eher darum ob du mit Gewinnabzielungsabsicht regelmäßig Gegenstände verkaufst. Das hat man bei einer Vermögensumwandlung eigentl nicht sondern wenn man soviel / so oft verkauft das es einen gewerblichen Eindruck hinterlässt.
Dein SB hat ja vllt. gern ein Opfer dann wärst du ausgeliefert oder du verkaufst dauerhaft reichlich Gegenstände das es den Eindruck hinterlässt das es einen gewerblichem Charakter entspricht.

MfG FN
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 20. Dezember 2021, 19:49:27
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 14:46:17Es geht eigentl. nicht um Gewinn. Es geht eher darum ob du mit Gewinnabzielungsabsicht regelmäßig Gegenstände verkaufst.
Das kann einem ja leicht so ausgelegt werden, wenn es da keine genaueren vorgaben und grenzen gibt. Oder gibt es da was ?
Alle Verkaufspreise die unter dem ursprünglichen Einkaufspreis liegen, kann man wohl nicht als Gewinnabzielung deuten?
Und wenn man sagen wir 600 Mark für eine Haushaltware ausgegeben hätte und heute 150 Euro bekommen würde, hat das mit Gewinn wenig zu tun oder ?
Ich glaube auch beim besten willen nicht, dass vom Jc jemand das gesamte Spektrum an Handelswaren und deren Preise/Preisentwicklungen überblicken kann.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 21:16:40
Mir unterstelle eine SB einmal, ich hätte die Sachen (Legos) geschenkt bekommen und dann verkauft und deshalb wäre es Einkommen.
Ich bin sofort zur Teamleitung und beschwerte mich. Die SB musste sich bei mir entschuldigen.

Ich hatte allerdings einen guten Draht zur Teamleiterin, da ich ihr nicht nur einmal erklärte, was eine temporäre BG ist und wie das berechnet wird, sowie andere Kleinigkeiten, die sie nicht wusste, weil die Fachlichen Weisungen nicht gelesen wurden.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 20. Dezember 2021, 21:56:20
Zitat von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 21:16:40Mir unterstelle eine SB einmal, ich hätte die Sachen (Legos) geschenkt bekommen und dann verkauft und deshalb wäre es Einkommen.
Ich bin sofort zur Teamleitung und beschwerte mich. Die SB musste sich bei mir entschuldigen.
Und das nur wegen Legos ?
Mach doch allgemein wenig sinn sowas von der SB zu unerstellen, ohne das die was dazu in der hinterhand hätten. Wie sollte man jemandem sowas auch nachweisen, das man sowas geschenkt bekommen hat ?
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Bundspecht am 21. Dezember 2021, 07:41:10
Moin Moin,

ich habe auch schonmal das eine oder andere bei Ebay verkauft, aber wie soll man denn eine Gewinnabzielungsabsicht verhindern ? Beispiel, ich habe mein Hobby aufgelöst und einiges an Modellen (Plastik 1:35) verkauft. Das eine Modell hat mir wesentlich mehr eingebracht , als ich bezahlt habe, weil die Leute da wie blöde drauf geboten haben. Das kann man ja nicht verhindern


LG
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Heinz-Otto am 21. Dezember 2021, 08:05:46
Tja, und in einem anderen Thread regen sie sich auf weil ein  älterer Herr der seine NK-Abrechnung nicht einreichte kein Bußgeld bekommt.

Zitat von: Bundspecht am 21. Dezember 2021, 07:41:10
Moin Moin,

ich habe auch schonmal das eine oder andere bei Ebay verkauft, aber wie soll man denn eine Gewinnabzielungsabsicht verhindern ? Beispiel, ich habe mein Hobby aufgelöst und einiges an Modellen (Plastik 1:35) verkauft.
LG

Bei der Gewinnerzielungsabsicht geht es mMn um etwas anderes. Nicht darum, dass man mal ein bisschen Gewinn durch den Verkauf macht. Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn man gewerblich, freiberuflich etc. handelt. Die Einkünfte quasi zum "Brotwerwerb" dienen.
Vermögensgegenstände unterliegen immer Marktschwankungen. Die meisten Sachen verlieren an Wert, manches steigt im Wert.

ZitatDas eine Modell hat mir wesentlich mehr eingebracht , als ich bezahlt habe, weil die Leute da wie blöde drauf geboten haben. Das kann man ja nicht verhindern

Doch, du kannst es ja billiger verkaufen  :mocking:
Das JC findet das bestimmt gut.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: crazy am 21. Dezember 2021, 10:13:09
Es geht doch nicht um einzelne Dinge...
Es geht um werthaltiges.
Die Sammlung wäre unter Anlage Vermögen aufzuführen und wird dann eben nach und nach wieder zu Geld...
Tja Lego...hatte da eine kleine Kiste mit altem 12 Volt Zeug, die Motoren waren ein Vermögen Wert.1 Motor 65 Euro. Und ich habs als Konvolut für 50 Euro Gesamt abgegeben.
Wir haben aus einem Kellerfund die komplette Harry Potter Serie. Meine Güte, ist Spielzeug. Aber wird derartig teuer angeboten...Die geht aber nicht weg!!
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Heinz-Otto am 21. Dezember 2021, 10:27:20
@crazy
Schon richtig, aber wer gibt Legos als Sammlung an. Das gehört idR zum Hausstand.
Damit sind mMn andere, klassische Sammlungen gemeint, wie Münzen, Briefmarken, Gemälde, antikes Geschirr etc..
Wenn die bekanntermaßen von besonderen Wert sind, muss man sie angeben, damit geprüft werden kann, ob sie noch zum Schonvermögen gehören.
Und selbst dann, darf man sie doch verkaufen und wird als Vermögensumwandlung gewertet?
Oder wird der Gewinn daraus dann zum Einkommen?
Dann müsste man die angegebene Sammlung ja jedes Jahr neu bewerten lassen?
Ähnlich wie bei der Vermögenssteuer, die es ja nicht mehr gibt.
Aber ok, im SGB II ist ja vieles anders und nachteiliger geregelt.
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: crazy am 21. Dezember 2021, 10:40:50
Sammler!
Lego normal oder eben bestimmte Sammlungen sind schon ein Unterschied!
Ein Sammler baut das Zeug auf und hütet es.
Wer kleine Kinder hat hat Lego zum spielen. Bischen hiervon,bischen davon...
Darin liegt der Unterschied.
Auch eine Märklin Anlage oder eine HGB wäre Vermögen! Da stecken oft zigtausend Euro drin.
Wir haben im Keller noch die Playmo Eisenbahn. Gesammelt von 5 Kindern,da kommt einiges zusammen. Das ist Spielzeug und wird dann wieder für die Enkel rausgeholt.Allein die Schienen füllen einen 30 qm Raum aufgebaut aus. Was erklärt warum das Zeug in Kisten im Keller steht. Zum Glück will man mit 16 das Zeug nicht mehr bespielen.

Das alte Ding bringt 250 Euro und mehr! Lego 9 Volt wird so nicht mehr gebaut und ist quasi eine Märklin nur von Lego.
Macht echt Spaß damit zu spielen!
Ich habe im Keller zwischen den Heizöltanks nämlich den Hogwarts Express als 9 Volt gefunden und durfte ihn einfach mitnehmen. Messie Haus... Große Freude Weihnachten beim Sohn damals.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: jeschik am 11. Januar 2022, 13:06:06
Ich lese gerade in den Satzungen der Krankenkasse das Bonuszahlungen für erfolgte Gesundheitsmaßnahmen als Beitragsrückerstattung gelten und deswegen eine meldung ans finanzamt erfolgen müsste. Seit ihr euch sicher das diese trotzdem in jedem fall anrechnungsfrei beim jc bleiben ?
Titel: Re: Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.
Beitrag von: Ottokar am 11. Januar 2022, 13:29:33
Bonuszahlungen für erfolgte Gesundheitsmaßnahmen sind im SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen, siehe Weisung Nr. 11.28 der BA zu § 11 SGB II:
ZitatPrämien, die aufgrund einer guten Wirtschaftslage der Kranken-
kasse (siehe § 242 Absatz 2 SGB V) an die Versicherten gezahlt
werden, sind als einmalige Einnahme anzurechnen, da mit dieser
Zahlung die Versicherten ohne weitere Zweckverfolgung an den
Überschüssen der Krankenkasse beteiligt werden.

Anders verhält es sich bei Prämien der privaten Versicherungsun-
ternehmen und der gesetzlichen Krankenkassen (vergleiche § 53
Absatz 2 SGB V) in Form von Beitragsrückerstattungen. Diese Prä-
mienzahlungen sollen ein bestimmtes gesundheitspolitisches Ver-
halten der Versicherten fördern (keine Inanspruchnahme von Leis-
tungen), sind also zweckbestimmte Einnahmen im Sinne des § 11a
Absatz 3 Satz 1. Gleiches gilt auch für Bonuszahlungen nach § 65a
SGB V, die von den Krankenkassen bei gesundheitsbewusstem
Verhalten der Versicherten, z. B. der regelmäßigen Teilnahme an
Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, gewährt werden
können.