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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: BlackCat am 19. Dezember 2021, 10:11:01

Titel: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: BlackCat am 19. Dezember 2021, 10:11:01
Hallo, vor einem Jahr habe ich einen Mini-Job angenommen, den ich immer samstags ausübe und mit dem ich ca. 90 Euro monatlich verdiene. Ich habe regelmäßig meine Lohnabrechnung beim Jobcenter eingereicht.
Nun ist es ja manchmal so, dass ein Monat fünf Samstage hat und ich entsprechend mehr  verdient habe, dann war mein Lohn bei ca. 120-125 Euro.
Im Juni diesen Jahres bekam ich meinen neuen Bescheid fürs kommende Halbjahr. In diesem Halbjahr wurden mir monatlich 17 Euro meines Lohnes angerechnet, egal wie viele Samstage der Monat hatte. Es wurde von einem durchschnittlichen Einkommen von 117 Euro ausgegangen. Insgesamt gab es drei Monate im letzten Halbjahr, wo ich bei unter 100 Euro Verdienst blieb.
Nun habe ich zum 1.1. einen WBA gestellt, der auch bewilligt wurde. Hierbei geht man nun von einem Verdienst von 100 Euro monatlich aus, was ja auch passt.
Auf die Monate, wo mir zuviel angerechnet wurde, wurde nicht eingegangen.
Ich frage mich schon, ob das Geld, das zuviel angerechnet wurde, auch zurück gezahlt wird und wenn ja, wann? Warten die da erst auf meine Abrechnung vom Dezember? Alles zusammen wurden mir ca 50 Euro zuviel angerechnet. Muss ich die einfordern und wie und wann mache ich das am besten?
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Sheherazade am 19. Dezember 2021, 10:49:39
War der letzte Bescheid vorläufig, ist es der neue ggf. auch? Haast du mal die Beträge zusammengerechnet, hast du tatsächlich eine Erstattung zu erwarten? Dann kannst du mit der letzten Abrechnung eine Neuberechnung des abgelaufenen Bewilligungszeitraums beantragen.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Yavanna am 19. Dezember 2021, 10:56:31
Du solltest schnellstmöglich alle Abrechnungen für den BWZ (Juli-Dezember), wenn ich deinen Post richtig lese, einreichen und auf eine zeitnahe endgültige Bewilligung pochen. Leider musdt du tatsächlich auf die Dezemberabrechnung warten.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 11:00:22
Hast du immer vorläufige Bescheide bekommen?
Wie viele Stunden arbeitest du pro Samstag?
Anscheinend unterschiedlich viele Stunden.
Zitatfünf Samstage hat und ich entsprechend mehr  verdient habe, dann war mein Lohn bei ca. 120-125 Euro.

Die Festlegung eines Durchschnitts für 6 Monate, ist generell ok.
Kommt darauf an, wie die das rechnen. Faktor 4,35 (Finanzamt) oder 4,33 (52 Wo/12 Mon.) 1 Monat hat im Schnitt 4,33 Samstage.
90 € / 9,50 € Milo = 9,47 Std. / Monat bei 4 Samstagen = 2,368 Std / Samstag
2,368 Std. * 9,50 * 5 Samstage  = 112,50 €
Oder 90 € / 4 Samstage = 22,50/ Samstag

1 Monat hat im Schnitt 4,33 Samstage
22,50 €/Samstag * 4,33 = 97,43 € und du liegst darunter.

Ohne den genauen Verdienst zu kennen, kann ich nicht ausrechnen, ob das JC korrekt rechnet.

ZitatIm Juni diesen Jahres bekam ich meinen neuen Bescheid fürs kommende Halbjahr. In diesem Halbjahr wurden mir monatlich 17 Euro meines Lohnes angerechnet, egal wie viele Samstage der Monat hatte. Es wurde von einem durchschnittlichen Einkommen von 117 Euro ausgegangen.
Das wird dann mit der abschließenden Entscheidung korrigiert und der Fehlbetrag dann nach bezahlt.

Allgemeine info:
Das kann ein bisschen verzwickt werden mit der Berechnung.
https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/vorlaeufige-bescheide-im-sgb-ii-zur-gesetzeslage-und-aktuellen-sozialgerichtlichen-entscheidungen-bernd-eckhardt-nuernberg/
ZitatBeispiel: Eine Schülerin trägt Werbeblätter aus. Ihr Einkommen schwankt zwischen 80 Euro und 120 Euro. Der Bewilligungsbescheid muss vorläufig ergehen. Im abschließenden Bescheid wird ein Durchschnittseinkommen in Höhe von 100 Euro berücksichtigt, das aufgrund des Grundabsetzbetrags von 100 Euro anrechnungsfrei bleibt. Durch die gleichmäßige Verteilung wird in der Regel der Freibetrag optimal genutzt. Für Fälle, in denen das nicht der Fall ist, besteht die Pflicht oder die Möglichkeit einer monatlichen Abrechnung.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: BlackCat am 19. Dezember 2021, 11:03:05
Ja, beide Bescheide sind vorläufig. Mein Bescheid ist immer nur vorläufig, da ich auch noch ein Ehrenamt mit unregelmäßiger Aufwandsentschädigung ausübe.
Meine Lohnabrechnung reiche ich eh monatlich ein.
Wie formuliere ich denn so einen Brief am besten?
Nach meiner Berechnung wurden mir dreimal 17 Euro zuviel angerechnet.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 11:22:26
Beantrage doch erst einmal eine abschließende Entscheidung, wenn das JC das nicht von selbst macht.

Zitat(3) 1Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende entscheiden abschließend über den monatlichen Leistungsanspruch, sofern die vorläufig bewilligte Leistung nicht der abschließend festzustellenden entspricht oder die leistungsberechtigte Person eine abschließende Entscheidung beantragt.
(4) Die abschließende Entscheidung nach Absatz 3 soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.

(5) 1Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung nach Absatz 3, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt. 2Dies gilt nicht, wenn

1.     die leistungsberechtigte Person innerhalb der Frist nach Satz 1 eine abschließende Entscheidung beantragt oder

2.     der Leistungsanspruch aus einem anderen als dem nach Absatz 2 Satz 1 anzugebenden Grund nicht oder nur in geringerer Höhe als die vorläufigen Leistungen besteht und der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende über den Leistungsanspruch innerhalb eines Jahres seit Kenntnis von diesen Tatsachen, spätestens aber nach Ablauf von zehn Jahren nach der Bekanntgabe der vorläufigen Entscheidung, abschließend entscheidet.

Dann siehst du, ob die dir das nachzahlen. Wenn nicht kann man Widerspruch einlegen.

Zitatda ich auch noch ein Ehrenamt mit unregelmäßiger Aufwandsentschädigung ausübe.
Dann wird es mit dem Freibetrag nochmal etwas komplizierter.
Da bin ich leider nicht auf dem aktuellen Stand mit der Berechnung.

ZitatMeine Lohnabrechnung reiche ich eh monatlich ein.
Muss man nicht, würde ich auch nicht machen, sondern alle 6 Monate reicht ja.

ZitatWie formuliere ich denn so einen Brief am besten?
Nach meiner Berechnung wurden mir dreimal 17 Euro zuviel angerechnet.

Hiermit beantrage ich eine abschließende Entscheidung für den Zeitraum von - bis.



Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Sheherazade am 19. Dezember 2021, 11:23:56
Zitat von: BlackCat am 19. Dezember 2021, 11:03:05
Nach meiner Berechnung wurden mir dreimal 17 Euro zuviel angerechnet.

Und drei Mal zu wenig? Du solltest sicherheitshalber auch einen Durchschnitt errechnen, also die tatsächlichen Einkommen zusammenaddieren und durch die Anzahl der Monate teilen. Wenn sich dann immer noch ein vom Jobcenrter zu hoch angesetztes Durchschnittseinkommen errechnet, dann
Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 11:22:26Beantrage doch erst einmal eine abschließende Entscheidung,
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: BlackCat am 19. Dezember 2021, 11:45:04
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2021, 11:23:56
Zitat von: BlackCat am 19. Dezember 2021, 11:03:05
Nach meiner Berechnung wurden mir dreimal 17 Euro zuviel angerechnet.

Und drei Mal zu wenig? Du solltest sicherheitshalber auch einen Durchschnitt errechnen, also die tatsächlichen Einkommen zusammenaddieren und durch die Anzahl der Monate teilen. Wenn sich dann immer noch ein vom Jobcenrter zu hoch angesetztes Durchschnittseinkommen errechnet, dann
Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 11:22:26Beantrage doch erst einmal eine abschließende Entscheidung,

Nein, nicht zu wenig, in drei Monaten von sechs Monaten habe ich über 100 Euro  verdient, da es eben fünf Samstage im Monat gab.
Aber vielen Dank für die Tipps, ich werde das mal nogh genauer durch rechnen.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Yavanna am 19. Dezember 2021, 17:36:46
Zitat von: BlackCat am 19. Dezember 2021, 11:03:05
Ja, beide Bescheide sind vorläufig. Mein Bescheid ist immer nur vorläufig, da ich auch noch ein Ehrenamt mit unregelmäßiger Aufwandsentschädigung ausübe.
Meine Lohnabrechnung reiche ich eh monatlich ein.
Wie formuliere ich denn so einen Brief am besten?
Nach meiner Berechnung wurden mir dreimal 17 Euro zuviel angerechnet.

Bei Ehrenamt gilt ein anderer Freibetrag, max. 250, dann gibt's aber nicht noch zusätzlich 100
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 17:47:42
Zitat von: Yavanna am 19. Dezember 2021, 17:36:46

Bei Ehrenamt gilt ein anderer Freibetrag, max. 250, dann gibt's aber nicht noch zusätzlich 100

Genau. Diese Info trudelte aber hinterher erst ein. Immer schlecht, wenn keine vollständigen Angaben gemacht werden. Da rechnet man evtl. schon rum und dann kommt ein neuer Sachverhalt dazu und alles war umsonst.

Vielleicht muss man sich angewöhnen alles genau abzufragen. Aber auch nervig, alle Eventualitäten abzuklappern und abzufragen.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: BigMama am 19. Dezember 2021, 18:34:42
Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 17:47:42Vielleicht muss man sich angewöhnen alles genau abzufragen. Aber auch nervig, alle Eventualitäten abzuklappern und abzufragen.
Das ist der Grund wieso viele User, ich eingeschlossen, so viele Fragen stellen. Dadurch wird der Sachverhalt schneller klar und man stochert nicht so lange im Dunkeln.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 20:03:59
Zitat von: BigMama am 19. Dezember 2021, 18:34:42
Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 17:47:42Vielleicht muss man sich angewöhnen alles genau abzufragen. Aber auch nervig, alle Eventualitäten abzuklappern und abzufragen.
Das ist der Grund wieso viele User, ich eingeschlossen, so viele Fragen stellen. Dadurch wird der Sachverhalt schneller klar und man stochert nicht so lange im Dunkeln.
Ich habe nicht so viel Erfahrung mit Fragestellern wie ihr. Ich kann also von euch lernen.
Das werde ich mir wohl auch angewöhnen müssen, wenn ich hier weiterhin aktiv sein möchte.
Schade eigentlich, dass die Leute nicht von selbst alle vollständig angeben und z. B. nur einen Teil des Einkommens nennen.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 15:08:00
 :offtopic: Heinz-Otto

Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 17:47:42Vielleicht muss man sich angewöhnen alles genau abzufragen. Aber auch nervig, alle Eventualitäten abzuklappern und abzufragen.
:zwinker: Da passt dann ja meine Antwort aus dem anderen Thread warum ich nachgefragt habe.
Wird hier auch gerne Salamitaktik genannt, die scheibchenweise Info.
Besonders toll wenn es auf Seite 5 neue Infos gibt.

MfG FN
:offtopic: (Ende)
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 15:37:25
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 15:08:00
:offtopic: Heinz-Otto

Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 17:47:42Vielleicht muss man sich angewöhnen alles genau abzufragen. Aber auch nervig, alle Eventualitäten abzuklappern und abzufragen.
:zwinker: Da passt dann ja meine Antwort aus dem anderen Thread warum ich nachgefragt habe.
Wird hier auch gerne Salamitaktik genannt, die scheibchenweise Info.
Besonders toll wenn es auf Seite 5 neue Infos gibt.

MfG FN
:offtopic: (Ende)

Ja, toll, wenn Infos häppchenweise kommen und man z. B. schon Leistungsansprüche berechnet hat und dann noch ein weiteres EK erwähnt wird :(

Was meinen, von dir angesprochenen Fall betrifft, liegen unsere Ansichten ein bisschen auseinander. Aber das macht ja nichts, so lange alles auf der Sachebene bleibt. Man kann sich nicht immer einig sein. Ist bei Juristen auch nicht anders. 3 Anwälte 4 Meinungen *g*.
Dazu kommt, du kennst mich nicht und kannst noch nicht beurteilen, dass ich das Problem der unvollständigen Infos kenne.
Ich bin tendenziell zu genau und gehe mitunter zu sehr ins Detail. Auch nervig ;)
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 16:34:25
Heinz-Otto

Zitat von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 15:37:25Was meinen, von dir angesprochenen Fall betrifft, liegen unsere Ansichten ein bisschen auseinander. Aber das macht ja nichts, so lange alles auf der Sachebene bleibt. Man kann sich nicht immer einig sein. Ist bei Juristen auch nicht anders. 3 Anwälte 4 Meinungen *g*.
Die gehen nicht wirklich auseinander. Allerdings hast du mich falsch verstanden denn ich meinte nicht
>Das stimmt schon, dass mitunter die JC bei Begründungen nicht alles, oder Falsches schreiben.<
dass das JC eine "unvollständige Begründung" geschrieben hat
sondern dass Du nicht die ausführliche (nicht vorhandene) Begründung mitgeteilt hast.

Und sachlich; klar schließlich sind wir Erwachsen und selbst Meinungsverschiedenheiten kann man sachlich behandeln. Und deine letzten zwei Sätze passen auch eins zu eins auf mich.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 16:41:22
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 16:34:25
sondern dass Du nicht die ausführliche (nicht vorhandene) Begründung mitgeteilt hast.

Doch hatte ich ;) Nur hattest du Zweifel, dass es wirklich nur diese Begründung war. Ich kann dir gerne den Bescheid sannen.
aber ich bin mir sicher du glaubst mir auch so.
Zitat
Und sachlich; klar schließlich sind wir Erwachsen und selbst Meinungsverschiedenheiten kann man sachlich behandeln. Und deine letzten zwei Sätze passen auch eins zu eins auf mich.

Genau! Mit dir geht das auch wunderbar. Danke dafür. So macht Diskutieren Spaß. Und wenn man sich nicht auf den Schlips getreten fühlt, wenn man mal falsch liegt und darauf hingewiesen wird. Ist ja zum Schutz der Fragesteller und nicht gegen den, der sich irrt.
Der kann ja nur daraus lernen.
Schwierig wird es halt, wenn man gegensätzliche Interpretationen von Urteilen und Gesetzen hat, bzw. die unterschiedlich versteht.
Dann wird man sich evtl. nicht einig. Und ich gebe zu, dass ich auch auf meiner Ansicht beharre, wenn mich die andere nicht überzeugt. Ich denke, das ist normal.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: BlackCat am 20. Dezember 2021, 16:53:11
Sorry, ich hatte das mit dem Ehrenamt vergessen, da ich es unregelmäßig ausübe. Ich bekomme also nicht jeden Monat eine Aufwandsentschädigung.
Dieses Jahr habe ich an Aufwandsentschädigung maximal 90 Euro im Monat bekomme, meistens noch sehr viel weniger. Außerdem hatte ich es bisher so verstanden, dass eine Aufwandsentschädigung erst ab 200 Euro generell angerechnet werden darf. Bisher habe ich auch noch keinen Bescheid bekommen, dass meine Aufwandsentschädigung angerechnet wird, obwohl ich sie natürlich angegeben habe.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 16:59:59
BlackCat

:grins: Salamitaktik
Zitat von: BlackCat am 20. Dezember 2021, 16:53:11Ich bekomme also nicht jeden Monat eine Aufwandsentschädigung.

Zitat von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 16:41:22Und ich gebe zu, dass ich auch auf meiner Ansicht beharre, wenn mich die andere nicht überzeugt. Ich denke, das ist normal.
Dito; brauchst du auch nicht einscannen
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 17:10:56
Erst mal  :sorry:  das wir deinen Beitrag voll gespammt haben.

Zitat von: BlackCat am 20. Dezember 2021, 16:53:11
Sorry, ich hatte das mit dem Ehrenamt vergessen, da ich es unregelmäßig ausübe. Ich bekomme also nicht jeden Monat eine Aufwandsentschädigung.
Ok, zwar nicht optimal, aber kann passieren. Gerade wenn das EK unregelmäßig ist. Das mach die Berechnung und Kontrolle, ob das JC korrekt berechnet hat, nicht einfacher.
Zitat
Dieses Jahr habe ich an Aufwandsentschädigung maximal 90 Euro im Monat bekomme, meistens noch sehr viel weniger.
Bevor wir jetzt wieder durcheinander kommen. Bitte trenne Einkommen aus Nebenjob und Aufwandsentschädigung durch Ehrenamt.
Vorne schreibst du Nebenjob ca 90 €/Mon., manchmal bei 5 Samstagen mehr. Das Ehrenamt sind auch 90 € / Monat?
Dann sind es ja schon 180 €.
Ich blicke da leider nicht durch.
Zitat
Außerdem hatte ich es bisher so verstanden, dass eine Aufwandsentschädigung erst ab 200 Euro generell angerechnet werden darf. Bisher habe ich auch noch keinen Bescheid bekommen, dass meine Aufwandsentschädigung angerechnet wird, obwohl ich sie natürlich angegeben habe.

Damit jemand die Berechnungen prüfen kann am besten konkret für den betreffenden Zeitraum Monat für Monat alle Einnahmen nach Art Ehrenamt/Nebenjob und Höhe.
Und am besten den Bescheid hochladen.

Das wird vermutlich jeder brauchen, der deinen Bescheid kontrollieren und nachrechnen kann. Ich persönlich müsste mich erst einlesen bei der Kombi Nebenjob + Ehrenamt, wie das mit dem Freibetrag funktioniert.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: BlackCat am 20. Dezember 2021, 17:28:40
Zitat von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 17:10:56
Erst mal  :sorry:  das wir deinen Beitrag voll gespammt haben.

Zitat von: BlackCat am 20. Dezember 2021, 16:53:11
Sorry, ich hatte das mit dem Ehrenamt vergessen, da ich es unregelmäßig ausübe. Ich bekomme also nicht jeden Monat eine Aufwandsentschädigung.
Ok, zwar nicht optimal, aber kann passieren. Gerade wenn das EK unregelmäßig ist. Das mach die Berechnung und Kontrolle, ob das JC korrekt berechnet hat, nicht einfacher.
Zitat
Dieses Jahr habe ich an Aufwandsentschädigung maximal 90 Euro im Monat bekomme, meistens noch sehr viel weniger.
Bevor wir jetzt wieder durcheinander kommen. Bitte trenne Einkommen aus Nebenjob und Aufwandsentschädigung durch Ehrenamt.
Vorne schreibst du Nebenjob ca 90 €/Mon., manchmal bei 5 Samstagen mehr. Das Ehrenamt sind auch 90 € / Monat?
Dann sind es ja schon 180 €.
Ich blicke da leider nicht durch.
Zitat
Außerdem hatte ich es bisher so verstanden, dass eine Aufwandsentschädigung erst ab 200 Euro generell angerechnet werden darf. Bisher habe ich auch noch keinen Bescheid bekommen, dass meine Aufwandsentschädigung angerechnet wird, obwohl ich sie natürlich angegeben habe.

Damit jemand die Berechnungen prüfen kann am besten konkret für den betreffenden Zeitraum Monat für Monat alle Einnahmen nach Art Ehrenamt/Nebenjob und Höhe.
Und am besten den Bescheid hochladen.

Das wird vermutlich jeder brauchen, der deinen Bescheid kontrollieren und nachrechnen kann. Ich persönlich müsste mich erst einlesen bei der Kombi Nebenjob + Ehrenamt, wie das mit dem Freibetrag funktioniert.

Nein, es sind eben nicht 90 Euro monatlich vom Ehrenamt. Beispiel für die letzten Monate:
Im Juni und September bekam ich ca. je 88 Euro Aufwandsentschädigung Plus üblicher Verdienst vom Minijob. Im Oktober hatte ich nur einen kurzen ehrenamtlichen Einsatz und bekam dafür 42 Euro. Im November und Dezember hatte ich keinen Einsatz also auch keine Aufwandsentschädigung.

Jetzt bin ich auch ganz durcheinander, da ich ja bisher immer davon ausgegangen war, dass meine Aufwandsentschädigung erst ab 200 Euro angerechnet werden darf und den Fall hatte ich bisher gar nicht. Ich habe bisher auch keinen Bescheid bekommen, wo meine Aufwandsentschädigung mit angerechnet wird.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: JensM1 am 20. Dezember 2021, 17:42:56
ZitatJetzt bin ich auch ganz durcheinander, da ich ja bisher immer davon ausgegangen war, dass meine Aufwandsentschädigung erst ab 200 Euro angerechnet werden darf und den Fall hatte ich bisher gar nicht. Ich habe bisher auch keinen Bescheid bekommen, wo meine Aufwandsentschädigung mit angerechnet wird.

Der Freibetrag ist auf 250,00 Euro gestiegen. Bei den Einkünften wird die ehrenamtliche Tätigkeit erfasst, aber im Ergebnis nicht angerechnet. Zusätzlich steht dir bei den geschilderten Einkommensverhältnissen der volle Freibetrag auf die abhängige Beschäftigung zu. Also wie von diversen Vorpostern schon dargestellt einfach mit Einreichung der Gehaltsabrechnung 12/21 formlos die abschließende Entscheidung nach § 41a SGB II beantragen. Darauf achten, dass auch die Heiz- und Betriebskostenabrechnungen 2020 mit eingereicht werden, sonst dürfte sich alles verzögern.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: BlackCat am 20. Dezember 2021, 20:32:59
Zitat von: JensM1 am 20. Dezember 2021, 17:42:56
ZitatJetzt bin ich auch ganz durcheinander, da ich ja bisher immer davon ausgegangen war, dass meine Aufwandsentschädigung erst ab 200 Euro angerechnet werden darf und den Fall hatte ich bisher gar nicht. Ich habe bisher auch keinen Bescheid bekommen, wo meine Aufwandsentschädigung mit angerechnet wird.

Der Freibetrag ist auf 250,00 Euro gestiegen. Bei den Einkünften wird die ehrenamtliche Tätigkeit erfasst, aber im Ergebnis nicht angerechnet. Zusätzlich steht dir bei den geschilderten Einkommensverhältnissen der volle Freibetrag auf die abhängige Beschäftigung zu. Also wie von diversen Vorpostern schon dargestellt einfach mit Einreichung der Gehaltsabrechnung 12/21 formlos die abschließende Entscheidung nach § 41a SGB II beantragen. Darauf achten, dass auch die Heiz- und Betriebskostenabrechnungen 2020 mit eingereicht werden, sonst dürfte sich alles verzögern.

Vielen Dank, deine Antwort bringt Licht ins Dunkel. Kurze Frage dazu: gelten die 250 Euro Freibetrag bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten?
Nebenkostenabrechnung ist schon längst eingereicht und das Guthaben verrechnet. Dann werde ich mal im Januar die Überprüfung beantragen.
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2021, 12:57:52
BlackCat

Zitat von: BlackCat am 20. Dezember 2021, 20:32:59Dann werde ich mal im Januar die Überprüfung beantragen.
Bin jetzt nicht auf dem laufenden auch nicht was du überprüfen lassen willst aber dir ist schon klar das ab Jan. nur bis Anfang 2021 überprüft wird. Wenn du es noch dieses Jahr nach  Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (http://hartz.info/index.php?topic=23.0) machst gilt es rückwirkend bis Anfang 2020
und dazu musst du auch jeden bis dahin erlassenen Bescheid im Ü-Antrag auflisten.

MfG FN
Titel: Re: Anrechnung von zuviel Einkommen
Beitrag von: BlackCat am 21. Dezember 2021, 13:25:47
Ja, es geht mir ja auch nur um den Bescheid vom Sommer dieses Jahres.