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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: flexxy am 19. Dezember 2021, 22:42:32

Titel: Aufforderung zur Mitwirkung : Kann man Unterlagen online einreichen?
Beitrag von: flexxy am 19. Dezember 2021, 22:42:32
Ich habe eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten. Ich soll dem Jobcener meine Betriebskostenabrechnung vom letzten Jahr zu senden.

Kann ich dass online unter Jobcenter.digital machen?

Wegen Corona haben ja die Jobcenter zu, zum Unterlagen einreichen.

Bleibt nur der Postweg? Möchte gerne eine Bestätigung haben dass ich Unterlagen abgegeben habe. Vor einiger Zeit habe ich angeblich nichts abgegeben, obwohl ich es habe (Briefkasten eingeworfen).
Titel: Re: Aufforderung zur Mitwirkung : Kann man Unterlagen online einreichen?
Beitrag von: Spritzenhalter am 19. Dezember 2021, 22:47:20
Alle Unterlagen können online eingereicht werden. Sie sehen nach Abgabe die Dokumente im System hinterlegt.
Titel: Re: Aufforderung zur Mitwirkung : Kann man Unterlagen online einreichen?
Beitrag von: Soulmate2411 am 19. Dezember 2021, 22:47:57
Einfach online unter "Nachweise einreichen" und da kannst alles hochladen bzw versenden was du möchtest
Titel: Re: Aufforderung zur Mitwirkung : Kann man Unterlagen online einreichen?
Beitrag von: jeschik am 19. Dezember 2021, 23:46:27
Zitat von: flexxy am 19. Dezember 2021, 22:42:32
Kann ich dass online unter Jobcenter.digital machen?
Das kannst du da machen klar. Musst dich nur registrieren.
Titel: Re: Aufforderung zur Mitwirkung : Kann man Unterlagen online einreichen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 14:52:04
flexxy

und wenn es dann ums Datum geht ist es plötzlich nicht nachweisbar. Wie in dem aktuellen Thread von Antrag am 30. per www gestellt bewilligt aber erst ab dem 01 Folgemonat.........

Zitat von: flexxy am 19. Dezember 2021, 22:42:32Möchte gerne eine Bestätigung haben dass ich Unterlagen abgegeben habe. Vor einiger Zeit habe ich angeblich nichts abgegeben, obwohl ich es habe (Briefkasten eingeworfen).
Für die Zukunft
(und für mich der sicherste Weg, sogar noch vor Eingangstempel von der Theke, auf Kopien, denn da wird in der Regel nicht unterschrieben!)
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN