Hallo,
da ich mittlerweile recht alt sind und das Verhältnis mit meinen Eltern nicht mehr das Beste ist, haben sich alle dazu entschlossen, dass ein Auszug von mir unvermeidbar ist. Ich habe auch bereits durch eine Bekannte eine Wohnung gefunden, in die ich trotz fehlender Tätigkeit einziehen kann. Bedingung ist jedoch, dass meine Eltern für mich bürgen und die Miete übernehmen, bis ich wieder arbeite. Ich könnte wohl am 1.1 dort einziehen und meine Eltern würden dementsprechend die Kaution sowie erste Miete leihen. Danach würde ich es gerne über das Jobcenter laufen lassen. Habe ich überhaupt das Recht dazu? Und könnten die sich querstellen, da meine eltern ja gebürgt haben?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Bürgschaft ist kein Problem.
Die erste Miete würde ich als Darlehrn wegen zu kurzer Zeit zur Antragstellung deklarieren.
Sofort Mietvertrag dem JC nicht unterschrieben vorlegen und KdU ab 1.1.2022 beantragen.
Bürgschaft ist extra Schriebs und daher auch nicht fürs JC ...
Wie alt ist denn recht alt?
Hast du dich im Vorfeld über die Angemessenheit der KDU in deiner Stadt erkundigt?
Zitat von: kuddelwuddel am 20. Dezember 2021, 20:39:20Bedingung ist jedoch, dass meine Eltern für mich bürgen und die Miete übernehmen, bis ich wieder arbeite.
Ernsthaft? Du darfst nicht selber die Miete überweisen? Das Geld dafür darf echt nicht vom JC kommen? Das solltest Du so besser nicht unterschreiben.
Zitat von: Yavanna am 20. Dezember 2021, 21:59:33
Wie alt ist denn recht alt?
Hast du dich im Vorfeld über die Angemessenheit der KDU in deiner Stadt erkundigt?
Ich bin 30.
Zitat von: justine1992 am 20. Dezember 2021, 22:13:27
Zitat von: kuddelwuddel am 20. Dezember 2021, 20:39:20Bedingung ist jedoch, dass meine Eltern für mich bürgen und die Miete übernehmen, bis ich wieder arbeite.
Ernsthaft? Du darfst nicht selber die Miete überweisen? Das Geld dafür darf echt nicht vom JC kommen? Das solltest Du so besser nicht unterschreiben.
Ist es nicht generell so, dass das JB dem Kunden die Miete überweist und er diese dann an den Vermieter zahlt?
Zitat von: kuddelwuddel am 21. Dezember 2021, 00:21:24Ist es nicht generell so, dass das JB dem Kunden die Miete überweist und er diese dann an den Vermieter zahlt?
In der Regel, ja. Aber nicht wenn
Zitat von: kuddelwuddel am 20. Dezember 2021, 20:39:20Bedingung ist jedoch, dass meine Eltern für mich bürgen und die Miete übernehmen, bis ich wieder arbeite.
Zitat von: justine1992 am 20. Dezember 2021, 22:13:27
Zitat von: kuddelwuddel am 20. Dezember 2021, 20:39:20Bedingung ist jedoch, dass meine Eltern für mich bürgen und die Miete übernehmen, bis ich wieder arbeite.
Ernsthaft? Du darfst nicht selber die Miete überweisen? Das Geld dafür darf echt nicht vom JC kommen? Das solltest Du so besser nicht unterschreiben.
Ich darf die Miete auch überweisen. Es ging nur darum, dass der Eigentümer ansonsten keine Leute als Mieter nimmt, die ALG II beziehen
Dann sieh zu, dass diese "Bedingungen" auf einem Extrablatt festgehalten werden und nicht im Mietvertrag stehen - sonst randaliert das Jobcenter.
kuddelwuddel
Hoffentlich ist die Miete im Rahmen der Angemessenheitskriterien. Zur Zeit zwar egal aber die Sonderregelung werden nicht ewig gelten.
Was die neue Regierung von ihrem Geblubber zur Wohnungssituation vs ALG 2 umsetzt steht auch in den SternenIst die Whg zu teuer kommt entweder der nächst Umzug auf dich zu oder eine Kostensenkungsaufforderung mit ihren möglichen Folgen.
Hier https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html findest du uU deine Gegend und die KdUH Grenzen damit du dich orientieren kannst.
Zitat von: kuddelwuddel am 21. Dezember 2021, 12:53:40Es ging nur darum, dass der Eigentümer ansonsten keine Leute als Mieter nimmt, die ALG II beziehen
:weisnich:
MfG FN