Hallo: es heißt auf dieser Webseite, die ich jetzt erst gesehen habe, also für mich neue:
,,Keinen Bürgergeld – Anspruch nach den Regeln für erwerbstätige Personen haben Personen im gesetzlichen Rentenalter sind oder die voraussichtlich absehbar für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig sind. Für sie besteht der Anspruch auf Bürgergeld unter abgewandelten, vereinfachten Voraussetzungen."
Was sind diese abgewandelten Voraussetzungen?
Und das ist diese neue Seite, kennt sie jemand:
https://www.buerger-geld.org/
Meine Güte...
Alg2 im Volksmund Hart4 heißt zukünftig Bürgergeld.
Menschen die nicht erwerbsfähig sind oder nicht mehr arbeiten müssen (das sind Rentner) bekommen weiter Zuschuss vom Sozialamt wenn nötig.
Bleibt alles beim alten.
Rentner und erwerbsunfähige ins SGB XII
Erwerbsfähige jetzt SGB II, dann Bürgergeld. Wie das Gesetzt dann heißt, wird man sehen.
diese abgewandelten Voraussetzungen, sind nicht die alten, was gibt es da neues?
nix, was Rentner betreffen würde oder Erwerbsunfähige
Es steht noch gar nichts fest. Ob der Plan mit den KDU und der Vermögensprüfung bleibt, wer weiß :weisnich:
https://www.buerger-geld.org/ <<< die seite is neu
Verein für soziales Leben e.V.
Ich würde auf verlässliche Informationen der Regierung warten.
So eine Seite kann jeder ins Netz stellen.
Hab mir das Impressum und den Background angeschaut:
Als Verantwortlicher für die Seite wird ein Ingo Kosick aus Lüdinghausen genannt.
Bis hierher alles normal, aber wenn man diesen Namen googelt, dann stellt man schnell fest, dass dieser Ingo Kosick mindestens ein Dutzend verschiedene Webseiten am Start hat. Da ist alles dabei, egal ob Yoga, Notfallsanitäter, Rentenberatung oder auch Mietrecht.
Er scheint sehr flexibel zu sein :grins:
Mein Rat: Finger weg von der Seite. :wand:
gibtes neues wg sanktionionen
seit 18:50?
nein seit 1945