Hallo zusammen,
seit einigen Wochen lese ich Eure Beiträge und habe versucht alleine durchzukommen.
Leider ohne Erfolg..
Nach meinem Studium habe ich 10 Jahre lang im Ausland gearbeitet und bin seit Anfang November wieder in Deutschland und suche einen passenden Job. Lebe bis dahin bei meinen Eltern.
Ich habe am 19. November beim Jobcenter angerufen und habe gleich den ersten Schock einstecken müssen.
Der Berater war der Meinung, dass es von mir sehr leichtsinnig wäre keinen Arbeitslosengeldbeitrag zu zahlen obwohl ich bei einer deutschstämmigen Firma gearbeitet habe :schock:
Danach ist er runtergekommen und wollte mir doch weiterhelfen.. und hat gemeint das es höchstens 10 Arbeitstage dauern würde bis der Antrag durch ist.. Vergebens..
Ich wurde 25.11.2021 für ein Erstgespräch eingeladen, musste die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und bekomme seit dem Vermittlungsvorschläge..
Mit den ersten Formularen sollte ich meine ganzen Kontoauszüge der letzten 3 Monate von den Konten im Ausland zuschicken, was ich gemacht habe.
Das Formular zur Unterhaltsprüfung, dass meine Eltern ausfüllen sollten habe ich nicht ausgefüllt, da Sie damit nicht einverstanden waren.
Nach ungefähr 1,5 Wochen habe ich eine Aufforderung erhalten folgende Nachweise einzureichen: Lohnnachweis Oktober 2021 + Nachweis über Gutschrift auf Konto, Nachweis über Beendigung der Beschäftigung (Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag) mit Übersetzung, Kopie des Personalausweises und aktuelle Meldebescheinigung.
Ich habe alles am gleichen Tag abgeschickt.
Nach 15 Tagen habe ich die nächste Aufforderung erhalten, das Unterhaltsfragebogen von meinen Eltern auszufüllen.
1. Frage: was soll ich noch tun um klarzumachen, dass meine Eltern diese Infos nicht weitergeben möchten und mir nur kostenfreie Wohnung zur Verfügung stellen?
2. Frage: Ist es wirklich normal, dass ein Antrag so lange bewertet wird? Es sind fast 2 Monate her...
:help:
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:05:06
Nach meinem Studium habe ich 10 Jahre lang im Ausland gearbeitet
EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland?
Zitat von: Sheherazade am 22. Dezember 2021, 11:07:44
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:05:06
Nach meinem Studium habe ich 10 Jahre lang im Ausland gearbeitet
EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland?
Nicht EU-Ausland
Dann dauert es tatsächlich etwas länger mit der Prüfung hinsichtlich möglicher ALGI-Ansprüche.
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:05:06Das Formular zur Unterhaltsprüfung, dass meine Eltern ausfüllen sollten habe ich nicht ausgefüllt, da Sie damit nicht einverstanden waren.
Ich nehme an, du bist über 25 Jahre alt?
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:05:06Nach 15 Tagen habe ich die nächste Aufforderung erhalten, das Unterhaltsfragebogen von meinen Eltern auszufüllen.
Was ist das für ein Formular und wann genau (Datum) ist dir das zugegangen?
Zitat von: Sheherazade am 22. Dezember 2021, 11:16:56
Dann dauert es tatsächlich etwas länger mit der Prüfung hinsichtlich möglicher ALGI-Ansprüche.
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:05:06Das Formular zur Unterhaltsprüfung, dass meine Eltern ausfüllen sollten habe ich nicht ausgefüllt, da Sie damit nicht einverstanden waren.
Ich nehme an, du bist über 25 Jahre alt?
Leider Ja :grins:
Zitat von: Sheherazade am 22. Dezember 2021, 11:16:56Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:05:06Nach 15 Tagen habe ich die nächste Aufforderung erhalten, das Unterhaltsfragebogen von meinen Eltern auszufüllen.
Was ist das für ein Formular und wann genau (Datum) ist dir das zugegangen?
"Erklärung zur Prüfung der gesetzlichen Unterhaltsvermutung (gemäß § 9 Absatz 5 SGB II)" es wurde am 16.12 erstellt und ist am 20.12 per Post angekommen.
Hast du die deutsche Staatsbürgerschaft?
Mir will nämlich nicht einleuchten, warum ein Anspruch auf Alg2 davon abhängig sein sollte, wie lange und in welchem Ausland man sich aufgehalten hat.
Vereinfachte Fassung
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Gesetz https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm
EDIT: War zu erwarten, dass die auf das (Haushaltsgemeinschaft) hinaus wollen. Unterhaltspflichtig sind die Eltern ja definitiv nicht
Zitat(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Das haben die Eltern ja definitiv verweigert. Du musst darauf bestehen, dass du deine eigene BG, eigener Haushalt bist.
Im Antrag ausfüllen in meinem Haushalt leben 1 Person!Die Eltern könnten evtl. ein Schreiben aufsetzen, dass sie nicht gewillt sind, dich finanziell zu unterstützen.
Zitat von: Heinz-Otto am 22. Dezember 2021, 11:25:41
Hast du die deutsche Staatsbürgerschaft?
Mir will nämlich nicht einleuchten, warum ein Anspruch auf Alg2 davon abhängig sein sollte, wie lange und in welchem Ausland man sich aufgehalten hat.
Vereinfachte Fassung
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Gesetz https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm
Ja ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft.
Es hat sogar über 1 Monat gedauert bis ich eine gesetzliche Krankenversicherung haben konnte, die ich im moment selber zahle...
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 11:22:27
"Erklärung zur Prüfung der gesetzlichen Unterhaltsvermutung (gemäß § 9 Absatz 5 SGB II)" es wurde am 16.12 erstellt und ist am 20.12 per Post angekommen.
Und in diesem Formular gibt es nicht die Möglichkeit anzukreuzen, dass deine Eltern dich nicht finanziell unterstützen? Ein Formular einfach gar nicht abzugeben ist kontraproduktiv und verzögert die Bearbeitung deines Antrages.
Mietfreies Wohnen ist im übrigen keine finanzielle Unterstützung.
Das Formular enthählt die Überschriften:
- Persönliche Verhältnisse
- Weitere in der Haushaltsgemeinschaft wohnende Personen (inkl. Nettoeinkomen)
- Einkommen (Nettoverdiensbescheinigungen der letzten sechs Monate)
- Vermögen (Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Sachwerte wie Schmuck/Gemälde, etc) - dazu die Detailaufstellung (Konto/Vertragsnummern und Wert)
- Wohnverhältnisse (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten)
..
Am Ende des Formulars steht noch folgendes:
Ich/Wir erkläre/erklären mich/uns bereit:
unseren Verwandten bei mir/uns aufzunehmen JA NEIN
der Wohnraum wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt JA NEIN
ihn/se direkt finanziell zu untersützen* JA NEIN
Höhe der Unterstützung ______ € im Monat
* Anmerkung: Im Falle eines Zusammenlebens im Eltern-Kind Verhältnis ist bei vorliegender Leistungsfähigkeit grundsätzlich von Unterhalt auszugehen. An einer Widerlegung der Vermutung sind strenge Maßstäbe zu setzen.
Müsste ich troztdem alles ausfüllen wenn ich keine finanzielle Unterstützung bekomme?
Hat das Formular einen Namen? Das von dir abgetippte sieht irgendwie anders aus als die sonst üblichen Formulare.
Wie schon geschrieben
Zitat von: Sheherazade am 22. Dezember 2021, 12:01:06Mietfreies Wohnen ist im übrigen keine finanzielle Unterstützung.
und im SGB2 sind Eltern den erwerbsfähigen Kindern über 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 12:41:29Ich/Wir erkläre/erklären mich/uns bereit:
unseren Verwandten bei mir/uns aufzunehmen JA NEIN
der Wohnraum wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt JA NEIN
ihn/se direkt finanziell zu untersützen* JA NEIN
Höhe der Unterstützung ______ € im Monat
Wohnst du mietfrei bei deinen Eltern? Dann wird da nur Ja/Ja und Nein angekreuzt.
Zitat von: Sheherazade am 22. Dezember 2021, 12:59:01
Hat das Formular einen Namen? Das von dir abgetippte sieht irgendwie anders aus als die sonst üblichen Formulare.
Genau es sieht auch nicht so aus wie die üblichen und heisst wie auch vorhin schonmal geschrieben ""Erklärung zur Prüfung der gesetzlichen Unterhaltsvermutung (gemäß § 9 Absatz 5 SGB II)"
Konnte es auch auf der JC website nicht wiederfinden..
Ich werde es jetzt so abschicken, mal schauen was draus wird
Prüfe mal, ob du in einer sog. Optionskommune lebst.
So schlecht finde ich das Formular nicht mal.
Immerhin kann man ankreuzen, ob finanziell unterstützt wird, also eine Art "freiwilliger Unterhalt
spflicht aus sittlichen Gründen durch die Eltern anerkannt wird."
Das haben die Eltern mit Recht verneint.
Dann würde ich das JC mal fragen, welche Maßstäbe das konkret sind.
ZitatIm Falle eines Zusammenlebens im Eltern-Kind Verhältnis ist bei vorliegender Leistungsfähigkeit grundsätzlich von Unterhalt auszugehen. An einer Widerlegung der Vermutung sind strenge Maßstäbe zu setzen.
Zitat von: Heinz-Otto am 22. Dezember 2021, 13:15:09
Prüfe mal, ob du in einer sog. Optionskommune lebst.
So schlecht finde ich das Formular nicht mal.
Immerhin kann man ankreuzen, ob finanziell unterstützt wird, also eine Art "freiwilliger Unterhaltspflicht aus sittlichen Gründen durch die Eltern anerkannt wird."
Das haben die Eltern mit Recht verneint.
Dann würde ich das JC mal fragen, welche Maßstäbe das konkret sind.
ZitatIm Falle eines Zusammenlebens im Eltern-Kind Verhältnis ist bei vorliegender Leistungsfähigkeit grundsätzlich von Unterhalt auszugehen. An einer Widerlegung der Vermutung sind strenge Maßstäbe zu setzen.
Laut Wikipedia lebe ich nicht in einer Optionskommune.
Habe gerade eben Post vom Jobcenter bekommen, die am 17. Dezember erstellt wurden. :weisnich: Verstehe nicht wieso das so lange dauert?
Anhörung zum möglichen Eintritt einer SanktionDa ich im Oktober meine Stelle selbst gekündigt hatte. Ist das Jobcenter der Meinung, das keine Gründe für eine Kündigung erkennbar sind, die dies rechtfertigen.
Ich soll mich entweder schriftlich oder mündlich dazu äußern.
Wie sollte man hier generell vorgehen?
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 14:36:42
Habe gerade eben Post vom Jobcenter bekommen, die am 17. Dezember erstellt wurden. :weisnich: Verstehe nicht wieso das so lange dauert?
Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion
Da ich im Oktober meine Stelle selbst gekündigt hatte. Ist das Jobcenter der Meinung, das keine Gründe für eine Kündigung erkennbar sind, die dies rechtfertigen.
Ich soll mich entweder schriftlich oder mündlich dazu äußern.
Wie sollte man hier generell vorgehen?
Die Anhörung innerhalb der gesetzten Frist schriftlich beantworten.
Ares
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 12:41:29Das Formular enthählt die Überschriften:
- Persönliche Verhältnisse
- Weitere in der Haushaltsgemeinschaft wohnende Personen (inkl. Nettoeinkomen)
- Einkommen (Nettoverdiensbescheinigungen der letzten sechs Monate)
- Vermögen (Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Sachwerte wie Schmuck/Gemälde, etc) - dazu die Detailaufstellung (Konto/Vertragsnummern und Wert)
- Wohnverhältnisse (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten)
Da sich dein JC nicht an die vereinfachte Antragstellung hält,
eine Vermögensprüfung macht
sowie selbstgestrickte Formulare, die nicht ausgefüllt werden müssen,
und dann auch noch die Hinhaltetaktik HG + Kündigung (was wohl anderes als Kündigung zum Rückzug nach D / Okt. Ausland Nov. BRD) deinerseits zum Zwecke der Sanktionierung fährt würde ich das SG mit einem Antrag zur sofortigen Zahlung anschreiben.
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0)
Zitat
Nichtbeachtung der neuen Rechtsvorschriften durch Jobcenter (02.04.2020)
Es m (weiterlesen...)
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
MfG FN
Ich dachte Optionskommunen dürfe ihre eigenen Formulare nehmen.
Ich rate auch zu einer sofortigen Klage beim SG.
Und vorsichtshalber ggfls. einen Darlehensvertrag mit jemandem abschließen, falls nicht genug Erspartes da ist!
Das Perfide und der Fallstrick ist der, dass das JC sonst ankommt nach dem Motto.
Du hattest jetzt 2 Monate kein Geld, wovon hast du gelebt, also haben dich die Eltern ja doch unterstützt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Dezember 2021, 14:49:00
Ares
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 12:41:29Das Formular enthählt die Überschriften:
- Persönliche Verhältnisse
- Weitere in der Haushaltsgemeinschaft wohnende Personen (inkl. Nettoeinkomen)
- Einkommen (Nettoverdiensbescheinigungen der letzten sechs Monate)
- Vermögen (Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Sachwerte wie Schmuck/Gemälde, etc) - dazu die Detailaufstellung (Konto/Vertragsnummern und Wert)
- Wohnverhältnisse (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten)
Da sich dein JC nicht an die vereinfachte Antragstellung hält,
eine Vermögensprüfung macht
sowie selbstgestrickte Formulare, die nicht ausgefüllt werden müssen,
und dann auch noch die Hinhaltetaktik HG + Kündigung (was wohl anderes als Kündigung zum Rückzug nach D / Okt. Ausland Nov. BRD) deinerseits zum Zwecke der Sanktionierung fährt würde ich das SG mit einem Antrag zur sofortigen Zahlung anschreiben.
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0)
Zitat
Nichtbeachtung der neuen Rechtsvorschriften durch Jobcenter (02.04.2020)
Es m (weiterlesen...)
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
MfG FN
Danke für deine Hilfestellungen und links, das SG anschreiben.
Nur um zu sehen ob ich es auch richtig verstanden habe, das JC darf wegen der vereinfachten Antragstellung keine Vermögensprüfung der Eltern machen oder?
Heute habe ich auch meine Bewilligung von Leistungen erhalten. Mit dem selben Datum vom Anhörungsschreiben.
Vermittlungsvorschläge kommen innerhalb von spätestens 2 Tagen an doch wenns um Leistungen geht verzögert sich alles auf geheimnisvolle Weise. :no:
Zitat von: Heinz-Otto am 23. Dezember 2021, 15:50:09
Ich dachte Optionskommunen dürfe ihre eigenen Formulare nehmen.
Ich rate auch zu einer sofortigen Klage beim SG.
Und vorsichtshalber ggfls. einen Darlehensvertrag mit jemandem abschließen, falls nicht genug Erspartes da ist!
Das Perfide und der Fallstrick ist der, dass das JC sonst ankommt nach dem Motto.
Du hattest jetzt 2 Monate kein Geld, wovon hast du gelebt, also haben dich die Eltern ja doch unterstützt.
So einfallsreich, wie die im JC sind kann ich mir das gut vorstellen.
Das JC denkt glaube ich, dass ich direkt bei der deutschen Firma eingestellt war und gekündigt habe, obwohl es ein Auslandsstandort mit eigener Geschäftsführung war.
Zitat von: Ares am 23. Dezember 2021, 17:05:17
Ich rate auch zu einer sofortigen Klage beim SG.
Und vorsichtshalber ggfls. einen Darlehensvertrag mit jemandem abschließen, falls nicht genug Erspartes da ist!
Das Perfide und der Fallstrick ist der, dass das JC sonst ankommt nach dem Motto.
Du hattest jetzt 2 Monate kein Geld, wovon hast du gelebt, also haben dich die Eltern ja doch unterstützt.
So einfallsreich, wie die im JC sind kann ich mir das gut vorstellen.
Das JC denkt glaube ich, dass ich direkt bei der deutschen Firma eingestellt war und gekündigt habe, obwohl es ein Auslandsstandort mit eigener Geschäftsführung war.
[/quote]
Die arbeiten und spulen halt ihr Standardschema ab (so viel wie Nachweise möglich anfordern) und sind auf Sonderfälle nicht eingegroovt.
Mann muss ihnen aber zugestehen, dass die aktuell mit Corona extrem viel Stress haben und echt viel Überstunden klopfen.
Mein letzter Bescheid wurde an einem Samstag erstellt, einer war sogar mal von Sonntag.
Zitat von: Ares am 23. Dezember 2021, 16:32:21
Heute habe ich auch meine Bewilligung von Leistungen erhalten.
Dann ist alles in Ordnung? Keine HG sondern deine eigene (Single)BG ?
oder etwas zum Anhörungsschreiben?
Zitat von: Heinz-Otto am 23. Dezember 2021, 15:50:09Ich dachte Optionskommunen dürfe ihre eigenen Formulare nehmen.
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 14:36:42Laut Wikipedia lebe ich nicht in einer Optionskommune.
Zitat von: Ares am 23. Dezember 2021, 16:32:21Nur um zu sehen ob ich es auch richtig verstanden habe, das JC darf wegen der vereinfachten Antragstellung keine Vermögensprüfung der Eltern machen oder?
Lies einfach den Link das ist es besser erklärt als ich das jetzt könnte und dafür sind die ja da.
Zitat von: Ares am 23. Dezember 2021, 16:32:21
Heute habe ich auch meine Bewilligung von Leistungen erhalten. Mit dem selben Datum vom Anhörungsschreiben.
Bei aller Freude bitte nicht vergessen, das Anhörungsschreiben innerhalb der gesetzten Frist zu beantworten, das ist mit der (vorläufigen?) Bewilligung nicht erledigt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Dezember 2021, 12:36:58
Zitat von: Ares am 23. Dezember 2021, 16:32:21
Heute habe ich auch meine Bewilligung von Leistungen erhalten.
Dann ist alles in Ordnung? Keine HG sondern deine eigene (Single)BG ?
oder etwas zum Anhörungsschreiben?
Zitat von: Heinz-Otto am 23. Dezember 2021, 15:50:09Ich dachte Optionskommunen dürfe ihre eigenen Formulare nehmen.
Zitat von: Ares am 22. Dezember 2021, 14:36:42Laut Wikipedia lebe ich nicht in einer Optionskommune.
Zitat von: Ares am 23. Dezember 2021, 16:32:21Nur um zu sehen ob ich es auch richtig verstanden habe, das JC darf wegen der vereinfachten Antragstellung keine Vermögensprüfung der Eltern machen oder?
Lies einfach den Link das ist es besser erklärt als ich das jetzt könnte und dafür sind die ja da.
Die Anhörung muss ich trotzdem beantworten. Wurden wahrscheinlich von verschiedenen Sachbearbeitern abgeschickt oder sie wollten vorsichtshalber auszahlen und alles andere weiter anfordern
Zitat von: Sheherazade am 24. Dezember 2021, 12:52:52
Zitat von: Ares am 23. Dezember 2021, 16:32:21
Heute habe ich auch meine Bewilligung von Leistungen erhalten. Mit dem selben Datum vom Anhörungsschreiben.
Bei aller Freude bitte nicht vergessen, das Anhörungsschreiben innerhalb der gesetzten Frist zu beantworten, das ist mit der (vorläufigen?) Bewilligung nicht erledigt.
Danke :zwinker:! Ist natürlich selbstverständlich .. Ich lasse mir nur Zeit bis zur Frist