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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Filip2610 am 22. Dezember 2021, 11:26:20

Titel: 10-Prozent-Härtefallzuschlag Miete – wer zählt als „Kranker“?
Beitrag von: Filip2610 am 22. Dezember 2021, 11:26:20
In einem Dokument im Internet steht bezüglich der Übernahme der Miete durch die Berliner Jobcenter:

,,Für Wohnungsuchende und Mieter in besonderen Lebenssituationen wird gemäß AV Wohnen Berlin Nr. 3.5.1 ein 10 % Härtefallzuschlag bei der Bruttokaltmiete anerkannt . Dieser Zuschlag gilt für ... Kranke oder Behinderte".

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Mietobergrenzen_2018.pdf

Weiß hier jemand, wer als ,,Kranker" zählt und ob für diese Kategorie eine langjährige Krankschreibung reicht? Kann man dann als "kranker" diesen Zuschlag einfach formlos beim Jobcenter beantragen? Gibt es diesen Härtefallzuschlag immer noch?

Vielen Dank im Voraus!  :ok:
Titel: Re: 10-Prozent-Härtefallzuschlag Miete – wer zählt als „Kranker“?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Dezember 2021, 16:51:54
Das kann jede Kommune selbst gestalten.
Es gibt auch Härtefallregeln, wo man nicht krank sein muss.

Genaues dazu, wird man da nur über die jeweilige Kommune in Erfahrung bringen können.
Titel: Re: 10-Prozent-Härtefallzuschlag Miete – wer zählt als „Kranker“?
Beitrag von: Gast32644 am 22. Dezember 2021, 21:58:28
Den Härtefallzuschlag bekommst du, wenn du eine spezielle behindertengerechte Wohnung benötigst. Da sind die Bäder anders ausgestattet oder z.B. die Türen so breit, dass man mit dem Rolli durchkommt.

Da solche Wohnungen teurer in der Miete sind, gibts auch mehr Geld.

Dauerschnupfen reicht da nicht dafür  :grins: