Frohe Weihnachten erstmal zusammen,
Ich habe am 1.12. angefangen zu arbeiten und habe es dem Jc auch direkt mitgeteilt inkl. Arbeitsvertrag usw.
Daraufhin kam eine Einstellung der Leistungen, was ja auch richtig ist. Dachte gut alles in Ordnung.
Paar Tage später kam ein Änderzngsbescheid nachdem ich och knapp über 12€ bekommen soll. Ich bin alleinerziehende und bekomme Unterhalt für meine Tochter, in dem Bescheid sah ich das sie mir einfach weniger Unterhalt angerechnet haben wie ich tatsächlich bekomme.
Komisch denn sie kennen ja eigentlich die Summe, da sie ja sonst immer korrekt berücksichtigt wurde.
Nach einem Telefonat ( war mein Fehler hätte schreiben sollen) versicherte man mir das man den fehler korrigiert und ich wieder eine Einstellung bekomme. Ich betonte nochmal das ich auch darüber hinaus keine Leistungen mehr möchte
Kam aber nicht so :grins:
Neuer Bescheid über knapp 5€ bekommen. Wieder wurde eine zu geringe Fantasiesumme als kindesunterhalt angenommen.
Hab mir das telefonieren gespart und es schriftlich eingereicht. Soweit so gut dachte ich.
Jetzt bekomm ich ein Schreiben wo sie die Kontoauszüge der letzten 6 Monate (liegen dort sowieso schon vor) haben wollen um zu entscheiden ob sie mir ein Darlehen zur Überbrückung bis zum ersten Gehalt geben können.
Dies habe ich nie beantragt und möchte das auch nicht!
Habt ihr sowas schonmal gehört? Wollen die mich nicht gehen lassen?
Habe natürlich direkt schriftlich geantwortet das ich nichts beantragt habe und auch nicht benötige. Den ersten Lohn bekomme ich zwar erst im Januar aber bis dahin kann ich selbst überbrücken. Hab mir jetzt überlegt das ich zahlungseingänge vom jc einfach von meiner Bank zurückbuchen lasse wenn da was kommt. Ist das ok so oder gibt das Probleme. Zurückzahlen muß ich es ja eh weil es mir einfach nicht zusteht.
Liebe Grüße
Zitat von: Ruda13 am 25. Dezember 2021, 08:28:36
Hab mir jetzt überlegt das ich zahlungseingänge vom jc einfach von meiner Bank zurückbuchen lasse wenn da was kommt. Ist das ok so oder gibt das Probleme.
Wenn es sich nur um ein paar Euro handelt, leg sie doch einfach zur Seite bis das Jobcenter im Jánuar oder Februar mal die korrekte Berechnung hinbekommt. Rücküberweisungen oder Rückläufer sind immer ein wenig schwierig.
Werden 5 Euro überhaupt überwiesen?
Warte mal nächste Woche ab.
Hast Du ende November noch den vollen Betrag vom JC erhalten?
Wann kommt dein erstes Gehalt?
Zitat von: Ruda13 am 25. Dezember 2021, 08:28:36
Ich habe am 1.12. angefangen zu arbeiten und habe es dem Jc auch direkt mitgeteilt inkl. Arbeitsvertrag usw.
Daraufhin kam eine Einstellung der Leistungen, was ja auch richtig ist
Den ersten Lohn bekomme ich zwar erst im Januar aber bis dahin kann ich selbst überbrücken.
Für Dezember hättest du ja noch Anspruch auf die vollen Leistungen, da der Dez.-Lohn wohl erst im Januar kommt.
Was natürlich nachzuweisen wäre.
Daher darf es es auch keine Erstattungsforderung für Dezember geben.
Im Grunde müsste der Dezember dann sogar nach gezahlt werden.
Natürlich kannst du auf die Leistungen für Dezember gem. § 46 SGB I verzichten.
Dann müsstest du die Leistungen für Dezember allerdings erstatten, bzw. sie müssten nicht nachträglich ausbezahlt werden.
Das würde ich mir gut überlegen. Ich würde den Verzicht daher lieber erst ab Januar erklären.
Ein Verzicht ist nur für die Zukunft möglich.
Sicher?
Da steht, kann für die Zukunft widerrufen werden.
Zitat(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Wenn man auf Leistungen verzichtet... dann kann dieser Verzicht auf Leistungen widerrufen werden...
Zitat von: Heinz-Otto am 25. Dezember 2021, 11:57:10
Sicher?
Ja, sicher. Man kann nicht auf etwas verzichten, was man schon bekommen hat. Selbst ein Verzicht für Januar dürfte nicht mehr möglich sein, da die Zahlungen bereits angewiesen sind.
Zitat von: Sheherazade am 25. Dezember 2021, 12:18:02
Ja, sicher. Man kann nicht auf etwas verzichten, was man schon bekommen hat. Selbst ein Verzicht für Januar dürfte nicht mehr möglich sein, da die Zahlungen bereits angewiesen sind.
Ok, danke.
Ich dachte die Zahlungen wurden bereits zum Dezember - nach Meldung der Arbeitsaufnahme - eingestellt?
Und für Januar sind sie ja noch gar nicht fällig.
Zitat von: Heinz-Otto am 25. Dezember 2021, 12:19:54
Ich dachte die Zahlungen wurden bereits zum Dezember - nach Meldung der Arbeitsaufnahme - eingestellt?
Ja, erst. Und dann
Zitat von: Ruda13 am 25. Dezember 2021, 08:28:36Paar Tage später kam ein Änderzngsbescheid nachdem ich och knapp über 12€ bekommen soll. Ich bin alleinerziehende und bekomme Unterhalt für meine Tochter, in dem Bescheid sah ich das sie mir einfach weniger Unterhalt angerechnet haben wie ich tatsächlich bekomme.
Komisch denn sie kennen ja eigentlich die Summe, da sie ja sonst immer korrekt berücksichtigt wurde.
Nach einem Telefonat ( war mein Fehler hätte schreiben sollen) versicherte man mir das man den fehler korrigiert und ich wieder eine Einstellung bekomme. Ich betonte nochmal das ich auch darüber hinaus keine Leistungen mehr möchte
Kam aber nicht so :grins:
Neuer Bescheid über knapp 5€ bekommen.
So oder so. Wenn Sie für Dez. noch vollen Anspruch hat, weil der Lohn erst im Januar kommt, sollte man das Geld auch nachfordern.
Für die Zukunft kann sie dann ja auf diese paar € verzichten.
Oder wie siehst du das?
Zitat von: Heinz-Otto am 25. Dezember 2021, 12:25:03
Oder wie siehst du das?
In Unkenntnis des bewilligten Leistungszeitraumes habe ich da erst mal keine Meinung zu. Ansonsten siehe meine 1. Antwort im Thread.
Zitat von: Ruda13 am 25. Dezember 2021, 08:28:36
Habe natürlich direkt schriftlich geantwortet das ich nichts beantragt habe und auch nicht benötige.
Warum sträubst du dich denn so dagegen? Ich will dich nicht vorführen oder provozieren -nur aus reiner Neugier?
Ich meine, wenn die dir was überweisen -müssen die doch dir hinterher rennen und nicht du ihnen. Kann es vielleicht sein, dass es sich bei der Geschichte um ein P-Konto handelt und du Angst hast, dass alles was darüber ist erstmal gepfändet wird -aber im Nachhinein du dann alles selbst dem JC zurück überweisen mußt? Wenn das so ist, ist die Konstellation eine andere und da kann sicherlich eine Schuldnerberatung der bessere Ansprechspartner sein.
Zitat von: Ruda13 am 25. Dezember 2021, 08:28:36Jetzt bekomm ich ein Schreiben wo sie die Kontoauszüge der letzten 6 Monate (liegen dort sowieso schon vor) haben wollen um zu entscheiden ob sie mir ein Darlehen zur Überbrückung bis zum ersten Gehalt geben können.
Eigentlich haben die sich vorbildlich verhalten, indem sie dir von sich aus ein Darlehen zur Überbrückung für Januar angeboten haben. Es gibt viele User, die wissen gar nicht, wie sie finanziell die Zeit überbrücken sollen, und versuchen, irgendwie auf die Schnelle Geld zu bekommen.
Zitat von: Ruda13 am 25. Dezember 2021, 08:28:36Hab mir das telefonieren gespart und es schriftlich eingereicht.
Wie die auf die seltsamen Unterhaltsbeträge kommen, weiß ich auch nicht. Das hast du ja schriftlich klargestellt. Über die Hotline würde ich so etwas grundsätzlich nicht machen, sondern immer nachweislich schriftlich.
Zitat von: Ruda13 am 25. Dezember 2021, 08:28:36Hab mir jetzt überlegt das ich zahlungseingänge vom jc einfach von meiner Bank zurückbuchen lasse wenn da was kommt. Ist das ok so oder gibt das Probleme.
Das gibt Probleme, weil das Geld nicht zugeordnet werden kann.
Zitat von: MarcAnton am 25. Dezember 2021, 13:09:40
Zitat von: Ruda13 am 25. Dezember 2021, 08:28:36
Habe natürlich direkt schriftlich geantwortet das ich nichts beantragt habe und auch nicht benötige.
Warum sträubst du dich denn so dagegen? Ich will dich nicht vorführen oder provozieren -nur aus reiner Neugier?
Ich meine, wenn die dir was überweisen -müssen die doch dir hinterher rennen und nicht du ihnen. Kann es vielleicht sein, dass es sich bei der Geschichte um ein P-Konto handelt und du Angst hast, dass alles was darüber ist erstmal gepfändet wird -aber im Nachhinein du dann alles selbst dem JC zurück überweisen mußt? Wenn das so ist, ist die Konstellation eine andere und da kann sicherlich eine Schuldnerberatung der bessere Ansprechspartner sein.
Nein es ist kein P Konto. Ich habe wohngeld beantragt und das eine schließt das andere ja aus. Die Berechnung ist auf jeden Fall falsch, mir steht nichts mehr zu. Für Dezember habe ich ganz normal alles pünktlich bekommen, da der erste Lohn erst im Januar kommt.
...und nur das wäre noch nachzuweisen. Da für Dezember noch Alg 2 verzichtest Du ab Januar. Der Lohnzufluss am 2.01(1 ist Feiertag) muss noch nachgewiesen werden.
Solltest Du das Pech haben, dass dein AG so überweist, dass das Geld bereits am 31.12 gebucht wird-Pech.
Ich bekomme immer erst am 11. Des folgemonats Geld
Und wann endet der Bewilligungszeitraum des dir zuletzt zugegangenen Leistungsbescheides?
Mai 2022
Also geht dir der erste Lohn am 11. Januar zu, die zuletzt errechnete Leistung für Januar geht dir in der kommenden Woche zu. Du reichst ganz einfach nach Erhalt eine Kopie deiner Lohnabrechnung sowie den Kontoauszug als Nachweis des Zuflusses zusammen mit einer Veränderungsmitteilung ein, dann muss das Jobcenter abschließend neu berechnen. Bei Minimalansprüchen wird man dich auf Wohngeld verweisen.