Hallo,
erstmal frohes Fest...und gleich weiter zur Frage.
Ich bin 52 Jahre alt, Elektroniker Betriebstechnik mit ca. 28 Jahren Berufserfahrung und habe mein ganzes bisheriges Leben nur im Elektrobereich gearbeitet. Nach einem kapitalen Bandscheibenschaden im Januar 2021wurde ich von der ARGE dann im Juni 2021 bis November als erwerbsunfähig eingestuft. Deswegen wollte ich auf mein Recht zur Weiterbildung (Bildungsgutschein, Anwartschaft erfüllt) gebrauch machen und wollte mich Richtung Digitalisierung (reiner Onlinekurs, von zu Hause - Corona) weiterbilden, was mir jedoch mit der Begründung, ich sei ja krank, abgelehnt wurde. Nun soll ich im Rahmen zur Feststellung meiner körperlichen Fähigkeiten einen 1-Euro-Job (wofür ich grundsätzlich bereit bin) machen, bei dem sich mir jedoch der Sinn entzieht: "Hauswirtschaftshelfer: Mithilfe bei der Zubereitung und Anbieten von Speisen für einen Mittagstisch für bedürftige Menschen (Planung, Einkauf, Mithilfe bei der Zubereitung, Eindecken / Abräumen, Servieren, Unterhaltung mit Gästen, Hygieneschulung)". Durch meine letzte Arbeit (Herstellung von Fleischwaren) habe ich auch schon mehrere Hygieneschulungen hinter mir. Vereinbart mit der ARGE war jedoch eine eher handwerkliche Tätigkeit in einem Sozialkaufhaus (Reparaturen von Geräten, Möbelaufbereitung). Eine ärztliche Begutachtung ist nicht vorgesehen, zumal diese nicht mehr von Amtsärzten durchgeführt wird - es werden bloß noch Berichte gelesen und dann von irgendjemand OHNE medizinischen Hintergrund beurteilt. Des weiteren ist der ARGE bekannt, dass ich durch den Bandscheibenschaden weder lange stehen noch weit gehen kann. Gibt es eine Möglichkeit (außer Krankmelden...schließlich möchte ich gerne was arbeiten) z.B. eine andere, eher passende Stelle zu bekommen? Anfügen möchte ich noch dass mir für eine Arbeit im sozialen Bereich wie oben beschrieben doch etwas die Empathie fehlt...
Vielen Dank für - konstruktive - Antworten!
Eine guten Rutsch noch
Zitat von: Brulljee am 26. Dezember 2021, 14:11:58
Gibt es eine Möglichkeit (außer Krankmelden...schließlich möchte ich gerne was arbeiten) z.B. eine andere, eher passende Stelle zu bekommen?
Also Corona-Bedenken bzw. Ängste werden wohl berücksichtigt, d.h. wenn du Angst vor Corona hast wegen des Publikumsverkehrs dort usw. können sie dich nicht mit Sanktionsandrohung dort schicken. Dein "handwerklicher" Wunsch ist jedoch auch meist mit Kunden verbunden -und von daher weiß ich nicht, was man dir anbieten könnte dass a) Corona-Resistent ist und b) aber zugleich keine Kundenkontakte nötig wären..?
Zitat von: Brulljee am 26. Dezember 2021, 14:11:58
Hallo,
wurde ich von der ARGE dann im Juni 2021 bis November als erwerbsunfähig eingestuft.
Bist du sicher, dass die dich als erwerbsunfähig eingestuft haben?
Das darf eigentlich nur die DRV.
Ich nehme an, du warst beim Ärztlichen Dienst und die haben - grob gesagt - festgestellt, welche Arbeiten für dich zumutbar sind und welche Anforderungen der Arbeitsplatz haben soll?
Wenn das JC die Erwerbsfähigkeit anzweifelt, leiten die m. W. normalerweise eine Feststellung der EU über die DRV ein, bzw. fordern dich auf einen Antrag zu stellen.
Wenn man tatsächlich EU ist, fällt man vom SGB II eh ins SGB XII.
Warum bist du nach 28J. Berufstätigkeit gleich in SGB II gerutscht und nicht in Alg1?
Was den Anspruch auf anständige Förderung betrifft, kann ich leider nichts sagen. Allerdings sollte das JC schon gut begründen, warum welche Maßnahme für dich die richtige ist. Erst recht bei 1 € Jobs etc..
Und warum eine gezielte Weiterbildung nicht zukunftsträchtig wäre. Gerade wenn es Richtung Digitalisierung geht.
Es geht nicht um Kundenkontakt. Den hatte ich vorher auch kaum...als Betriebselektriker, Schaltschrankbauer oder auf Großbaustellen. Es geht um die Art der Beurteilung, warum weshalb wieso ich nicht zum Doc geschickt werde und warum das JC die genannten gesundheitlichen Einschränkungen so geflissentlich ignoriert (da keine ärztliche Begutachtung durchgeführt wurde gelte ich offensichtlich als "gesund", was jedoch so nicht der Realität entspricht). Zumal wurde mir - vor ca. 5 Jahren - mal gesagt: "1 - Euro - Job für Sie geht nicht, schließlich sind Sie für den ersten Arbeitsmarkt". Mir fehlt das Verständnis..."Fachkräftemangel" aber Weiterbildung wird abgelehnt? Wie kann das sein, wo ich mir doch einen Anspruch auf Weiterbildung erarbeitet habe, so wie es das Gesetz vorsieht? Dass mich nur die DRV als erwerbsunfähig einstufen darf ist mir neu. Ich lade Euch auch gerne mal das Schreiben der ARGE hoch, indem Erwerbsunfähigkeit attestiert wurde...ist das evtl dann ein Ansatzpunkt? 28 Jahre habe ich nicht am Stück gearbeitet. Hatte "Auszeit" (verpfuschte Bandscheibenoperation, 8 Monate Krankenhaus, Reha...). Danach habe ich ca. 2,5 Jahre - bis zum nächsten Bandscheibenvorfall - wieder im Beruf gearbeitet. Deswegen nun H4.
Zitat von: Heinz-Otto am 26. Dezember 2021, 14:41:56
Wenn man tatsächlich EU ist, fällt man vom SGB II eh ins SGB XII.
So ist es -im SGB XII gibt es die 1€-Jobs nicht... :blum:
Zitat von: Heinz-Otto am 26. Dezember 2021, 14:41:56Bist du sicher, dass die dich als erwerbsunfähig eingestuft haben?
Das darf eigentlich nur die DRV.
Doch, doch. Der med. Dienst der Arbeitsagentur beurteilt ebenfalls die Leistungsfähigkeit. Das entspricht der Erwerbsfähigkeit. Ein Gutachten der DRV ist allerdings höherwertig und dann bindend für das JC.
Wenn der Leistungsempfänger immer wieder AU ist oder der med. Dienst immer wieder für die nächsten 6 Monate leistungsunfähigkeit feststellt, dann wird das JC den Betreffenden irgendwann auffordern, bei der RV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Momentan wird der Bandscheibenschaden anscheinend als vorübergehende Sache eingestuft, sodass die erwerbsunfähigkeit nur vorübergehend ist.
Zitat von: Brulljee am 26. Dezember 2021, 14:11:58Deswegen wollte ich auf mein Recht zur Weiterbildung (Bildungsgutschein, Anwartschaft erfüllt) gebrauch machen und wollte mich Richtung Digitalisierung (reiner Onlinekurs, von zu Hause - Corona) weiterbilden, was mir jedoch mit der Begründung, ich sei ja krank, abgelehnt wurde.
Jetzt ist Dezember, daher würde ich jetzt nochmal den gewünschten Bildungsgutschein beantragen und dazu - sofern du hast - eine Befürwortung von deinem eigenen Facharzt oder Hausarzt hinzufügen. Keinen Befund, der geht den SB nichts an, aber ein Schreiben, der eine Weiterbildung, wie du sie dir vorstellst, befürwortet. Falls der Hausarzt/Facharzt das machen würde.
Wenn alle Stricke reißen und der SB dir etwas aufdrücken will, was deiner Ansicht nach gar nicht passt, kannst du immer noch selbst einen Antrag auf Begutachtung durch den med. Dienst stellen: https://hartz.info/index.php?topic=9636.0 (https://hartz.info/index.php?topic=9636.0) Den Inhalt musst du anpassen bzw. eine sinnvolle Begründung schreiben.
Zitat von: Brulljee am 26. Dezember 2021, 14:46:30
Reha...). Danach habe ich ca. 2,5 Jahre - bis zum nächsten Bandscheibenvorfall - wieder im Beruf gearbeitet. Deswegen nun H4.
Der Bescheid wäre nicht schlecht, damit man mal weiß, worauf die sich beziehen, bei dieser EU und wie sie begründen, warum durch ein EEJ, statt Weiterbildung das Förderziel (welches überhaupt?) erreicht wird.
Reha ist das Stichwort. War die stationär?
Das dortige Gutachten, bzw. der Entlassungsbericht wäre zunächst mal maßgebend.
Es müssten ja noch ältere ärztliche Berichte vorliegen.
Erneute Reha kann man erst nach 4 Jahren machen.
Auch würde ich mal schauen ob es Beratungsstellen gibt und auch mal bei der Kasse nachfragen.
Es gibt so weit ich weiß Rehas über die KK und über die DRV.
Die ärztliche Begutachtung wurde 2015 schon mal durchgeführt, mit dem Ergebnis erheblicher Einschränkungen (nicht lange stehen, nicht weit gehen, keine Zwangshaltung, keine Arbeiten auf Gerüsten und Leitern usw. usf.). Diese wurde jedoch mit der Begründung "zu alt" einkassiert. Anmerken möchte ich noch dass ich zudem noch chronische Krankheiten wie z.B. Spondylarthrose LWS (die mir auch die Bandscheiben kaputt macht) habe. Beratung habe ich gesucht - jedoch erst ab Januar möglich. Ich soll aber am 3. Jänner antreten und habe somit keine Möglichkeit mir Beratung einzuholen. Die Reha ist mittlerweile 4 Jahre her...und - sorry - was ist EEJ? Den Bescheid mit der Zuweisung habe ich nun gründlich durchgelesen - es gibt keinerlei Anhaltspunkte aus denen hervorgeht was das Förderziel sein soll. "Übung 2022 mit aufsuchender Sozialarbeit"??? Edit: EEJ = Ein Euro Job, gelle?
@Brulljee
Ja, sorry 1€ job.
Ich würde mich an meinen Hausarzt/Orthopäden wenden, was der tun kann.
Nach 4 J. kann man nochmal Reha beantragen.
Und auch an die KK.
@blaumeise
Genau, die stellen die Leistungsfähigkeit fest, aber keine EU.
Ich habe es halt anders ausgedrückt, als du. Wir sind uns also einig.
Zitat von: Brulljee am 26. Dezember 2021, 14:11:58Ich bin 52 Jahre alt, Elektroniker Betriebstechnik mit ca. 28 Jahren Berufserfahrung und habe mein ganzes bisheriges Leben nur im Elektrobereich gearbeitet. Nach einem kapitalen Bandscheibenschaden im Januar 2021wurde ich von der ARGE dann im Juni 2021 bis November als erwerbsunfähig eingestuft.
Aufgrund dieser Daten könnte die DRV hier der zuständige Kostenträger für eine berufliche Reha bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sein. Im Rahmen dieser Leistungen besteht auch die Möglichkeit einer Umschulung in eine leidensgerechte Beschäftigung oder einer zusätzlichen Qualifizierung um höherwertige Tätigkeiten, die mit dem erlernten Beruf zusammenhängen, auszuüben.
Ich konnte aus den Beiträgen nicht herauslesen, ob die DRV schon ihre Zuständigkeit geprüft hat. Vielleicht habe ich es überlesen, da ich die Beiträge nur überflogen habe.
@ BigMama: von der DRV habe ich bis heute nichts gehört obwohl ich das schon irgendwie erwartet habe - bei meinem ersten BSV 2006 waren die schnell wie ne Concorde...nu denn bleibt wohl nur der Gang zum Arzt. Oder - da ich mit Janssen geimpft wurde (06/2021), was ja durch das Bundesgesundheitsministerium als nicht wirksam eingestuft wurde - gelte ich nun ja wieder als ungeimpft. Habe ne E-Mail an den Träger geschickt, indem ich meine Bedenken diesbezüglich dargelegt habe (vulnerable Gruppen - hier: Senioren) und auch gleich meine Daten (Lebenslauf, Zeugnisse) mitgesandt habe, damit sie sehen dass ich nicht faul in meinem Leben war und zu 100% im Handwerk gearbeitet habe. Tja wie gesagt ich bin nicht gerade sonderlich Empathisch (leichtes Asperger - Syndrom, habe aber persönlich keine Probleme damit) bin aber gegenüber gewissen gesellschaftlichen Gruppen nicht sehr aufgeschlossen (NICHT die Senioren...den "Rest" der Dauerarbeitslosen...die, die ich persönlich kenne, weigern sich arbeiten zu gehen, gehen zum Psychiater und lassen sich gleich 6 Monate krankschreiben oder solche Tricks. Ich hasse den Gedanken solchen Menschen auch noch zu helfen!) Nu denn...Update kömmt.
Erstmal herzlichen Dank an Euch alle!!!!
Du solltest umgehend erneut Kontakt zur DRV aufnehmen. Evtl bekommst du dort die gewünschte Qualifizierung.
@ BigMama: werde heute noch den Antrag online wegschicken...dann kommen aber noch die Formulare die der Arzt ausfüllen muss dazu...dauert.
:ok:
Teil dem JC mit, dass du Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt hast.
Brulljee
Zitat von: Brulljee am 26. Dezember 2021, 14:11:58Nun soll ich im Rahmen zur Feststellung meiner körperlichen Fähigkeiten einen 1-Euro-Job (wofür ich grundsätzlich bereit bin) machen, bei dem sich mir jedoch der Sinn entzieht: "Hauswirtschaftshelfer: Mithilfe bei der Zubereitung und Anbieten von Speisen für einen Mittagstisch für bedürftige Menschen (Planung, Einkauf, Mithilfe bei der Zubereitung, Eindecken / Abräumen, Servieren, Unterhaltung mit Gästen, Hygieneschulung)".
Ein absolutes NoGo in allen Richtungen!
Ein Eurojob kann nicht die Leistungsfähigkeit feststellen das geht nur üpber den ÄD oder das Gesundheitsamt oder die RV.
Dazu muss ein 1.- Job überflüssig sein und keine Stellen auf dem Arbeitsmarkt verdrängen/ersetzen.
ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
Zitat
Woran erkenne ich, ob ein 1 Euro Job zulässig ist?
Eine Zuweisung zu einer AGH ist nur dann hinreichend bestimmt und damit zulässig, wenn sie enthält:
- die Art der Tätigkeit,
- den Arbeitsort,
- den zeitliche Umfang,
- die zeitliche Verteilung,
- die Höhe der Mehraufwandsentschädigung.
Außerdem muss der Betroffene erkennen können, ob diese Tätigkeit "zusätzlich" und damit rechtmäßig ist.
Im Streitfall muss die ARGE zudem den Sinn der Maßnahme nachweisen, also welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird. Ohne Eingliederungskonzept keine AGH.
Soweit die bundesweit einheitliche Rechtsprechung zu AGHs, welche auch die Bundesagentur für Arbeit in ihrer "Arbeitshilfe AGH" (=> Downloads) als Mindestvoraussetzung vorschreibt.
und dazu die
Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0)
Daher die ganze Sache ablehnen wobei das hier:
Zitat von: Brulljee am 26. Dezember 2021, 14:46:30Ich lade Euch auch gerne mal das Schreiben der ARGE hoch, indem Erwerbsunfähigkeit attestiert wurde...ist das evtl dann ein Ansatzpunkt?
ganz wichtig ist also anonymisiert hier einstellen! Das müsste Teil B genannt werden.
Zitat von: Brulljee am 26. Dezember 2021, 14:46:30Es geht um die Art der Beurteilung, warum weshalb wieso ich nicht zum Doc geschickt werde und warum das JC die genannten gesundheitlichen Einschränkungen so geflissentlich ignoriert (da keine ärztliche Begutachtung durchgeführt wurde gelte ich offensichtlich als "gesund", was jedoch so nicht der Realität entspricht)
Weil sie dich verar...en und dein Unwissenheit ausnutzen wollen. Dein Gutachten ist für das JC bindend bis ein neues erstellt wird. Und die wollen lieber die eingekauften Maßnahmeplätze an den Mann/Frau bringen, als dich erneut zu einer AÄUntersuchung zu Schicken/veranlassen.
Zitat von: Brulljee am 26. Dezember 2021, 15:17:48Diese wurde jedoch mit der Begründung "zu alt" einkassiert.
meine ist wesentlich älter und gilt immer noch.
Zitat von: Brulljee am 26. Dezember 2021, 15:17:48Ich soll aber am 3. Jänner antreten und habe somit keine Möglichkeit mir Beratung einzuholen.
Das wird mehr als knapp und wenn du nicht hingehst wird sicher mit Sanktion gedroht.
Wenn bis dahin dein Widerspruch zu dieser Maßnahme nicht beschieden ist dann solltest du da auftauchen und deine Anwesenheit bestätigen lassen. Am sinnvollsten schreibst du diese selber nimmst sie mit und verlangst eine Unterschrift darunter.
Beim Träger selber unterschreibst du gar nichts und bleibst hartnäckig. Meistens wird man dann heimgeschickt. Allerdings kannst du somit nicht sanktioniert werden.
MfG FN
@Fettnäpfchen: WOW! Danke. Anbei noch die E-Mail meiner "Arbeitsvermittlerin"
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Brulljee
Zitat von: Brulljee am 27. Dezember 2021, 17:36:05Anbei noch die E-Mail meiner "Arbeitsvermittlerin"
Wie ist denn die Aufhebung zustande gekommen?
Stand im "Gutachten" eine zeitliche Begrenzung mit Nachprüfung welche dann gemacht wurde. Zeitlich könnte das hinkommen, es wird ja gern für ein Halbes Jahr beurteilt und das wäre jetzt allerdings auch vorbei.
Was noch fehlt zu deinem Thema das wäre ja die Zuweisung zu dem 1.- Euro Job.
Die wäre wichtig zum lesen wegen Wortlaut etc. um bei deinem weiteren Vorgehen ein bißerl besser helfen zu können. Deswegen bin ich gestern auf dein Angebot eingegangen.
Zitat von: Brulljee am 26. Dezember 2021, 14:46:30Ich lade Euch auch gerne mal das Schreiben der ARGE hoch, indem Erwerbsunfähigkeit attestiert wurde
MfG FN
@Fettnäpfchen: Sorry, habe ich falsch verstanden...habe noch bemerkt 30 Stunden pro Woche, macht 6 Stunden am Tag. Passt nicht, weil in der EEV maximal 4 Stunden pro Tag veranschlagt sind.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Wow, das JC Saarbrücken ist ja seltsam drauf.
Wenn du im Juni für 6 Monate als erwerbsunfähig eingestuft wurdest, frage ich mich, wieso schon im September eine neue EGV abgeschlossen wurde.
Der Passus unter Nr. 5 im Hinblick auf die Terminwahrnehmung im Falle einer Erkrankung, ist in dieser Form nicht zulässig. Grundsätzlich ist eine AUB nach wie vor ein wichtiger Grund einen Termin nicht wahrzunehmen. Erst wenn es Hinweise darauf gibt, dass du versuchst dich Terminen durch Einreichen einer AUB zu entziehen kann eine Wege- bzw. Reiseunfähigkeitsbescheinigung verlangt werden, deren Kosten das JC übernehmen muss.
Meine Empfehlung wäre, diese Woche noch einen Arzt aufzusuchen und dich krankschreiben zu lassen. Zudem würde ich das JC auffordern ein erneutes Gutachten über deine Leistungsfähigkeit erstellen zu lassen und darauf hinweisen, dass du einen Antrag auf LTA bei der Rentenversicherung gestellt hast.
@Fettnäpfchen: Antrag habe ich gestern online gestellt, ARGE informiert, nun fehlen noch die Formulare die der Doc ausfüllen muss (S 0050, S 0051 DRV). Schade dass scheinbar nur der Gang zum Doc über bleibt, das macht dann ja gleich wieder den Eindruck dass ich nicht will...hier noch die Zuweisung...habe auch entsprechende Stellengesuche geschaltet (mit Hinweis auf Krankheit). Bringt wohl nichts wenn ich die der ARGE vorzeige, oder?
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Hier herrscht eine Diskrepanz der Wochenstunden während der AGH und des Inhalts der EGV.
Ich würde zusätzlich Widerspruch dagegen einlegen.
Danke, BigMama...schon erledigt! Guten Rutsch und alles Gute
Brulljee
Zitat von: Brulljee am 28. Dezember 2021, 14:00:04habe noch bemerkt 30 Stunden pro Woche, macht 6 Stunden am Tag. Passt nicht, weil in der EEV maximal 4 Stunden pro Tag veranschlagt sind.
Das reicht schon als Grund ist aber nicht der einzige>
Wenn ich das Hauswirtschaftshelfer Lohn bei Duckduck eingebe dann kommt schon am Anfang sowas, also ein Job und das ist bei 1.- Job nicht zulässig.
ZitatHinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 1.625 € beginnen, Hauswirtschaftshelfer in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 2.285 € und mehr verdienen können.
Die ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0) ist ja wohl voll mit unnützem verlogenem Text die/der SB schreibt wohl gern; hätte Schriftsteller werden sollen oder Märchenerzähler.
Andererseits wenn es vor das SG geht dürfte der Fall normalerweise schon gewonnen sein denn die EinV ist genau genommen nichtig und daher ungültig.
Ansonsten hat BigMama schon alles dazu geschrieben, mach das so!
MfG FN