Wie werden Mieteinahmen im Rahmen des SGB2 angerechnet?
Finde keine Infos darüber.
Wird lediglich 30 Euro Versicherungspauschale abezogen oder eine Einkommensbereinigung durchgeführt z.B. 100 Euro Freibetrag plus 20% bei über 100 Euro?
Wie verhält es sich mit den Nebenkosten? Werden die auch angerechnet? Wobei sich das ja widersprechen würde da dies ja der Bedarf/Ausgaben des Mieters sind.
Frage wegen einer Bekannten die in ihrem Haus ein Zimmer untervermieten möchte und jedoch SGB 2 Leistungen erhält.
In diesem Fall würde die Mieterin ihren Anteil an Nebenkosten zahlen.
Es wird nur die Kaltmiete berücksichtigt abzgl. 11%.
Die Nebenkosten sind ja durchlaufende Posten.
https://www.arbeitsagentur.de › ...PDF
SGB II Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen - Bundesagentur für Arbeit
S.21
Nelda
Zitat von: Nelda am 26. Dezember 2021, 19:54:24Frage wegen einer Bekannten die in ihrem Haus ein Zimmer untervermieten möchte und jedoch SGB 2 Leistungen erhält.
Um die Summe der Miete wird der Betrag der KdU bei der Vermieterin vom JC gekürzt und das war es in der Regel.
Was das Finanzamt angeht weiß ich nicht genau Bescheid wäre es eine KbV würde es ja nur um Beteiligung der Kosten gehen und nicht um Einnahmen aus Miete.
Zitat von: aus den fachlichen Weisungen(5) Einnahmen aus Untervermietung mindern die Kosten der Unterkunft.
MfG FN
Achso, das mit der Untervermietung hatte ich übersehen. Mein Link gilt für "normale" Vermietungen, wenn das Eigentum nicht selbst genutzt wird und nicht anderweitig verwertet werden.