Muss man im laufenden Bezug (SGB12) die Eröffnung eines zweiten Konto dem Amt aktiv mitteilen? Ggf auch Kontoauszüge vorzeigen obwohl der Zeitraum nicht in den üblichen Zeitraum fällt, der beim WBA abgefragt wird?
Das musst du nur sofort angeben, wenn die Leistungen auf das neue Konto überwiesen werden sollen, wenn nicht, dann reicht die Angabe auch beim WBA.
Danke, nee die sollen fein aufs alte gehen. Wechsel ist nicht geplant, nur sind beim alten einige Bedingungen deutlich schlechter geworden, daher das zweite bei dem eben diese Bedingungen passen und so ergänzen sich die beiden in den benötigten Bereichen prima.
Muss ich dann ggf vom neuen Konto alle Auszüge seit Eröffnung vorlegen? Oder auch nur die üblichen x Monate?
Keine Ahnung, warte ab, was dann verlangt wird. Ich weiß ja auch nicht, wann euer WBA fällig ist.
Es wären knapp 2 zusätzliche Monate die ich dann mit abgeben müsste, daher die Frage ob das notwendig ist oder nicht.
Halte die Auszüge fest und warte, was verlangt wird. Je nachdem, welche Abbuchungen über das neue Konto laufen, z.b Miete
Die Eröffnung ist eines Kontos stellt keine leistungserhebliche Tatsache da und muss natürlich nicht mitgeteilt werden. Fordert der Sozialhilfeträger im Rahmen der Weiterbewilligung Kontoauszüge aller Konten an, dann, aber auch erst dann muss dem Sozialhilfeträger das Konto offenbart werden. Dies dann aber natürlich nur für die üblichen letzten 3 Monate.
Wenn Geld auf dem Konto ist, gibtst du es beim nächsten WBW an!
Werden Kontoauszüge aller Konten verlangt, muss auch der Kontoauszug für Konten abgegeben werden, wo kein Geld darauf ist.
Dass wir auch bei einem leeren Konto die Auszüge vorlegen ist klar, wobei es nicht leer ist :)
Zitat von: Frogger am 30. Dezember 2021, 17:30:44
Werden Kontoauszüge aller Konten verlangt, muss auch der Kontoauszug für Konten abgegeben werden, wo kein Geld darauf ist.
Was, wenn es bei "leerem" Konto keinen Auszug gibt und man den Kontostand nur per App abrufen kann?
Zitat von: Unwissender am 01. Januar 2022, 10:22:37Was, wenn es bei "leerem" Konto keinen Auszug gibt und man den Kontostand nur per App abrufen kann?
So etwas ist faktisch nicht möglich.
Doch! Gibt es! Bei einem freund, der bei einer Samrtphonebank ist ist faktisch kein Auszug erhältlich, wenn kein Umsatz erfolgt ist bzw. das Konto "leer" ist! Dann ist auf dem Phone nur der Kontostand zu sehen! Bei den Auszügen kann man nur den mit den letzten mit Kontobewegungen zeigen! :yes:
Dann druckt man sich eine Umsatzanzeige für den entsprechenden Zeitraum aus.
Zitat von: Unwissender am 02. Januar 2022, 10:49:00Doch! Gibt es! Bei einem freund, der bei einer Samrtphonebank ist ist faktisch kein Auszug erhältlich
Nenne bitte die Bank, damit man dir das Gegenteil nachweisen kann. Dein Freund wird die Funktion nicht finden. Bei allen gängigen "Smartphone-Banken", die in Deutschland ihre Dienste anbieten, ist diese Funktion integriert.
Es gibt eine gesetzliche Pflicht einmal monatlich einen kostenslosen Kontoauszug bereit zu stellen.
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/248.html
§§ 7 und 8
§ 10 Abweichende Vereinbarungen
ZitatFür die in den §§ 7, 8 und 9 Nr. 2 genannten Informationen können Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer eine andere Häufigkeit und eine von § 3 abweichende Form oder ein abweichendes Verfahren vereinbaren. Über die in den §§ 7 und 8 genannten Informationen hat der Zahlungsdienstleister jedoch mindestens einmal monatlich so zu unterrichten, dass der Zahlungsdienstnutzer die Informationen unverändert aufbewahren und wiedergeben kann.
Heinz-Otto gilt das auch für Sparbücher? Würde mich jetzt mal interessieren, da die Kids einer Freundin Sparbücher bei der Sparkasse haben und da gibt es nur 1x im Jahr einen Auszug zu, alles andere ist kostenpflichtig.
Zitat von: Maunzi am 02. Januar 2022, 17:05:21
Heinz-Otto gilt das auch für Sparbücher? Würde mich jetzt mal interessieren, da die Kids einer Freundin Sparbücher bei der Sparkasse haben und da gibt es nur 1x im Jahr einen Auszug zu, alles andere ist kostenpflichtig.
Ui, da hast du mich kalt erwischt. Das weiß ich so spontan nicht. Da müsste ich recherchieren.
Ein Sparbuch ist glaube ich kein Zahlungskonto. Es ist ja nicht für den üblichen Zahlungsverkehr gedacht.
So weit ich weiß, muss auf jeden Fall bei jeder Ein- oder Auszahlung eine Benachrichtigung gemacht werden.
Für meine monatlichen Sparraten per Dauerauftrag erhalte ich keinen.
Der Gesamtauszug scheint jährlich ok zu sein.
Ich bekomme den auch nur jährlich und bei Abhebungen und Einzahlungen.
Hmm schade, denn das Amt verlangt bei ihr immer halbjährlich einen aktuellen Auszug, das bedeutet jedesmal 15€ pro Konto... totaler Müll aus meiner Sicht, da wäre nen Sparstrumpf eher geeignet^^
Es gibt sowieso fast keine Zinsen auf dem Sparbuch. Im Onlinebanking kann man auch für das Sparbuch Umsatzanzeigen ausdrucken.
Zitat von: Maunzi am 03. Januar 2022, 12:28:57
Hmm schade, denn das Amt verlangt bei ihr immer halbjährlich einen aktuellen Auszug, das bedeutet jedesmal 15€ pro Konto... totaler Müll aus meiner Sicht, da wäre nen Sparstrumpf eher geeignet^^
Woher kommen die 15 Euro?
@Maunzi
15 € für einen Ausdruck des Kontoauszuges könnte zu viel sein.
Such mal im Netz bei den Verbraucherzentralen zu bankgebühren.
Da gab es ein BGH Urteil dazu.
Ich kenne das Problem mit den Auszügen vom Sparbuch.
Dem JC sagen, dass es nur einen Auszug gibt, bei Veränderungen des Saldos.
Das müsste in den AGB deiner Bank stehen.
Das ausdrucken und der SB geben.
Sollte es nicht drin sein, die Bank bitten zu bestätigen, dass es nur einen Auszug gibt bei Abhebungen oder Einzahlungen.
Das muss der SB genügen.
Ich habe ja Onlinebanking, da kann ich den Verlauf/Auszug ausdrucken.
Bzw. Finanzstatus, da steht dann auch der Stand des Sparbuchs drauf. Dann kann sie ja sehen was sich verändert hat.
2 Kids, 2 Sparkonten, je 7,50€ pro Auszug den man verlangt... Sparkasse :/
Und wenn die Mutter kein passendes "Überkonto" hat, dann gibt es dazu nix online zum Einsehen.
Wenn die Auszüge gebührenpflichtig sind, muss es einen Weg sein, an die Informationen ohne diese Gebühren zu kommen. Ich wüsste gerne, wofür genau die verlangt werden bzw. als was die in den AGB deklariert sind. Denn ganz sicher ist das nicht das, was das JC benötigt.
Gute Frage, die AGB die sie bekommen hatte sind gute 20-30 Seiten ca... kleinstschrift wohlgemerkt! Müsste ich mal reinschauen falls sie das erlaubt.
Behämmert finde ich daran, dass die zweite Seite die sie bezahlt (2 Auszüge a 7,50 = 15€ pro Konto/Kind) immer nur irgendwelchen Infoquatsch bezüglich Einlagensicherung etc enthält. Keine Ahnung ob das rechtens ist aber es ist definitiv teuer.
Scheint bei Sparkassen aber oft so zu sein, hab eben mal spaßeshalber gegoogled ob ich zufällig deren Preis-Leistungsverhältnis irgendwo einsehen kann, ist bei der Filiale nicht möglich aber was da sonst so zu finden war scheint zwischen 2,90 - 20€ pro Auszug zu gehen, je nach Kontomodell usw.
Zitat von: Maunzi am 03. Januar 2022, 21:59:30
2 Kids, 2 Sparkonten, je 7,50€ pro Auszug den man verlangt... Sparkasse :/
Und wenn die Mutter kein passendes "Überkonto" hat, dann gibt es dazu nix online zum Einsehen.
Sparbücher sind dermaßen out, dass es viele Banken den Kunden damit schwer machen. Besser für Sparzwecke sind Unterkonten bzw. Tagesgeldkonten.
Meine Kinder haben deshalb im Grundschulalter jeder ein kostenloses Kindergirokonto eingerichtet bekommen.
Irgendwie reichen die Informationen gerade bereits für einen eigenen Thread^^
Gehen wir doch mal vom BGB zurück zum SGB und den Grenzen der Mitwirkungspflicht.
Wenn ein Dokument (Urkunde) nicht zur Verfügung steht, sind die Mitwirkungspflicht zunächst erst einmal erschöpft. Wenn das Dokument nur mit finanziellem Aufwand zu besorgen sind, muss das JC eben die Kosten übernehmen. Das Verwaltungsverfahren ist kostenfrei. Dies bezieht sich regelmäßig auch auf Kopien usw.
Ich würde also bereits jetzt schon mit dem Jobcenter in den Nahkampf gehen um diese 15,- Kosten auch für die Zukunft zu verhindern und zu einem späteren Zeitpunkt nicht unter Zeitdruck zu stehen. In selben Zusammenhang auch die Kosten rückwirkend einfordern.
Ergänzend gibt es mittlerweile auch Alternativen zum Sparbuch für Kinder. Zum Beispiel Junior Kontos als Nebenkontos mit eigener Karte, wo man auch Taschengeld einzahlen etc. oder Kinder Girokonten, wobei ich die bei den Altbanken nicht sonderlich gut finde.
Zitat von: Frogger am 04. Januar 2022, 09:46:48
Ergänzend gibt es mittlerweile auch Alternativen zum Sparbuch für Kinder. Zum Beispiel Junior Kontos als Nebenkontos mit eigener Karte, wo man auch Taschengeld einzahlen etc. oder Kinder Girokonten, wobei ich die bei den Altbanken nicht sonderlich gut finde.
Konten für Kinder gab es schon 1999 bei der BBB. Das Kind konnte sogar mit Karte im Spielzeugladen zahlen und war stolz wie Harry.
Ich rate ihr schon lange dazu diesen Müll zu kündigen... für unser Kind wirds vermutlich zunächst kein normales Konto werden, sondern eine Art APP in der es "Konto spielen" kann und das reale Geld liegt zuhause im Sparstrumpf oder Tresor und wenn es was auszahlen mag muss es das eben bei Mama oder Papa tun.
Ist mir lieber in der heutigen Zeit als das ganze Drama mit dem Banken, früher hatte man 2 Seiten AGB und ein Sparbuch und heute 20 Seiten und keinerlei Überblick...