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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: TG am 27. Dezember 2021, 16:40:54

Titel: Rückzahlung von Mietsicherheit von JC
Beitrag von: TG am 27. Dezember 2021, 16:40:54
Hallo,
jemand hat bei Wohnungs Anmietung ein Darlehen für die Mietsicherheit vom JC erhalten. Es wurde mtl. von Regelsatz zurück gezahlt. Nun ist die Frau nicht mehr im Bezug von H4. Gehe ich richtig in der Annahme, dass das JC diese Summe dann an die Frau auf Antrag zurück zu geben hat?
Titel: Re: Rückzahlung von Mietsicherheit von JC
Beitrag von: Tina2405 am 27. Dezember 2021, 16:50:26
Ich verstehe die Frage nicht.

Sie hat ein Darlehen vom JC erhalten für die Kaution und dieses zurückgezahlt.

Warum sollte das JC was zahlen?
Sie hat doch nur ihre Schulden abgezahlt.
Titel: Re: Rückzahlung von Mietsicherheit von JC
Beitrag von: TG am 27. Dezember 2021, 16:55:00
Die Mietsicherheit wurde an das JC abgetreten. Die Wohnungsbauges. würde im Falle einer Kündigung nicht an den Mieter auszahlen, sondern erst Erlaubnis vom JC einholen. Die Frau ist aber nicht mehr hilfebedürfig.
Titel: Re: Rückzahlung von Mietsicherheit von JC
Beitrag von: Nirvana am 27. Dezember 2021, 16:59:01
Zitat von: TG am 27. Dezember 2021, 16:40:54
Gehe ich richtig in der Annahme, dass das JC diese Summe dann an die Frau auf Antrag zurück zu geben hat?
Nein. Sie bekommt die Mietkaution von ihrem Vermieter - soweit dieser nicht zur Aufrechnung mit Schulden berechtigt ist.
Titel: Re: Rückzahlung von Mietsicherheit von JC
Beitrag von: TG am 27. Dezember 2021, 17:03:32
Auch, wenn diese an das JC abgetreten wurde???
Titel: Re: Rückzahlung von Mietsicherheit von JC
Beitrag von: kämpfer am 27. Dezember 2021, 17:09:05
Die Mietsicherheit wird vom JC freigegeben auf Antrag und dann holt man sich die Kaution von der WG zurück.
Titel: Re: Rückzahlung von Mietsicherheit von JC
Beitrag von: Flip am 27. Dezember 2021, 17:18:04
Oft werden Mietkautionen gar nicht oder nur teilweise vom Vermieter zurück gezahlt, weil bei der Abnahme der Wohnung Schäden vorliegen oder sonstige Schulden bestehen. Warum sollte sich das Jobcenter diesem Risiko aussetzen? Wenn das Darlehen getilgt ist, gibt's einen Schrieb an den Vermieter, dass sich die Abtretung erledigt hat und gut.
Titel: Re: Rückzahlung von Mietsicherheit von JC
Beitrag von: kämpfer am 27. Dezember 2021, 17:50:33
Im Abnahme Protokoll sollten "Forderungen gegenüber dem Vermieter" drin stehen. Ist dies geklärt, holt man sich auf Antrag die Freigabe vom JC. Ggf muss man ja noch auf die Nebenkostenabrechnung des lfd. Jahres warten.....
Titel: Re: Rückzahlung von Mietsicherheit von JC
Beitrag von: TG am 27. Dezember 2021, 23:01:07
Zitat von: Flip am 27. Dezember 2021, 17:18:04
Wenn das Darlehen getilgt ist, gibt's einen Schrieb an den Vermieter, dass sich die Abtretung erledigt hat und gut.

Nein, so läuft das hier nicht. Die Tilgung war bereits vor 3 Jahren.
Titel: Re: Rückzahlung von Mietsicherheit von JC
Beitrag von: Flip am 28. Dezember 2021, 00:47:46
Woher weißt du, was der Vermieter erhalten hat? Und selbst wenn: das Schreiben kann sie jederzeit anfordern, wenn das Darlehen getilgt wurde.