Guten Abend :bye:
ich frage hier nicht für mich, sondern für ein Ehepaar, die jetzt auch ratlos sind, was sie tun sollen.
Das ist aber auch eine verzwickte Sache. ich weiß da echt keinen Rat und hoffe hier auf Hilfe.
Ich hoffe, ich kann hier so alles schreiben, dass ihr es versteht...weil es ist kompliziert.
Also.....
Das Ehepaar (beide Ü25) mit ihren Kindern, wollen in ein anderes Bundesland umziehen, aus privaten Gründen (kein Bock mehr auf die Umgebung, die nervige Familie, diese Stadt).
Beide sind schon sehr lange arbeitslos und lange im ALG II Bezug drin.
Das Jobcenter dieser Stadt hat gesagt, sie könnten ja umziehen und sich eine Wohnung "da unten" suchen, wenn da dortige zuständige Jobcenter mit der Übernahme der KDU einverstanden ist.
Das dortige neue Jobcenter ist wohl damit einverstanden gewesen und die beiden haben diese jetzige Wohnung gekündigt und sich dort (in der neuen Heimat) eine passende Wohnung gesucht.
Jetzt aber will unser örtliches Jobcenter die Umzugskosten nicht übernehmen !
Für den Umzug brauchen die beiden aber Helfer und ein Auto (Sprinter oder kleinen LKW) um dorthin umzuziehen, denn sie haben keinen Führerschein und kein Auto; und mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Umzug ( ca 500 km weit weg) nicht möglich :grins:
Umzugshelfer brauchen die beiden auch, da beide nicht in der Lage sind die Möbel usw. selbst zu schleppen und alles zu renovieren und überhaupt wegen der Fahrt dorthin.
Unser örtliches Jobcenter lehnt das alles ab und will keine Kosten übernehmen; auch nicht für Umzugshelfer und das Leihauto, da der Umzug privat und freiwillig ist und nichts mit einem neuen Job, pflegende Angehörige oder Ähnliches zu tun hat.
Der Hausarzt der beiden hat ein Attest ausgestellt, dass der Mann nicht in der Lage ist den Umzug alleine zu bewältigen, da er auch Lungenkrank ist und keinen Führerschein hat und die Frau das körperlich auch nicht schafft und zumal 2 kleine Kinder (Kindergartenalter) noch zu versorgen hat.
Das Jobcenter erkennt aber diese ärztliche Bescheinigung nicht an.
Angeblich (sorry ich habe dafür keine Beweise) hat das Jobcenter erst alle Kostenübernahmen zugesagt, für den Umzug, aber nur mündlich und es gibt dafür keinen schriftlichen Nachweis.
Ja was noch !?
Ob das Jobcenter der neuen Stadt auch die gesamten Kosten für alle angeforderten neuen Möbel, Haushaltsgegenstände und Renovierungskosten übernimmt, weiß auch kein Mensch.
Diese Kostenübernahme war wohl bisher auch nur mündlich und nichts schriftliches liegt vor. Die beiden sollen, wenn sie umgezogen sind, am 03.01.22 zum Jobcenter gehen und da alles beantragen (Renovierungskosten, Möbel, Hausrat usw.).
Das Ehepaar hat nämlich sehr sehr viele Möbel und sonstige Sachen aus der noch alten Wohnung weg geschmissen, auf Verdacht, dass das neue Jobcenter alles neu bezahlt.
Ja, alles nur mündlich und nichts schriftliches und überhaupt und diese Woche soll der Umzug stattfinden.
Was sagt Ihr dazu ?
Muss das jetzige alte Jobcenter die Umzugskosten übernehmen ?
Muss das neue Jobcenter dort neue Möbel , Renovierungskosten (tapezieren und was man so machen muss) usw. finanzieren ?
Hat hier jemand einen Tipp, den ich weiter geben kann ?
Und bitte nicht mit mir meckern...ich frage hier nur und bin davon nicht selbst betroffen :flag:
Eine Umzugsnotwendigkeit lässt man sich vorher vom alten Jobcenter schriftlich bescheinigen.
Wenn die Familie ohne Grund umziehen möchte, steht ihr das frei, aber nicht auf JC Kosten. Das Attest sagt ja anscheinend nur was über die körperliche Unfähigkeit aus, den Umzug selber zu stemmen, macht ihn aber nicht notwendig.
Wenn es jetzt eine bewohnte Wohnung gibt, was für neue Möbel? Maximal Darlehen für Ersatzbeschaffung.
Zitat von: Gast51316 am 27. Dezember 2021, 19:41:08
Das dortige neue Jobcenter ist wohl damit einverstanden gewesen und die beiden haben diese jetzige Wohnung gekündigt und sich dort (in der neuen Heimat) eine passende Wohnung gesucht.
Jetzt aber will unser örtliches Jobcenter die Umzugskosten nicht übernehmen !
Das muss es auch nicht, da kein wichtiger Grund für den Umzug vorliegt, sondern quasi Privatvergnügen ist.
Es liegen keine Zwänge wie Kostensenkungsaufforderung, drohender Wohnungsverlust o. ä. vor.
ZitatFür den Umzug brauchen die beiden aber Helfer und ein Auto (Sprinter oder kleinen LKW) um dorthin umzuziehen, denn sie haben keinen Führerschein und kein Auto; und mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Umzug ( ca 500 km weit weg) nicht möglich :grins:Umzugshelfer brauchen die beiden auch, da beide nicht in der Lage sind die Möbel usw. selbst zu schleppen und alles zu renovieren und überhaupt wegen der Fahrt dorthin.
Dann müssen sie das leider selbst finanzieren.
ZitatDieses örtliche Jobcenter lehnt das alles ab und will keine Kosten übernehmen; auch nicht für Umzugshelfer und das Leihauto, da der Umzug privat und freiwillig ist und nichts mit einem neuen Job, pflegende Angehörige oder Ähnliches zu tun hat.
Das ist korrekt.
ZitatDer örtliche Hausarzt hat ein Attest ausgestellt, dass der Mann nicht in der Lage ist den Umzug alleine zu bewältigen, da er auch Lungenkrank ist und keinen Führerschein hat und die Frau das körperlich auch nicht schafft und zumal 2 kleine Kinder (Kindergartenalter) noch zu versorgen hat.
Das Jobcenter erkennt aber diese ärztliche Bescheinigung nicht an.
Muss es auch nicht, da der Umzug nicht erforderlich ist.
ZitatAngeblich (sorry ich habe dafür keine Beweise) hat das Jobcenter erst alle Kostenübernahmen zugesagt, für den Umzug, aber nur mündlich und es gibt dafür keinen schriftlichen Nachweis.
Das ist schlecht. Das muss man nachweisen können. Mündliche Zusagen kann man gemäß § 33 Abs. 2 SGB X bestätigen lassen.
ZitatOb das Jobcenter der neuen Stadt auch die gesamten Kosten für alle angeforderten neuen Möbel, Haushaltsgegenstände und Renovierungskosten übernimmt, weiß auch kein Mensch.
Der Bedarf muss nachgewiesen werden. Ich finde es sinnvoll, dazu ggfls. dann ein neues Thema aufmachen, wenn mehr Fakten bekannt sind. Dazu werden erfahrenere User evtl. was dazu sagen.
ZitatDiese Kostenübernahme war wohl bisher auch nur mündlich und nichts schriftliches liegt vor. Die beiden sollen, wenn sie umgezogen sind, am 03.01.22 zum Jobcenter gehen und da alles beantragen (Renovierungskosten, Möbel, Hausrat usw.).
Den Antrag können sie jetzt schon formlos und am besten nachweislich, also mit Zugangsnachweis stellen. Dann geht es später schneller
Zitat
Das Ehepaar hat nämlich sehr sehr viele Möbel und sonstige Sachen aus der noch alten Wohnung weg geschmissen, auf Verdacht, dass das neue Jobcenter alles neu bezahlt.
Sehr schlecht. So läuft das nicht.
ZitatMuss das jetzige alte Jobcenter die Umzugskosten übernehmen ?
Nein.
ZitatMuss das neue Jobcenter dort neue Möbel
Eher nein. Anders wäre es bei z. b. Gardinen die in der neuen Whg. nicht mehr passen.
Weggeworfene Möbel in der Hoffnung durch das JC neue zu bekommen funktioniert nicht.
Zudem bekommt man oft nur geringe Pauschalsätze oder wird auf Sozialkaufhäuser, bzw. Gebrauchtmöbel verwiesen.
Lohnt sich also schon deshalb nicht.
Was ich nicht weiß, ob auch für Erstausstattung eine Erforderlichkeit des Umzugs vorliegen muss.
Ersatzbeschaffung kommt wohl auch nicht in Betracht, da dies nur bei Beschädigungen/Verlust durch höhere Gewalt (Brand, Sturm, Flut, Scheidung)
oder Umzugsschäden greift. Nicht für freiwillig entsorgte intakte Möbel, die einem nicht mehr gefallen.
Darlehen kann man versuchen.
ZitatRenovierungskosten (tapezieren und was man so machen muss) usw. finanzieren ?
M. E. nein, da Umzug nicht erforderlich ist.
ZitatHat hier jemand einen Tipp, den ich weiter geben kann ?
Kräftig schlucken, dass das wohl teures Lehrgeld bedeutet.
ZitatUnd bitte nicht mit mir meckern...ich frage hier nur und bin davon nicht selbst betroffen :flag:
Von mir kommt da nichts, selbst wenn du für dich fragen würdest.
Es ist nicht meine Aufgabe und steht mir nicht zu die Sachlage moralisch zu bewerten.
Guten Abend, Yavanna
nein notwendig ist der Umzug nicht. Der Grund, wie erwähnt "kein Bock mehr auf die Familie hier und auf diese Stadt und diese Leute" (na ja).
Die alten Möbel waren halt nicht mehr schön, einige etwas älter und einige im schlechten Zustand, aber durchaus hätte man einige Möbel noch mitnehmen können (nach meiner Meinung), aber um Möbel mitzunehmen, braucht man einen noch größeren LKW und dazu fehlt das Geld und sie wollten lieber neue Möbel haben, in der neuen Wohnung.
guten Abend, Heinz-Otto
vielen
Dank, dass du dir so viel Mühe gegeben hast, bei deinen Antworten.
Was du schreibst, habe ich mir schon fast gedacht, aber ich kenne mich in diesem ALG II Punkt Umzug nicht so aus.
Ich bin ja auch schon umgezogen und im H4 Bezug, aber der Umzug war nur ca 200 Meter Luftlinie weg :grins:
Und ich bin jetzt echt gespannt, wie das weiter geht, bei den beiden, denn die ziehen diese Woche spontan um, ohne zu wissen, was sie erwartet..aber diese alte Wohnung ist ja zum 31.12.2021 gekündigt und die neuen Mieter wohl schon fast auf der Türschwelle.
Ich wünsche euch noch einen schönen Abend und ich gucke hier spätestens am 29.12.21 wieder rein und vielleicht gibt es dann Neuigkeiten dazu, und hier neue Antworten.
:bye:
Ratlos
Ohne Nachweis der Notwendigkeit aussichtslos.
Wenn es Beratungsgespräch mit Beistand/Zeuge gegeben hat dann evtl. über ein SG wegen Mißachtung der 13-15§§ SGB 1 und dann auch nur wenn ein Richter das so sehen will
dazu könnte, bzw müsste man zwingend, dass untere Urteil aufführen.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat
- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 107/10 R:
§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II umfasst auch Fälle, in denen der Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen objektiv sachlichen Gründen erforderlich erscheint. Ausreichend ist, dass ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsberechtigter leiten lassen würde.
Die neue Wohnung muss geeignet sein, die nicht mehr hinnehmbaren Nachteilen der bisherigen Wohnung abzuwenden.
Die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein, wobei der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität innerhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine geringfügige Kostensteigerung zulässt.
Meine persönliche Meinung durch die Schilderung der Vorgänge: Es könnte schwierig werden vor Gericht wenn sie da auch so handeln.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen, auch dir ein Dankeschön.
Das Ehepaar will diese Woche auf jeden Fall umziehen, in die neue Heimat.
Wie beschrieben, ist der Ehemann Lungenkrank und die beiden ziehen in Richtung Nordsee, das ein besseres Klima ist, für seine Erkrankung. Jetzt wollen beide es, mit diesem Grund (Krankheit, Seeluft, besseres Klima) versuchen die Umzugskosten bezahlt zu bekommen.
Aber ist es nicht , wenige Stunden vor dem Umzug, nicht etwas zu spät das als Umzugsgrund anzugeben ?
Das Sie umziehen wollen, stand ja schon seit ca 6 Monaten fest und seitdem hieß es nur, dass sie keinen bock mehr haben auf die Familie und Stadt (nur meine Meinung).
Jetzt, nachdem das Jobcenter am 27.12. die Umzugsosten abgelehnt hat, fällt ihnen ein, dass man ja Lungenkrank ist und die See ein besseres Klima ist.
Versuchen können sie es mit Widerspruch und dieser Argumentation. Da der Termin ja feststeht, werden sie den Umzug wohl zunächst selber zahlen müssen. Für die Widerspruch Bearbeitung hat das JC 3 Monate Zeit.
Was mir noch einfällt.
Da aktuell ja noch die vereinfachten Anträge gelten, kann die Familie zumindest (aktuell) bis März 2022 die tatsächliche Miete bekommen.
Ratlos
Zitat von: Gast51316 am 28. Dezember 2021, 15:51:49Jetzt, nachdem das Jobcenter am 27.12. die Umzugsosten abgelehnt hat, fällt ihnen ein, dass man ja Lungenkrank ist und die See ein besseres Klima ist.
Hat schon ein seltsames Gschmäckli was da so mitgeteilt wird deswegen mein dezentes
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Dezember 2021, 12:18:10Es könnte schwierig werden vor Gericht wenn sie da auch so handeln.
Zum Thema
Zitat von: Gast51316 am 27. Dezember 2021, 19:41:08Das Jobcenter dieser Stadt hat gesagt, sie könnten ja umziehen und sich eine Wohnung "da unten" suchen, wenn da dortige zuständige Jobcenter mit der Übernahme der KDU einverstanden ist.
Das dortige neue Jobcenter ist wohl damit einverstanden gewesen und die beiden haben diese jetzige Wohnung gekündigt und sich dort (in der neuen Heimat) eine passende Wohnung gesucht.
Jetzt aber will unser örtliches Jobcenter die Umzugskosten nicht übernehmen !
und deswegen
Zitat von: Gast51316 am 27. Dezember 2021, 19:41:08Unser örtliches Jobcenter lehnt das alles ab und will keine Kosten übernehmen; auch nicht für Umzugshelfer und das Leihauto, da der Umzug privat und freiwillig ist und nichts mit einem neuen Job, pflegende Angehörige oder Ähnliches zu tun hat.
Der Hausarzt der beiden hat ein Attest ausgestellt, dass der Mann nicht in der Lage ist den Umzug alleine zu bewältigen, da er auch Lungenkrank ist und keinen Führerschein hat und die Frau das körperlich auch nicht schafft und zumal 2 kleine Kinder (Kindergartenalter) noch zu versorgen hat.
Das Jobcenter erkennt aber diese ärztliche Bescheinigung nicht an.
Angeblich (sorry ich habe dafür keine Beweise) hat das Jobcenter erst alle Kostenübernahmen zugesagt, für den Umzug, aber nur mündlich und es gibt dafür keinen schriftlichen Nachweis.
wird es wohl auf eine Klage beim SG raus laufen. Wer da dann Recht bekommt :weisnich:
kommt wohl darauf an ob sie vorher Informationen eingeholt haben und das belegen können. Bei Terminen die stattgefunden haben würde sich Akteneinsicht lohnen.
MFG FN
Für die Umzugskosten sehe ich da auch schwarz. Bestenfalls mit einem speziellen ärztl. Gutachten, in Richtung Seeluft wichtig für Gesundheit.
Auch bei der Erstausstattung oder Ersatzausstattung würde ich mir nicht zu große Hoffnungen machen.
Für Ersatzbeschaffung müsste nachgewiesen werden, dass die Möbel beim Umzug beschädigt wurden. Dann zahlt aber normal die Transportversicherung.
Erstausstattung gibt es nur für Dinge die man zuvor nicht hatte, die nicht mehr in die Wohnung passen, oder bei Trennung, wenn der Partner Möbel mitgenommen hat.