Hallo,
Danke für die schnelle Aufnahme!
Ich habe gleich mal eine Frage: Kann man aus Erfahrung ungefähr angeben, welche Strafe einen erwartet, wenn man Einnahmen einer Probandentätigkeit in Höhe von ca. 2.200€ verschwiegen hat?
Bußgeld wäre nach den Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit 25% des Schadens. Also 550 Euro + Auslagen. Was rauskäme, wenn es wegen Betrug an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird, kann man nicht voraussagen. Das kann zum Gerichtsverfahren führen, zu einem Strafbefehl oder zur Einstellung, weil kein öffentliches Interesse vorliegt. In letzterem Fall geht es zur Bußgeldstelle zurück, die dann ein Bußgeld verhängen kann, wenn die Verfolgungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Danke für die schnelle Antwort. Ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es zu einem Prozess kommt?
Zitat von: Paulo am 27. Dezember 2021, 21:19:53
Danke für die schnelle Antwort. Ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es zu einem Prozess kommt?
M. E. nur, wenn das JC Strafantrag stellt.
@Heinz-Otto
Danke, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das JC einen Strafantrag stellt?
Das kommt darauf an, welche Anhaltspunkte es gibt, dass du das vorsätzlich verschwiegen hast.
Du kannst dir ja mal die Weisungen durchlesen.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Paulo
Zitat von: Paulo am 27. Dezember 2021, 20:24:25wenn man Einnahmen einer Probandentätigkeit in Höhe von ca. 2.200€ verschwiegen hat?
Sehr wahrscheinlich kommt es darauf an warum man das nicht beim JC gemeldet hat und wie das dein JC/SB sieht. Pauschale Antworten gibt es bei so etwas nicht.
Dafür gibt es ja die Anhörung die das JC durchführen sollte/muss!
Daher einfach mal den Ratgeber lesen > Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben (http://hartz.info/index.php?topic=47341.msg436484#msg436484)
MfG FN