Kann es unter Umständen trotzdem voll übernommen werden?
Die Wohnung ist etwas größer und etwas teurer. Die Mieterin ist gestorben und gehörte zur Familie. Es war von Beginn an geplant und mit dem Vermieter abgesprochen die Wohnung zu übernehmen. Doch die Rente ist zu klein und muss vom Sozialamt aufgestockt werden.
Jetzt würde es nochmal ca. 150€ teurer werden.
Allerdings wäre die Wohnung tiefer (weniger Treppen) und hätte keinen Schimmel im Gegensatz zur jetzigen Wohnung. Und auch eine sehr teure passgenaue Einbauküche ist drin die ich mitfinanziert habe. (Ca. 10.000€)
Liegt die neue Miete noch innerhalb der Angemessenheitsgrenzen?
Zitat von: Sheherazade am 28. Dezember 2021, 12:29:36
Liegt die neue Miete noch innerhalb der Angemessenheitsgrenzen?
Ich glaube schon. Die alte Miete war/ist sehr sehr günstig
Ich vermute mal (beim Sozialamt bin ich nicht so kundig), dass es wichtig wäre, die Umzugsnotwendigkeit aus gesundheitlichen Gründen feststellen zu lassen.
Zitat von: Steve79 am 28. Dezember 2021, 12:27:01Und auch eine sehr teure passgenaue Einbauküche ist drin die ich mitfinanziert habe. (Ca. 10.000€)
Den Zusatz bekomme ich jetzt nicht in Zusammenhang mit dem Eingangsbeitrag. Wird die Küche mitvermietet und treibt die Miete somit in die Höhe? Geht es um dich selbst oder um jemand anderes?
Die Küche gehört nicht zur Miete. Ist schon abbezahlt. Wäre halt schade wenn ich die nicht nutzen könnte. Ein nachmieter würde dafür wenig bis nichts zahlen dann wären 10.000€ quasi für die Katz investiert
Also möchtest du die Wohnung mieten? Könnte der/die Vermieter/in nicht mit der Miete entsprechend runtergehen, wenn du doch schon Geld in die Wohnung investiert hast?
Zitat von: Steve79 am 28. Dezember 2021, 12:37:15
Zitat von: Sheherazade am 28. Dezember 2021, 12:29:36
Liegt die neue Miete noch innerhalb der Angemessenheitsgrenzen?
Ich glaube schon.
Verschaffe dir erst mal in diesem Punkt Sicherheit und erkundige dich nach den Angemessenheitskriterien. Dann noch mit der Umzugsnotwendigkeit beim Sozialamt auf der Matte stehen und den Umzug genehmigen lassen.
Der Vermieter will eigentlich auch, dass ich dort einziehe. Es ist mehr oder weniger fix schon seit langem. Aber der Tod kam früher als erwartet
Zitat von: Steve79 am 28. Dezember 2021, 13:49:53Der Vermieter will eigentlich auch, dass ich dort einziehe
Was dem Soz. Amt reichlich egal sein dürfte, ebenso der Punkt mit der Einbauküche.
150€ mehr im Monat + evtl. Mehrkosten bei den NK ist nicht wenig.
Du wirst einen guten Grund brauchen, um das Amt von der Notwendigkeit des Wohnungswechsels zu Überzeugen.
Darüber solltest du besser vor dem Einzug mit dem Amt reden.
Ja das kam alles unerwartet. Dachte ich müsste erst in 10 Jahren oder so darüber Gedanken machen.
Ich glaube es sind insgesamt ca. 150€ mit Nebenkosten. Wahrscheinlich sogar eher in Richtung 100€.
Die 10', die Du in die Küche investiert hast, waren ein Geschenk? Oder steht das irgendwo? Ist das verloren, wenn Du die Wohnung nicht finanziert bekommst?
Ich habe keine 10 investiert, aber mitfinanziert. Gehört halt zur Wohnung jetzt. Einzelne Geräte kann man zwar theoretisch rausnehmen, macht aber eigentlich keinen Sinn.
Und ein Nachmieter hier in der Gegend hat wahrscheinlich kein Geld um es zu einem lohnenden Preis zu übernehmen.
Wenn man jemanden finden würde der 500 zahlt wäre das schon das Maximum.
Also lohnt sich nicht
Wichtig wäre es, die Angemessenheitsgrenze zu kennen.
Schimmel könnte den Umzug begründen. Nur weil die Wohnung 150,- teurer ist, kann der Umzug nicht abgelehnt werden. Es kommt aber tatsächlich auf die Angemessenheit an.
Kannst du über das Internet die Angemessenheitskriterien einsehen?
Bist du denn der Erbe, dass dir die Einbauküche überhaupt gehört?
Ist deine jetzige Wohnung im selben Haus bei demselben Vermieter? Was sagt der denn zum Schimmel in der jetzigen Wohnung? Hast du dahingehend schonmal was unternommen? Wie groß ist die jetzige Wohnung?
Ich bin einer der Erben, aber es gibt eigentlich nichts zu erben. Die Küche war zwar teuer, stellt aber nur dann einen Wert dar, wenn man denn exakt diese Wohnung bleibt. Sonst sind die Kosten für Beerdigung höher eigentlich als das Erbe.
Angemessenheit ist zu 99% gegeben. Schaue ich aber noch mal genauer. Wenn dann sind das aber maximal paar € drüber die dann nicht das Problem wären selbst wenn ich es selbst zahlen müsste.
Schimmel schimmelt munter vor sich hin. Ist zum Glück nur an einer Stelle. Da wurde minimal was dran gemacht aber weiß nicht genau was. Es ist nicht weg jedenfalls wächst aber auch nicht.
Ich werde berichten was das Sozialamt so sagt
Du hast aber das Erbe angenommen? Was ist mit den anderen Erben? Die Küche gehört nunmal zur Erbmasse und nicht der (zur) Wohnung.
Das ist alles noch nicht so ganz klar.
Steve79
Nur so nebenbei:
In deinem anderen Thread habe ich gerade gelesen das es um NK geht und deine Whg unangemessen ist.........Das sollte als Umzugsgrund gelten wenn die neue Whg in der Angemessenheit liegt.
oder wesentlich günstiger ist als deine jetzige Überschreitung
je nach dem halt wie das JC dass dann sehen will bei geringer Überschreitung... meistens wird es nichts ausser es gibt neue Berechnungen oder im Hinblick auf die Gesamtangemessenheit.
MfG FN
@Fettnäpfchen:
Sicher, dass du mich nicht verwechselst?
Welcher andere Thread?
Beide Wohnungen sind sehr sehr günstige Sozialwohnungen. Die neue wäre etwas teurer und hat 2 Zimmer statt 1 und auch paar Quadratmeter mehr. (Ca. 45 jetzt ca. 50-55 neu)
Wie gesagt: sollte ein spezifisches Problem auftreten schreibe ich nochmal. Oder wenn es klappt kann ich auch noch mal Bescheid geben
Steve79
Zitat von: Steve79 am 29. Dezember 2021, 16:26:15@Fettnäpfchen:
Sicher, dass du mich nicht verwechselst?
:schaem: :schaem:
Sorry Steve79 hast Recht,
voll die Verwechslung... passiert halt mal wenn man zig Fäden beobachtet/bearbeitet und spontan
meint....
wäre aber schön für dich gewesen weil wenn eine Kostensenkungsaufforderung im Spiel ist wird ein Umzug wesentlich "einfacher".
MfG FN