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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: jeschik am 28. Dezember 2021, 16:26:56

Titel: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 28. Dezember 2021, 16:26:56
Hallo,
bei mir wurde die NK-Nachzahlung im neuen Jc Bescheid nicht mit berücksichtigt.
Ich gehe davon aus das dies deswegen der fall ist, da die Wohnung etwas über der angemessenheit von den Kosten liegt.
Die Mehrkosten der Wohnung werden aber voll vom Jc seit Jahren übernomme, da mir hier vor Jahren das Sozialgericht wegen Wohnungsnot die mehrkosten zuerkannt hatte.
Dann müsste doch das Jc auch den Nachzahlungsbetrag übernehmen ?
Aus der vorherigen NK-Abrechnung resultiete ein Guthaben, welches damals auch sofort vom Jc angerechnet wurde.
Mir bleibt da wohl nur Wiederspruch gegen den neuen Bescheid einzulegen. Oder was würdet ihr machen ?

Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Frogger am 28. Dezember 2021, 16:43:51
Wann wurde denn die Übernahme der Nachzahlung beantragt? Von wann ist der Bescheid?
Ich vermute, dass die Nachzahlung gesondert bearbeitet wird.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 28. Dezember 2021, 16:47:43
Die Übernahme der Nachzahlung wurde zusammen mit dem Wba im November beantragt. Der Bescheid ist mir erst vor paar Tagen zugegangen.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2021, 16:55:35
Zitat von: jeschik am 28. Dezember 2021, 16:26:56Dann müsste doch das Jc auch den Nachzahlungsbetrag übernehmen ?
JA
Zitat von: jeschik am 28. Dezember 2021, 16:26:56Wiederspruch gegen den neuen Bescheid einzulegen.
Was steht denn zu den NK im Bescheid drin?
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 28. Dezember 2021, 17:01:17
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 16:55:35Was steht denn zu den NK im Bescheid drin?
Zur Nk-Nachzahlung steht garnichts im Bescheid drin.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Yavanna am 28. Dezember 2021, 17:08:01
Solange nichts beschieden ist, kannst du keinen Widerspruch einlegen. Erinnere das Jc mal an die Bearbeitung, danach könnte das SG eingeschaltet werden.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 28. Dezember 2021, 17:21:05
Zitat von: Yavanna am 28. Dezember 2021, 17:08:01Solange nichts beschieden ist, kannst du keinen Widerspruch einlegen.
Ich habe noch nie ein extra Jc Schreiben bzgl.übernahme NK-Nachzahlung oder der verrechnung NK-Guthaben erhalten. Wenn dann war das im Bescheid des Jc für den entsprechenden Monat enthalten. Erinnerung ans Jc ist schon raus, wird aber sicher nichts mehr passieren in diesem Jahr. Werde dann eh für die Nachzahlung in vorleistung treten müssen.
Und was wäre wenn garnichts schriftliches mehr zur NK-Nachzahlung kommen wird, dann kann ich ja nur gegen den Bescheid wiederspruch einlegen oder wie sollte man es sonst machen ?
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Yavanna am 28. Dezember 2021, 17:23:14
Schon klar,  aber eine Bewilligung wäre im Bescheid,  evtl. Änderungsbescheid und eine Ablehnung separat. Solange nichts kommt, ist der Antrag in der Schwebe.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2021, 17:26:22
Hatte ich dir eh schon mal geraten, den WBA gleich Abzugeben.
Hat ja nun offenbar nichts genutzt, damit zu warten, weil die NK extra bearbeitet werden.

Ist doch schon mal gut, wenn der WBA durch ist.

Wenn Ende November beantragt, liegt die Bearbeitung für die NK auch noch im Limit.

Will der VM die Nachzahlung denn schon im Januar 2022 haben?
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 28. Dezember 2021, 17:30:55
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 17:26:22Ist doch schon mal gut, wenn der WBA durch ist.
Das auf jedenfall!
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 17:26:22
Wenn Ende November beantragt, liegt die Bearbeitung für die NK auch noch im Limit.
Was gibt denn hier für eine max bearbeitungsdauer ? Ich glaube aber nicht daran das da noch was bearbeitet wird.
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 17:26:22Will der VM die Nachzahlung denn schon im Januar 2022 haben?
Genau.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2021, 17:37:26
Zitat von: jeschik am 28. Dezember 2021, 17:30:55gibt denn hier für eine max bearbeitungsdauer ?
Also 4 Wochen sind völlig Normal und über den Jahreswechsel erst recht.

Zitat von: jeschik am 28. Dezember 2021, 17:30:55Genau.
Wenn du das Geld momentan nicht hast, bitte um Aufschub bis Februar.
Besser ist natürlich, wenn du es trotzdem zahlen kannst.

1 Monat Frist vom VM ist ja nicht gerade viel, hier geben sie einem dafür immer 2 Monate Zeit.
Erst dann wird vom Konto Abgebucht.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Flip am 28. Dezember 2021, 17:51:10
Wann ist die Nachzahlung fällig und für welchen Zeitraum ist der WBA?
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2021, 18:06:01
Wurde schon beantwortet und der Zeitraum vom WBA, ist doch hier völlig egal.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Flip am 28. Dezember 2021, 18:13:45
Wo würde beantwortet, zu wann die NK Nachzahlung fällig ist? Und natürlich ist der Zeitraum des WBA wichtig. Wenn der z. B. ab 1.2. ist, die Fälligkeit der Nachzahlung aber im Januar, kann im Bewilligungsbescheid ab 02/22 gar nichts zur Nachzahlung drin stehen.

Da bedarf es eines Bescheides für Januar 22.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2021, 18:25:35
Zitat von: Flip am 28. Dezember 2021, 18:13:45Wo würde beantwortet
Antwort 9
Zitat von: Flip am 28. Dezember 2021, 18:13:45ist der Zeitraum des WBA wichtig.
Nicht für die Nachzahlung der NK, das läuft meistens extra.
Zitat von: Flip am 28. Dezember 2021, 18:13:45gar nichts zur Nachzahlung drin stehen.
Eben darum hat TE offenbar auch noch nichts dazu bekommen.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 28. Dezember 2021, 18:58:00
Zitat von: Flip am 28. Dezember 2021, 18:13:45Wo würde beantwortet, zu wann die NK Nachzahlung fällig ist?
Nachzahlung ist mit der Miete Anfang Januar zu zahlen.

Zitat von: Flip am 28. Dezember 2021, 18:13:45Und natürlich ist der Zeitraum des WBA wichtig
volles Jahr 2022, du meinst den Bescheid

Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 18:25:35Zitat von: Flip am 28. Dezember 2021, 18:13:45

    ist der Zeitraum des WBA wichtig.

Nicht für die Nachzahlung der NK, das läuft meistens extra.
Da kann ich nur sehr gespannt sein, ob da noch was extra kommen wird. Aber wie schon erwähnt, das da was extra kommt, habe ich selbst nie erlebt.
Und wenn man nichts bekommen sollte, wie sollte man dann in Wiederspruch gehen ?
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2021, 19:06:14
Zitat von: jeschik am 28. Dezember 2021, 18:58:00wie sollte man dann in Wiederspruch gehen ?
Gar nicht, weil das nicht geht, wenn du keinen Bescheid dazu hast.

Dann kannst du beim JC nur hartnäckig Nachfragen ob dort was dazu vorliegt.
Wenn nicht nochmal mit Nachweis beim JC Abliefern, wenn doch eben um schnelle Bearbeitung bitten, weil Fälligkeit beim VM schon im Januar 2022.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 28. Dezember 2021, 19:25:36
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 19:06:14Gar nicht, weil das nicht geht, wenn du keinen Bescheid dazu hast.
Vielleicht ist das auch deren Plan dahinter, vermute ich ganz stark.
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 19:06:14Dann kannst du beim JC nur hartnäckig Nachfragen ob dort was dazu vorliegt.
Mal sehen ob und wann sie mir auf meine Erinnerung an die Sache Rückantwort geben werden.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Frogger am 28. Dezember 2021, 19:28:02
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 17:26:22Wenn Ende November beantragt, liegt die Bearbeitung für die NK auch noch im Limit.
Nein, liegt sie nicht. Für die Zahlung der Nebenkosten. Sind keine längeren oder überhaupt irgendwelche Fristen in der Abrechnung geregelt, ist die Nachzahlung immer innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Selbst bei einem Widerspruch muss dennoch gezahlt werden. Die Abrechnungen sind aus diesem Grund unverzüglich zu bearbeiten. Machen die JC aber auch in der Regel so.

jeschik ruf doch mal beim JC an und frag dort nach ob da noch der Antrag in Bearbeitung ist. Bitte um Rücksprache bei der Leistungsabteilung, sollte sich aus Computer nichts ergeben.  Dies könnte die Sache zum einen beschleunigen und zum anderen könnte es dir ein klein wenig Sicherheit verschaffen. So oder so, musst du aber die Fristen für den Widerspruch ins Auge fassen.
Was auch funktionieren könnte, ist bereits einen Widerspruch (Weiterbewilligung) mit der fehlenden Bewilligung der NK zu begründen. Wenn die Widerspruchsbearbeiter die Sache schnell vom Tisch haben können, dann führt dies auch mal schnell intern zu einer schnelleren Bearbeitung.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2021, 19:39:34
Zitat von: Frogger am 28. Dezember 2021, 19:28:02oder überhaupt irgendwelche Fristen
Habe ich auch nicht geschrieben, aber 4 Wochen sind fast überall normal.
Zitat von: Frogger am 28. Dezember 2021, 19:28:02mit der fehlenden Bewilligung der NK zu begründen
WBA und Nachzahlung NK sind 2 verschiedenen Dinge.
Widerspruch ist völliger Quatsch, zumal das JC dann dafür bis zu 3 Monate Zeit hat.
Zumal der eh nur für den WBA selbst möglich wäre.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 28. Dezember 2021, 19:56:34
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 19:39:34Widerspruch ist völliger Quatsch, zumal das JC dann dafür bis zu3 Monaten Zeit hat.
Zumal der eh nur für den WBA selbst möglich wäre.
Wenn da keiner drauf reagieren sollte und nichts kommt, kann man dann ja nur von einem geplanten Ablauf sprechen, dann wüssten die auch, das man keinen Wiederspruch einlegen kann, weil die nichts raus geschickt haben.
Aber irgendwie müsste man die in letzter Konsequenz in der Sache ja auch unter druck setzen können.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2021, 20:03:09
Zitat von: jeschik am 28. Dezember 2021, 19:56:34müsste man die in letzter Konsequenz
Kann man doch jederzeit tun.

Noch mal, wann wurde der Antrag von dir abgegeben, Ende November?
Dazu kommt, es war gerade Weihnachten und noch kommt Silvester.
Da arbeiten Firmen und Behörden auch nur eingeschränkt.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 28. Dezember 2021, 20:18:14
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 20:03:09Kann man doch jederzeit tun.
ich mein in letzter konsequenz,müsste man noch einen weg vor augen haben, wenn die sich nach der Erinnerung zur bearbeitung der sache, nicht rühren sollten.

Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 20:03:09Noch mal, wann wurde der Antrag von dir abgegeben, Ende November?
Ja.

Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 20:03:09Dazu kommt, es war gerade Weihnachten und noch kommt Silvester.
Da arbeiten Firmen und Behörden auch nur eingeschränkt.
Das stimmt schon.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Flip am 28. Dezember 2021, 20:24:33
Wenn die Abrechnung von November ist, wäre ein Fälligkeit erst im Januar eigentlich ungewöhnlich. Normal ist sie sofort fällig:

https://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/363-betriebskostenabrechnung-nachzahlung-guthaben-faelligkeit.html

Daher nochmal die Frage: Was steht konkret als Zahlungsziel in der Abrechnung?

Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 19:39:34WBA und Nachzahlung NK sind 2 verschiedenen Dinge.

Nein. Die Nebenkostennachzahlung sind ganz normale Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und eben bedarfserhöhend im Monat der Fälligkeit zu berücksichtigen. Da bedarf es keines gesonderten Bescheides. Dass die Jobcenter das gern machen, hat damit nichts zu tun.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 28. Dezember 2021, 20:27:37
Zitat von: Flip am 28. Dezember 2021, 20:24:33Daher nochmal die Frage: Was steht konkret als Zahlungsziel in der Abrechnung?
sagte doch schon zum Anfang Januar.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Frogger am 28. Dezember 2021, 20:30:18
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 19:39:34Habe ich auch nicht geschrieben, aber 4 Wochen sind fast überall normal.
Darf man auch anders sehen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dir fast alle Bearbeitungszeiten bekannt sind. Es gibt nun mal Dinge die muss das JC zeitnah oder auch unverzüglich bearbeiten.

Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 19:39:34WBA und Nachzahlung NK sind 2 verschiedenen Dinge.
Widerspruch ist völliger Quatsch, zumal das JC dann dafür bis zu 3 Monate Zeit hat. Zumal der eh nur für den WBA selbst möglich wäre.
Natürlich kann die Nachzahlung auch im Rahmen der Weiterbewilligung beschieden werden.

Spätestens mit diesem Hinweis
Zitat von: jeschik am 28. Dezember 2021, 17:21:05Ich habe noch nie ein extra Jc Schreiben bzgl.übernahme NK-Nachzahlung oder der verrechnung NK-Guthaben erhalten. Wenn dann war das im Bescheid des Jc für den entsprechenden Monat enthalten.
sollte doch diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Auch, wenn ich es so nicht kenne. Mir ist aber auch kein Fall bekannt bei dem die Nachzahlung und der WB zeitgleich eingereicht wurde.

Wenn beide Dinge zeitgleich beantragt bzw. eingereicht werden, dann darf man konkludent auch davon ausgehen, dass beides zusammen beschieden wird. Auch wenn die zulässige Bearbeitungszeit für den Widerspruch 3 Monate beträgt, kann (je nach Höhe der Nachzahlung) auch ein Eilverfahren beim Sozialgericht eröffnet werden. 
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 20:03:09Dazu kommt, es war gerade Weihnachten und noch kommt Silvester.
Da arbeiten Firmen und Behörden auch nur eingeschränkt.
Diese Umstände dürfen nicht zu einer Verzögerung der Bearbeitung führen.



Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2021, 20:38:54
Zitat von: Flip am 28. Dezember 2021, 20:24:33Normal ist sie sofort fällig:
TE hat die erst Ende November bekommen, also ist der Januar nichts ungewöhnliches für die Zahlungsfrist.
Zitat von: Frogger am 28. Dezember 2021, 20:30:18bei dem die Nachzahlung und der WB zeitgleich eingereicht wurde.
Soll es aber dennoch geben, wenn es zufällig passt.
Dennoch wird das dann eben manchmal, getrennt bearbeitet.

Hier hat das JC den WBA evtl. erst bearbeitet, da wichtiger und den Rest auf später gelegt.

Zitat von: Frogger am 28. Dezember 2021, 20:30:18oder auch unverzüglich bearbeiten.
Tja wenn du meinst, demnach sollen sie im JC gefälligst auch an Feiertagen arbeiten?
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 28. Dezember 2021, 20:53:35
Zitat von: Frogger am 28. Dezember 2021, 20:30:18
Wenn beide Dinge zeitgleich beantragt bzw. eingereicht werden, dann darf man konkludent auch davon ausgehen, dass beides zusammen beschieden wird.
So sehe ich es auch. Deshalb habe ich auch die befürchtung, das da nichts mehr kommt. Mal schauen ob die auf meine kürzlich erfolgte erinnerung an die bearbeitung der nachzahlung reagieren werden.

Zitat von: Frogger am 28. Dezember 2021, 20:30:18Auch wenn die zulässige Bearbeitungszeit für den Widerspruch 3 Monate beträgt, kann (je nach Höhe der Nachzahlung) auch ein Eilverfahren beim Sozialgericht eröffnet werden. 
Also das heißt, Bearbeitungsfrist der Sache ist 3 Monate ? Und nach ablauf der 3 Monate kann ich auch ohne einen Bescheid oder was schriftliches zur Nachzahlung vorliegen zu haben, Wiederspruch beim Jobcenter einreichen ?
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Frogger am 28. Dezember 2021, 21:05:14
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 20:38:54Tja, wenn du meinst, demnach sollen sie im JC gefälligst auch an Feiertagen arbeiten?
Nein, aber nach- oder vorarbeiten. Urlaub, Krankheit oder Feiertage sind kein Grund für eine verzögerte Bearbeitung.

Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 20:38:54Hier hat das JC den WBA evtl. erst bearbeitet, da wichtiger und den Rest auf später gelegt.
oder die Nachzahlung vergessen.

Zitat von: jeschik am 28. Dezember 2021, 20:53:35Also das heißt, Bearbeitungsfrist der Sache ist 3 Monate ? Und nach ablauf der 3 Monate kann ich auch ohne einen Bescheid oder was schriftliches zur Nachzahlung vorliegen zu haben, Wiederspruch beim Jobcenter einreichen ?
Nein, die zulässige Bearbeitungszeit des Widerspruchs beträgt 3 Monate.

Ich gehe von aktueller Widerspruchsmöglichkeit gegen den aktuellen Bewilligungsbescheid aus, weil dort die Nachzahlung nicht berücksichtigt wurde. Genau so würde ich den Widerspruch auch begründen.

Hiermit lege ich gegen den Bewilligungsbescheid vom xx.xx.2021, zugegangen am xx.xx.2021 Widerpruch ein.

Begründung: Aus der Nebenkostenabrechnung vom xx.xx.21 (am xx.xx.2021 zusammen mit dem Antrag auf Weiterbewilligung eingereicht), geht eine Nachzahlung hervor. Die Nachzahlung wurde im Bewilligungsbescheid aber nicht berücksichtigt. Da die Nachzahlung bis zum xx.xx.2022 geleistet werden muss, bitte ich um zeitnahe Änderung des Bewilligungsbescheides und Auszahlung der Leistungen.


Die Frist für den Widerspruch beträgt 1 Monat nach Zustellung.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 30. Dezember 2021, 12:35:23
Zitat von: Frogger am 28. Dezember 2021, 21:05:14Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 20:38:54

    Hier hat das JC den WBA evtl. erst bearbeitet, da wichtiger und den Rest auf später gelegt.

oder die Nachzahlung vergessen.
wahrscheinlich!

Danke Dir Frogger, sollte ich Anfang nächstes Jahr immer noch keine reaktion auf meine erinnerung der bearbeitung haben, werd ich einen wiederspruch im hinterkopf behalten.
Ich verstehe nur nicht das vanessa dann einen wiederspruch für völligen quatsch hält.
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 19:39:34Widerspruch ist völliger Quatsch, zumal das JC dann dafür bis zu 3 Monate Zeit hat.
Zumal der eh nur für den WBA selbst möglich wäre.
Zitat von: vanessa am 28. Dezember 2021, 19:06:14Zitat von: jeschik am 28. Dezember 2021, 18:58:00

    wie sollte man dann in Wiederspruch gehen ?

Gar nicht, weil das nicht geht, wenn du keinen Bescheid dazu hast.

Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Dezember 2021, 15:36:57
Wenn der WAB korrekt ist, was willst du damit erreichen?

Die BK Abrechnung läuft hier nun mal Eigenständig mit eigenem Bescheid.
Frage doch einfach im Januar noch einmal dort nach.

Um welche Summe geht es denn bei der Nachzahlung überhaupt?
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 30. Dezember 2021, 15:46:34
Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:36:57Die BK Abrechnung läuft hier nun mal Eigenständig mit eigenem Bescheid.
Sagte schon das bei mir nie die sache eigentändig lief, scheint dann unterschiedlich abzulaufen.

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:36:57Frage doch einfach im Januar noch einmal dort nach.
werde ich machen.

Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:36:57Um welche Summe geht es denn bei der Nachzahlung überhaupt?
Ich kann die schon vorstrecken, trotzdem blöd.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Dezember 2021, 15:50:58
Zitat von: jeschik am 30. Dezember 2021, 15:46:34das bei mir nie die sache eigentändig lief
Nun bist du schlauer und bei den meisten, treffen BK Abrechnung und WBA auch selten zeitlich zusammen.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:10:17
Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:50:58
Zitat von: jeschik am 30. Dezember 2021, 15:46:34das bei mir nie die sache eigentändig lief
Nun bist du schlauer und bei den meisten, treffen BK Abrechnung und WBA auch selten zeitlich zusammen.

Das ist der Punkt!
Das kann man künftig aber ein bisschen steuern, indem man das zeitlich versetz einreicht.
Welche Reihenfolge kann man überlegen.

Im WBA müssen halt Änderungen der Vorauszahlungen angegeben werden.
Liegt die Abrechnung noch nicht vor, müsste es das JC bemerken und die Abrechnung anfordern.
Zu lange darf die Abrechnung dann also noch nicht her sein.

Daher ist es evtl. besser man reicht erst die Abrechnung ein und 1 Woche später den WBA.
Hinterher ist man immer schlauer :(
Leider muss man immer mit der Unfähigkeit der SB rechnen und das einkalkulieren.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 30. Dezember 2021, 16:13:18
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:10:17
Im WBA müssen halt Änderungen der Vorauszahlungen angegeben werden.
Ich habe im Wba angegeben das ein Nachzahlungsbetrag als änderung eingetreten ist, also hätte diese doch im neuen Bescheid berücksichtigt werden können ?
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Sheherazade am 30. Dezember 2021, 16:15:54
An der Höhe der Vorauszahlugen hat sich nichts geändert trotz Nachzahlung?
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 30. Dezember 2021, 16:16:20
Nein
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Dezember 2021, 16:34:01
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:10:17mit der Unfähigkeit der SB rechnen und das einkalkulieren.
Genau darum hatte ich @Jeschik schon dazu geraten, aber er wollte es unbedingt zusammen beim JC einreichen.
(war mal ein anderes Thema von ihm)
Aber nun ist er sicher schlauer, beim nächsten mal ;-)

Zitat von: jeschik am 30. Dezember 2021, 16:13:18das ein Nachzahlungsbetrag als änderung eingetreten ist
Aber bei den KdU selbst ist ja keine Änderung eingetreten.

Darum wird die Nachzahlung evtl. ja auch gar nicht so hoch sein.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:57:11
Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 16:34:01
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:10:17mit der Unfähigkeit der SB rechnen und das einkalkulieren.
Genau darum hatte ich @Jeschik schon dazu geraten,
:ok:

Zitat
Zitat von: jeschik am 30. Dezember 2021, 16:13:18das ein Nachzahlungsbetrag als änderung eingetreten ist
Aber bei den KdU selbst ist ja keine Änderung eingetreten.

@jeschik
Im WBA gibt man nur an, wenn sich die Vorauszahlungen verändert haben.
Nicht die Nachzahlung selbst.
Das solltes du trennen.

ZitatDarum wird die Nachzahlung evtl. ja auch gar nicht so hoch sein.

Richtig, denn sonst hätten sich die Vorauszahlungen auch erhöht.

Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 03. Januar 2022, 11:55:39
Zitat von: Yavanna am 28. Dezember 2021, 17:08:01
Solange nichts beschieden ist, kannst du keinen Widerspruch einlegen. Erinnere das Jc mal an die Bearbeitung, danach könnte das SG eingeschaltet werden.
Also wenn die nicht auf die erinnerung der bearbeitung reagieren werden, kann direkt das Sozialgericht eingeschaltet werden, ohne vorherig Wiederspruch beim Jc einzulegen? Wie genau sollte dann das Sg angeschrieben werden ?
Wie lange würdet ihr noch warten, ob sich das Jc in der Sache melden wird ?

Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Flip am 03. Januar 2022, 12:50:03
Wie hoch ist die Nachzahlung? Wie willst du die Eilbedürftigkeit begründen? Droht Obdachlosigkeit?
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 03. Januar 2022, 13:01:13
Nein es droht keine Obdachlosigkeit, hab die nachzahlung vorerst selbst getragen. Ich fragte nur wie ich vorgehen sollte, wenn man vom jc nichts in der sache hören sollte.
Frogger meinte Wiederspruch gegen den Jc Bescheid einlegen, Vanessa meinte, das dies quatsch wäre, weil der Bescheid nichts zur nachzahlung aufzeigt.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Flip am 03. Januar 2022, 13:40:43
Wenn die Fälligkeit tatsächlich im aktuellen Bewilligungszeitraum ist, kannst du sehr wohl in Widerspruch gehen. Die Nachzahlung ist schlicht ein Bedarf nach § 22 Absatz 1 SGB II im Monat der Fälligkeit wie die ganz normale Miete. Du kannst daher einen Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid auch explizit auf z. B. Januar 2022 beschränken, wenn die restlichen Monate stimmen.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 03. Januar 2022, 16:07:00
Danke Dir Flip, dann werd ich das als Option so im Hinterkopf behalten, falls das jc nicht reagieren sollte.
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 03. Januar 2022, 19:05:12
Eine ablehnung zur übernahme der nachzahlung wäre in meinem fall nichts rechtens nehme ich an ?
Das heißt es könnte bei einer ablehnung nicht so vom jc argumentiert werden, das dies aufgrund der unangemessenen kdu nicht übernommen würde?
Mich interessiert vorab schonmal, wie man rechtlich argumentieren könnte, falls die nachzahlung nicht übernommen werden sollte?
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: Frogger am 03. Januar 2022, 19:07:38
Nicht nur im Hinterkopf behalten. Du musst auf die Frist achten. Widerspruch kann nur innerhalb eines Monats eingereicht werden. Wie hoch war eigentlich die Nachzahlung?

Zitat von: jeschik am 03. Januar 2022, 19:05:12Eine ablehnung zur übernahme der nachzahlung wäre in meinem fall nichts rechtens nehme ich an ? Das heißt es könnte bei einer ablehnung nicht so vom jc argumentiert werden, das dies aufgrund der unangemessenen kdu nicht übernommen würde?
Wenn deine bisherige KdU angemessen war, nicht. Wurdest du denn bereits zu Senkung der Neben- bzw. Heizkosten aufgefordert?
Pool hast du den Sommer auch nicht befüllt oder?  :smile:
Titel: Re: Übernahme NK-Nachzahlung ?
Beitrag von: jeschik am 03. Januar 2022, 19:16:21
Zitat von: Frogger am 03. Januar 2022, 19:07:38Pool hast du den Sommer auch nicht befüllt oder?  :smile:
ne sicher nicht  :sehrgut:

Zitat von: Frogger am 03. Januar 2022, 19:07:38Wenn deine bisherige KdU angemessen war, nicht. Wurdest du denn bereits zu Senkung der Neben- bzw. Heizkosten aufgefordert?
schrieb doch genaueres dazu in meinem ersten beitrag hier, die kdu ist nicht angemessen, wird aber vom jc seit jahren getragen. Kostensenkungsaufforderung gab es zuletzt vor paar Jahren, da hatte ich entsprechende erklärung abgegeben, dass keine andere wohnung und vor allem eine günstigere nicht zu finden ist.
Der Nachzahlungsbetrag ist nicht groß, zweistelliger betrag. Die Nachzahlung resultiert nichtmal aus einem mehrverbrauch der durch mich entstanden ist.