Hallo zusammen,
Seit August 2021 beziehe ich alg2.
Gestern 30.12.2021 hätte der Betrag für Januar 2022 auf dem Konto eingegangen sein sollen, bis jetzt ist noch nichts angekommen.
Mir liegt kein Aufhebungsbescheid vor, es gibt meines Wissens auch keine Sanktionen gg mich da kein Grund vorhanden.
Hatte am 22.12.21 noch mit meiner Berufsberatung Telefontermin,Maßnahme für Januar geplant.
Telefonisch erreiche ich natürlich niemanden, habe nun eine Email gesandt.
Was kann ich noch tun, ich weiß nicht wieso nix kam,erreiche niemanden?
Dankeschön.
Von wann bis wann geht dein Bewilligungsbescheid? Hast du den Antrag evtl. erst Ende Juli für Beginn Juli eingereicht und er wurde nur für 6 Monate bewilligt?
Hallo,
ich denke das du heute niemanden mehr erreichen wirst. Es ist Freitag und dazu Silvester. Bei welcher Bank bist du denn? Hast du vielleicht da Mal angerufen und gefragt ob es irgendein Problem gibt?
Ansonsten bleibt dir glaub nur die Möglichkeit bis Montag zu warten, dann nochmal das JC anzurufen.
Zitat von: BigMama am 31. Dezember 2021, 12:03:50
Von wann bis wann geht dein Bewilligungsbescheid? Hast du den Antrag evtl. erst Ende Juli für Beginn Juli eingereicht und er wurde nur für 6 Monate bewilligt?
Im Juli für ab August, da lag1 zum 31.7.21 auslief.
Bescheid muss ich erst raussuchen,habe Papierkram zwecks Seelenfrieden user Feiertage in Keller verbannt.
Hätte ich dann nicht einen weiterbewilligungsantrag bekommen müssen?
Nicht jedes JC verschickt ein Erinnerungsschreiben, da ist nur Nettigkeit wenn sie das machen und müssen sie glaub auch nicht soweit ich weiß.
Dann schau Mal in deinem Papierkram nach wie lange deine Bewilligung geht
Schau doch zur Sicherheit mal auf dem Bescheid nach, wie lange bewilligt wurde. Lief dein Alg I exakt bis zum 31.07.2021 oder endete der Anspruch mitten im Monat und des wurden noch Leistungen für Juli erbracht?
Du könntest auch mal auf der Internetseite deiner Bank nachsehen ob es dort eine Meldung hinsichtlich technischer Störungen gibt. Wann hast du zum letzten Mal deinen Kontostand gecheckt?
Zitat von: BigMama am 31. Dezember 2021, 12:26:08
Schau doch zur Sicherheit mal auf dem Bescheid nach, wie lange bewilligt wurde. Lief dein Alg I exakt bis zum 31.07.2021 oder endete der Anspruch mitten im Monat und des wurden noch Leistungen für Juli erbracht?
Du könntest auch mal auf der Internetseite deiner Bank nachsehen ob es dort eine Meldung hinsichtlich technischer Störungen gibt. Wann hast du zum letzten Mal deinen Kontostand gecheckt?
Exakt bis 31.7.21 lief alg1
Bank ist alles okay.vor 10minuten.
Dann solltest du jetzt den Bescheid raussuchen und nachsehen ob evtl. vorläufig bewilligt wurde weil noch Unterlagen gefehlt haben. Das erklärt zwar keine Laufzeit von 5 Monaten, jedoch könnte zwischenzeitlich eine Aufforderung zur Mitwirkung an dich rausgegangen sein, die evtl. nicht angekommen ist und du somit nicht reagieren konntest. Womöglich wurden daraufhin die Zahlungen vorl. eingestellt und das Schreiben hierzu hat dich noch nicht erreicht.
Wurden denn noch Unterlagen gefordert?
Zitat von: BigMama am 31. Dezember 2021, 12:32:46
Dann solltest du jetzt den Bescheid raussuchen und nachsehen ob evtl. vorläufig bewilligt wurde weil noch Unterlagen gefehlt haben. Das erklärt zwar keine Laufzeit von 5 Monaten, jedoch könnte zwischenzeitlich eine Aufforderung zur Mitwirkung an dich rausgegangen sein, die evtl. nicht angekommen ist und du somit nicht reagieren konntest. Womöglich wurden daraufhin die Zahlungen vorl. eingestellt und das Schreiben hierzu hat dich noch nicht erreicht.
Wurden denn noch Unterlagen gefordert?
Nein,es wurde nichts mehr gefordert, alles war da .lief ja auch einwandfrei bisher.
Wäre es sinnvoll, heute noch per Email vorsorglich/hilfsweise einen WBA ans jc zu senden?
Oder per fax nen eilantrag ans sozialgericht?
Wer weiß ob/wer da Montag uberhaupt arbeitet. Sind ja dank corona alle entweder im homeoffice oder überarbeitet.
Hast du den Bescheid mittlerweile rausgesucht?
Zitat
Nein,es wurde nichts mehr gefordert, alles war da .lief ja auch einwandfrei bisher.
Wäre es sinnvoll, heute noch per Email vorsorglich/hilfsweise einen WBA ans jc zu senden?
Oder per fax nen eilantrag ans sozialgericht?
Wer weiß ob/wer da Montag uberhaupt arbeitet. Sind ja dank corona alle entweder im homeoffice oder überarbeitet.
Naja ob da jemand arbeitet oder nicht, kannst du nur rausfinden wenn du da anrufst oder vorbei gehst (soweit das mit Corona geht). Ansonsten kannst du auch über die JC Seite dir einen Termin zum zurückrufen geben lassen (Termin finden -> Datum aussuchen und Uhrzeit ). ( https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner ) (https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner%20))
Einen WBA kannst du stellen wenn du deinen Bescheid gefunden hast und siehst ob der abgelaufen ist oder nicht, weil wenn er nicht abgelaufen ist bringt auch ein neuer WBA nichts, dann muss es an was anderem liegen.
Ist wohl jetzt zu spät, aber ansonsten kannst du immer das Servicecenter anrufen, die dein Anliegen weiterleiten. Dann antwortet zur Not auch jemand anderes als dein SB.
Solange du nicht konkret schreibst, was auf dem letzten Bescheid des JC als ERSTER und LETZTER Bewilligungsmonat vermerkt ist, bleibt jede Antwort Zeitverschwendung.
Hallo zusammen,
Nun hat mich der SB zurück gerufen.
Es wäre am 6.11.21 ein Beendigungsschreiben an mich rausgegangen, Bewilligungszeitraum war 1.7.21 bis 31.12.21.
Nun,das Schreiben habe ich nie erhalten (nichtdas erste Maldas Post nicht ankommt), er schickt es mir nochmal. Soll WBE stellen mit 3monate Kontoauszug,das wird dann bearbeitet und irgendwann gibt's Leistung. Auf die Frage nach Vorschuss weil absolut mittellos gerade-ohne Antrag geht da eh gar nix,dann Mal sehen.
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 09:59:25
Bewilligungszeitraum war 1.7.21 bis 31.12.21.
Also genau 6 Monate. Vielleicht solltest du deine wichtigen Unterlagen wie z. B. den Bewilligungsbescheid in Griff- oder Sichtweite behalten.
Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 10:09:11
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 09:59:25
Bewilligungszeitraum war 1.7.21 bis 31.12.21.
Also genau 6 Monate. Vielleicht solltest du deine wichtigen Unterlagen wie z. B. den Bewilligungsbescheid in Griff- oder Sichtweite behalten.
Konjunktiv bringen mir gerade nicht so viel..kurios ist ja,das die ab 01.07.21 h4 gezahlt haben wollen,das passt nicht mit dem Zeitraum für alg1 zusammen (6 Monate ab 01.02.2021).
Auch coronabonus (kind) gab's keinen.
Wie stelle ich jetzt einen Antrag auf Vorschuss? Bis der wie durch ist,kannst ja dauern..
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 10:21:21
Konjunktiv bringen mir gerade nicht so viel.
Für die Zukunft schon.
Zitat.kurios ist ja,das die ab 01.07.21 h4 gezahlt haben wollen,das passt nicht mit dem Zeitraum für alg1 zusammen (6 Monate ab 01.02.2021).
Das ist nicht kurios, du hast den Antrag im Juli gestellt, dann wird dein Bedarf zum 01. des Monats rückwirkend geprüft (also zum 01.07.) und entsprechend beschieden. Für den Juli wurde dir die letzte ALGI-Zahlung als Einkommen angerechnet, so dass sich kein Zahlbetrag ergeben hat.
Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 10:46:00
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 10:21:21
Konjunktiv bringen mir gerade nicht so viel.
Für die Zukunft schon.
Zitat.kurios ist ja,das die ab 01.07.21 h4 gezahlt haben wollen,das passt nicht mit dem Zeitraum für alg1 zusammen (6 Monate ab 01.02.2021).
Das ist nicht kurios, du hast den Antrag im Juli gestellt, dann wird dein Bedarf zum 01. des Monats rückwirkend geprüft (also zum 01.07.) und entsprechend beschieden. Für den Juli wurde dir die letzte ALGI-Zahlung als Einkommen angerechnet, so dass sich kein Zahlbetrag ergeben hat.
Aha.ja dann.. bleibt die Frage, wie stell ich nen Antrag auf vorläufige Leistung mit tatsächlich zeitnahe Auszahlung?
Ist der WBA mit den erforderlichen Unterlagen schon raus an das Jobcenter?
Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 11:05:36
Ist der WBA mit den erforderlichen Unterlagen schon raus an das Jobcenter?
Ja ist er. Inkl eilantrag auf Vorschuss gemäß 42sgb1
Allerdings arbeiten die heut nur bis 12h und so "nett" wie SB am Telefon war....
Warum arbeiten die heute nur bis 12.00 Uhr? Ist doch ein normaler Arbeitstag.
So, neue Frage:
Bildung und Teilhabe- gibt's das nicht bei alg2 ?
Der Antrag des hiesigen Jobcenter sieht das nur für die,die als Grundleistung entweder Kindergeld/Wohngeld, Kindergeld/Kinderzuschlag oder Leistungen nach AsylbLG erhalten, vor ?!
Und warum die nur bis 12h arbeiten,keine Ahnung.
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 12:26:52
Bildung und Teilhabe- gibt's das nicht bei alg2 ?
Doch, gibt es, gerade bei ALGII.
Zitat von: Birgit63 am 03. Januar 2022, 12:24:27Warum arbeiten die heute nur bis 12.00 Uhr? Ist doch ein normaler Arbeitstag.
Die werden länger arbeiten, allerdings sind die ggf. nur bis 12 Uhr telefonisch und/oder persönlich für Kunden erreichbar.
Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 12:30:25
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 12:26:52
Bildung und Teilhabe- gibt's das nicht bei alg2 ?
Doch, gibt es, gerade bei ALGII.
Zitat von: Birgit63 am 03. Januar 2022, 12:24:27Warum arbeiten die heute nur bis 12.00 Uhr? Ist doch ein normaler Arbeitstag.
Die werden länger arbeiten, allerdings sind die ggf. nur bis 12 Uhr telefonisch und/oder persönlich für Kunden erreichbar.
Guggstu !
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Bei den von dir genannten Leistungen muss dieser Antrag gestellt werden, bei ALGII muss kein gesonderter Antrag erfolgen, nur der Nachweis von schulpflichtigen Kindern erbracht werden.
Das ist der Antrag des Landkreises! Der gilt für alle anderen Bezugsberechtigten, außer ALG2 Empfänger. Für die ist das Jobcenter zuständig, nicht der Landkreis.
Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 12:36:28
Bei den von dir genannten Leistungen muss dieser Antrag gestellt werden, bei ALGII muss kein gesonderter Antrag erfolgen, nur der Nachweis von schulpflichtigen Kindern erbracht werden.
Das ist alles,was es offiziell hier als Antrag BuT gibt.
Kind ist erst ab September in der Schule, hätte gern Förderung von kostenpflichtigem Musikunterrichtangebot im kiga.
Bisher keine automatische BuT Leistung erhalten.auch keinen Kinderfreizeitbonus.
Jobcenter hat keinen eigenen Antrag dazu?
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 13:02:15
Jobcenter hat keinen eigenen Antrag dazu?
Unseres nicht. Demnach solltest du mal bei deinem Jobcenter nachfragen. Leistungen nach dem BuT gibt es auch nur (automatisch), wenn man mit den Kindern in einem bestimmten Zeitraum im ALGII-Bezug ist.
Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 13:07:28
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 13:02:15
Jobcenter hat keinen eigenen Antrag dazu?
Unseres nicht. Demnach solltest du mal bei deinem Jobcenter nachfragen. Leistungen nach dem BuT gibt es auch nur (automatisch), wenn man mit den Kindern in einem bestimmten Zeitraum im ALGII-Bezug ist.
Interessant,kannst du da genaueres sagen wann das automatisch gibt? Kind und ich sind ja eine BG, aber Kind deckt seinen Bedarf selbst (Unterhalt, Kindergeld). Dh nur ich bekomme etwas alg2.
Dann hättest du für dein Kind Kinderwohngeld beantragen sollen, darüber hätte es auch Leistungen (auf Antrag) über das BuT erhalten.
Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 13:25:26
Dann hättest du für dein Kind Kinderwohngeld beantragen sollen, darüber hätte es auch Leistungen (auf Antrag) über das BuT erhalten.
Hätte Hätte..hinterher immer schlauer.geht das überhaupt in ner BG ?
Ja, natürlich geht das.
Zitat von: Flip am 03. Januar 2022, 13:46:18
Ja, natürlich geht das.
Ok.auch jetzt noch mit WBA? Ich bin komplett unbeleckt was ich wann wo stellen kann (merkt man kaum..ne?) Und nachdem jobcenter schon die tatsächlichen Kosten d Unterkunft abgelehnt hat zu übernehmen ("klag doch!")...danke!
Es geht um Kinderwohngeld. Das hat nichts mit deinem WBA zu tun. Dein Kind ist ja anscheinend nicht bedürftig.
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 14:41:44Und nachdem jobcenter schon die tatsächlichen Kosten d Unterkunft abgelehnt hat
Irgendwie machst du ständig neue Baustellen auf, ohne mal Hintergründe und Fakten zu nennen. Erst ging es um dich und das ALG2 für Januar. 2 Seiten, ehe endlich kam, dass nur bis Dezember bewilligt war und du den WBA versemmelt hast. Dann tauchte plötzlich ein Kind auf und BuT Leistungen wurden von jetzt auf gleich zum Problem. Und nun sind es die Kosten der Unterkunft. Mal eben völlig ohne Zusammenhang.
Ja,es sind offensichtlich mehrere Baustellen, auf die ich so nach und nach komme,eben weil ich wohl bisher recht naiv dran ging.
Merk ich durchs Lesen im forum und durch eure nicht immer konstruktiven Kommentare.
Wäre nett,wenn Hilfe gäbe statt "hättest mal.." -ich wusste es schlichtweg nicht!
Nächste Frage,
In einem anderen thread hier wurde auf die Sonderregelung vereinfachte Antrag hingewiesen. Daraus
"Anträge
Anträge, dazu gehören sowohl Erstanträge als auch Anträge auf Weiterbewilligung, werden zunächst ohne Vermögensprüfung und Prüfung der Angemessenheit der KdUH bewilligt (§ 67 Abs. 2 und 3 SGB II)"
Als ich im Juli 2021 den Antrag auf alg2 stellte,
wollten die die tatsächlichen Kosten a) nachgewiesen haben und als ich das tat (etwas kompliziert weil Eigentum mit noch jmd) wurden die b) abgelehnt, eben mit Hinweis ich hätte ja die Möglichkeit zum sozialgericht zu gehen.
War das rechtens? Kann man da noch was machen?
Dankeschön.
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 17:41:18
Als ich im Juli 2021 den Antrag auf alg2 stellte,
wollten die die tatsächlichen Kosten a) nachgewiesen haben und als ich das tat (etwas kompliziert weil Eigentum mit noch jmd) wurden die b) abgelehnt, eben mit Hinweis ich hätte ja die Möglichkeit zum sozialgericht zu gehen.
War das rechtens? Kann man da noch was machen?
Dankeschön.
Nein, war vermutlich nicht rechtens.
Ja, du kannst einen Überprüfungsantrag stellen.
Aber halt rückwirkend bis Juli 21.
Wegen der Besonderheiten zu Eigentum könntest du ein neues Thema aufmachen, damit man das prüfen kann, bevor du den Ü-Antrag stellst.
https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/angemessenheitsfiktion-in-den-unterkunftskosten-fuer-das-jahr-2020-und-2021-jetzt-ueberpruefungsantraege-stellen-2.html
Zitat von: Heinz-Otto am 03. Januar 2022, 17:45:09
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 17:41:18
Als ich im Juli 2021 den Antrag auf alg2 stellte,
wollten die die tatsächlichen Kosten a) nachgewiesen haben und als ich das tat (etwas kompliziert weil Eigentum mit noch jmd) wurden die b) abgelehnt, eben mit Hinweis ich hätte ja die Möglichkeit zum sozialgericht zu gehen.
War das rechtens? Kann man da noch was machen?
Dankeschön.
Nein, aber du kannst einen Überprüfungsantrag stellen.
Ich suche dir die Links noch raus.
Dankeschön! Nicht, dass ich mir mit dem WBA da jetzt ein eigentor geschossen habe,weil ich da -war ja bisher nicht anders genehmigt-nur "wie bisher" angegeben habe.
Zitat von: Heinz-Otto am 03. Januar 2022, 17:45:09
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 17:41:18
Als ich im Juli 2021 den Antrag auf alg2 stellte,
wollten die die tatsächlichen Kosten a) nachgewiesen haben und als ich das tat (etwas kompliziert weil Eigentum mit noch jmd) wurden die b) abgelehnt, eben mit Hinweis ich hätte ja die Möglichkeit zum sozialgericht zu gehen.
War das rechtens? Kann man da noch was machen?
Dankeschön.
Nein, war vermutlich nicht rechtens.
Ja, du kannst einen Überprüfungsantrag stellen.
Aber halt rückwirkend bis Juli 21.
Wegen der Besonderheiten zu Eigentum könntest du ein neues Thema aufmachen, damit man das prüfen kann, bevor du den Ü-Antrag stellst.
https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/angemessenheitsfiktion-in-den-unterkunftskosten-fuer-das-jahr-2020-und-2021-jetzt-ueberpruefungsantraege-stellen-2.html
Dankeschön! Dann ist wohl für 2020 nichts mehr zu holen,da ich den uberprüfungsantrag ja erst 2021 stelle...ja,ich mach ein neuen thread auf.danke.
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 17:41:18als ich das tat (etwas kompliziert weil Eigentum mit noch jmd) wurden die b) abgelehnt, eben mit Hinweis ich hätte ja die Möglichkeit zum sozialgericht zu gehen.
Gibt es diesen Hinweis und die Begründung des Jobcenters, wieso keine Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, schriftlich? Kann man das mal lesen, was das Jobcenter schreibt?
Zitat von: Flip am 03. Januar 2022, 18:48:07
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 17:41:18als ich das tat (etwas kompliziert weil Eigentum mit noch jmd) wurden die b) abgelehnt, eben mit Hinweis ich hätte ja die Möglichkeit zum sozialgericht zu gehen.
Gibt es diesen Hinweis und die Begründung des Jobcenters, wieso keine Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, schriftlich? Kann man das mal lesen, was das Jobcenter schreibt?
Es werden ja nicht gar keine,sondern nur ein geringer teilbetrag berücksichtigt. Ich werde zu späterer Stunde einen extrathread aufmachen...
Ja, sicherlich die jeden Monat fälligen Kosten (es wird ja nicht jeden Monat Schornsteinfeger oder Grundsteuer gezahlt) und das nur anteilig, da du ja anscheinend nur anteilige Eigentümerin bist. Daran ist erstmal nichts ungewöhnliches.
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 18:05:08
Dankeschön! Dann ist wohl für 2020 nichts mehr zu holen,da ich den uberprüfungsantrag ja erst 2021 stelle...ja,ich mach ein neuen thread auf.danke.
Ich bin zwar ein bisschen verwirrt, aber egal. Zum Jahreswechsel verwechselt man schnell mal die Jahreszahl.
Rückwirkend bis 2020 hätte Antrag bis 31.12.2021 eingehen müssen.
Für 2020 geht daher nichts mehr.
Aber bis Juli 2021, wenn der Antrag bis spätestens 31.12.22 eingeht.
ZitatAls ich im Juli 2021 den Antrag auf alg2 stellte,
Zitat von: Heinz-Otto am 04. Januar 2022, 10:48:34
Zitat von: Phoenixe2 am 03. Januar 2022, 18:05:08
Dankeschön! Dann ist wohl für 2020 nichts mehr zu holen,da ich den uberprüfungsantrag ja erst 2021 stelle...ja,ich mach ein neuen thread auf.danke.
Ich bin zwar ein bisschen verwirrt, aber egal. Zum Jahreswechsel verwechselt man schnell mal die Jahreszahl.
Rückwirkend bis 2020 hätte Antrag bis 31.12.2021 eingehen müssen.
Für 2020 geht daher nichts mehr.
Aber bis Juli 2021, wenn der Antrag bis spätestens 31.12.22 eingeht.
ZitatAls ich im Juli 2021 den Antrag auf alg2 stellte,
Eh,ja..rückwirkend 2021 hatte ich auch gemeint.hab mich im 4 Tagen noch nicht an 2022 gewöhnt.
Dh für Juli -Dez 2021 kann ich prüfen lassen,wenn ich den Antrag dazu in 2022 einreiche?Das gut. :)
Zitat von: Phoenixe2 am 04. Januar 2022, 11:37:17
Eh,ja..rückwirkend 2021 hatte ich auch gemeint.hab mich im 4 Tagen noch nicht an 2022 gewöhnt.
Dachte ich mir. Wollte trotzdem sicher gehen.
ZitatDh für Juli -Dez 2021 kann ich prüfen lassen,wenn ich den Antrag dazu in 2022 einreiche?Das gut. :)
Korrekt. Und die aktuellen Bescheide müssen natürlich auch entsprechend geändert werden.
Das kann man im Ü-Antrag zusätzlich anmerken.
Und nicht vergessen! Gib im Ü-Antrag, jeden dir vorliegenden Bescheid (Datum) an. Sind ja noch nicht so viele.
Zitat von: Heinz-Otto am 04. Januar 2022, 11:41:54
Zitat von: Phoenixe2 am 04. Januar 2022, 11:37:17
Eh,ja..rückwirkend 2021 hatte ich auch gemeint.hab mich im 4 Tagen noch nicht an 2022 gewöhnt.
Dachte ich mir. Wollte trotzdem sicher gehen.
ZitatDh für Juli -Dez 2021 kann ich prüfen lassen,wenn ich den Antrag dazu in 2022 einreiche?Das gut. :)
Korrekt. Und die aktuellen Bescheide müssen natürlich auch entsprechend geändert werden.
Das kann man im Ü-Antrag zusätzlich anmerken.
Und nicht vergessen! Gib im Ü-Antrag, jeden dir vorliegenden Bescheid (Datum) an. Sind ja noch nicht so viele.
Danke!
Habe nen extrathread aufgemacht, was denn nun eigentlich die tatsächlichen KdUH wären in meinem Fall.
Deshalb...
zurück zum eigentlichen Thema
hatte ja gestern per Email den WBA, Kontoauszüge sowie den Antrag auf Vorschuss wg Mittellosigkeit zum jc geschickt.
keine Rückmeldung bisher.
Morgen dort hinfahren, Vorschuss persönlich vor Ort fordern?
jc ist wg corona nicht für Publikum geöffnet. Was tun ?
Wie wäre es, wenn du dem JC auch ein paar Tage Zeit lässt, den Antrag zu bearbeiten und das Geld zu überweisen?