Moinsen,
ein frohes Neues erst einmal.
Ich komme demnächst ins Krankengeld und habe mal eine Frage dazu.
Mir ist bekannt, dass Krankengeld als Einkommen zählt.
Wird bei der Berechnung dann auch der Grundfreibetrag berücksichtigt?
Oder ist das nur bei Einkommen durch Arbeit?
Schönen Gruß
michar
Auf Krankengeld wird ebenso wie auf ALGI als sonstiges Einkommen nur die Versicherungspauschale von 30€ gewährt.
Danke Sheherazade
Darfst halt nicht krank werden... dann hättest die 100€ mehr Freibetrag :clever:
...das sucht man sich ja nicht aus, mit dem krank werden. Bei mir geht's um 300 €,da ich Aufstockerin bin :schock:
Meine Mum ist auch schon über nen Jahr AU und aufstocker und regt sich jedes mal auf, das es angerechnet wird, da man sich ja auch aussucht Krank zu sein :wand:
Zitat von: derduisburger am 04. Januar 2022, 13:06:34da man sich ja auch aussucht Krank zu sein
Das ist keine Strafe fürs Kranksein. Sondern eine Anerkennung für zusätzliche Belastungen bei Nachgehen einer Erwerbstätigkeit.
Zitat von: justine1992 am 04. Januar 2022, 13:51:00
Sondern eine Anerkennung für zusätzliche Belastungen bei Nachgehen einer Erwerbstätigkeit.
Und wenn ich Krank bin hab ich halt pech gehabt und habe diese 100€ freibetrag weniger deswegen darf man ja nicht über 6 wochen krank werden da alles angerechnet wird
Pech und weniger Ausgaben, ja.
Eher mehr, wenn ich den ganzen Tag zuhause hocke, da hab ich z.B mehr gegessen als wenn ich arbeiten war oder getrunken, bei meiner Mum genaus so
Bitte beachten und auf dem ALG II Bescheid prüfen: auch Krankengeld muss nach Zufluss angerechnet werden.
Manche JC rechnen stattdessen monatlich das Tageskrankengeld x 30 Tage an, das ist nicht zulässig.