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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Carreterasur am 02. Januar 2022, 12:45:58

Titel: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: Carreterasur am 02. Januar 2022, 12:45:58
Hallo und zuerst einmal ein Frohes Neues Jahr an alle!

Ich bin in einen genehmigten "Urlaub" geflogen. Wurde von meiner Familie, die hier wohnt eingeladen. Leider habe ich mich hier mit Corona infiziert und auch der heutige Test war wieder "positiv", so dass ich nicht zurückfliegen kann!
Wie sieht es denn in diesem Fall mit den Leistungen aus? Ist es egal, WO ich krank bin, um weiter Leistungen zu bekommen?
Titel: Re: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: BigMama am 02. Januar 2022, 13:40:10
Wo ist denn "hier"?
Wie lange wurde die OAW bewilligt?
Du kannst versuchen morgen dein JC telefonisch zu erreichen und eine Verlängerung der OAW zu erreichen. Seit heute kannst du wieder 21 Kalendertage OAW beantragen unter Fortzahlung deiner Leistungen.
Du solltest auf jeden Fall die positiven Testzertifikate aufheben als Nachweis der Unmöglichkeit der Rückreise. Und natürlich die schriftliche Quarantäneanordnung, falls das dort gibt wo du bist.
Titel: Re: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: Heinz-Otto am 02. Januar 2022, 13:59:51
Bevor ich bei einer Infektion meinen "Urlaub" OAW verbrauche, würde ich erst mal abchecken, ob das Land unter ein Hochrisikogebiet fällt.
-> Fahrlässig?
Der Rat, die OAW zu verlängern, erschließt sich mir nicht.

Dann Situation schildern, alle ärztlichen Bescheinigungen und ggfls. gesetzlichen Anordnungen (Quarantäne) besorgen und beim JC einreichen.

Dann kann man auch keine unerlaubte, einseitig verlängerte, verheimlichte OAW unterstellen. Wenn das JC meint du müsstest deine OAW verlängern, soll es das rechtlich fundiert und mit rechtsmittelfähigem Bescheid zustellen.

Titel: Re: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Januar 2022, 14:53:49
 :flag:

Beides passt irgendwie
wobei es fraglich ist ob eine Verlängerung, die durch Krankheit laut OAW nur ein paar Tage sind, was da das JC daraus macht.
Wenn es blöd tut macht es das wahrscheinlich auch
wenn man aus dem Urlaub heraus eine erneute OA beantragt; da diese vorher bewilligt sein muss.

Von daher weiß man nie genau wie das ausgeht.

Carreterasur
Was interessant wäre ist ob du Aufstocker bist da schauen die Regeln nochmal anders aus?
Ratgeber Ortsabwesenheit (http://hartz.info/index.php?topic=22.msg24#msg24)

MfG FN
Titel: Re: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: Carreterasur am 02. Januar 2022, 18:01:34
Kurz zur Info:
Ich befinde mich gerade in Südafrika! Das Jobcenter weiß, dass ich in Südafrika bin und kennt die Gründe für meinen Besuch hier!! Der Covidtest, den man 48 Std. vor Abreise machen muss, war positiv, selbstverständlich habe ich das Jobcenter sofort informiert und das Testergebnis übersandt. Jedoch leider keine Antwort erhalten! Gestern habe ich erneut einen PCR Test gemacht, der aber leider nach 14 Tagen erneut positiv ausgefallen ist!
Titel: Re: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: BigMama am 02. Januar 2022, 18:02:47
Du solltest versuchen morgen Kontakt zum JC aufzunehmen.
Titel: Re: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: Heinz-Otto am 02. Januar 2022, 18:28:38
Ich hoffe, du wirst nicht schwer krank! Das ist und bleibt erst mal das allerwichtigste.
Es muss ja nicht sein, dass die gleich die Leistungen einstellen.
Da muss man wohl abwarten, wie das JC diesen Fall bewertet.
Die werden das auch nicht einfach so wissen. Sind ja alles Situationen, die evtl. wahrscheinlich noch gar nicht geregelt sind.
Titel: Re: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: Ottokar am 04. Januar 2022, 17:00:20
Wenn aus krankheitsgründen, infolge höherer Gewalt oder aufgrund rechtlicher Bestimmungen vorübergehend eine Rückreise unmöglich ist, muss man das dem JC umgehend mitteilen und entsprechende Nachweise vorlegen.
Das JC darf die Leistung nicht wegen unerlaubter Ortabwesenheit einstellen, wenn der Leistungsbezieher darauf keinen Einfluss hat.
Titel: Re: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: bebe82 am 04. Januar 2022, 18:17:37
Ist halt vielleicht auch die Frage ob zum Zeitpunkt der Hinreise Südafrika als Hochrisikogebiet deklariert wurde?

Weil dann hätte man schon einen gewissen Einfluss gehabt
Titel: Re: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: Flip am 04. Januar 2022, 18:25:34
Das ändert doch nichts daran, dass das JC der Ortsabwesenheit zugestimmt hat, im Wissen, dass es nach Südafrika geht.
Titel: Re: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: Ottokar am 04. Januar 2022, 18:32:22
Zitat von: bebe82 am 04. Januar 2022, 18:17:37
Ist halt vielleicht auch die Frage ob zum Zeitpunkt der Hinreise Südafrika als Hochrisikogebiet deklariert wurde?

Weil dann hätte man schon einen gewissen Einfluss gehabt
Dann benenne doch bitte die rechtliche Grundage, wonach dies Einfluss hat oder hätte.
Titel: Re: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: bebe82 am 04. Januar 2022, 22:27:00
Ich habe nicht behauptet, dass es so ist!

Deshalb auch das "vielleicht"...
Titel: Re: Corona positiv in genehmigtem Urlaub
Beitrag von: Ottokar am 05. Januar 2022, 09:07:21
Willst du wirklich auf dieser Ebene diskutieren?
Dein "vielleicht" bezieht sich darauf, die Frage zu stellen.
Einer positiven Antwort darauf unterstellst du im Weiteren jedoch bereits, dass der TE seine Ortsabwesenheit grob fahrlässig herbeigeführt hat, weil er sich ja hätte denken können, dass man ihm die Rückreise verbietet. Angesichts dessen, dass auch Deutschland als Hochrisikogebiet eingestuft ist, ist diese Unterstellung genau so sinnlos wie anmaßend.
Genau so kann man jedem Skiurlauber unterstellen, dass er - angesichts der hohen jährlichen Unfallzahlen - seine Ortsabwesenheit aufgrund eines beim Skifahren erlittenen Beinbruchs grob fahrlässig herbeigeführt hat, weil er ja damit hätte rechnen müssen.