Ende Dezember habe ich meine Jahresrechnung Strom dem Sozialamt SGB 12 zukommen lassen.
Da die Warmwasseraufbereitung und Heizung mit Strom erfolgt, erhalte ich hierfür mtl. etwas Geld vom Amt zurück. Im Dezember wird immer die Jahresabrechnung berücksichtigt. Hier hat der Sachbearbeiter zu meinen Gunsten Zuviel berechnet. Muss ich die Überzahlung in einer Summe zurückzahlen?
Danke für eine Antwort.
eby
Weiß dein JC das schon. Ansonsten bitte um eine Neuberechnung
und je nach Summe kannst du, wenn es nicht auf die Seite gelegt hast, eine Ratenzahlung vereinbaren.
MfG FN
Ich bekomme keine Leistungen vom JC, sondern von der Grundsicherungsamt nach SGBXII.
Habe mein Sachbearbeiter bis jetzt noch nicht auf den Fehler aufmerksam gemacht. Aber muss eh eine endgültige Festsetzung machen, da wird es Ihn schon auffallen.
Der Grund für die Vorläufigkeit ist welcher? Je nach Grund wird dies nicht geprüft.
eby
Zitat von: eby am 04. Januar 2022, 19:26:27Ich bekomme keine Leistungen vom JC, sondern von der Grundsicherungsamt nach SGBXII.
Sorry, dann SGB 12
das ändert aber in dem Fall nichts am Vorschlag und der Beantwortung deiner Frage.
MfG FN