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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: eby am 03. Januar 2022, 19:31:50

Titel: Rückzahlung
Beitrag von: eby am 03. Januar 2022, 19:31:50
Ende Dezember habe ich meine Jahresrechnung Strom dem Sozialamt SGB 12 zukommen lassen.
Da die Warmwasseraufbereitung und Heizung mit Strom erfolgt, erhalte ich hierfür mtl. etwas Geld vom Amt zurück. Im Dezember wird immer die Jahresabrechnung berücksichtigt. Hier hat der Sachbearbeiter zu meinen Gunsten Zuviel berechnet. Muss ich die Überzahlung in einer Summe zurückzahlen?

Danke für eine Antwort.
Titel: Re: Rückzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 17:25:58
eby

Weiß dein JC das schon. Ansonsten bitte um eine Neuberechnung
und je nach Summe kannst du, wenn es nicht auf die Seite gelegt hast, eine Ratenzahlung vereinbaren.

MfG FN
Titel: Re: Rückzahlung
Beitrag von: eby am 04. Januar 2022, 19:26:27
Ich bekomme keine Leistungen vom JC, sondern von der Grundsicherungsamt nach SGBXII.
Habe mein Sachbearbeiter bis jetzt noch nicht auf den Fehler aufmerksam gemacht. Aber  muss eh eine endgültige Festsetzung machen, da wird es Ihn schon auffallen.
Titel: Re: Rückzahlung
Beitrag von: Frogger am 04. Januar 2022, 20:57:54
Der Grund für die Vorläufigkeit ist welcher? Je nach Grund wird dies nicht geprüft.
Titel: Re: Rückzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 14:59:02
eby

Zitat von: eby am 04. Januar 2022, 19:26:27Ich bekomme keine Leistungen vom JC, sondern von der Grundsicherungsamt nach SGBXII.
Sorry, dann SGB 12
das ändert aber in dem Fall nichts am Vorschlag und der Beantwortung deiner Frage.

MfG FN