Hallo zusammen,
folgende Ausgangslage:
Erbengemeinschaft Haus, 2 Personen, jeder 50% - es sind 2 Wohnungen.
Haus wird tatsächlich dauerhaft nur von mir (Person 2) und Kind bewohnt, die andere Person(1) kommt ab und zu zu Besuch.
Haus schuldenfrei.
Wasser Strom Gas (keine physikalische Trennung nach whg),Kaminkehrer Müll Grundsteuer, Gebäudeversicherung läuft auf Person 1, ich zahle bisher 100eur bar pauschal Abschlag an Person1.
Was natürlich viel zu wenig ist, die Hälfte wäre 245eur monatlich - aber die kann ich nicht zahlen, bei 296eur h4 die ich bekomme.
Allerdings verursache ich ja auch den Großteil der Kosten, dh auch die hälftige Aufteilung entspricht nicht dem Verursacherprinzip, da Person 1 max. 3 Tage im Monat hier ist.
Notwendige Rücklagen für Instandhaltung etc können von mir nicht gebildet werden, dafür gibt's meines Wissens nach keinen Topf,ich hab nix, dh wenn Heizung kaputt, Dach undicht, hab ich ein Problem.
Bitte helft mir:
Was sind denn hier die tatsächlichen Kosten, die das jc zu übernehmen hätte?
Ich bin von den zumindest 245eur monatlich ausgegangen, habe das mit sämtlichen Belegen eingereicht, wurde abgelehnt,mit Hinweis, dass mir der Klageweg ja offen steht.
Sollte Info fehlen, bitte Bescheid geben. Danke.
Und bitte, keine gehässigen Kommentare, es ist ein altes Haus mit sehr viel Renovierungsstau - eine Mietwohnung wäre sehr viel entspannter für mich.
Zitat von: Phoenixe2 am 04. Januar 2022, 11:21:44
Ich bin von den zumindest 245eur monatlich ausgegangen, habe das mit sämtlichen Belegen eingereicht, wurde abgelehnt,mit Hinweis, dass mir der Klageweg ja offen steht.
Mal abgesehen von dem standardmäßigen Hinweis auf den Klageweg: Was steht als Begründung für die Ablehnung da drin?
Wenn tatsächlich die Reparatur ansteht sind die zur hälfte von dir und zur hälfte von dem anderen Eigentümer zu tragen. Das Jobcenter übernimmt in dem Fall die Differenz der in den letzten 12 Monaten tatsächlich bezahlten KDU zur Maximalen KDU der letzten 12 Monate einfaches Beispiel sagen wir mal du kriegt pro Monat 300 Euro KDU und die Maximale KDU wären 500 Euro pro Monat
12*500
-12*300
_______
2400 Euro würde das Jobcenter übernehmen
Es gibt aber keine Bewilligung zur Bildung von Rücklagen. Eine Ausnahme wären Rücklagen die Aufgrund von Beschlüssen oder der Teilungserklärung von Wohneigentümergemeinschaften gebildet werden müssen. Ich scheint aber keine Wohneigentümergemeinschaft zu sein.
Zitat von: Meph1977 am 04. Januar 2022, 11:57:38
Wenn tatsächlich die Reparatur ansteht sind die zur hälfte von dir und zur hälfte von dem anderen Eigentümer zu tragen. Das Jobcenter übernimmt in dem Fall die Differenz der in den letzten 12 Monaten tatsächlich bezahlten KDU zur Maximalen KDU der letzten 12 Monate einfaches Beispiel sagen wir mal du kriegt pro Monat 300 Euro KDU und die Maximale KDU wären 500 Euro pro Monat
12*500
-12*300
_______
2400 Euro würde das Jobcenter übernehmen
Es gibt aber keine Bewilligung zur Bildung von Rücklagen. Eine Ausnahme wären Rücklagen die Aufgrund von Beschlüssen oder der Teilungserklärung von Wohneigentümergemeinschaften gebildet werden müssen. Ich scheint aber keine Wohneigentümergemeinschaft zu sein.
Dankeschön,dann weiß ich jetzt wenigstens,was auf mich zukommt falls mal Reparaturen anstehen.Gottseidank funktioniert Haus im Moment.
Noch immer unklar ist mir,wie meine tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung in meiner Konstellation errechnet werden.
Kann mir da bitte jmd helfen?
Gibt es für die zwei Wohnungen separate Zähler/Wasseruhr?
Dann würde dir der Abschlag für euren Verbrauch zustehen. Alles verbrauchsunabhängige, wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, etc. nur zur Hälfte, wobei Zahlung bei Fälligkeit.
Wenn die Wohnungen zusammen hängen und die 2. bewohnt wird, auch nur ab und zu wirds tricky.
Zitat von: Yavanna am 04. Januar 2022, 15:03:03
Gibt es für die zwei Wohnungen separate Zähler/Wasseruhr?
Dann würde dir der Abschlag für euren Verbrauch zustehen. Alles verbrauchsunabhängige, wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, etc. nur zur Hälfte, wobei Zahlung bei Fälligkeit.
Wenn die Wohnungen zusammen hängen und die 2. bewohnt wird, auch nur ab und zu wirds tricky.
Nein,eben leider nicht. Für alles nur 1 Zähler.
Ja eben, das ist ja. Ca 3 tage/Nächte im monatbist die 2.whg bewohnt.
Wenn dem nicht so wäre, wäre es doch aber auch kompliziert, da ja wenigstens das "grundrauschen" durch 2 geteilt werden müsste.
Noch einmal meine bisher unbeantwortete Frage:
Zitat von: Sheherazade am 04. Januar 2022, 11:39:43
Mal abgesehen von dem standardmäßigen Hinweis auf den Klageweg: Was steht als Begründung für die Ablehnung da drin?
Zitat von: Phoenixe2 am 04. Januar 2022, 11:21:44Wasser Strom Gas (keine physikalische Trennung nach whg),Kaminkehrer Müll Grundsteuer, Gebäudeversicherung läuft auf Person 1, ich zahle bisher 100eur bar pauschal Abschlag an Person1.
Person 1 sollte dann eine vernünftige Nebenkostenabrechnung erstellen mit entsprechend angepassten Abschlagszahlungen und dir zukommen lassen, damit du die an das Jobcenter weiterleiten kannst. Wenn Person 1 bisher mit 100€ pauschal zufrieden ist, wird das Jobcenter nicht mehr zahlen nur weil du das so willst bzw. für angemessen hältst.
Zitat von: Sheherazade am 04. Januar 2022, 15:32:48
Noch einmal meine bisher unbeantwortete Frage:
Zitat von: Sheherazade am 04. Januar 2022, 11:39:43
Mal abgesehen von dem standardmäßigen Hinweis auf den Klageweg: Was steht als Begründung für die Ablehnung da drin?
Zitat von: Phoenixe2 am 04. Januar 2022, 11:21:44Wasser Strom Gas (keine physikalische Trennung nach whg),Kaminkehrer Müll Grundsteuer, Gebäudeversicherung läuft auf Person 1, ich zahle bisher 100eur bar pauschal Abschlag an Person1.
Person 1 sollte dann eine vernünftige Nebenkostenabrechnung erstellen mit entsprechend angepassten Abschlagszahlungen und dir zukommen lassen, damit du die an das Jobcenter weiterleiten kannst. Wenn Person 1 bisher mit 100€ pauschal zufrieden ist, wird das Jobcenter nicht mehr zahlen nur weil du das so willst bzw. für angemessen hältst.
Person 1 ist mit 100eur nicht zufrieden,Weiss aber auch nicht, wie man diese ganzen Kosten korrekt Aufteilung.ideen dazu?
Alg2 beziehst du seit Juli oder August 2021lt. deines anderen Threads. Seit wann bist du Miteigentümerin und was hast du vor Juli/August 21 an Person 1 gezahlt? Welche Rechnungen für die Hauslasten laufen auf deinen Namen?
Zitat von: Phoenixe2 am 04. Januar 2022, 11:21:44
Ich bin von den zumindest 245eur monatlich ausgegangen, habe das mit sämtlichen Belegen eingereicht, wurde abgelehnt,mit Hinweis, dass mir der Klageweg ja offen steht.
Mit welcher
Begründung wurde abgelehnt?