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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: realforever am 04. Januar 2022, 12:20:56

Titel: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: realforever am 04. Januar 2022, 12:20:56
Kann es sein das seit diesem Jahr neue wba Bescheide gibt? Ich meine der ist gleich nur die Seite wo man als letztes das Geburtsjahr, Name und Unterschrift hinmache  muss fehlt, ist das so gewollt oder wurde das vergessen?

Wie ist das bei euch
Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: Sheherazade am 04. Januar 2022, 12:31:44
Meinst  du den Antrag oder den Bescheid? Hier (https://www.arbeitsagentur.de/download-center) findest du alle Formulare. Für ALGII etwas runterscrollen.
Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: realforever am 04. Januar 2022, 13:04:08
Den weiterbewilligungsantrag für alg 2.da war als letzte Seite immer das Blatt wo man den Namen, das Geburtsdatum und Unterschrift hinmachen muss für alle volljährigen in der bedarfsgemeinschaft. Das war diesmal nicht dabei und in dem online Portal über deinen link ist das auch nicht dabei.

Muss das so sein?

Kenne das nämlich anders oder wurde das geändert das man das nicht mehr unterschreiben muss?
Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: Terminator62 am 04. Januar 2022, 13:19:44
Zitat von: realforever am 04. Januar 2022, 13:04:08
Den weiterbewilligungsantrag für alg 2.da war als letzte Seite immer das Blatt wo man den Namen, das Geburtsdatum und Unterschrift hinmachen muss für alle volljährigen in der bedarfsgemeinschaft. Das war diesmal nicht dabei und in dem online Portal über deinen link ist das auch nicht dabei.

Muss das so sein?

Kenne das nämlich anders oder wurde das geändert das man das nicht mehr unterschreiben muss?

Das ist der Antrag den ich verwendet habe, unten mit Unterschrift. :mail:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: Sheherazade am 04. Januar 2022, 13:20:11
Zitat von: realforever am 04. Januar 2022, 13:04:08
Muss das so sein?

Offensichtlich, wenn du das Formular so erhalten hast und es bei der Agentur für Arbeit auch nicht anders aussieht.
Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: realforever am 04. Januar 2022, 16:45:04
Deiner hatte auch nur 4 Seiten und keine extra Seiten hinten dran oder? Früher musste nämlich auch meine Frau auf der extra Seite mit Geburtsdatum usw unterschreiben, jetzt anscheinend nicht mehr
Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: Terminator62 am 04. Januar 2022, 17:24:44
Zitat von: realforever am 04. Januar 2022, 16:45:04
Deiner hatte auch nur 4 Seiten und keine extra Seiten hinten dran oder? Früher musste nämlich auch meine Frau auf der extra Seite mit Geburtsdatum usw unterschreiben, jetzt anscheinend nicht mehr



Wenn du mich meinst, nein der hatte nur diese vier Seiten. Kenne das auch nicht anders. :weisnich:
Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: realforever am 04. Januar 2022, 20:37:00
Sowas habe ich gemeint. Im Anhang, war sonst immer dran geheftet

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: Frogger am 04. Januar 2022, 20:54:47
Die Seite zuvor scheint ein weiteres Hinweisblatt zu sein. Gehe davon aus, dass dein JC da noch ergänzende Unterlagen eingefordert hat, die eigentlich nicht notwendig sind. Mich würde es tatsächlich interessieren wie der Rest der angetackerten Blätter aussieht.

Auf dem Blatt zuvor scheint es ja irgendwas von "Wichtigen Hinweisen" zu faseln.

Hat dein vorheriger Antrag zumindest ähnlich dem aktuellen ausgesehen? Bist du bei einer Optionskommune?
Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: realforever am 04. Januar 2022, 21:05:17
Hier ist der Rest. Die 2 Blätter waren bis jetzt immer bei mir am wba drangetackert und auch bei meinem Bruder, vor 2 Jahren wurde ich mal drauf hingewiesen das ich das unterschreiben muss ansonsten können die das nicht bearbeiten. Deswegen wundert mich das das es diesmal nicht dabei ist. Die Fotos sind von einem wba von letztem Jahr

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Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: Frogger am 04. Januar 2022, 21:28:42
Dachte ich es mir doch. Diese Blätter gehören nicht zum Weiterbewilligungsantrag. Sie sind auch nicht leistungsrelevant. Die Leistungsbearbeitung von diesen Unterschriften abhängig zu machen ist bedenklich.
Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: realforever am 05. Januar 2022, 00:13:50
Aja vielen Dank. Gut zu wissen. Reicht eigentlich nurvmeine Unterschrift oder muss meine Frau auch den wba unterschreiben
Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 16:31:27
Es unterschreibt derjenige der vom JC dazu auserkoren ist die BG zu vertreten.
Titel: Re: Neuer wba Bescheid?
Beitrag von: realforever am 05. Januar 2022, 17:14:53
OK vielen Dank