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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 16:18:07

Titel: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 16:18:07
Hallo zusammen,

kurz zu mir. Ich bin Verwaltungsangestellte in Elternzeit und lebe aktuell auch in Trennung. Mit meinem Ex habe ich ein Kind. Da das zusammen leben nicht mehr erträglich ist, bin ich samt Kind zu meinen Eltern gezogen. Und da ich nur Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt bekomme muss ich aufstocken. Bewilligt wurde mir 418,29€ (was mir etwas wenig erscheint. Verstehe die Berechnung nicht. Kann mir das jemand erklären? Siehe Anhang). Meine Eltern haben einen Reihenhaus, sind also Eigentümer. Ich habe einen Mietvertrag mit  ihnen abgeschlossen und Miete sozusagen ein Zimmer an. Im Haus gibt es nur ein Bad und eine Küche was wir uns teilen. Haushalten tut jeder für sich. Aber das Jobcenter erkennt es irgendwie nicht an (siehe Anhang). Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man sehr wohl eine WG mit den Eltern haben kann. Kann mir vielleicht einer helfen wie ich da jetzt trotzdem die Miete bezahlt bekomme? Also wie muss ich da vorgehen?
Würde mich freuen, wenn einer mir helfen könnte. Danke schon mal im Voraus.
Liebe Grüße 🖖


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Sheherazade am 04. Januar 2022, 16:30:43
Zitat von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 16:18:07
Bewilligt wurde mir 418,29€ (was mir etwas wenig erscheint. Verstehe die Berechnung nicht. Kann mir das jemand erklären? Siehe Anhang).

Regelsätze für dich und das Kind plus Alleinerziehendenzuschlag abzüglich Elterngeld und Kindergeld. Hast du den Kindsvater zu Unterhaltszahlungen aufgefordert?

ZitatMeine Eltern haben einen Reihenhaus, sind also Eigentümer. Ich habe einen Mietvertrag mit  ihnen abgeschlossen und Miete sozusagen ein Zimmer an.

Besser als ein Mietvertrag (das Jobcenter schreibt von Untermietvertrag) wäre eine Kostenbeteiligungsvereinbarung gewesen.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 16:34:35
Ja Kindsvater zahlt Unterhalt.
Hm ich hatte mal gelesen, dass man einen Mietvertrag vereinbaren soll. Aber ein Mietvertrag ist kein Untermietvertrag. Warum wird dies abgelehnt? Wäre eine Kostenbeteiligung nicht so was wie einen Haushaltgemeinschaft? Das sind wir nicht. Wir sind sowas wie eine Wohngemeinschaft.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Sheherazade am 04. Januar 2022, 16:38:31
Zitat von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 16:34:35
Ja Kindsvater zahlt Unterhalt.

Die Unterhaltszahlungen sind dem Jobcenter aber nicht bekannt, oder? Davon steht nichts im Berechnungsbogen.

Zitat von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 16:34:35Wäre eine Kostenbeteiligung nicht so was wie einen Haushaltgemeinschaft?
Nein.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 16:42:49
Eigentlich schon. Also mein Ex wurde angeschrieben und hat auch angegeben wie viel er uns zahlt. Ich habe das auch am Telefon dem Jobcenter mitgeteilt und welcher Höhe und ich bin der Meinung auch im Antrag habe ich es mit angegeben.
Kann man denn die Kostenbeteiligung nachträglich vereinbaren oder wie muss ich da jetzt vorgehen?
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Sheherazade am 04. Januar 2022, 16:52:15
Zitat von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 16:42:49
Eigentlich schon. Also mein Ex wurde angeschrieben und hat auch angegeben wie viel er uns zahlt. Ich habe das auch am Telefon dem Jobcenter mitgeteilt und welcher Höhe und ich bin der Meinung auch im Antrag habe ich es mit angegeben.

Dann solltest du schnellstes mit dem Jobcenter abklären, warum der Unterhalt nicht in der Berechnung auftaucht.

Zitat
Kann man denn die Kostenbeteiligung nachträglich vereinbaren oder wie muss ich da jetzt vorgehen?

Hast du jetzt einen Mietvertrag oder einen Untermietvertrag da eingereicht? Das Jobcenter lehnt nach dem Schreiben einen Untermietvertrag ab. Muster für eine Kostenbeteiligungsvereinbarung findest du hier im Forum, da kannst du ein Muster entsprechend deinen Bedürfnissen anpassen und dem Jobcenter einreichen anstelle der geforderten Unterlagen deiner Eltern.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: AufstockerAlg2 am 04. Januar 2022, 17:06:39
Ok. Dann rufe ich da mal morgen an. Ich habe einen normalen Mietvertrag eingereicht, da meine Eltern Eigentümer sind und nicht selbst als Mieter im Haus leben.
Danke erst mal für deine Hilfe. Mal gucken was morgen das Jobcenter.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Quinky am 04. Januar 2022, 17:35:00
Untermietvertrag bei Eltern als Eigentümer nicht möglich.
Mietvertrag bei Eltern als Eigentümer IMMER möglich!!! (Eltern müssen nicht kostenlos wohnen lassen)

Das Jobcenter schreibt von Untermietvertrag. Bitte kontrollieren, was tatsächlich beim Antrag angegeben wurde.

Unterhalt natürlich ebenfalls berücksichtigen.

Da Du vor der Schwangerschaft gearbeitet hast, sind bis zu 300€ Elterngeld nicht anrechenbar (Wieviel Elterngeld bekommst Du insgesamt und wieviel wurde davon angerechnet)
siehe:waren die Eltern vor der Geburt erwerbstätig, dann wird das monatliche Elterngeld bis zu 300 € nicht in voller Höhe leistungsmindernd berücksichtigt, § 10 – Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

...
(5) ... Bei den in S. 1 bezeichneten Leistungen bleiben das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Einnahmen in Höhe des nach § 2 Abs. 1 berücksichtigten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt.

(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 10 Abs. 5 S. 2 BEEG. § 10 Abs. 5 S. 2 BEEG betriff aber nur Eltern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren und nach der Geburt auf (ergänzende) Leistungen angewiesen sind.


Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 18:11:33
AufstockerAlg2

und was den Mietvertrag angeht musst du keinen neuen aufsetzen sondern dem JC klar machen das es Unrecht hat. Sprich dem Bewilligungsbescheid widersprechen was eh der Fall ist wenn die Unterhaltssache auch fehlt.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat
- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:
Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand.sprich der MV
Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.
Zitatevtl sogar das Urteil auch noch - Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 14/08 R:
Monatliche Mietgebühren für Einbaugeräte, hier die einer Kücheneinrichtung, gehören zu den Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II und sind vom Leistungsträger zu bezahlen.
Zitatoder das - Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 13/08 R:
Wenn Arbeitslose ihren ALG II-Antrag im Laufe eines Monats stellen, stehen ihnen für den Rest dieses Monats ab Antragstellung anteilige Unterkunftskosten zu, auch wenn die Miete bereits vor der Antragstellung bezahlt wurde.

also alles was SB falsch machen kann...
MV >anstelle U.-MV >das JC den MV der Eltern verlangt> keine KdU bewilligen weil nicht abgetrennt> ....bestimmt eine Koryphäe.

MfG FN
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Flip am 04. Januar 2022, 18:24:29
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 18:11:33Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:

Dir ist aber schon klar, dass der Kläger dort beim. BSG nicht obsiegt hat und das BSG auch ernsthafte Zweifel an einer echten Mietzinsforderung hatte:

ZitatZwar hat er mit seiner Mutter 1985 einen Mietvertrag geschlossen, der die Miete auf 680 DM festsetzte. Es spricht allerdings viel dafür, dass der Mietvertrag so, wie er "auf dem Papier stand", im streitigen Zeitraum und auch schon zuvor nicht mehr praktiziert worden ist. Vielmehr gibt es Anhaltspunkte, dass der Mietvertrag möglicherweise aufgehoben oder zumindest erheblich modifiziert worden ist. So hat der Kläger vor 2005 zuletzt offenbar nur diejenigen Zahlungen an seine Mutter weitergeleitet, die er selbst in Form von Wohngeld erhalten hatte. Diese Beträge waren deutlich niedriger als der angeblich vereinbarte Mietzins.

Gemeinhin ist es viel einfacher, den tatsächlichen Kopfteil der Hauslasten zu erhalten, als einen Mietvertrag mit einer imaginär angenommen Summe. Insbesondere, wenn davon auszugehen ist, dass familiäre Hilfe nicht davon abhängig gemacht wird, dass die hilfebedürftige Person dafür Geld zahlen soll.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 18:11:33bestimmt eine Koryphäe

Oder eine Oma, die ihre Tochter samt Enkelkinder in einer Notsituation sofort aufnehmen würde, ohne xxx Euro im Monat für das ehemalige Kinderzimmer zu verlangen.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: AufstockerAlg2 am 05. Januar 2022, 10:02:15
Hallo zusammen,
ich habe gerade mit dem Jobcenter telefoniert. Und ich habe das Gefühl, dass sie sich selber mit der Materie nicht auskennen. Ich hatte gesagt, dass ich einen Mietvertrag mit meinen Eltern habe. Und keinen Untermietvertrag, weil meine Eltern Hauseigentümer sind. Das Jobcenter unterstellt mir trotzdem eine Haushaltgemeinschaft, obwohl jeder für sich haushaltet. Mit der Begründung, weil ich nur ein Zimmer anmiete und wir uns ein Bad und eine Küche teilen. Daraufhin habe ich gefragt wie andere es machen die eine WG bilden. Ich hatte gebeten mir zu sagen was genau sie benötigen damit es für sie ersichtlich ist, dass ich alleine haushalte. Das konnte sie mir nicht beantworten. Naja wir hatten lange diskutiert und es kam nichts bei raus, außer dass sie mich so auf die Palme gebracht hat, dass ich sie irgendwann gefragt habe ob sie schwer von Begriff ist. Das einzige was noch von ihr kam ist, ich solle auf deren Schreiben schriftlich antworten und hat einfach aufgelegt. Ich muss dazu sagen, dass sie die ganze Zeit respektlos mit mir geredet hat und es fehlten angeblich Unterlagen die urplötzlich doch vorhanden waren nachdem ich gesagt habe, dass ich alles per Einschreiben rausgeschickt habe. Also ich muss auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen. Kann mir einer vielleicht sagen was ich schreiben kann bzw auf welche Gerichtsurteile ich mich beziehen, um ihnen klar zu machen, dass wir auch wenn ihr gemeinschaftliche Räume teilen, keine Haushaltgemeinschaft bilden?!
Und was meint ihr. Soll ich vorab die Betriebskosten etc von meinen Eltern an das Jobcenter schicken? Oder wie weise ich denen nach was für Kosten ich habe? Ich meine es steht doch auch alles im Mietvertrag.
Danke im Voraus 👋
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Sheherazade am 05. Januar 2022, 10:07:48
Zitat von: AufstockerAlg2 am 05. Januar 2022, 10:02:15Das Jobcenter unterstellt mir trotzdem eine Haushaltgemeinschaft, obwohl jeder für sich haushaltet. Mit der Begründung, weil ich nur ein Zimmer anmiete und wir uns ein Bad und eine Küche teilen.

In der Anlage HG kann man der Unterstützungsvermutung widersprechen. Mietverträge mit den Eltern für das ehemalige Kinderzimmer (das ist es doch, oder) werden von den meisten Jobcentern nicht mehr akzeptiert.

Zitat von: AufstockerAlg2 am 05. Januar 2022, 10:02:15Oder wie weise ich denen nach was für Kosten ich habe?
Kostenbeteiligungsvereinbarung.

Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: AufstockerAlg2 am 05. Januar 2022, 10:15:19
Die Anlage habe ich bis auf meine Daten nicht weiter ausgefüllt und nur oben dran geschrieben: wir sind keine Haushaltgemeinschaft.

Ja ehemaliges Kinderzimmer 😅 das ist aber schon sehr lange her. Ich bin 37 und wohne schon lange nicht mehr in dem Haus. Bin jetzt nur zurück zu meinen Eltern, weil ich leider nicht so schnell eine Wohnung finde. Alleinerziehende mit einem Kind und in Elternzeit .. sehr schwierig bis unmöglich eine Wohnung in einer Großstadt zu bekommen.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Sheherazade am 05. Januar 2022, 10:19:13
Zitat von: AufstockerAlg2 am 05. Januar 2022, 10:15:19
Die Anlage habe ich bis auf meine Daten nicht weiter ausgefüllt und nur oben dran geschrieben: wir sind keine Haushaltgemeinschaft.

Dann war das falsch. Ordentlich ausfüllen und gut ist es.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: AufstockerAlg2 am 05. Januar 2022, 11:18:14
Also ich habe schon das Öfteren gelesen, dass wenn man die Anlage HG ausfüllt indirekt zugibt  dass man eine Haushaltgemeinschaft ist. Und das sind wir nicht.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Sheherazade am 05. Januar 2022, 11:24:38
Ja, früher war das ein Stolperstein, mittlerweile sind die Formulare angepasst worden.
Zitat von: Sheherazade am 05. Januar 2022, 10:07:48In der Anlage HG kann man der Unterstützungsvermutung widersprechen.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:22:30
AufstockerAlg2

Zitat von: AufstockerAlg2 am 05. Januar 2022, 10:02:15Und was meint ihr. Soll ich vorab die Betriebskosten etc von meinen Eltern an das Jobcenter schicken? Oder wie weise ich denen nach was für Kosten ich habe? Ich meine es steht doch auch alles im Mietvertrag.
Ich habe meine Meinung dazu schon geschrieben.
Allerdings würde ich das jetzt aufgrund des Telefonats erweitern und
zusätzlich Druck ausüben auf unverzügliche Bearbeitung bestehen und
bei weiterem Festhalten der Unterhaltsvermutung eine FAB ankündigen.
Unterhaltsvermutung bei Angehörigen (http://hartz.info/index.php?topic=29.msg31#msg31)


Zitat von: Flip am 04. Januar 2022, 18:24:29Dir ist aber schon klar, dass der Kläger dort beim. BSG nicht obsiegt hat und das BSG auch ernsthafte Zweifel an einer echten Mietzinsforderung hatte:
und trotzdem ist die Zusammenfassung eindeutig.
Es besteht ein MV und damit besteht die Pflicht für die TE und damit auch für das JC.

Zitat von: Flip am 04. Januar 2022, 18:24:29

   
Zitat von: Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 18:11:33bestimmt eine Koryphäe

Oder eine Oma, die ihre Tochter samt Enkelkinder in einer Notsituation sofort aufnehmen würde, ohne xxx Euro im Monat für das ehemalige Kinderzimmer zu verlangen.
Ich meinte die Sachbearbeiter/in von dem JC !
und im Folgebeitrag ist es deutlich zu erkennen das ich damit richtig lag.

MfG FN
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Flip am 05. Januar 2022, 15:35:12
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:22:30Ich meinte die Sachbearbeiter/in von dem JC !

Ich auch. Dort arbeiten Ehemänner, Ehefrauen, Mütter, Väter, Oma, Opas, Söhne, Töchter usw.

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:22:30und im Folgebeitrag ist es deutlich zu erkennen das ich damit richtig lag.

Wirklich? Wegen einer subjektiven Wahrnehmung von Unsicherheit?

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:22:30Es besteht ein MV und damit besteht die Pflicht für die TE und damit auch für das JC.

Den Mietvertrag gabs bei dem von dir benannten Urteil auch:

ZitatDer 1953 geborene, im streitigen Zeitraum einkommens- und vermögenslose Kläger bezog bis Ende 2004 Arbeitslosenhilfe. Er ist alleinstehend und bewohnt eine 120 qm große 3½-Zimmer-Wohnung in einem seiner Mutter gehörenden Haus. Nach dem Mietvertrag zwischen ihm und seiner Mutter aus dem Jahr 1985 betrug die monatliche Miete hierfür 680 DM

Und trotzdem hatte das BSG Zweifel an einem ernsthaften Mietzinsverlangen:

ZitatZwar hat er mit seiner Mutter 1985 einen Mietvertrag geschlossen, der die Miete auf 680 DM festsetzte. Es spricht allerdings viel dafür, dass der Mietvertrag so, wie er "auf dem Papier stand", im streitigen Zeitraum und auch schon zuvor nicht mehr praktiziert worden ist. Vielmehr gibt es Anhaltspunkte, dass der Mietvertrag möglicherweise aufgehoben oder zumindest erheblich modifiziert worden ist. So hat der Kläger vor 2005 zuletzt offenbar nur diejenigen Zahlungen an seine Mutter weitergeleitet, die er selbst in Form von Wohngeld erhalten hatte. Diese Beträge waren deutlich niedriger als der angeblich vereinbarte Mietzins. Im streitigen Zeitraum hat die Mutter des Klägers zwar einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser hatte den Auftrag, die Mietrückstände des Klägers einzufordern und durchsetzen. Gleichwohl bestehen Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Mietverlangens der Mutter, weil diese Initiativen erst während des Verfahrens gegen den Grundsicherungsträger ergriffen worden sind.

Nochmal: das Einfachste wäre gewesen, keinen Mietvertrag aufzusetzen, sondern einfach die Kopfteile (hier wohl 3/5 für die TE, wenn sie mit 2 Kindern und ihren Eltern dort wohnt) einzufordern.






Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Sheherazade am 05. Januar 2022, 15:49:14
Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 15:35:12
das Einfachste wäre gewesen, keinen Mietvertrag aufzusetzen, sondern einfach die Kopfteile (hier wohl 3/5 für die TE, wenn sie mit 2 Kindern und ihren Eltern dort wohnt) einzufordern.

Ja, auch wenn TE nur mit einem Kind in einem Zimmer bei ihren Eltern wohnt.  :zwinker: Oder eine entsprechende Kostenbeteiligungspauschale aufsetzen.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:57:48
Zitat von: Flip am 04. Januar 2022, 18:24:29Oder eine Oma, die ihre Tochter samt Enkelkinder in einer Notsituation sofort aufnehmen würde, ohne xxx Euro im Monat für das ehemalige Kinderzimmer zu verlangen.
Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 15:35:12

   
Zitat von: Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:22:30Ich meinte die Sachbearbeiter/in von dem JC !

Ich auch. Dort arbeiten Ehemänner, Ehefrauen, Mütter, Väter, Oma, Opas, Söhne, Töchter usw.
Okay jetzt wird also nach dem persönlichen Empfinden oder (angedachten) Vorgehen eines Oma/Opa etc. SB entschieden.
Das nenne ich mal Hilfestellung par excellence und sehr JC freundlich. Du weißt schon das Forum heißt Gegen Hartz.de 

Das Urteil wurde zig mal vorgeschlagen und bis jetzt gab es nicht eine Rückmeldung das es nicht funktioniert hat
dagegen aber schon Rückmeldungen die aussagten das die Hilfesuchenden Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde.

Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 15:35:12Wirklich? Wegen einer subjektiven Wahrnehmung von Unsicherheit?
:wand: Da ist sicher nichts subjektiv,
so Gelabber von SB die keine Ahnung haben kenne ich aus unzähligen Gesprächen (auch in der Funktion als Beistand) und habe manches sogar schriftlich bekommen
Hilfestellung geht mMn anders......

Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 15:35:12Nochmal: das Einfachste wäre gewesen, keinen Mietvertrag aufzusetzen, sondern einfach die Kopfteile (hier wohl 3/5 für die TE, wenn sie mit 2 Kindern und ihren Eltern dort wohnt) einzufordern.
... so zum Beispiel,
aber nicht wenn die Sache schon am laufen ist und es ein MV existiert.
Sonst kommen dann Zweifel an der Forderung weil ja ein MV existiert und jetzt plötzlich weil es um einen Leistungsbezug geht ein anderer Vertrag aus der Tasche gezogen wird, dass hatten wir im Forum nämlich auch schon öfter als Thema.

MfG FN
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Sheherazade am 05. Januar 2022, 16:03:33
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:57:48
aber nicht wenn die Sache schon am laufen ist und es ein MV existiert.

Der Mietvertrag wird aber explizit abgelehnt vom Jobcenter. Da ist es eine legitime Option, den Mietvertrag in eine Kostenbeteiligungspauschale umzuschreiben, der Betrag (der hier nicht genannt wird) sollte natürlich gleichlautend sein. Das Kind hat dann nur einen anderen Namen, mehr nicht.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 16:54:07
Zitat von: Sheherazade am 05. Januar 2022, 16:03:33Der Mietvertrag wird aber explizit abgelehnt vom Jobcenter.
Das würde ich unter Umständen auch noch akzeptieren und dem evtl. nachkommen wenn es so wäre
aber
Im Schreiben vom JC geht es um einen Untermietvertrag, dann um einen MV der Eltern, sowie der anderen Forderungen die nicht dem entsprechen was im VA angegeben worden ist und daher die Forderung vom JC überhaupt nicht passt.

MfG FN
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Heinz-Otto am 05. Januar 2022, 17:47:02
Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 15:35:12
Und trotzdem hatte das BSG Zweifel an einem ernsthaften Mietzinsverlangen:

ZitatZwar hat er mit seiner Mutter 1985 einen Mietvertrag geschlossen, der die Miete auf 680 DM festsetzte. Es spricht allerdings viel dafür, dass der Mietvertrag so, wie er "auf dem Papier stand", im streitigen Zeitraum und auch schon zuvor nicht mehr praktiziert worden ist. Vielmehr gibt es Anhaltspunkte, dass der Mietvertrag möglicherweise aufgehoben oder zumindest erheblich modifiziert worden ist. So hat der Kläger vor 2005 zuletzt offenbar nur diejenigen Zahlungen an seine Mutter weitergeleitet, die er selbst in Form von Wohngeld erhalten hatte. Diese Beträge waren deutlich niedriger als der angeblich vereinbarte Mietzins. Im streitigen Zeitraum hat die Mutter des Klägers zwar einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser hatte den Auftrag, die Mietrückstände des Klägers einzufordern und durchsetzen. Gleichwohl bestehen Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Mietverlangens der Mutter, weil diese Initiativen erst während des Verfahrens gegen den Grundsicherungsträger ergriffen worden sind.

Das hat aber mit der "Grundaussage" und Gesetzesauslegung im Urteil nichts zu tun! Darum wurde es an das LSG zurück verwiesen, damit die genaueres klären.
Es gibt viele Gesetzesauslegungen, die auf ganz andere Fälle übertragbar sind.

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:57:48
Das nenne ich mal Hilfestellung par excellence und sehr JC freundlich. Du weißt schon das Forum heißt Gegen Hartz.de 
:sehrgut:

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:57:48Das Urteil wurde zig mal vorgeschlagen und bis jetzt gab es nicht eine Rückmeldung das es nicht funktioniert hat
dagegen aber schon Rückmeldungen die aussagten das die Hilfesuchenden Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde.
:sehrgut:

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:57:48
so Gelabber von SB die keine Ahnung haben kenne ich aus unzähligen Gesprächen (auch in der Funktion als Beistand) und habe manches sogar schriftlich bekommen
Hilfestellung geht mMn anders......
Er ist nicht der einzige hier, der sehr JC freundlich argumentiert. Da gibt es ganz noch andere big persons.

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:57:48
aber nicht wenn die Sache schon am laufen ist und es ein MV existiert.
Sonst kommen dann Zweifel an der Forderung weil ja ein MV existiert und jetzt plötzlich weil es um einen Leistungsbezug geht ein anderer Vertrag aus der Tasche gezogen wird,
Genau  :ok:
Zumal es dem JC nicht zusteht Verträge nicht anzuerkennen. Rechtsverhältnisse des eLb zu Dritten geht die nämlich nichts an.
Wenn die Miete bezahlt wird, ist auch der MV anzuerkennen.
Auch ohne schriftlichen MV! Mein vorletzter MV war z. B. ein mündlicher.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Flip am 05. Januar 2022, 18:32:50
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:57:48Du weißt schon das Forum heißt Gegen Hartz.de 

Naja, die Abschaffung von Hartz IV so ganz ohne Alternative ist doch bestimmt auch blöd.

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 15:57:48aber nicht wenn die Sache schon am laufen ist und es ein MV existiert.
Sonst kommen dann Zweifel an der Forderung weil ja ein MV existiert und jetzt plötzlich weil es um einen Leistungsbezug geht ein anderer Vertrag aus der Tasche gezogen wird, dass hatten wir im Forum nämlich auch schon öfter als Thema.

Ja, jetzt ist es dafür zu spät. Jetzt wartet das Jobcenter unter Umständen einfach ab, ob die Eltern die Tochter samt Enkeln tatsächlich vor die Tür setzen, wenn 2 Mieten nicht gezahlt werden.

Zitat von: Heinz-Otto am 05. Januar 2022, 17:47:02Er ist nicht der einzige hier, der sehr JC freundlich argumentiert.

Honig ums Maul schmieren, weil die Antwort für den TE schöner ist, hilft auch nicht. Die Anforderungen an Mietverträge unter Verwandten sind nunmal höher.

Und im Übrigen erinnere ich mich gerade an einen Thread, wo du den TE verunsichert und ggf. dazu gebracht hättest, seine Ansprüche auf ALG2 aufzugeben, weil dir die Rechtslage zu Vermögen nicht klar ist.

Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: AufstockerAlg2 am 06. Januar 2022, 02:51:26
Hallo zusammen,
danke für alle eure Unterstützung bzw Ratschläge.
Ich habe jetzt erst mal keinen neuen Antrag wie Kostenbeteiligung angesetzt, sondern nur die Betriebs-und Nebenkosten meiner Eltern hingeschickt. Da das Jobcenter wohl keine Pauschale anerkennt. Einen Widerspruch muss ich noch zusammenfassen. Muss da noch genau überlegen was ich schreibe. Parallel habe ich aber noch ein Wohnungsangebot mitgeschickt.  Da ich nur vorübergehend zu meinen Eltern zur Miete wohne - Überbrückung bis ich eine Wohnung gefunden habe. Vielleicht klappt das ja mit der Wohnung, dann habe ich dieses Theater nicht mehr. Ich werde dann vorsichtshalber die Miete an meinen Eltern erstmal aus meiner eigene Tasche zahlen und nicht erst warten bis das Jobcenter tätig wird. Sonst unterstellen sie einem wieder was und zweifeln an der Ernsthaftigkeit des Mietvertrages. Mal schauen wie das Jobcenter darauf antwortet.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Heinz-Otto am 06. Januar 2022, 15:55:39
Zitat von: AufstockerAlg2 am 06. Januar 2022, 02:51:26
Da das Jobcenter wohl keine Pauschale anerkennt.
Muss es, wenn das im MV so vereinbart ist.
Geht  oft nicht anders. Hat ja nicht jedes Zimmer einen Stromzähler, oder z. B.  Wohnung ohne Verdunster an der Heizung.
In WG geht das auch nicht anders, als mit einer NK-Pauschale.

ZitatIch werde dann vorsichtshalber die Miete an meinen Eltern erstmal aus meiner eigene Tasche zahlen und nicht erst warten bis das Jobcenter tätig wird. Sonst unterstellen sie einem wieder was und zweifeln an der Ernsthaftigkeit des Mietvertrages. Mal schauen wie das Jobcenter darauf antwortet.

Sehr schlau. Am besten per Überweisung.
Nicht nur das Problem, dass das MV nicht anerkannt wird. Es kommen oft auch Fragen, wovon man gelebt hat, wenn man 2 Monate ohne Leistungen durchgehalten hat und nicht so schlau war Darlehensverträge für die Überbrückung zu machen.

Sei weiterhin auf der Hut ;)
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: AufstockerAlg2 am 06. Januar 2022, 19:26:47
Danke dir. Ich gebe mein bestes :) danke für eure Unterstützung
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 14:58:52
AufstockerAlg2

Zitat von: AufstockerAlg2 am 06. Januar 2022, 02:51:26Einen Widerspruch muss ich noch zusammenfassen. Muss da noch genau überlegen was ich schreibe.
Urteile dazu stehen alle da von daher einen Zweizeiler und dann noch wenn es nicht positiv beschieden ist das du beim SG einen EA stellst und fertig.

Zitat von: AufstockerAlg2 am 06. Januar 2022, 02:51:26Parallel habe ich aber noch ein Wohnungsangebot mitgeschickt.
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

Zitat von: AufstockerAlg2 am 06. Januar 2022, 02:51:26Ich werde dann vorsichtshalber die Miete an meinen Eltern erstmal aus meiner eigene Tasche zahlen und nicht erst warten bis das Jobcenter tätig wird.
mache dazu einen
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung

Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 18:32:50Naja, die Abschaffung von Hartz IV so ganz ohne Alternative ist doch bestimmt auch blöd.
was für eine sinnfreie Antwort auf das selbst eingefügte Zitat  :weisnich:

Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 18:32:50Jetzt wartet das Jobcenter unter Umständen einfach ab, ob die Eltern die Tochter samt Enkeln tatsächlich vor die Tür setzen, wenn 2 Mieten nicht gezahlt werden.
Eher nicht wenn innerhalb der nächsten Woche(n) die klage beim SG liegt.
Dann ist das u.U. mit einem Anruf von da schon erledigt; zu Gunsten des Klägers weil die Rechtsprechung mehr wie eindeutig ist.

MfG FN
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Flip am 07. Januar 2022, 18:20:33
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 14:58:52Dann ist das u.U. mit einem Anruf von da schon erledigt; zu Gunsten des Klägers weil die Rechtsprechung mehr wie eindeutig ist.

Gerade im einstweiligen Verfahren habe ich es schon oft erlebt, dass nur Regelsätze zugesprochen werden, da keine Obdachlosigkeit droht, da kaum ein Verwandter vor Gericht, ggf. unter Belehrung zum Meineid, erklärt, dass er tatsächlich Sohn oder Tochter vor die Tür setzt, wenn kein Geld kommt.

Aber vielleicht hast du da mehr Erfahrung. Bin ja nur fast täglich in diesen Angelegenheiten dort...
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Januar 2022, 15:38:22
Zitat von: Flip am 07. Januar 2022, 18:20:33Gerade im einstweiligen Verfahren habe ich es schon oft erlebt, dass nur Regelsätze zugesprochen werden, da keine Obdachlosigkeit droht, da kaum ein Verwandter vor Gericht, ggf. unter Belehrung zum Meineid, erklärt, dass er tatsächlich Sohn oder Tochter vor die Tür setzt, wenn kein Geld kommt.

Aber vielleicht hast du da mehr Erfahrung. Bin ja nur fast täglich in diesen Angelegenheiten dort...
Ich weiß wenn das beim SG so gemacht wird wie von mir geschildert und es dort auch so gesehen wird, es gar nicht erst zu einer Verhandlung kommt. Das JC schriftlich darauf aufmerksam gemacht wird und dann "nachgibt" es erst gar nicht dazu kommt was du da zusammen fabrizierst.
Verwandte vor Gericht laden und dann noch unter Eid bei so einer rechtlich eindeutigen Angelegenheit naja wenn du meinst dass ist dein "Tagesgeschäft" ..... ich glaube es in der geschilderten Form nicht.

MfG FN
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Flip am 08. Januar 2022, 15:45:26
Nun, das mit dem Glauben überlasse ich der Kirche. Ansonsten reicht es mir, dass ich mein Tagesgeschäft kenne.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Heinz-Otto am 08. Januar 2022, 16:14:00
Meineid ist nicht nötig, da Angehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.
Oder ist das in der Sozialgerichtsbarkeit anders? Falls ja, wo steht das?
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Flip am 08. Januar 2022, 18:18:25
Natürlich gilt das auch im Sozialrecht, allerdings mit Ausnahmen:

https://www.rechtsanwalt-schwerin24.de/News/News_Sozialrecht/Kein_Aussageverweigerungsrecht_Verwandter_in_Hartz-IV-Prozessen

Ansonsten ging es um tatsächlich erfolgte Aussagen. Und da ist es auch bei Verwandten so: wenn sie Aussagen wollen, müssen sie, wie jeder andere Zeuge auch, die Wahrheit sagen. Tun sie es nicht, drohen nunmal Konsequenzen. Also Schweigen oder Wahrheit.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Heinz-Otto am 08. Januar 2022, 18:28:07
Sehr hilfreich. Danke!
Wobei die Ausnahme "über Tatsachen, welche die durch das Familienverhältnis bedingten Vermögensangelegenheiten betreffen" vermutlich nicht für diese Fälle gedacht waren, sondern eher z. B. für Erbstreitigkeiten.
Da werde ich mal recherchieren, ob diese Gesetzesauslegung so ohne weiteres ok geht.
Titel: Re: Zur Miete bei den Eltern. Jobcenter lehnt ab
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. Januar 2022, 13:40:36
Mal was zur Auskunftspflicht da geht es zwar um HG aber stört mich nicht.
aus dem Anhang:
ZitatDas gemeinsame Wirtschaften muss der Leistungsträger über § 20 SGB X beweisen. Dabei trifft jedoch weder den Antragsteller noch die mit ihm zusammenlebenden erwachsenen Verwandten/Verschwägerten eine Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 02.09.2004, Az. 1 BvR 1962/04 zur Auskunftspflicht von Mitbewohnern), denn dies würde im Ergebnis auch zu einer unzulässigen Beweislastumkehr zu Lasten des Antragstellers führen.
Auch begründet § 60 SGB II keine Zulässigkeit einer Datenerhebung bei Mitbewohnern, denn dort wird vorausgesetzt, dass entweder eine Leistung tatsächlich erbracht wird (Abs. 1), oder eine Rechtspflicht zur Leistungserbringung besteht (Abs. 2). Beides ist bei Mitbewohnern, auch wenn diese mit dem über 25jährigen Antragsteller verwandt oder verschwägert sind, zu verneinen.

MfG FN

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