Hallo,
da das betreffende BG Mitglied volljährig geworden ist, kann ich in seinem Namen als Vertretung nicht mehr schreiben, benötige aber Rat, wie die richtige Vorgehensweise ist.
Es folgte im Sommer 2021 eine Rückforderung wegen Überzahlung aus 2015; Erstattungs-/ Rückforderungsbescheid soll 2017 erstellt worden sein.
Brief inkl.Mahngebühren
(Sind Mahngebühren gegen Minderjährige überhaupt statthaft?)
Ein Rückforderungsbescheid aus 2017 ist uns nicht zugestellt worden.
Tage gewartet bis kurz nach dem 18.Geburtstag und mit Einrede Minderjährigenhaftung nebst Kontoauszug 0€ und Mitteilung , der Rückforderungsbescheid sei unbekannt per Fax abgeschickt.
Heute Mittag, datiert auf den 31.12.2021, Brief Hauptzollamt einfache Zustellung ohne PZU, Vollstreckungsankündigung wenn nicht innerhalb von 2 Wochen gezahlt wird.
In dem Standardbrief steht, es würde nichts die Vollstreckung hemmen.
Auf die Einrede Minderjährigenhaftung kam noch nichts aus Recklinghausen
Hätte man hier noch irgendwas zwecks Aussetzung Eintreibung vorher schreiben müssen?
Also reicht Einrede Minderjährigenhaftung nicht?
Was genau sollte jetzt (und vor allem an WEN?) geschrieben werden?
Danke im Voraus
Einrede Minderjährigenhaftung greift hier in jedem Fall.
Lege umgehend auch beim Hauptzollamt Einrede der Minderjährigenhaftung ein, wie schon bei der BA in Recklinghausen.
=> Bsp: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2020-05/Musterbrief_Duerftigkeitseinrede_VZNRW.pdf
Ob die Einrede der Minderjährigenhaftung an die BA in Recklinghausen ausreichend war, kann ich nicht beurteilen. Das hängt davon ab, welche Aufgaben das jeweilige JC dem Inkasso-Service der BA in Recklinghausen übertragen hat (nur Forderungseinzug, oder aber auch Entscheidungen zu Verzicht und Niederschlagung).
Der Vollständigkeit halber sollte man deshalb hier auch beim Gläubiger-JC Einrede der Minderjährigenhaftung einlegen.
Was mich stutzig macht.
ZitatÜberzahlung aus 2015; Erstattungs-/ Rückforderungsbescheid soll 2017 erstellt worden sein.
Das wäre 2 Jahre nach dem Aufhebungsbescheid?
M. W. gilt die Jahresfrist. Wurde das geprüft?
Normal kommen Aufhebungs- und Erstattungbescheid gleichzeitig.
Die Zustellung muss vom JC nachgewiesen werden.
Aufhebungs- und Erstattungbescheide erhalte ich immer mit normaler Post, da kann der Nachweis schwierig sein.
Weitere Links:
https://sozialberatung-kiel.de/2012/04/27/zur-beschrankung-der-minderjahrigenhaftung-im-sgb-ii/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-minderjaehrigenhaftung-bei-rueckforderungen-des-jobcenters_084997.html
§ 48 Abs. 4 i.V.m. § 45 Abs. 4 SGB X regelt, dass das JC den VA innerhalb eines Jahres aufheben muss, ab dem Zeitpunkt ab dem es Kenntnis von den dazu führenden Umständen hat. Die Jahresfrist kann somit auch durchaus gewahrt sein.
Eine Prüfung, ob der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid zulässig war, oder die Forderung bereits verjährt, ist hier imho jedoch entbehrlich aufgrund der Einrede der Minderjährigenhaftung und der Tatsache, dass zum 18. Geburtstag kein Vermögen vorhanden war, in das vollstreckt werden könnte.
Danke @Ottokar
Hauptzollamt
"Ihre Einwendungen hindern die Vollstreckungsbehörde nicht daran, die Vollstreckung fortzusetzen und die o.g. Maßnahmen auszuführen."
Klang für mich, als würde es nichts bringen dem Hauptzollamt den Brief der Minderjährigenhaftung in Kopie zu schicken.
@Heinz-Otto
Hauptzollamt steht gelistet
Schuldart September 2015
Datum Ursprungsbescheid März 2017
Kann sein, dass das verjährt ist und die Zustellung müsste nachgewiesen werden.
Aber: frisch 18 und meiner Ansicht nach spätpubertär "ich kannallesbin18" steht mir da im Weg.
Ich habe keine Lust auf Gerichtsvollzieher, wenn Einrede Minderjährigenhaftung der kürzere Weg wäre.
Wende dich an Recklinghausen. Die können das Hauptzollamt auch zurückpfeifen, immerhin haben sie es beauftragt. Ansonsten hilft wohl nur eine Vollstreckungsabwehrklage.
Faxe wegen Minderjährigenhaftung nochmals in Kopie an Beide verschickt
Von der Regionaldirektion erfolgte heute ein Schreiben, dass die Forderung hinfällig ist.
Vom Hauptzollamt kam noch nichts
:sehrgut: