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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Uija2 am 05. Januar 2022, 22:32:16

Titel: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Uija2 am 05. Januar 2022, 22:32:16
Hallo,

ich wollte mal fragen, wenn jemand beispielsweise im Lotto 100.000€ gewinnt und er ALG 2 Leistungen erhält, muss er dann nach den Rückzahlungen der Leistungen auch noch die Versicherungsbeiträge der Krankenkasse an das Jobcenter zurückzahlen?

Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Flip am 05. Januar 2022, 22:58:15
Ja, § 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II iVm § 335 Abs. 1 Satz 1 SGB III.
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Uija2 am 05. Januar 2022, 23:15:33
Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 22:58:15
Ja, § 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II iVm § 335 Abs. 1 Satz 1 SGB III.

Ok, Danke. Ist eine klare Antwort. Heißt also im Durchschnitt zu dem Beispiel knappe und grobe 4100€ die man dann zurückzahlen müsste + Mietkosten (dann wahrscheinlich auch) für den Bewilligungszeitraum.
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Flip am 05. Januar 2022, 23:34:35
4100 Euro für einen Monat?!
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Uija2 am 05. Januar 2022, 23:40:42
Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 23:34:35
4100 Euro für einen Monat?!

Nein, bei einem Bewilligungszeitraum von 6 Monaten (wenn man den Lottogewinn im 6. Monat erhalten würde)
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Flip am 05. Januar 2022, 23:51:51
Warum sollte man dann die ersten 5 Monate zurück zahlen müssen? Es kommt doch auf den Zufluss an...
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Uija2 am 06. Januar 2022, 19:01:14
Zitat von: Flip am 05. Januar 2022, 23:51:51
Warum sollte man dann die ersten 5 Monate zurück zahlen müssen? Es kommt doch auf den Zufluss an...

Man muss doch alle Leistungen, die man aus einem Bewilligungszeitraum bereits erhalten hat, zurückzahlen. (bei diesem Beispiel).
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Flip am 06. Januar 2022, 19:05:06
Nein. Wie kommst du darauf?
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Uija2 am 06. Januar 2022, 19:36:57
Ich habe das mehrfach gehört und gelesen. Deswegen bin ich dieser Meinung.
Der Bewilligungszeitraum gilt in der Regel für 6 Monate. Und alles was man in diesem Zeitraum zu viel verdient, muss zurückgezahlt werden. Du kannst ja auch nicht hoffen, wenn du weißt, dass in paar Tagen der Lottogewinn auf dem Konto ist und du dich schnell abmeldest, dass du nichts zurückzahlen musst. 6 Monate bist du mit denen im Vertrag.
Vielleicht meldet sich ja hier noch der ein oder andere zu Wort und kann sein Wissen und seine Kenntnis hier einmal teilen.

Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Flip am 06. Januar 2022, 21:13:55
Nochmal: es zählt nur der Zufluss. Wenn du im 6. Monat den Gewinn bekommst, dann musst du auch nur den 6. Monat zurück zahlen. Und ggf. nachfolgende Monate, wenn du den Gewinn nicht rechtzeitig gemeldet hast. Aber nichts rückwirkend.
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Sheherazade am 07. Januar 2022, 07:56:41
Zitat von: Uija2 am 06. Januar 2022, 19:36:57
Vielleicht meldet sich ja hier noch der ein oder andere zu Wort und kann sein Wissen und seine Kenntnis hier einmal teilen.

Oder du suchst mal deine Quellen des Wissens
Zitat von: Uija2 am 06. Januar 2022, 19:36:57Ich habe das mehrfach gehört und gelesen. Deswegen bin ich dieser Meinung.
und stellst deine Meinung auf den Prüfstand.

Es gilt
Zitat von: Flip am 06. Januar 2022, 21:13:55es zählt nur der Zufluss.
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 16:26:53
 :scratch: und wie schaut es bei einem vorläufigen Bescheid aus ? um den es hier anscheinend geht.
oder gilt da die Anrechnung nur für Erwerbseinkommen?

MfG FN
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Sheherazade am 07. Januar 2022, 16:30:23
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 16:26:53
:scratch: und wie schaut es bei einem vorläufigen Bescheid aus ? um den es hier anscheinend geht.

Hat TE nicht geschrieben.
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 17:13:54
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 16:26:53:scratch: und wie schaut es bei einem vorläufigen Bescheid aus ? um den es hier anscheinend geht.
Zitat von: Sheherazade am 07. Januar 2022, 16:30:23Hat TE nicht geschrieben.
Zitat von: Uija2 am 06. Januar 2022, 19:36:57Der Bewilligungszeitraum gilt in der Regel für 6 Monate.
Zitat von: Uija2 am 06. Januar 2022, 19:36:576 Monate bist du mit denen im Vertrag.
Zitat von: Uija2 am 05. Januar 2022, 23:40:42Nein, bei einem Bewilligungszeitraum von 6 Monaten (wenn man den Lottogewinn im 6. Monat erhalten würde)
Zitat von: Uija2 am 05. Januar 2022, 23:15:33Heißt also im Durchschnitt zu dem Beispiel knappe und grobe 4100€ die man dann zurückzahlen müsste + Mietkosten (dann wahrscheinlich auch) für den Bewilligungszeitraum.
also was soll man denn sonst vermuten.
Klar dass das JC falsch bewilligt hat denn ohne Erwerbstätigkeit wären es 12 Monate und das ist meiner Meinung nach eher die Regel. Aber das wurde ja nicht einmal in irgendeiner weise erwähnt.
Ich sollte aufhören zu Vermuten aber ab und an überkommt es mich dann doch   :empathy:

MfG FN
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Flip am 07. Januar 2022, 18:34:41
Ist doch egal. Die Durchschnittseinkommensberechnung bei vorläufiger Bewilligung wurde doch abgeschafft. Auch da wird seit dem 1.4.21 monatsgenau nach Zufluss gerechnet.
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Januar 2022, 15:43:58
Zitat von: Flip am 07. Januar 2022, 18:34:41Auch da wird seit dem 1.4.21 monatsgenau nach Zufluss gerechnet.
Da brauch ich nicht diskutieren da ich keine Ahnung von dem Berechnungsgedöns habe. Allerdings lese ich regelmäßig mit da wundert es mich dann doch das immer noch eine Abschlussberechnung gefordert wird. Wäre ja ein doppelter Aufwand wenn es monatsgenau berechnet wurde. Und hier immer noch zu lesen ist das nach sechs Monatren abschließend berechnet wird und entweder bekommt man noch was oder man zahlt etwas nach :weisnich:
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Flip am 08. Januar 2022, 15:54:08
Vorläufig wird etwas bewilligt, wenn man das tatsächliche Einkommen noch nicht kennt, weil es aufgrund Stundenlohn, Zuschlägen, Arbeit auf Abruf etc. schwankt. Die vorläufige Bewilligung erfolgt dann mit einer Einkommensprognose, zumeist der Durchschnittslohn der letzten Monate. Die endgültige Festsetzung erfolgt seit 1.4.21 dann aber nicht mehr mit dem tatsächlichen Durchschnittseinkommen, sondern mit dem tatsächlichen monatlichen Einkommen.

Ganz vereinfachtes Beispiel:
Also z. B. vorläufige Bewilligung mit einer Einkommensprognose von 500 Euro bei einem Bedarf von 800 Euro = vorläufig monatlich 300 Euro ALG2.

In Monat 1 wird aber 600 Euro verdient. Also 100 Euro Überzahlung.
In Monat 2 wird 450 Euro verdient. 50 Euro Nachzahlung.
In Monat 3 400 Euro Lohn, dazu aber noch 200 Euro BK Guthaben. Also 100 Euro Überzahlung.
In Monat 5 bleibt es bei 500 Euro Lohn. Keine Änderung.
In Monat 6 450 Euro Lohn und 10.000 Euro Lottogewinn. 300 Euro Überzahlung.

Summe:
500 Euro Überzahlung und 50 Euro Nachzahlung = insgesamt 450 Euro Überzahlung.

Die Beispielsperson müsste hier 450 Euro zurück zahlen.
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Januar 2022, 16:07:21
Man muss gar keine Beiträge aus der KK Versicherung zurück zahlen.
Maximal den Monat in dem der Lottogewinn war.
Auch die anderen Leistungen müssen nicht zurück gezahlt werden, ausser evtl. wieder der aktuelle Monat.

Es gilt allein der Zufluss und das ist der Tag an dem der Gewinn zur Verfügung steht. (z.B. Montag für Samstagslotto)
Auch wenn der Bescheid vorläufig ist, muss das was der Bedarf da Aktuell war bleiben.
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Heinz-Otto am 08. Januar 2022, 17:55:21
Im Monat des Lottogewinns muss der komplette Monat zurück bezahlt werden.
Im Zuflussmonat entfällt der Leistungsanspruch komplett. Mit 10.000 € einmalige Einnahme kann man seinen Bedarf decken, selbst wenn er auf 6 Mon. verteilt wird.
Titel: Re: Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?
Beitrag von: Uija2 am 10. Januar 2022, 07:14:48
Ok, vielen Dank für die Antworten. Das wäre natürlich auch heftig, wenn man die Leistungen aus den Vormonaten eines Bewilligungszeitraum bei dem Beispiel zurückzahlen müsste.

Weiß jetzt bescheid.