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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Dagobert23 am 06. Januar 2022, 10:31:14

Titel: Gilt die ausgesetzte Vermögensprüfung auch beim Thema Erbschaft?
Beitrag von: Dagobert23 am 06. Januar 2022, 10:31:14
Folgendes Szenario: Ein Aufstocker erbt (Wert ca. 50000). Gilt die ja momentan ausgesetzte Vermögensprüfung auch in diesem Fall oder muss das Erbe sofort angegeben werden?
Titel: Re: Gilt die ausgesetzte Vermögensprüfung auch beim Thema Erbschaft?
Beitrag von: justine1992 am 06. Januar 2022, 10:32:51
Einkommen muss immer angegeben werden.
Titel: Re: Gilt die ausgesetzte Vermögensprüfung auch beim Thema Erbschaft?
Beitrag von: Ottokar am 06. Januar 2022, 11:18:43
Ein Erbe während ALG II Bezug ist Einkommen und kein Vermögen.