Folgendes Szenario: Ein Aufstocker erbt (Wert ca. 50000). Gilt die ja momentan ausgesetzte Vermögensprüfung auch in diesem Fall oder muss das Erbe sofort angegeben werden?
Einkommen muss immer angegeben werden.
Ein Erbe während ALG II Bezug ist Einkommen und kein Vermögen.