Hallo,
zu meiner Person:
- Unter 25
- Erste Ausbildung abgeschlossen
- Lebe nicht mehr bei meinen Eltern
Ich reiche derzeit die Unterlagen für meinen ALG II Antrag ein. Unter anderem wird die Anlage UH3 "zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft" gefordert. Bin damit ich als Kind unter 25 gemeint oder wird gefragt, ob ich ein Kind unter 25 habe? :schaem:
Danke und mit freundlichen Grüßen
Booboo
Da du aber bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, sind deine Eltern dir nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.
Vielen lieben Dank an Sheherazade und Birgit63! :-)
Zitat von: Birgit63 am 07. Januar 2022, 06:56:11
Da du aber bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, sind deine Eltern dir nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.
Das stimmt so Pauschal nicht. Zumindest für eine Übergangszeit, weis nicht genau wie lange die ist, von Ausbildung zum Arbeitsplatz gibt es nach wie vor eine Unterhaltspflicht. Es kann sogar eine Pflicht bestehen eine weitere Ausbildung zu finanzieren das sind aber dann sehr spezielle Umstände die da zusammen kommen müssen aber das kann z.B. bei einer Ausbildung vor Studium der Fall sein.