Hallo,
eine Bekannte bezieht ALG. Sie hatte eine Beschäftigung bei einer Reinigungsfirma und bekam gesundheitliche Probleme, speziell mit dem Rückgrat, so das sie öfters krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte und deshalb von der Firma gekündigt wurde.
Die gesundheitlichen Probleme bestehen weiter, verschlimmern sich. Sie hat dem JC über ihre gesundheitlichen Probleme Mitteilung gemacht. Das JC schickt ihr nun einen ,Gesundheitsfragebogen zur Begutachtung in ärztlichen Dienst'. Das JC will wohl prüfen, ob sie für den Arbeitsmarkt noch zur Verfügung steht.
Sie ist in diesen Dingen unerfahren, hat einen Migrationshintergrund und würde gerne wissen, wie sie sich verhalten soll. Ob evtl. Dinge besonders zu beachten sind und auf die besonders geachtet werden muss. Ich möchte ihr gerne helfen, habe auch in diesen Dingen keine Erfahrung.
Kann jemand mit Erfahrung vielleicht ein paar Hinweise und Tipps geben?
Gruß,
membro
membo
Zitat von: membo am 06. Januar 2022, 15:36:25Das JC schickt ihr nun einen ,Gesundheitsfragebogen zur Begutachtung in ärztlichen Dienst'. Das JC will wohl prüfen, ob sie für den Arbeitsmarkt noch zur Verfügung steht.
Ja das ist das normale Vorgehen.
Die Angaben reichen aber nichtr um mehr zu schreiben. Gibt es einen Brief vom JC dazu dann bitte anonymisiert einstellen oder wortgenau abtippen.
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
E-Mail von 04.08.21 an das JC
Sehr geehrte Frau XXXX,
Frau XXXX leidet seit längerer Zeit unter sehr starken Schmerzen im Rücken-Bereich.
Ich mache mir deshalb große Sorgen.
Wie ich beobachte verschlimmert sich ihr Zustand zunehmend und sie ist meistens bettlägerig.
Möglicherweise wird sie dadurch dem ersten Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Frdl. Grüße,
XXXX XXXXXXXXX
Antwort Mail vom gleichen Tag vom JC
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,
Ihr Schreiben habe ich an die Arbeitsvermittlung Herrn XXXX weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX XXXXXXXXX
E-Mail vom 21.12.21 an das JC
Sehr geehrte Frau XXXXXX,
In dieser Sache tut sich nichts. niemand ist wohl zuständig. Ich erinnere und bitte, sich der Sache umgehend anzunehmen.
Ich denke, wir sollten dsbzgl. telefonieren.
Frdl. Grüße,
XXX XXXXXXXX
mobile
XXX XXX XXX XXX around the clock
Das war die entsprechende Korrespondenz.
-----------------------------------------------------------------
Nun erhielt ich von einer jungen Dame einen Anruf. Sie habe einen Teil der zu bearbeitenden Unterlagen des Kollegen bekommen und sei jetzt zuständig.
Da hat sich wohl jemand das Hinterteil platt gesessen.
Sie schicke mir einen medizinischen Fragebogen mit der Bitte um Ausfüllung.
Der ist eingetroffen und damit fange ich jetzt an.
Danke für den Leitfaden
membro
membo
Zitat von: membo am 06. Januar 2022, 15:36:25Ob evtl. Dinge besonders zu beachten sind und auf die besonders geachtet werden muss.
Die Schreiben sind nichtssagend um da etwas zu beurteilen.
Was Fakt ist ist das Diagnosen die SB nichts angehen.
Daher ist darauf zu achten dass der Fragebogen und evtl. Schweigepflichtserklärungen (SPE) entweder in einem speziellen Umschlag, den man von JC mit dem Fragebogen/SPE bekommt, abgibt oder wenn dieser nicht dabei war die Unterlagen direkt dem ÄD zukommen zu lassen.
Am besten mit "Vertrauliche Unterlagen nur durch den Amtsarzt zu öffnen" auf dem Kuvert. Wie es bei dem vom JC stehen
muss.
Das steht aber grob im Link habe es nur vorsichtshalber so geschrieben.
Wenn kein spezielles Kuvert dabei war (
Ausnahme wenn man es direkt an den ÄD schicken soll) wäre ich von Anfang an sicher dass das JC/SB nicht korrekt arbeitet.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Januar 2022, 14:33:50
Wenn kein spezielles Kuvert dabei war (Ausnahme wenn man es direkt an den ÄD schicken soll) wäre ich von Anfang an sicher dass das JC/SB nicht korrekt arbeitet.
Ich auch und ein JC hat deswgen vom BfDI auch mächtig Ärger bekommen. Die haben nämlich keinen Umschlag beigefügt und ich hätte die Unterlagen am Empfang abgeben sollen. Stattdessen gab ich sie persönlich beim ÄD ab und teilte das dem JC schriftlich mit.
Auch dem ÄD legte ich ein Schreiben bei, dass er dem JC melden solle, dass die Unterlagen da sind und der Auftrag erteilt werden kann.
Der ÄD schickten sie dann einfach zurück ans JC,.
Meine vertraulichen medizinischen Unterlagen waren und sind bis heute sogar verschwunden.
Keiner weiß wo sie sind und eine dokumentierte Vernichtung gibt es auch nicht.
Das JC hätte diese Panne melden müssen, denn ich setzte es in Kenntnis und die wussten bescheid, dass der ÄD die Unterlagen nicht mehr hat.
Da hat die Bude geraucht und der BfDI was not amused.
Beim ÄD und JC ist grundsätzlich und berechtigt Vorsicht und Misstrauen geboten.
Die DS-Beauftragten der JC haben meist keine/kaum Ahnung vom Fach.
Die meisten SB und Vermittler schon gar nicht.
Hallo
da ist ein Umschlag bei, auf dem steht in roter Schrift "Darf nur durch den ärztlichen Dienst geöffnet werden".
Ich denke, dass ich auf der richtigen Seite bin, wenn ich per Einschreiben-Rückschein das Kuvert direkt an den ärztlichen Dienst sende.
Dann habe ich irgendetwas über eine Beratung durch den ÄD gelesen. Ist es vorteilhaft, diese Beratung in Anspruch zu nehmen?
Ist bei Rückgratproblemen auf etwas besonderes zu achten?
Gruß,
membro
membo
Gut mit dem Umschlag, schon mal ein positives Zeichen.
Zitat von: membo am 10. Januar 2022, 16:52:52Ist bei Rückgratproblemen auf etwas besonderes zu achten?
Die dementsprechenden Unterlagen dazu mit einreichen und/oder die entsprechenden Ärzte / Institutionen von der Schweigepflicht entbinden. UND zusätzlich diese davon, über einen (persönlichen) Termin (beim Arzt), unterrichten damit sie deinen Fall wieder auf dem "Bildschirm" haben und dementsprechend (nicht 0815) auf Nachfrage vom ÄD antworten.
Zitat von: membo am 10. Januar 2022, 16:52:52
Dann habe ich irgendetwas über eine Beratung durch den ÄD gelesen.
:weisnich: Kenne ich so nicht.
MfG FN
Verstehe nur Bahnhof. Welche Ärzte? Sie war bislang nicht in Behandlung.
Nochmal zur Beratung durch den ÄD. Ist es sinnvoll, nicht nur das Gutachten erstellen zu lassen, sondern vorher die Beratung in Anspruch zu nehmen?
Gruß,
membro
Deine Bekannte war wegen ihrer Beschwerden noch gar nicht beim Arzt? Dann sollte sie das schnellstmöglich nachholen und sich helfen lassen.
Zitat von: membo am 06. Januar 2022, 15:36:25Sie hatte eine Beschäftigung bei einer Reinigungsfirma und bekam gesundheitliche Probleme, speziell mit dem Rückgrat, so das sie öfters krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte und deshalb von der Firma gekündigt wurde.
Hierzu hat sie doch sicherlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht, oder?
Du hast gut reden. Finde zuerst mal einen Arzt, der einen Termin frei hat. Wir haben doch längst englische Verhältnisse.
Gruß,
membro
Das ist jetzt nicht dein Ernst?
Du bekommst bei akuten Beschwerden innerhalb weniger Tage einen Termin beim Arzt, insbesondere wenn eine AUB notwendig ist.
Wie hat sie die fehlenden Arbeitstage entschuldigt?
War sie überhaupt schon mal deswegen beim Arzt?
@Fettnääpfchen: Deine Beiträge sind jetzt schon zwei Jahre alt. Das Thema bei mir ganz aktuell.
Hast du vielleicht noch den Link oder die Datei mit Infos, wie man mit allem Rund um den Ärztlichen Dienst umgeht?
Bin auch ansonsten für alle Tipps dankbar! Dankeschön :smile:
Rubus
Zitat von: Rubus am 23. Januar 2024, 01:12:42Deine Beiträge sind jetzt schon zwei Jahre alt. Das Thema bei mir ganz aktuell.
Ja so wie deine.
Was gibt es neues zu der Bekannten oder betrifft es dich?
Zitat von: Rubus am 23. Januar 2024, 01:12:42Hast du vielleicht noch den Link oder die Datei mit Infos, wie man mit allem Rund um den Ärztlichen Dienst umgeht?
Klar ich denke mal das du das von der BA meinst.
Ich stelle das mal in den Anhang das andere wurde ja durch erreichen der Speicherfrist gelöscht.
MfG FN
Fettnäpfchen: Ich kann keinen Anhang sehen oder habe ich Tomaten auf den Augen? :schaem:
(Bin nicht die Thema-Eröffnerin :))
Rubus
Zitat von: Rubus am 25. Januar 2024, 02:56:19(Bin nicht die Thema-Eröffnerin :))
So gehts wenn man 2 Jahre alte Threads ausgräbt.
Ist ein Zeichen das du die Nutzungsbedingungen nicht gelesen hast.
Und dass das Thema so alt ist und sicher bist etwas schreiben zu wollen auch ignoriert hast.
Jetzt ist auch schon egal aber du musst dich nicht wundern wenn andere als die hier schon involviert sind nichts davon mitbekommen.
Zitat von: Rubus am 25. Januar 2024, 02:56:19Fettnäpfchen: Ich kann keinen Anhang sehen oder habe ich Tomaten auf den Augen? :schaem:
Ich versuch es nochmal, keine Ahnung warum es nicht da ist.
MfG FN
Danke für den Hinweis und den Anhang.
Liest sich für mich recht vorwurfsvoll. Ich fand es wichtig auf genau diesen alten Thread einzugehen, da hier ja der besagte Anhang von dir zur Sprache kam. Wollte keinen neuen aufmachen und dann wieder ganz von vorne anfangen (dir erklären in welchem Thread ich was gelesen habe und da etwas hochgeladen hast usw.), sondern eben hier anknüpfen. Habe ich als sinnvoller empfunden :)
Hat für mich weniger mit Ignoranz, sondern bewusster Überlegung zu tun.
Rubus
Zitat von: Rubus am 26. Januar 2024, 03:26:05Liest sich für mich recht vorwurfsvoll.
Nö war zumindest nicht so gemeint und ist auch nicht meine Art. Ich mache auf so etwas halt aufmerksam wenn es in der Nutzungsbestimmung drin steht.
Es hat schon seinen Grund warum man ein eigenes Thema und das in dem Fall auch neu aufmachen soll.
Einer davon:
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2024, 12:05:36du musst dich nicht wundern wenn andere als die hier schon involviert sind nichts davon mitbekommen.
MfG FN