Hallo,
jeder kennt das Gefühl wenn man einfach nur Wutentbrannt ist wenn man Post vom Jobcenter bekommt und die einen unnötig und zu unrecht das Leben schwer machen.
Aber vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Aber der Reihe nach damit es nicht zu kompliziert wird:
Ich hatte im August einen Termin beim Jobcenter, bin zum Termin hin, unterhalten mit meinem Sachbearbeiter, die Chemie stimmte überhaupt nicht, gut... will ihn auch nicht heiraten, aber ständig redete er von oben herab, sind dann aneinander geraten weil ich darauf hinwies das er sich nicht ständig widerholen soll und mit mir auch normal reden kann, wir haben uns beruhigt und der Standpunkt war geklärt, Bewerbungen schreiben, hab ich auch gemacht, kein Thema.
Ende September hat er mich wieder eingeladen, jedoch konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht.
Bin zum Arzt, hab eine Krankschreibung ein Tag später eingeworfen.
Eine Woche später kam wieder ein Brief, wo drin stand das wenn ich mich nicht melde und nicht krankgeschrieben bin mir Geld gestrichen wird, ihr kennt bestimmt die typischen Drohungen.
Ich wieder hin, zweite Krankschreibung eingeworfen.
Es kam nichts weiter, dachte das wäre geklärt.....
Dann eine Woche kurz vor Weihnachten kam aufeinmal ein Brief vom Jobcenter mit einer Kürzung von 10% für die nächsten 3 Monate weil ich einen Termin versäumt habe, und das war genau der Termin ende September wo ich mehrmals (!) die Krankschreibung eingeworfen habe.
ÜBER 2 MONATE SPÄTER FÄLLT DENEN DAS EIN???? Natürlich wurde das sehr schnell bearbeitet, so das ich Neujahr erstmal mit über 40€ weniger das neue Jahr begonnen habe.
Ich sofort Einspruch eingelegt noch zwischen Weihnachten und Silvester, ein Glück mache ich mir immer von allen Papieren zuhause Kopien, so auch von der Krankschreibung, alles beigelegt und abgeschickt per Einschreiben, siehe da der Brief ist angekommen.
Gestern hab ich dann einen Brief bekommen das mein Einspruch bearbeitet wird aber erstmal die Akten angefordert werden müssen.
Jetzt aber soll ich nachweisen das ich krankheitsbedingt wirklich daran gehindert war nicht zum Termin zu erscheinen, ich soll nachweise erbringen mit Dokumenten oder Zeugen.
Wenn ich das nicht mache wird nach Aktenlage entschieden, also nach Willkür sozusagen.
Was soll ich jetzt machen? Wie soll ich vorgehen? Ich hab übrigens 2 Wochen Zeit mich zu äußern...
Ich will ungern meine Krankheit beim Jobcenter offen legen, auch ungern irgendwelche Leute mit rein ziehen, weil Zeugen dafür? Vor über 2 Monaten erinnert sich eh keiner mehr daran...
Eins will ich noch Anmerken ich bin 3 Jahre jetzt im Bezug es gab nie Probleme, ich habe immer kooperiert, nur beim Sachbearbeiter damals hab ich schon gemerkt dass da was nicht stimmt.
Stand denn in einem der Einladungsschreiben etwas von einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung oder einer Reiseunfähigkeitsbescheinigung?
In der Einladung vom September? Das weiß ich nicht, ich habe das Einladungsschreiben weggeworfen weil ich dachte durch die Krankschreibung hat sich das erledigt hab ja nicht damit gerechnet das mir das nach 2 Monaten zum Verhängnis wird.
Hast du die Anhörung hierzu noch?
Und was genau steht im Sanktionsbescheid?
Mir wurde nur ein Schreiben kurz vor Weihnachten geschickt wo drin steht "Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Blabla Paragraph Minderung des Arbeitslosengeldes 2 (Sanktion) aufgrund eines Meldeversäumnisses"
Mit der Begründung: Mit schreiben vom 23.9.2021 würden sie seitens der Vermittlung gebeten, zu einem Gespräch am 29.9.2021 zu erscheinen. Dieser Einladung sind sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachgekommen."
Und halt 10% Kürzung und direkt ne neue Berechnung meines Bescheides.
Das Schreiben wurde am 9.12 aufgesetzt war aber erst 2 Tage kurz vor Weihnachten bei mir im Briefkasten drin.
Und was stand in der Anhörung?
Wenn in der Einladung nicht explizit die Vorlage einer WUB gefordert wurde, deren Kosten vom JC zu übernehmen sind, kann die nicht nachträglich verlangt werden. Eine AUB ist nach wie vor grundsätzlich als Nachweis für das Vorliegen eines wichtigen Grundes eines Meldeversäumnis ausreichend. In besonders gelagerten Fällen kann eine WUB gefordert werden. Die muss dann allerdings eindeutig aus dem Einladungsschreiben hervorgehen.
Steht das nicht in der Einladung, dann empfehle ich einen schriftlichen Widerspruch mit dem Hinweis auf die vorliegende AUB.
Sorry das ist das erste Mal das ich so eine Kürzung bekomme und ich weiß nicht was mit Anhörung gemeint ist? Vielleicht aber stehe ich nur aufn Schlauch...
Ich hab nur folgende Briefe bekommen:
- Anfang Oktober Brief vom Sachbearbeiter welchen Grund ich habe warum ich mein Termin nicht wahrgenommen habe
- vor Weihnachten kam direkt ein Brief das mir 10% gekürzt wird
- vorgestern das mein Widerspruch geprüft wird.
Welche ist davon die Anhörung?
Anfang Oktober, wieso du den Termin nicht wahrgenommen hast.
Achso okay das ist das Anhörungsschreiben.
Ich hab das Schreiben zwar nicht mehr ich bin mir aber fast zu 100% sicher das da nichts von einer WUB drin stand.
Da stand nur was drin von warum ich den Termin nicht wahrgenommen habe.
Aber eine andere Frage, kann ich mir eine WUB trotzdem noch vom Arzt besorgen, auch wenn das schon so lange zurück liegt mit der AU? Oder ist das jetzt nicht mehr möglich?
Zitat von: IchUndSo am 07. Januar 2022, 13:30:11
Da stand nur was drin von warum ich den Termin nicht wahrgenommen habe.
Und was hast du geantwortet?
Zitat
Aber eine andere Frage, kann ich mir eine WUB trotzdem noch vom Arzt besorgen, auch wenn das schon so lange zurück liegt mit der AU? Oder ist das jetzt nicht mehr möglich?
Das wird jetzt nicht mehr möglich sein. Du kannst es aber versuchen. Wenn du z.B. wegen einer Krankheit, die dich daran hinderte, Termine ausserhalb deiner Wohnung wahrzunehmen, arbeitsunfähig warst, könnte dein Arzt dir das evtl. noch bescheinigen.
Die WUB ist nur im Ausnahmefall notwendig. In der Regel ist die nicht notwendig und die Forderung rechtswidrig.
Derzeit ist noch kein Grund erkennbar der die WUB erfordert. Ferner war im Anhörungsschreiben davon die Rede dass ein Zeuge genannt werden soll. Ein Zeuge kann die Bescheinigung nicht ersetzen. Die wissen wahrscheinlich ganz genau, dass die WUB nicht gefordert werden durfte.
Ohne die betreffende Einladung und das darauf folgende Anhörungsschreiben gesehen zu haben, ist eine seriöse Hilfe gar nicht möglich.
Wie zuverlässig sind denn die Aussagen des TE, wenn erst das geschrieben wird:
Zitat von: IchUndSo am 06. Januar 2022, 20:35:37...ein Glück mache ich mir immer von allen Papieren zuhause Kopien...
...und dann auf einmal das:
Zitat...Einladung vom September? Das weiß ich nicht, ich habe das Einladungsschreiben weggeworfen...
...
Zitat von: BigMama am 07. Januar 2022, 13:04:56Anfang Oktober, wieso du den Termin nicht wahrgenommen hast.
ZitatAchso okay das ist das Anhörungsschreiben.
Ich hab das Schreiben zwar nicht mehr ich bin mir aber fast zu 100% sicher...
Ah, ja... :scratch:
Zitat von: a_good_heart am 07. Januar 2022, 16:03:19
Ohne die betreffende Einladung und das darauf folgende Anhörungsschreiben gesehen zu haben, ist eine seriöse Hilfe gar nicht möglich.
Wie zuverlässig sind denn die Aussagen des TE, wenn erst das geschrieben wird:
Zitat von: IchUndSo am 06. Januar 2022, 20:35:37...ein Glück mache ich mir immer von allen Papieren zuhause Kopien...
...und dann auf einmal das:
Zitat...Einladung vom September? Das weiß ich nicht, ich habe das Einladungsschreiben weggeworfen...
...
Zitat von: BigMama am 07. Januar 2022, 13:04:56Anfang Oktober, wieso du den Termin nicht wahrgenommen hast.
ZitatAchso okay das ist das Anhörungsschreiben.
Ich hab das Schreiben zwar nicht mehr ich bin mir aber fast zu 100% sicher...
Ah, ja... :scratch:
Ich hab mich vielleicht falsch ausgedrückt, ich mache mir von Krankschreibungen immer Kopien, eher das was mich betrifft, nicht von sämtlichen Einladungen oder Terminen mache ich Kopien, wenn etwas erledigt ist werfe ich es weg.
Daher ich aber dachte das Thema sei vom Tisch aufgrund der Krankschreibung hab ich die Einladungen weggeworfen, ich hatte nicht damit gerechnet das nach 2 Monaten sowas auf einmal aufkommt.
Zitat von: Sheherazade am 07. Januar 2022, 13:46:35
Zitat von: IchUndSo am 07. Januar 2022, 13:30:11
Da stand nur was drin von warum ich den Termin nicht wahrgenommen habe.
Und was hast du geantwortet?
Hab die Krankschreibung im Antwortschreiben beigepackt und angekreuzt das ich wegen Krankheit verhindert war.
:flag:
Zitat von: IchUndSo am 07. Januar 2022, 16:36:47nicht von sämtlichen Einladungen oder Terminen mache ich Kopien, wenn etwas erledigt ist werfe ich es weg.
Wie du inzwischen wohl erkennst solltest du alles aufheben, jetzt wäre es nötig zumindest im Computer abgespeichert zu haben.
MfG FN
Zitat von: IchUndSo am 07. Januar 2022, 16:36:47...ich mache mir von Krankschreibungen immer Kopien, eher das was mich betrifft, nicht von sämtlichen Einladungen oder Terminen mache ich Kopien, wenn etwas erledigt ist werfe ich es weg.
Daher ich aber dachte das Thema sei vom Tisch aufgrund der Krankschreibung hab ich die Einladungen weggeworfen, ich hatte nicht damit gerechnet das nach 2 Monaten sowas auf einmal aufkommt.
Na ja,
wenn du meinst, dass die Post vom JC dich nicht betrifft, dann mach mal weiter so :nea:
Spätestens wenn du mal gegen das JC klagen möchtest, solltest du alle Unterlagen komplett haben.
Kleiner Tipp am Rande:
Einen Ordner und einen Locher kaufen und alles was vom JC kommt abheften. Das kostet fast nix, nimmt kaum Platz weg und man kann bei Bedarf darauf zurück greifen.
Ich scanne zusätzlich alles ein und speichere es ab. :zwinker:
(https://abload.de/img/ordnermitlocher-mobcek2k9w.gif)
© m.d.w.
Zitat von: BigMama am 07. Januar 2022, 08:42:05dann empfehle ich einen schriftlichen Widerspruch mit dem Hinweis auf die vorliegende AUB.
Du hast nach Erhalt des Sanktionsbescheids einen Monat Zeit den Widerspruch dagegen einzulegen. Ich empfehle dir jedoch nicht lange zu warten und den Widerspruch sofort einzulegen.
Mit dem Widerspruch solltest du eine Zweitschrift der Einladung anfordern, auf welche sich die Sanktion bezieht. Dann wird der Sachverhalt klarer. Noch ein zusätzlicher Hinweis: Der Widerspruch entfaltetet keine aufschiebende Wirkung, d.h. du wirst trotzdem in den Monaten Januar, Februar und März 10 % weniger Alg II erhalten.
Vielleicht findet sich auch im Sanktionsbescheid in Angriffspunkt. Kannst du ihn mal anonymisiert hochladen, jedoch die Datumsangaben alle drin lassen?
Hier mal ein Entwurf, wie der Widerspruch aussehen könnte :zwinker:
ZitatSanktionsbescheid vom X.X.2022
zugegangen am X.X.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen vorgenannten Sanktionsbescheid ergehen folgende Rechtsmittel:
- form- und fristgerechter Widerspruch
- Antrag den Sanktionsbescheid vom X.X.2022 aufzuheben
Widerspruchs-Begründung:
Ich habe dem Jobcenter gegenüber keine Pflichtverletzung begangen. Die im Sanktionsbescheid angegebene Einladung konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen. Eine entsprechende Krankmeldung (AUB) für diesen Termin liegt Ihnen vor.
Ich erwarte unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über den fristgerechten Eingang des Widerspruches.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Kopie der AUB
Ich hab grad nochmal den Eingangsbeitrag gelesen und dabei festgestellt, dass ich offenbar das hier überlesen haben:
Zitat von: IchUndSo am 06. Januar 2022, 20:35:37Ich sofort Einspruch eingelegt noch zwischen Weihnachten und Silvester, ein Glück mache ich mir immer von allen Papieren zuhause Kopien, so auch von der Krankschreibung, alles beigelegt und abgeschickt per Einschreiben, siehe da der Brief ist angekommen.
Somit wurde bereits offenbar fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Möchtest du trotzdem den Sanktionsbescheid hochladen um zu überprüfen ob man ihn auf verwaltungsrechtlichem Weg wegen eines Fehlers angreifen kann?
Genau Widerspruch hab ich schon eingelegt.
Im Anhang liegt ein schreiben das heute angekommen ist. Also so ist der Stand heute.
Ich verstehe nicht ganz wie und warum ich eine Ärztliche Bescheinigung vorlegen muss und damit überzeugen soll?
Es ist auch nichts von eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung die rede... einfach eine Ärztliche Bescheinigung? Ist eine Krankschreibung keine mehr?
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Irgendwie liest sich das, als ob gar keine AUB vorgelegt wurde... :weisnich:
Falls doch, würde ich auf jeden Fall umgehend antworten.
Vielleicht so:
ZitatSehr geehrter SB,
laut BSG reicht im Normalfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) als Nachweis einer die Nichtmeldung entschuldigenden Krankheit aus. Die AUB meines behandelnden Arztes für den betreffenden Termin liegt Ihnen vor. Die Forderung nach weitergehenden Belegen, oder gar einer so genannten Wegeunfähigkeitsbescheinigung (WUB), auch als "Bettlägerigkeitsbescheinigung" bekannt – müssen Sie entsprechend begründen, was Sie jedoch versäumt haben.
Das Sozialgericht Hildesheim hat allerdings entschieden, dass solch eine überzogene Beweisforderung unzulässig ist (Urteil v. 14.07.2020, Az.: S 38 AS 1417/17).
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Kopie der AUB vom X.X.XY
Anscheinen wurde keine WUB verlangt.
Ich würde einen Hinweis darauf weglassen. Vielleicht weckt das schlafende Hunde.
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Januar 2022, 09:07:56Anscheinen wurde keine WUB verlangt.
Ich würde einen Hinweis darauf weglassen. Vielleicht weckt das schlafende Hunde.
Der 'Hund' verlangt doch schon weitere Nachweise/Belege, ansonsten Sanktion...
Die Sanktion wurde schon verhängt und Widerspruch dagegen eingelegt.
Dann kam dieses seltsame Schreiben.
Eine Reaktion auf das Schreiben sollte m.E. erfolgen. Inhaltlich schließe ich mich dem Schreiben von @a_good_heart an, würde allerdings den Verweis auf ein Urteil eines SG weglassen.
Und am besten nochmal eine Kopie des Krankenscheins dran legen. Für mich liest es sich auch so, als wäre der Krankenschein unbekannt.
Ich habe eine Krankschreibung mit zum Widerspruch beigefügt, er tut jedoch so als wäre die nicht von Bedeutung.
Daher scheinbar viele genau das anzweifeln habe ich nun anonymisiert das Schreiben hochgeladen das zuerst kam, also das schreiben das mein Widerspruch bearbeitet wird.
Um das mal chronologisch zu ordnen:
Das Schreiben hier im Anhang wurde am 4.1 aufgesetzt.
Das Schreiben von gestern am 5.1, das von gestern ist also aktuell.
Hab auch langsam kein nerv mehr. Sollen die sich ihre 44€ für die drei Monate sonst wohin schieben, darauf läuft es doch so oder so hinaus, selbst hier werden mir Sachen unterstellt und meine Glaubwürdigkeit wird angezweifelt.
Als ob ich ein Schwerverbrecher bin soll ich Zeugen benennen und ärztliche Unterlagen einreichen die alle mögliche Dokumentieren sollen. Wer bin ich eigentlich?
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Okay,
hab noch mal etwas umgestrickt...
Da muss bestimmt noch umformuliert und geändert werden. Aber da melden sich ja auch noch andere zu Wort :zwinker:
ZitatSehr geehrter SB,
Sie verlangen von mir nachträglich eine so genannte 'Wegeunfähigkeitsbescheinigung' ohne Angabe zu Gründen, warum die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) meines Arztes von Ihnen angezweifelt wird. Der von Ihnen nicht näher präzisierte Hinweis auf eine Entscheidung des BSG ist kein Freibrief für die Jobcenter, pauschal eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen – schon gar nicht im Nachhinein.
Der Entscheidung des BSG, auf die Sie sich offenbar berufen, liegt ein völlig anderer Sachverhalt zu Grunde. In der Sache ging es darum, dass ein LE mehrfach in Folge durch Vorlage einer AUB, Meldetermine nicht wahrgenommen hatte. Dies trifft in meinem Fall aber nicht zu.
Laut BSG reicht im Normalfall die AUB als Nachweis einer die Nichtmeldung entschuldigenden Krankheit aus. Die Forderung nach weitergehenden Belegen – also eine weitergehende Datenerhebung – müssen Sie entsprechend begründen, was Sie jedoch versäumt haben.
Vorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich unverzüglich beim hiesigen Sozialgericht Klage erhebe, sollte meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden.
Mit freundlichen Grüßen
IchUndSo
Aufgrund des neuen Schreibens würde ich einen Zweizeiler an das JC schicken.
Und Ich würde den Datenschutzbeauftragten des Landes (nicht vom JC) einschalten und darin um Mithilfe bitten!
Die Anforderung der Akten soll wohl ein Witz sein, wo sonst sollen die sein wenn nicht beim JC, oder läuft ein Klageverfahren das deine Akte beim Gericht liegt?
Würde ich im Schreiben erwähnen!
Das eine Au abgegeben wurde würde ich erwähnen!
Das das JC auf eine zusätzliches Attest besteht weil ein nicht genanntes BSG Urteil erwähnt wird würde ich erwähnen!
auch das kein Grund für diese Datenerhebung vorliegt und auch nicht genannt wurde würde ich erwähnen!
und natürlich von allem Kopien beilegen, also von allem was du kopiert hast.
Lies dir mal den Kommentar von Ottokar aus dem Anhang!
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2022, 17:21:46Die Anforderung der Akten soll wohl ein Witz sein, wo sonst sollen die sein wenn nicht beim JC,
Und wer sagt, dass die Widerspruchsstelle mit im Gebäude des betreffenden Jobcenters sitzt? Dessen ungeachtet, dass das völlig unerheblich ist, ob die Stelle umgehend Zugriff auf die Akte hat oder erst in einer Woche, denn eine Untätigkeitsklage ist sowieso erst nach 3 Monaten möglich.
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2022, 17:21:46
Die Anforderung der Akten soll wohl ein Witz sein, wo sonst sollen die sein wenn nicht beim JC, oder läuft ein Klageverfahren das deine Akte beim Gericht liegt?
Würde ich im Schreiben erwähnen!
Das kann ich aufklären,
ich wohne in einer Kleinstadt, daher ich den Einspruch bei uns im Kreis einreichen musste, musste scheinbar der Kreis erst die Akten von meiner Stadt/Jobcenter anfordern. Das ging aber ziemlich schnell.
Ich hab keine Ahnung was ich verkehrt gemacht habe, ich überlege zum Arzt zu gehen und von dort einfach eine WUB hole. Wenn er die mir überhaupt noch ausstellt nach all den Monaten, begründen könnte er die aber weil ich damals wegen einer ansteckenden Krankheit krank geschrieben war.
Aber man kennt ja die Bürokratie hier in Deutschland.
Zitat von: IchUndSo am 13. Januar 2022, 20:40:49ich wohne in einer Kleinstadt, daher ich den Einspruch bei uns im Kreis einreichen musste, musste scheinbar der Kreis erst die Akten von meiner Stadt/Jobcenter anfordern. Das ging aber ziemlich schnell.
Ist in der Großstadt nicht anders.
Bei uns gibt es über die Stadt verteilt sechs Mobcenter und die Widerspruchstelle/Rechtsabteilung befindet sich in der Mitte, in unmittelbarer Nähe zum Sozialgericht... :yes:
Kurzes Update für alle die vielleicht mal das selbe Problem haben:
Es hat einfach ein Schreiben gereicht vom Arzt wo drin steht das man akut erkrankt war und nicht erscheinen konnte.
Zitat von: IchUndSo am 18. Januar 2022, 11:17:33Es hat einfach ein Schreiben gereicht vom Arzt wo drin steht das man akut erkrankt war und nicht erscheinen konnte.
:ok: