Hallo,
habe einen neuen Sachbearbeiter und der hat mir nach einem Telefonat(Telefontermin dem ich zugestimmt habe) eine EGV zugeschickt. Habe in dem Telefonat nicht zugesagt, dass ich es unterschreibe.
Notiz: Habe seit mehreren Jahren kein EGV mehr unterschrieben, auch kein VA.
Ich will in den nächsten Monaten ein Antrag auf ein ärztliches Gutachten stellen, weil ich einfach nicht arbeitsfähig bin.
Wollte mal wissen ob die EGV in Ordung ist und ob sie mir Nachteile bringt?
Schon mal als erstes stimmt die Angabe mit der Fortsetzung der alten EGV nicht. Habe keine aktuelle EGV.
Verstehe ich den Punkt 5 richtig, dass ich nicht saktioniert werden kann, sollte ich es nicht bis zum 01.04 stellen können?
MfG
Kikiriki
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Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 11:33:43Ich will in den nächsten Monaten ein Antrag auf ein ärztliches Gutachten stellen, weil ich einfach nicht arbeitsfähig bin.
Wieso erst in den nächsten Monaten und nicht gleich? Wenn du nicht arbeitsfähig bist, dann sollte schnellstmöglich ein ÄG erstellt werden um festzustellen ob du evtl. erwerbsunfähig bist.
Zitat von: BigMama am 08. Januar 2022, 11:36:33
Um dir helfen zu können, werden auch die übrigen Seiten benötigt.
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 11:33:43Ich will in den nächsten Monaten ein Antrag auf ein ärztliches Gutachten stellen, weil ich einfach nicht arbeitsfähig bin.
Wieso erst in den nächsten Monaten und nicht gleich? Wenn du nicht arbeitsfähig bist, dann sollte schnellstmöglich ein ÄG erstellt werden um festzustellen ob du evtl. erwerbsunfähig bist.
Weil die endgültige Diagnose fehlt und noch einige Untersuchungen ausstehen.
Die Problematik besteht schon seit mehreren Jahren. Habe vor etlichen Jahren schon drei ÄG stellen lassen. Dann gings aufwärts und einiges an Problemen ist zurückgekommen. Eben dieses, dass schon damals nicht eindeutig geklärt werden konnte. Will mich nicht unbedingt auf den Amtsarzt verlassen, der 5 Minuten Zeit hat mich zu begutachten.
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 11:39:01Weil die endgültige Diagnose fehlt und noch einige Untersuchungen ausstehen.
Dann ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für eine EGV wenn sie das Ziel hat dich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.
Reichst du regelmäßig die AUB deines Arztes beim JC ein? Dann sollte dein Arbeitsvermittler doch wissen, dass du aktuell nicht integriert werden kannst.
Zitat von: BigMama am 08. Januar 2022, 11:42:33
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 11:39:01Weil die endgültige Diagnose fehlt und noch einige Untersuchungen ausstehen.
Dann ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für eine EGV wenn sie das Ziel hat dich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.
Reichst du regelmäßig die AUB deines Arztes beim JC ein? Dann sollte dein Arbeitsvermittler doch wissen, dass du aktuell nicht integriert werden kannst.
Momentan habe ich keine AUB, da sie nicht nötig ist.
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 11:47:12da sie nicht nötig ist.
Wieso? Ergibt sich das vielleicht aus den fehlenden Seiten der EGV?
Lädst du sie noch anonymisiert hoch, damit deine Frage beantwortet werden kann?
Edith: Ich seh grad, du hast sie im ersten Beitrag hinzugefügt.
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 11:33:43Verstehe ich den Punkt 5 richtig, dass ich nicht saktioniert werden kann, sollte ich es nicht bis zum 01.04 stellen können?
Ja.
Zitat von: BigMama am 08. Januar 2022, 11:50:59
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 11:47:12da sie nicht nötig ist.
Wieso? Ergibt sich das vielleicht aus den fehlenden Seiten der EGV?
Lädst du sie noch anonymisiert hoch, damit deine Frage beantwortet werden kann?
Edith: Ich seh grad, du hast sie im ersten Beitrag hinzugefügt.
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 11:33:43Verstehe ich den Punkt 5 richtig, dass ich nicht saktioniert werden kann, sollte ich es nicht bis zum 01.04 stellen können?
Ja.
Ich gehe extrem ungern zu Ärzten, weil sie mir bisher nicht 100% helfen konnten. Also eher als Notfall und nur wenn ich es brauche. D.h. Ich suche weiter und mache bei Spezialisten die Termine, dauert halt.
Zur Sanktion: Super. Wozu soll dann die ganze EGV dann unendlich laufen? Wieso wird sie nicht auf den 1.4. begrentzt? Habe ich dadurch Nachteile? Die Vermittlungssachen und meine eigenen Bemühungen mach ich eh, also wozu unbegrenzte Laufzeit?
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 12:02:38Wozu soll dann die ganze EGV dann unendlich laufen? Wieso wird sie nicht auf den 1.4. begrentzt?
Ich nehme an, du wirst bei einer gemeinsamen Einrichtung mit der BA betreut. Dort werden die EGV ohne Enddatum geschlossen. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, jedoch muss nach spätestens 6 Monaten der Inhalt und die Ziele überprüft werden.
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 12:02:38Habe ich dadurch Nachteile?
Nein.
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 12:02:38Die Vermittlungssachen und meine eigenen Bemühungen mach ich eh, also wozu unbegrenzte Laufzeit?
s.o.
Zitat von: BigMama am 08. Januar 2022, 12:31:19
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 12:02:38Wozu soll dann die ganze EGV dann unendlich laufen? Wieso wird sie nicht auf den 1.4. begrentzt?
Ich nehme an, du wirst bei einer gemeinsamen Einrichtung mit der BA betreut. Dort werden die EGV ohne Enddatum geschlossen. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, jedoch muss nach spätestens 6 Monaten der Inhalt und die Ziele überprüft werden.
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 12:02:38Habe ich dadurch Nachteile?
Nein.
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 12:02:38Die Vermittlungssachen und meine eigenen Bemühungen mach ich eh, also wozu unbegrenzte Laufzeit?
s.o.
Ich werde nirgendwo betreut und wurde noch nie betreut.
Die Eingliederungsvereinbarung ist bereits unzulässig, weil dort die Begutachtung geregelt wird. Würde auf den Verwaltungsakt warten und widersprechen. Kurze Fristsetzung und dann die aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht beantragen.
Die Geschichte mit der Arbeitsfähigkeit ist für mich nicht nachvollziehbar. Unabhängig ob die Ärzte 100%ig helfen können, führt eine länger AU dazu, dass keine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden kann und man für die Vermittlung nicht zur Verfügung steht. Eine AU dient also dazu Ruhe vor der Behörde zu haben. Es erfolgen keine Einladungen (WUB kommt nicht infrage, da länger AU) und die Eingliederungsvereinbarung darf laut Fachlicher Weisung der BA auch nicht per Post zugeschickt werden. Telefontermine muss man nicht wahrnehmen.
Erster Schritt um Ruhe zu haben, wäre daher für mich der Gang zum Hausarzt und die AU bis zum Facharzttermin zu besorgen.
Sobald das Jobcenter aber den Ärztlichen Dienst mit der Begutachtung beauftragt, musst du dahin. Das sind Mitwirkungspflichten.
Das nennt sich nur "Betreuung" weil Aktenverwaltung ein unpassender Begriff wäre. Wer dort unter einer Aktennummer geführt wird wird "betreut"
Ich hatte schon länger keine AUB. War wie gesagt nicht nötig.
Der Termin war eigentlich ein normaler Termin beim Jobcenter, der auf meine Bitte aufgrund der Pandemie in einen Telefontermin geändert wurde.
Zitat von: Spritzenhalter am 08. Januar 2022, 13:48:05
Das nennt sich nur "Betreuung" weil Aktenverwaltung ein unpassender Begriff wäre. Wer dort unter einer Aktennummer geführt wird wird "betreut"
Dann ist mir das nicht bekannt. Also keine Ahnung.
So nebenbei. Ich habe in den letzten Jahren die mir vorgelegten EGVs aus logischen Gründen nicht unterschieben. Dabei wurden mir mehrfach VAs angedroht und bisher wurde ich davon verschont. Habe auch einige Maßnahmen/AGHs mitgemacht, die ich als sinnvoll erachtet habe. Heißt, einiges habe ich mitgemacht einiges nicht. Ich war immer redlich ohne eine EGV. Das haben die sich wohl gemerkt und auf die VAs vezichtet. Habe auch immer mitgewirkt, d.h. mich selbst beworben und auch auf jeden noch so beknackten Vermittlungvorschlag reagiert.
Ich würde nicht Unterschreiben, zumindest nicht so lange der Punkt 5 da drin steht.
Das hat in einer EGV nichts zu suchen.
Ist SB der Meinung es braucht ein Gutachten muss er das beim ÄD in Auftrag geben.
Dorthin kannst du dann auch mögliche Schweigepflichtsentbindungen usw. direkt hin senden.
Zitat von: Kikiriki am 08. Januar 2022, 11:33:43Antrag auf ein ärztliches Gutachten stellen, weil ich einfach nicht arbeitsfähig bin
Der beste Weg dafür sollte deine RV sein, Antrag auf EM Rente.
So lange der läuft muss das JC Abwarten und wäre auch an das Gutachten gebunden.
Der ÄD wäre dann nicht mehr notwendig.
Hallo,
wollte mich kurz melden. Die Sache hat halt ein bischen gedauert.
Habe aufgrund der Tipps hier mich beim Jobcenter gemeldet und die zwei letzten Absätze aus Punkt 5 streichen lassen.
Dieses hat man auch gemacht, allerdings hat man der überarbeiteten EGV(die man mir gerade zugeschickt hat) einen Punkt zugefügt, die Rechtsfolgebelehrung. Dieser Punkt war vorher nach der damaligen telefonischen Absprache nicht drin.
Anbei die zusätzliche Seite.
Wie ist das zu bewerten??
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Zitat von: Kikiriki am 02. Februar 2022, 10:38:47Wie ist das zu bewerten??
Wurde evtl. beim ersten mal einfach Vergessen?
Ansonsten scheint die EGV jetzt ganz o.k. zu sein wenn nichts neues dazu gekommen ist und Punkt 5 raus ist.
Alles weitere ist jetzt deine Entscheidung, was die Erwerbsfähigkeit angeht.
Beim ersten mal (Telefontermin) hat man mir angeboten, die RFB einfach nicht mit reinzunehmen, was auch geschehen ist. Jetzt hat man den Punkt einfach dazu genommen.
Heißt, ich kann trotz der RFB nicht sanktioniert werden?
Das erscheint mir etwas zu gut. :grins:
Zitat von: Kikiriki am 02. Februar 2022, 17:14:59Heißt, ich kann trotz der RFB nicht sanktioniert werden?
Zumindest kann ich in der EGV nichts finden, wo das möglich sein sollte, wenn du die unterschreibst.
Deine einzige Pflicht war ja Punkt 5 und der ist ja weg.
Also bei Punkt 5 sind die letzten beiden Absätze aus der ersten EGV beginnend mit " Sofern...." und "Sollte...." raus. Die Absätze davor sind weiterhin da.
Da steht auch Angaben sind freiwillig wenn keine, löst es auch keine Sanktion aus.
Beim ÄD hat man eh eine Mitwirkungspflicht, nur kann man Daten die Gesundheit betreffend, auch direkt zum ÄD geben.
Schweigepflichtsentbindungen sind grundsätzlich freiwillig sollten dennoch nicht komplett verweigert werden.
Soll die Erwerbsfähigkeit geprüft werden, sollte auch das JC bis zur Entscheidung mit der EGV warten.
Aber ich sehe hier nichts schlimmes, wenn deine Unterschrift unter der EGV steht.
@Kikiriki
Mal eine Frage:
Warum hast du bei Punkt 5 etwas dagegen, wenn dein Gutachten für eine eventuelle Teilhabe an den Rehaträger geschickt wird?
Wenn in dem zukünftigen sozialmedizinischen Gutachten steht, dass eine Teilhabe geprüft werden muss, hättest du dir damit einigen Aufwand und viel Zeit sparen können.
Ich habe da meine Erfahrungen und wäre mehrmals froh gewesen, wenn das JC das bei mir direkt gemacht hätte.
Manche Sachen können sehr praktisch sein, wenn sie in einer EGV stehen, auch wenn man darüber streiten kann, ob sie wirklich drinstehen müssen.
Wie hier im Thread von anderen angemerkt, man kann dann später selbst bestimmen was mit den Daten passiert. So wäre es schon geregelt. Ist jetzt nicht die Welt, aber so find ich es besser.
Ansonsten danke an alle für die Hilfe.