Hallo
ich frage hier für meinen volljährigen Sohn und ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Seit Mitte 2021 hat mein Sohn bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und wurde in einem Logistiklager eingesetzt, als Lagerarbeiter. Der Vertrag war befristet bis April 2022.
Nun hat er 2 Tage vor Ablauf der Probezeit eine ordentliche Kündigung erhalten, von dieser Zeitarbeitsfirma, zum 20.Januar 2022.
Die Gründe für die Kündigung sind angeblich (laut mündlicher Aussage der ZAF), dass dieses Logistiklager keine Arbeit mehr hätte, für meinen Sohn.
Ich finde die Kündigung merkwürdig, denn mein Sohn hat keinen Vertrag mit dieser Logistikfirma angestellt, sondern mit der ZAF und diese ZAF hätte doch versuchen können eine andere Logistikfirma zu finden, wo mein Sohn eingesetzt werden könnte, ohne den Vertrag gleich zu kündigen.
In diesem ZAF Vertrag stand auch keine Zuweisung in diesem einen Logistikunternehmen drin.
Die Kündigung wurde zum 20.Januar ausgesprochen und mein Sohn wurde gesagt, er soll bis dahin auch nicht mehr arbeiten gehen, in dieser Logistikfirma.
Dort, in dieser Logistikfirma wurde mein Sohn von der ZAF sofort abgemeldet. Bis zum 20.Januar also, ist er freigestellt.
Eine Bescheinigung, auch für das Jobcenter, dass er bis zur Kündigung freigestellt ist, nicht mehr arbeiten gehen soll und keinen Lohn mehr bekommt, vom 10.01. - 20.01., hat mein Sohn aber nicht erhalten, von der ZAF.
Diese Bescheinigung braucht aber mein Sohn, für das Jobcenter, dass meinem Sohn ja den Lohn anrechnet, für den ganzen Januar und keinen Nachweis hat, dass mein Sohn unbezahlt freigestellt wurde.
Außerdem ist ein Nachweis wichtig, nicht dass es hinterher beim Jobcenter heißt und man ihm einen Strick dreht und mein Sohn wäre einfach nicht mehr arbeiten gegangen, wegen der erhaltenen Kündigung.
Das Jobcenter haben wir noch nicht informiert, da die Kündigung erst gestern am Freitag Mittag eingegangen ist, nachdem unser Jobcenters bereits geschlossen war und wir keine Möglichkeit hatten die Leistungsabteilung oder einen Arbeitsvermittler zu erreichen. Wir müssen also bis Montag warten.
Aber es gibt da noch ein Problem. Ist diese Kündigung überhaupt rechtens ?
Mein Sohn hat eine dauerhafte Schwerbehinderung von 60 GdB.
Im Internet habe ich das hier gefunden :
Wenn der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Mitarbeiter dann kündigen will, ist er verpflichtet, vorab die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen (§ 168 SGB IX). Darüber hinaus hat der Arbeitgeber vor der Kündigung die Schwerbehindertenvertretung zu informieren. Wenn er das unterlässt, ist die Kündigung unwirksam.
Die Schwerbehinderung ist der ZAF bekannt gewesen, noch vor dem Vertragsabschluss im Juni 2021, auch dass das eine dauerhafte Schwerbehinderung ist , die 2013 festgestellt wurde, und Nachweise dazu wurden der ZAF in Kopie übergeben.
Und wegen dem Lohn im Januar. Das Jobcenter hat bereits den vollen Monatslohn für Januar 2022 angerechnet.
Bis zum 07.01 hat mein Sohn noch gearbeitet.
Ab dem 10.01. wird mein Sohn kein Lohn mehr erhalten, wegen der Freistellung, bis zur Kündigung.
Wie viel Lohn er noch bis zum 07.01 erhält, weiß ich jetzt nicht.
Seine Arbeitszeit beträgt 35 Std Woche und ein Stundenlohn von 10.45 €. Dann müsste er wohl ca 365 € Brutto verdient haben, für 7 Tage Arbeit.*
* der 1.1 war ja ein Feiertag, aber Samstags wird eigentlich nicht gearbeitet, nur wenn es sich nicht vermeiden lässt, in der Logistik z.B. vor Weihnachten, wenn viel zu tun ist.
Wann er diesen restlichen Januar Lohn erhält, weiß ich auch nicht.
Normalerweise wird der Lohn im Folgemonat bezahlt, zum 15. des Monats.
Ist also die Kündigung rechtens, wegen seiner Schwerbehinderung ?
Und was muss mein Sohn bzw. ich, als Bedarfsgemeinschafts Vorstand (oder wie das auch immer heißt) bei der Veränderungsmitteilung beachten ; auch wegen dem Lohn ?
Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.
:bye:
Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 12:47:20Nun hat er 2 Tage vor Ablauf der Probezeit eine ordentliche Kündigung erhalten, von dieser Zeitarbeitsfirma, zum 20.Januar 2022.
Ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit, da braucht es keine Begründung. Die Lohnzahlung der ZAF hat bis zum letzten Tag zu erfolgen, auch bei einer Freistellung. Was hat er schriftlich zu der Freistellung?
Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 12:47:20Eine Bescheinigung, auch für das Jobcenter, dass er bis zur Kündigung freigestellt ist, nicht mehr arbeiten gehen soll und keinen Lohn mehr bekommt, vom 10.01. - 20.01., hat mein Sohn aber nicht erhalten, von der ZAF.
Woher leitest du ab, dass dein Sohn vom 10.01. bis 20.01. keinen Lohn mehr erhält. Wenn der AG ihn freistellt ist das sein Problem aber nicht das deines Sohnes. Er muss trotzdem seinen Lohn für diese Zeit erhalten. Er stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung. Wenn der Arbeitgeber diese nicht annimmt ist er im Annahmeverzug und muss trotzdem den vereinbarten Lohn zahlen.
Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 12:47:20Normalerweise wird der Lohn im Folgemonat bezahlt, zum 15. des Monats.
Das bedeutet, dass er im Januar noch den vollen Lohn erhält, da es sich um den Lohn vom Arbeitsmonat Dezember handelt. Somit ist auch die Anrechnung des JC korrekt.
Für den Februar müsste er dann aber mehr Alg II erhalten, da er ja im Januar nur den Lohn bis einschließlich 20.01. erhält, also grob gesagt zwei Drittel. Es ist daher wichtig umgehend eine Veränderungsanzeige incl. Kündigung beim JC einzureichen.
Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 12:47:20Ist also die Kündigung rechtens, wegen seiner Schwerbehinderung ?
Diese Frage kann ich dir nicht beantworten. Darin bin ich nicht so bewandert.
Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 12:47:20
Aber es gibt da noch ein Problem. Ist diese Kündigung überhaupt rechtens ?
Mein Sohn hat eine dauerhafte Schwerbehinderung von 60 GdB.
Im Internet habe ich das hier gefunden :
Wenn der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Mitarbeiter dann kündigen will, ist er verpflichtet, vorab die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen (§ 168 SGB IX). Darüber hinaus hat der Arbeitgeber vor der Kündigung die Schwerbehindertenvertretung zu informieren. Wenn er das unterlässt, ist die Kündigung unwirksam.
Woher weißt du denn, dass die ZAF das Integrationsamt nicht informiert hat?
Zitat,,Besteht das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, vor Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. In diesem Fall muss er das Integrationsamt lediglich vor Ausspruch der Kündigung informieren. Diese Ausnahmeregelung bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber bei einer Kündigung in den ersten sechs Monaten auch die Schwerbehindertenvertretung außen vorlassen könne. Die gesetzliche Ausnahmeregelung, nach der das Integrationsamt einer Kündigung in den ersten sechs Monaten nicht zustimmen muss, ist auf die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nicht übertragbar. Diese Auffassung hat das Arbeitsgericht Hamburg im Fall der klagenden Projektmitarbeiterin vertreten. Außerdem gilt auch für Betriebsrat und Personalrat, dass sie zu beteiligen sind, wenn Arbeitgeber während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses kündigen wollen."
Quelle (https://www.der-querschnitt.de/archive/32331)
Zitat von: Sheherazade am 08. Januar 2022, 12:53:43
Ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit, da braucht es keine Begründung. Die Lohnzahlung der ZAF hat bis zum letzten Tag zu erfolgen, auch bei einer Freistellung. Was hat er schriftlich zu der Freistellung?
Wegen der Freistellung hat mein Sohn gar nichts schriftlich. Nur mündlich, von der Logistikfirma die Information, dass die ZAF meinen Sohn da abgemeldet hat, bei dieser Logistikfirma.
Mein Sohn hat gestern sofort bei der ZAF angerufen und wollte mit den zuständigen Chefs sprechen, aber angeblich hatte nicht einer Zeit mit meinem Sohn zu sprechen.
Schriftlich haben wir nur die Kündigung als Nachweis; auch für das Jobcenter.
Die Kündigung wurde am 05.01. geschrieben. 2 Tage vor Ende der Probezeit (sehr praktisch, für die ZAF).
Zuvor am 05.01. hat mein Sohn noch mit der ZAF telefoniert und da wurde nichts gesagt, wegen der Kündigung und da wurde noch von der weiteren Arbeit gesprochen.
Im Übrigen hat nur 1 Mitarbeiter der ZAF dieses Büros die Kündigung unterschrieben, während die anderen 2 Mitarbeiter der ZAF in diesem Büro (angeblich) nichts von der Kündigung wussten.
@BigMama
Ich gehe nur davon aus, dass man keinen Lohn mehr erhält, bei einer Freistellung.
Das habe ich irgendwo im Internet gelesen (frag mich jetzt nicht bitte wo). Kann aber auch eine Fehlinformation gewesen sein. Ich weiß es nicht.
Montag kann ich nur vage Angaben beim Jobcenter machen was die Lohnhöhe für die Januar Stunden betrifft.
Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 13:12:50
Zuvor am 05.01. hat mein Sohn noch mit der ZAF telefoniert und da wurde nichts gesagt, wegen der Kündigung und da wurde noch von der weiteren Arbeit gesprochen.
Dann sollte er sich gleich Montg früh zu Arbeitsbeginn bei seinem Disponenten melden und nach dem nächsten Einsatzort fragen.
Zitat
Im Übrigen hat nur 1 Mitarbeiter der ZAF dieses Büros die Kündigung unterschrieben, während die anderen 2 Mitarbeiter der ZAF in diesem Büro (angeblich) nichts von der Kündigung wussten.
Es müssen auch nicht alle Mitarbeiter eine Kündigung unterschreiben, einer, der dazu berechtigt ist, reicht vollkommen.
Zitat
Ich gehe nur davon aus, dass man keinen Lohn mehr erhält, bei einer Freistellung.
Das habe ich irgendwo im Internet gelesen (frag mich jetzt nicht bitte wo). Kann aber auch eine Fehlinformation gewesen sein. Ich weiß es nicht.
Die Regel sind bezahlte Freistellungen. Vielleicht hat dein Sohn aber auch noch Stunden auf seinem Zeitkonto, die verrechnet werden können. Und/oder Urlaubstage ..... was auch immer.
ZitatMontag kann ich nur vage Angaben beim Jobcenter machen was die Lohnhöhe für die Januar Stunden betrifft.
Dein Sohn kann erst mit der Abrechnung für Januar genaue Angaben machen. Jetzt am 15. bekommt er erstmal den vollen Dezemberlohn.
Zitat von: Sheherazade am 08. Januar 2022, 13:37:37
Dann sollte er sich gleich Montg früh zu Arbeitsbeginn bei seinem Disponenten melden und nach dem nächsten Einsatzort fragen.
Die Regel sind bezahlte Freistellungen. Vielleicht hat dein Sohn aber auch noch Stunden auf seinem Zeitkonto, die verrechnet werden können. Und/oder Urlaubstage ..... was auch immer.
1. bei der Logistikfirma soll er nicht mehr arbeiten kommen , da ist er abgemeldet worden, von der ZAF.
und die ZAF hat ihm gekündigt und da kann diese Logistikfirma auch nichts dran ändern.
Mein Sohn könnte nur am 10.01. zur ZAF fahren und fragen, wo er ab Montag den 10.01. arbeiten soll. Ich denke, dass wird schwierig werden, innerhalb einiger Stunden eine neue Logistikfirma zu finden.
Mein Sohn hat aber der ZAF gestern schriftlich mitgeteilt, dass er bereit ist weiterzuarbeiten, bis zum Kündigungstermin.
Ich hoffe, ab Montag oder Dienstag wissen wir mehr.
Beim Jobcenter muss das auf jeden Fall am Montag gemeldet werden.
2. die restlichen Überstunden, auf dem Zeitkonto, von Dezember, werden mit dem Lohn zum 15.Januar ausgezahlt.
Im Januar hat mein Sohn keine Überstunden mehr.
Alle restlichen Urlaubstage von 2021 wurden im November und Dezember genommen und ab Januar 2022 fangen die neuen Urlaubstage für 2022 an. Und für Januar hat dann mein Sohn wohl nur 2 Tage.
Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 13:50:52
Mein Sohn hat aber der ZAF gestern schriftlich mitgeteilt, dass er bereit ist weiterzuarbeiten, bis zum Kündigungstermin.
Sehr gut. Er soll sich die Freistellung genau anschauen.
Widerruflich, unwiderruflich, unter Anrechnung des Urlaubs (das ist üblich).
Und darauf achten, ob seine Überstunden mit der Zeit während der Freistellung verrechnet werden.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html
ZitatUnd für Januar hat dann mein Sohn wohl nur 2 Tage.
Urlaubstage werden nur für VOLLE Monate bezahlt. Für Jan. besteht dann kein Urlaubsanspruch.
Denn er hat die Warte zeit noch nicht erfüllt. BUrlG §§ 4 und 5
ZitatDer volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
Bereits zu viel gegebener Urlaub kann allerdings nicht zurück gefordert werden.
aber da passen die ZAFn auf, dass sie nur den jeweiligen, erworbenen Teilurlaub geben.
Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 13:50:52
Mein Sohn könnte nur am 10.01. zur ZAF fahren und fragen, wo er ab Montag den 10.01. arbeiten soll.
Dann soll er das tun, die ZAF ist schließlich sein Arbeitgeber. Die Logistikfirma ist nur der Kunde der ZAF.
ZitatIch denke, dass wird schwierig werden, innerhalb einiger Stunden eine neue Logistikfirma zu finden.
Das sollte nicht das Problem deines Sohnes sein, das Arbeitgeberrisiko trägt die ZAF. Er hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum letzten Arbeitstag laut der Kündigung. Was dein Sohn nicht machen sollte, auch nicht auf Aufforderung der ZAF: Sich arbeitsunfähig schreiben lassen.
Zitat von: Sheherazade am 08. Januar 2022, 14:06:52
Das sollte nicht das Problem deines Sohnes sein, das Arbeitgeberrisiko trägt die ZAF.
Er hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum letzten Arbeitstag laut der Kündigung.
Was dein Sohn nicht machen sollte, auch nicht auf Aufforderung der ZAF: Sich arbeitsunfähig schreiben lassen.
Vielen Dank.
Nein, eine AU wird mein Sohn nicht einreichen. Das hat er auch nicht vor.
Zitat von: Heinz-Otto am 08. Januar 2022, 14:03:02
Urlaubstage werden nur für VOLLE Monate bezahlt. Für Jan. besteht dann kein Urlaubsanspruch.
Denn er hat die Warte zeit noch nicht erfüllt. BUrlG §§ 4 und 5
Im Jahr 2021 hat mein Sohn anteiligen Urlaub schon bekommen inkl anteilige Sonder-Urlaubstage, wegen seiner Schwerbehinderung, ab dem Monat Juli 2021 bis Dezember 2021.
Auch wenn eine Wartezeit, für den Urlaub, noch nicht erfüllt ist, steht einem doch trotzdem für alle geleisteten Monate (hier Juli - Dezember) Urlaub zu...oder nicht !?
Ab Januar 2022 fangen wieder neue Urlaubstage an.
Urlaubstage vom Vorjahr werden nicht übernommen und mussten bis zum 31.12.21 genommen werden, laut ZAF Vertrag, und deswegen hat mein Sohn seine wenigen Urlaubstage auch Ende November und auch 2 Tage im Dezember (24.12. und 31.12., wo die Logistikfirma Betriebsurlaub gemacht hat) erhalten.
Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 15:08:08
Ab Januar 2022 fangen wieder neue Urlaubstage an.
Ja, aber dein Sohn wird für Januar keinen Anspruch erwerben, da zum 20.01 gekündigt wurde. Siehe oben #7
Zitatund deswegen hat mein Sohn seine wenigen Urlaubstage auch Ende November und auch 2 Tage im Dezember (24.12. und 31.12., wo die Logistikfirma Betriebsurlaub gemacht hat) erhalten.
Trotzdem für die Zukunft. ZAFn handeln oft rechtswidrig und umgehen den Annahmeverzug 615 BGB, obwohl das lt. AÜG eindeutig verboten ist. Die gehen - teilweise mit Unterstützung der Gewerkschaften und den TVn - über die Zeitkonten an die Stunden der AN ran und verrechnen da oftmals unberechtigt Stunden.
Bietet sich an diesen Tagen zwar an, den Urlaub zu nehmen und ansonsten wäre er verfallen.
Hätte er aber nicht nehmen müssen. Hätte er keinen Urlaubsanspruch gehabt, hätten diese Tage ja auch bezahlt werden müssen ;)
Wie schon gesagt wurde, Arbeitgeber ist die ZAF, nicht der Entleiher. Das wäre entleihfreie Zeit, die zu vergüten ist. Haben sie keinen Einsatz ist das denen ihr Problem. Der Entleiher zahlt z. B. nichts, wenn der AN nicht arbeitet. Spielt hier aber keine Rolle.
Hallo,
noch einmal vielen Dank, für eure Antworten.
ich habe jetzt noch eine Frage , aber weiß nicht, ob ich die hier mit einfügen kann oder ein neues Thema eröffnen muss :weisnich:
Mein Sohn hat bisher auch nur auf dem 1.Arbeitsmarkt in Vollzeit gearbeitet und damit seine Hilfebedürftigkeit sehr verringert.
Nun wurde er gekündigt im Januar 2022 und hat sich beim Jobcenter arbeitslos gemeldet.
Das Jobcenter will nun, dass er wieder Kindergeld beantragt, damit das Jobcenter ihm das Kindergeld wieder als Einkommen anrechnen kann, ab März 2022.
Um Kindergeld zu erhalten, muss man aber Ausbildungssuchend sein und das ist er zur Zeit ja nicht und hat an einer Berufsausbildung (jedenfalls jetzt nicht) kein Interesse mehr an einer Ausbildung.
Im Übrigen schreibt er Bewerbungen, für einen Job auf dem 1.Arbeitsmarkt und hofft schnellstmöglich wieder an eine Arbeit zu kommen; entweder wieder bei einer ZAF oder direkt bei einer Firma.
Diese ZAF hat sich auch wieder gemeldet und hat Interesse ihn wieder einzustellen, sobald die Logistikfirmen wieder Mitarbeiter suchen.
Meine Fragen:
1. darf das Jobcenter verlangen sich ausbildungssuchend zu melden und eine Ausbildung zu machen, und deswegen dann auch Kindergeld zu beantragen ?
2. darf das Jobcenter sanktionieren, wenn ein Unter25 junger Mann , kein Kindergeld beantragt, aus den genannten Gründen (nicht ausbildungssuchend, z.Zt. kein Interesse an der Ausbildung) ?
:bye:
Ich kann nur so viel sagen. Kindergeldberechtigter ist die Mutter, nicht der Sohn.
Das Alter des Sohnes habe ich nicht nachgeschaut.
Es reicht auch, sich arbeitsuchend zu melden, was bei einem Antrag auf Alg1 oder 2 ja der Fall wäre.
https://www.kindergeld.org/
ZitatMit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch nur weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als arbeit- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt (die Monate, in denen das Kind den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat, werden über das 25. Lebensjahr hinaus weiter gezahlt).
Die Förderung einer Ausbildung hat aber Priorität vor der Vermittlung in Arbeit.
Da er GdB hat, gibt es sicher noch Besonderheiten zum Vorteil für euch.
So weit ich weiß, ist KiG eine vorrangige Leistung und man kann gezwungen werden KiG zu beantragen.
Das wird sicher noch jemand beantworten.
Hallo Heinz-Otto ,
1. das ich die Kindergeldberechtigte bin, dass weiß ich ja :grins:
2. mein Sohn ist längst volljährig
3. mein Sohn ist nicht ausbildungssuchend und nicht in einer Ausbildung, so dass uns das Kindergeld noch zusteht.
Diese GdB, die mein Sohn hat, sind nicht ausreichend, um hilfebedürftig zu sein und um seinen täglichen Bedarf nicht ausreichend decken zu können; auch das wäre eine Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch; trifft aber bei meinem Sohn nicht zu, und er ist auch nicht in einer Behindertenwerkstatt drin, was einen Kindergeldanspruch rechtfertigt.
Gesetzlicher Wehrdienst und Zivildienst, kommt für meinen Sohn auch nicht in Frage, da er dafür nicht tauglich ist (oder wie das heißt).
Zitat von: Gast51368 am 17. Januar 2022, 13:37:27
Diese ZAF hat sich auch wieder gemeldet und hat Interesse ihn wieder einzustellen, sobald die Logistikfirmen wieder Mitarbeiter suchen.
War bei mir damals auch, angeblich wäre ich zu schlecht und hatte die Kündigung, ne Woche später sollte ich wieder anfangen bei denen und den gleichen Kunden, hatte da nur gefragt ob die einen Verarschen wollen, ich wäre doch zu schlecht gewesen letzte Woche, seitdem nie was von denen gehört, sollen sich nen anderen Idioten suchen
Zitat von: Gast51368 am 17. Januar 2022, 13:37:27
Mein [volljähriger] Sohn hat bisher auch nur auf dem 1.Arbeitsmarkt in Vollzeit gearbeitet und damit seine Hilfebedürftigkeit sehr verringert.
Nun wurde er [von seinem Arbeitgeber, einer ZAF] gekündigt im Januar 2022 [hier: Kündigungszugang am Freitag, den 07.01.2022] [zum Donnerstag, den 20.01.2022] und [mein Sohn] hat sich [nach Erhalt der ,,Kündigung"] beim Jobcenter arbeitslos gemeldet.
Das Jobcenter will nun, dass er wieder Kindergeld beantragt, damit das Jobcenter ihm das Kindergeld wieder als Einkommen anrechnen kann, ab März 2022.
Um Kindergeld zu erhalten, muss man aber Ausbildungssuchend sein und das ist er zur Zeit ja nicht und [er] hat an einer Berufsausbildung (jedenfalls jetzt nicht) kein Interesse mehr an einer Ausbildung.
Im Übrigen schreibt er Bewerbungen, für einen Job auf dem 1.Arbeitsmarkt und hofft schnellstmöglich wieder an eine Arbeit zu kommen; entweder wieder bei einer ZAF oder direkt bei einer Firma.
Diese ZAF [hier: ehemaliger Arbeitgeber] hat sich auch wieder [bei meinem Sohn] gemeldet und hat Interesse ihn wieder einzustellen, sobald die Logistikfirmen [hier: Kunden von der ZAF] wieder Mitarbeiter [von der ZAF] suchen.
Zitat
Datum: 15.12.2021
Quelle: https://www.haufe.de/personal/hr-management/fluktuation-wechselbereitschaft-der-arbeitnehmer-steigt_80_193940.html
Mitarbeiterfluktuation in Deutschland steigt
[...]
Fluktuationsrate im Branchenvergleich 2021
Die Fluktuation ist meist in jenen Branchen und Sektoren hoch, in denen spezialisierte Kenntnisse keine große Rolle spielen und zudem eine stark schwankende Arbeitskräftenachfrage besteht, zum Beispiel in der Landwirtschaft oder im Gastgewerbe. Mitarbeitende in diesen Branchen gehen beim Stellenwechsel ein geringeres Risiko ein, da sie wenig fach- und betriebsspezifische Kenntnisse verlieren. Gleichzeitig sind viele dieser Stellen nur auf Zeit angelegt, etwa im Fall von Erntehelfern in der Landwirtschaft. In der öffentlichen Verwaltung werden pro Jahr lediglich 14 Prozent der Arbeitsplätze neu besetzt - offenbar ist eine Stelle bei Vater Staat nach wie vor auf die Ewigkeit angelegt. In der Zeitarbeit - dem anderen Extrem - wird das Personal rechnerisch einmal pro Jahr komplett ausgewechselt (Fluktuationsrate von 138 Prozent). Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Fluktuationsraten im Branchenvergleich:
[Es folgt eine Tabelle mit Auflistung]
[...]
Zitatmein Sohn ist längst volljährig
Unter 21 hätte er Anspruch auf Kindergeld wg gemeldeter Arbeitslosigkeit, bei ü21 würde ich kurz formlos nachfragen, auf welcher Grundlage du das KG beantragen sollst, da weder ausbildungsuchend noch außerstande, sich selbst zu unterhalten. Dann hättest du zumindest mitgewirkt.
Zitat von: Gast51368 am 17. Januar 2022, 15:27:38
Hallo Heinz-Otto ,
1. das ich die Kindergeldberechtigte bin, dass weiß ich ja :grins:
Ich wollte nur sicher gehen, dass nicht er den Antrag stellt, weil du oben geschrieben hast er soll KiG beantragen.
Zitat2. mein Sohn ist längst volljährig
Das habe ich gewusst, nur nicht ob er über 25 ist. Und ich weiß immer noch nicht wie alt er ist.
Zitat3. mein Sohn ist nicht ausbildungssuchend und nicht in einer Ausbildung, so dass uns das Kindergeld noch zusteht.
Nein.
Ohne Meldung dass er Ausbildungs- oder Arbeitsuchend ist, steht es euch nicht zu. Nur ohne Ausbildung reicht nicht.
Da er anscheinend die Voraussetzungen erfüllt, sofern er sich Alo meldet, sollst du es beantragen.
Keine Ausbildung und unter 25.
Das ist doch so oder so sinnvoll, so lange er keinen Job hat. Da kann die Versicherungspauschale von 30 € abgezogen werden.
ZitatDiese GdB, die mein Sohn hat, sind nicht ausreichend, um hilfebedürftig zu sein und um seinen täglichen Bedarf nicht ausreichend decken zu können; auch das wäre eine Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch; trifft aber bei meinem Sohn nicht zu, und er ist auch nicht in einer Behindertenwerkstatt drin, was einen Kindergeldanspruch rechtfertigt.
Gesetzlicher Wehrdienst und Zivildienst, kommt für meinen Sohn auch nicht in Frage, da er dafür nicht tauglich ist (oder wie das heißt).
Das mit dem GdB sagte ich in Bezug auf Förderung durch das Amt.
ZitatKeine Ausbildung und unter 25.
Dein Ausgangszitat ist falsch. § 32 Abs. 4 EStG:
Nr. 1: Alo unter 21?
Nr. 2: Ausbildungssuchend, BFD etc trifft nicht zu
Nr. 3: außerstande, für sich selbst zu sorgen (trifft nicht zu)
Damit bleibt nur Nr. 1, endet mit Vollendung 21. LJ.
Hallo JensM1
Zu 1. mein Sohn wird 23 Jahre und war sehr lange in der Schule, da er oft und lange krank war und hat so immer sehr viele Schulstunden verpasst. Er hat auch mehrfach die Schule gewechselt; auch Schuljahre wiederholt und hat wegen seiner Erkrankung und Behinderung eine längere Schulzeit.
Und wegen seiner Behinderung bekommt er kein Kindergeld, denn er kann sich selbst versorgen und ist auch nicht Hilfsbedürftig. Er hat halt nur seine gesundheitlichen Einschränkungen, die auch bleiben werden und ein paar andere Defizite wie ADHS und Sprachstörungen. Was aber kein Defizit ist um nicht arbeiten zu gehen. nur auf eine Ausbildung hat er zur zeit keine Lust...aber vielleicht ändert er ja noch seine Meinung dazu :weisnich:
Nach der Schulzeit folgte auch eine längere Arbeitslosigkeit (auch während der Lockdowns), wo er weder einen Ausbildung noch einen Job gefunden hat. Dann hat er diesen Job bei der ZAF gefunden hat.
Und jetzt wieder ohne Arbeit.
Zitat von: JensM1 am 17. Januar 2022, 17:21:23
Damit bleibt nur Nr. 1, endet mit Vollendung 21. LJ.
Dann ist die Info auf https://www.kindergeld.org/ falsch.
Ich schrieb
ZitatOhne Meldung dass er Ausbildungs- oder Arbeitsuchend ist, steht es euch nicht zu. Nur ohne Ausbildung reicht nicht.
Da er anscheinend die Voraussetzungen erfüllt, sofern er sich Alo meldet, sollst du es beantragen.
Keine Ausbildung und unter 25.
Kannst du mir nochmal erklären wo mein Denkfehler liegt?
ZitatKannst du mir nochmal erklären wo mein Denkfehler liegt?
Die haben arbeits- und ausbildungsuchend nicht differenziert, klingt erstmal so, als würde beides bis 25 gelten. Hier trifft aber lt OP nur ersteres zu und da ist mit 21 Schluß.
Deshalb Hinweis, dass das nur gilt, wenn er sich Alo- oder ausbildungssuchend meldet.
Was er anscheinend auch ist.
Zitat von: Gast51368 am 17. Januar 2022, 13:37:27Nun wurde er gekündigt im Januar 2022 und hat sich beim Jobcenter arbeitslos gemeldet.
Darum fordern die jetzt auf KiG zu beantragen. Die Frage war, ob sie das muss.
Ich denke ja.
ZitatNach der Schulzeit folgte auch eine längere Arbeitslosigkeit (auch während der Lockdowns), wo er weder einen Ausbildung noch einen Job gefunden hat. Dann hat er diesen Job bei der ZAF gefunden hat.
Und jetzt wieder ohne Arbeit.
Würde ich wie schon geschrieben kurz formlos schreiben. So nach dem Motto: Keine der Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG ist in meinem Fall gegeben, für eine Anregung, auf welcher rechtlichen Basis ich KG beantragen soll, wäre ich daher sehr dankbar.
ZitatDeshalb Hinweis, dass das nur gilt, wenn er sich Alo- oder ausbildungssuchend meldet.
Er ist 23, hat also nur wegen Alo keinen Anspruch. Keine Ahnung warum zur Beantragung aufgefordert worden ist. Evtl hatte der Bearbeiter auch den Link von Kindergeld.org, evtl wg GdB, evtl ist er fälschlicherweise als ausbildungssuchend geführt, weiß hier keiner. Deshalb würde ich mal nachfragen, bevor ich mir die Arbeit mit dem Antrag mache.
Zitat von: Gast51368 am 17. Januar 2022, 13:37:27
Mein [22-jähriger] Sohn hat bisher auch nur auf dem 1.Arbeitsmarkt in Vollzeit gearbeitet und damit seine Hilfebedürftigkeit sehr verringert.
Nun wurde er [von seinem Arbeitgeber, einer ZAF] gekündigt im Januar 2022 [hier: Kündigungszugang am Freitag, den 07.01.2022] [zum Donnerstag, den 20.01.2022] und [mein Sohn] hat sich [nach Erhalt der ,,Kündigung"] beim Jobcenter arbeitslos gemeldet.
Das Jobcenter will nun, dass er wieder Kindergeld beantragt, damit das Jobcenter ihm das Kindergeld wieder als Einkommen anrechnen kann, ab März 2022.
Um Kindergeld zu erhalten, muss man aber Ausbildungssuchend sein und das ist er zur Zeit ja nicht und [er] hat an einer Berufsausbildung (jedenfalls jetzt nicht) kein Interesse mehr an einer Ausbildung.
Im Übrigen schreibt er Bewerbungen, für einen Job auf dem 1.Arbeitsmarkt und hofft schnellstmöglich wieder an eine Arbeit zu kommen; entweder wieder bei einer ZAF oder direkt bei einer Firma.
Diese ZAF [hier: ehemaliger Arbeitgeber] hat sich auch wieder [bei meinem Sohn] gemeldet und hat Interesse ihn wieder einzustellen, sobald die Logistikfirmen [hier: Kunden von der ZAF] wieder Mitarbeiter [von der ZAF] suchen.
Zitat von: Gast51368 am 17. Januar 2022, 13:37:27
Meine Fragen:
1. darf das Jobcenter verlangen sich [hier: meine 22-jährigen Sohn] ausbildungssuchend zu melden und eine Ausbildung zu machen, und deswegen dann auch Kindergeld zu beantragen ?
2. darf das Jobcenter sanktionieren, wenn ein Unter25 junger Mann [hier: 22-jähriger Sohn] , kein Kindergeld beantragt, aus den genannten Gründen (nicht ausbildungssuchend, z.Zt. kein Interesse an der Ausbildung) ?
Ich habe gehört,
dass die
Vermittlung in Ausbildung vorrangig ist - vor Vermittlung in Arbeit.
Und die Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit.
Hier ist beispielhaft ein Schriftstück vom ,,Jobcenter Dahme Spree" mit dem Titel:
Strategiekonzept zur Integration von Jugendlichen unter 25 Jahren in Ausbildung und Arbeit
des Jobcenters Dahme-Spreewald vom 26.07.2017
Link: https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Dahme-Spreewald/SharedDocs/Downloads/DE/Weisungen/Sonstiges/Konzept_U25.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Gem. § 12a SGB II (Direktlink: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12a.html)
sind die Leistungesberechtigten verpflichtet vorrangige Leistungen zu beantragen.
Es wird im § 12a Abs. 2 SGB II ausdrücklich auf das ,,Bundeskindergeldgesetz" hingeweisen.
Sorry, da komme ich nicht mit.
Ich habe nur eine Ahnung, dass du eventuell auf den Unterschied arbeitslos und arbeitsuchend hinaus willst?
Zitat von: JensM1 am 17. Januar 2022, 18:19:26
Würde ich wie schon geschrieben kurz formlos schreiben. So nach dem Motto: Keine der Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG ist in meinem Fall gegeben
Wegen dem hier..
Zitatc. eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder
...gilt genau der Passus: KiG nur, wenn man "Arbeitslos oder Arbeitsuchend" gemeldet ist, damit dieser Nachweis erbracht werden kann.
Da er Arbeitslos gemeldet ist, trifft das doch zu und es besteht Anspruch auf KiG.
ZitatEr ist 23, hat also nur wegen Alo keinen Anspruch.
Das ja, falls er sich NICHT Alo, oder Arbeit-, bzw. Ausbildungssuchend gemeldet ist. Dann hat er keinen Anspruch auf KiG, bekommt aber auch kein Alg1 oder 2.
Da er sich aber Alo gemeldet hat, gilt er auch m. E. auch automatisch als arbeitsuchend, denn er muss dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung stehen.
So würde ich das ableiten und dann wäre die Aufforderung ok.
Und wie ich oben schon sagte, und Beluga jetzt auch bestätigt hat, kommt Ausbildung vor Arbeit.
ZitatSorry, da komme ich nicht mit.
Ich habe nur eine Ahnung, dass du eventuell auf den Unterschied arbeitslos und arbeitsuchend hinaus willst
§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG:
Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
"1.
noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder"
Für Alo ist nur das relevant, du hast aus Nr. 2 zitiert, da geht es um Ausbildungssuche, die ist aber weder gegeben, noch gewünscht.
ZitatUnd wie ich oben schon sagte, und Beluga jetzt auch bestätigt hat, kommt Ausbildung vor Arbeit.
Und was bedeutet das eurer Meinung nach? Dass jetzt jeder SGB II Bezieher unbedingt eine Ausbildung machen muss, sonst gibt es keine Kohle mehr? Denke mal eher nicht.
Ausbildung vor Arbeit dürfte insbesondere gg § 2 SGB II u. § 10 SGB II gerichtet sein. Also statt alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Hilfebedürftigkeit zu beseitigen bzw zu mindern und jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen, darf und sollen insbesondere jüngere SGB II Bezieher ggf lieber ne Ausbildung machen. Das ist ein Kann, aber doch kein Muss
Und warum @Beluga2 in dem Thread plötzlich mit dem BKKG rüberkommt, wird wohl für immer sein/ihr Geheimnis bleiben, hat jedenfalls mit dem Anliegen von OP überhaupt nichts zu tun...
Es kommen vielleicht noch andere Meinungen.
Davon abgesehen verstehe ich nicht was daran schlimm ist, KiG zu beantragen.
Ich sehe keinerlei Nachteile.
Zitat von: JensM1 am 17. Januar 2022, 19:44:05
ZitatUnd wie ich oben schon sagte, und Beluga jetzt auch bestätigt hat, kommt Ausbildung vor Arbeit.
Und was bedeutet das eurer Meinung nach? Dass jetzt jeder SGB II Bezieher unbedingt eine Ausbildung machen muss, sonst gibt es keine Kohle mehr? Denke mal eher nicht.
Ausbildung vor Arbeit dürfte insbesondere gg § 2 SGB II u. § 10 SGB II gerichtet sein. Also statt alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Hilfebedürftigkeit zu beseitigen bzw zu mindern und jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen, darf und sollen insbesondere jüngere SGB II Bezieher ggf lieber ne Ausbildung machen. Das ist ein Kann, aber doch kein Muss
Und warum @Beluga2 in dem Thread plötzlich mit dem BKKG rüberkommt, wird wohl für immer sein/ihr Geheimnis bleiben, hat jedenfalls mit dem Anliegen von OP überhaupt nichts zu tun...
Frage: Was bedeutet die Abkürzung ,,OP" in allen Deinen Beiträgen?
Der/Die Threaderöffner/in ,,Fee2022" hat explizit nach dem ,,Kindergeld",
gem. Kindergeldgesetz (abgekürzt: BKGG) für seinen/ihren 22-jährigen Sohn gefragt.
Kindergeld gäbe es weiterhin, wenn der Sohn sich ausbildungssuchend meldet.
Ob arbeitslos oder arbeitssuchend ist in dem Fall irrelevant.
Da muss da schon differenziert werden.
Zitat
Ihr Kind hat keinen Ausbildungsplatz oder ist arbeitslos
Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten
Quelle (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren)
Grundsätzlich ist es aber eine blöde Idee, dass sich ein junger Mensch in lebenslange Hilfsarbeit und Sozialleistungsbezug begeben will, nur weil er jetzt keinen Bock auf Ausbildung hat.
Zitat von: Beluga2 am 18. Januar 2022, 06:03:27
Frage: Was bedeutet die Abkürzung ,,OP" in allen Deinen Beiträgen?
Original Poster.
ZitatDer/Die Threaderöffner/in ,,Fee2022" hat explizit nach dem ,,Kindergeld", gem. Kindergeldgesetz (abgekürzt: BKGG) für seinen/ihren 22-jährigen Sohn gefragt.
Nein. Kindergeld gibt es zu > 95 % nach dem EStG. BKKG regelt Ausnahmefälle, die das EStG nicht abdeckt (s. § 1 BKKG) und vor allem Kinderzuschlag. Trifft hier alles nicht zu.
Benatrage das Kindergeld doch einfach. Wenn ein negativer Bescheid kommt, hast du was fürs Jobcenter in der Hand.
Erst einmal vielen lieben dank an alle Foris, die mir versuchen zu helfen und tolle Antworten geschrieben haben...auch wenn vielleicht die eine oder die andere Aussage nicht 100%tig stimmen, ist das doch nicht schlimm :sehrgut:
Zitat von: Sheherazade am 18. Januar 2022, 09:33:50
Grundsätzlich ist es aber eine blöde Idee, dass sich ein junger Mensch in lebenslange Hilfsarbeit und Sozialleistungsbezug begeben will, nur weil er jetzt keinen Bock auf Ausbildung hat.
Grundsätzlich...mein Sohn war ausbildungssuchend und das eine ganze Zeit lang, aber hat keine passende Ausbildung gefunden. Er hat eine 60 GdB und etliche Erkrankungen, Lernbehinderung und Sprachstörung und kann immer noch nicht richtig schreiben und lesen. Außerdem war er immer nur auf verschiedenen Förderschulen und hatte oft lange Fehlzeiten. Alles zusammengefasst, mit Krankheiten, Defiziten, Behinderungen usw, ist es schwieriger einen Ausbildungsplatz zu finden, den er auch schaffen könnte.
Für die Behindertenwerkstatt (danach wurde ich oft gefragt), ist er aber nicht behindert genug und deswegen soll und kann mein Sohn auch auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten gehen.
Weil er keine Ausbildung gefunden hat, hat er angefangen zu arbeiten und viel Geld verdient und hat (wie man so sagt) Blut geleckt, so viel zu verdienen, was er in einer Ausbildung (die er machen könnte, mit dem Schulabschluss und den Krankheiten usw.) verdienen würde.
Außerdem heißt das ja nicht, dass er NIE eine Ausbildung machen würde...eben nur jetzt nicht...und dann sein Leben lang nur Jobs als ungelernter Arbeiter hat oder arbeitslos ist.
Ich kenne genug Leute, die mit 30 doch noch eine Ausbildung gemacht und sich dann später selbstständig gemacht haben und jetzt mehr Geld verdienen, als ich (mit meiner Ausbildung) je verdienen werde.
Vielleicht denkt er ja in einem oder zwei Jahren wieder anders, zumal wir Eltern und sein Bruder (der wohnt nicht bei uns) auch versuchen auf ihn einzuwirken, dass er doch irgendwann eine Ausbildung macht.
Unterstützung vom Jobcenter oder anderen Stellen, die vorher so sehr auf den Putz gehauen haben, wie sie nach der Schulzeit meines Sohnes weiter helfen werden und was möglich ist, haben uns im Stich gelassen und unterstützen gar nicht mehr. Seine Arbeitsvermittlerin meldet sich gar nicht mehr. Auf Anrufe beim Jobcenter, dass die jetzt zuständige Arbeitsvermittlerin zurückrufen soll oder ihm einen Termin geben soll, wird nicht reagiert.
Seit ca. 2020 keinerlei Unterstützung mehr, nur noch zugesendete Jobvorschläge in Vollzeitarbeit auf den 1.Arbeitsmarkt oder Mini Jobs oder kurzfristige Aushilfsjobs oder Angebote zu verschiedenen Langzeit-Praktika.
Nein, zu faul zum arbeiten ist mein Sohn nicht, möchte nur erst einmal richtig Geld verdienen um sich etwas leisten und kaufen zu können, auf das er schon jahrelang verzichtet hat. Außerdem möchte mein Sohn auch finanziell dazu beitragen, dass wir Familie (unsere BG) unsere Hilfebedürftigkeit verringern. Was ist daran verwerflich ?
Hilfebedürftigkeit. Mein Mann hat die Möglichkeit demnächst dauerhaft mehr Stunden zu arbeiten. Wenn unser Sohn dann auch wieder eine Vollzeitstelle hat und ich mir auch wieder einen neuen Job (und wenn es nur auf 450 € Basis ist), sind wir aus dem H4 Bezug raus. Wäre doch toll. Ewig im H4 zu hängen, ist auch nicht gerade schön, für unsere Zukunft.
@Delfinanne
das habe ich heute morgen auch einfach mal gemacht und den Antrag gestellt. Wenn die Familienkasse den Antrag ablehnt, ja dann haben wir was in der Hand , für das Jobcenter. Und wenn die doch zustimmen und wir wieder Kindergeld bekommen; auch gut.
Zitat von: Gast51368 am 18. Januar 2022, 11:42:43
Alles zusammengefasst, mit Krankheiten, Defiziten, Behinderungen usw, ist es schwieriger einen Ausbildungsplatz zu finden, den er auch schaffen könnte.
Ist mir bekannt, mein Jüngster (fast 19 mit GdB 70, B und H) stand vor ähnlichen Problemen, auch sein älterer Bruder (20). Schwierig bedeutet aber nicht unmöglich.
Zitat von: Gast51368 am 18. Januar 2022, 11:42:43
mein Sohn[, der jetzt 22 Jahre alt ist] war ausbildungssuchend und das eine ganze Zeit lang, aber [er] hat keine passende Ausbildung gefunden.
Zitat von: Gast51368 am 18. Januar 2022, 11:42:43
Er hat eine 60 GdB und etliche Erkrankungen, Lernbehinderung und Sprachstörung und kann immer noch nicht richtig schreiben und lesen. Außerdem war er immer nur auf verschiedenen Förderschulen und hatte oft lange Fehlzeiten. Alles zusammengefasst, mit Krankheiten, Defiziten, Behinderungen usw, ist es schwieriger einen Ausbildungsplatz zu finden, den er auch schaffen könnte.
Für die Behindertenwerkstatt (danach wurde ich oft gefragt), ist er aber nicht behindert genug und deswegen soll und kann mein Sohn auch auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten gehen.
Zitat von: Gast51368 am 18. Januar 2022, 11:42:43
Weil er keine Ausbildung gefunden hat, hat er angefangen zu arbeiten und viel Geld verdient und hat (wie man so sagt) Blut geleckt, so viel zu verdienen, was er in einer Ausbildung (die er machen könnte, mit dem Schulabschluss und den Krankheiten usw.) verdienen würde.
Zitat von: Gast51368 am 18. Januar 2022, 11:42:43
Unterstützung vom Jobcenter oder anderen Stellen, die vorher so sehr auf den Putz gehauen haben, wie sie nach der Schulzeit meines Sohnes weiter helfen werden und was möglich ist, haben uns im Stich gelassen und unterstützen gar nicht mehr.
Dann soll Dein ,,Sohn" eine externe Prüfung absolvieren.
In Vorbereitung: Dein ,,Sohn" soll sich die beruflichen Tätigkeiten so zusammenstellen, dass am Schluss Praxisnachweise existieren. Und Dein ,,Sohn" soll sich die Arbeitszeugnisse von allen (wichtigen) Arbeitgebern geben lassen. Gegebenenfalls soll Dein ,,Sohn" das/die Arbeitszeugniss/e noch im Nachhinein bei dem/den ehemaligen Arbeitgeber/n beantragen. Spezifische Schulungsmaßnahmen/Unterrichtsmaterial soll Dein ,,Sohn" bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Zitat von: Sheherazade am 18. Januar 2022, 12:03:40
Schwierig bedeutet aber nicht unmöglich.
Ich habe auch nur erwähnt, dass das schwierig ist. Von Unmöglich habe ich nichts geschrieben.
Aber mit Gewalt, Sanktionen, Drohungen und ständigem Druck, kann man einen jungen (und behinderten) Menschen nicht zwingen sich sofort eine Ausbildung zu suchen und eine zu machen.
Ich packe zwar meinen Sohn nicht in Watte, aber mit täglichem Stress zu Hause und vielleicht noch Stress vom Jobcenter, geht es auch nicht.
Ich bin sehr froh, dass er arbeiten will und nicht arbeitsscheu ist. Er hat schon viele Praktika gemacht, aber noch nicht das richtige gefunden. Jetzt will er erst einmal Vollzeit, auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten gehen und dann sehen wir weiter.
Und es gibt jetzt noch ein weiteres Problem, dieses ich hier weiter anfüge, um nicht zahlreiche Themen zu eröffnen und mit ständigen Links, zu diesem Thema, hinzuweisen. Ich hoffe, das ist ok so.
Wie erwähnt, wurde mein Sohn zum 20.01. gekündigt und wird im Februar seinen letzten Lohn erhalten, für diese 20 Tage im Januar.
Mein Sohn wird also statt 150 Arbeitsstunden im Monat nur ca. 100 Stunden im Januar bezahlt bekommen.
So habe ich es dem Jobcenter Leistungsabteilung auch mitgeteilt.
Das Jobcenter hat deshalb den ALG II geändert, ab März 2022, wo kein Einkommen mehr angerechnet wurde, bei meinem Sohn. Er bekommt auch kein Lohn mehr im März und soweit ist das richtig.
ABER, das Jobcenter meint, dass die Anrechnung von den ca. 150 Arbeitsstunden im Januar (Zufluss im Februar) durchaus angerechnet werden darf (obwohl er nur ca 100 Std tatsächlich bezahlt bekommt) , weil mein Sohn seinen Bedarf selbst decken kann und es so (sinngemäß der Aussage des Jobcenters) egal ist, ob das Jobcenter nun 1500 € Bruttolohn anrechnet oder nur ca 1050 € !
Wie ist das wirklich ? Was meint ihr dazu ?
Zitat von: Gast51368 am 18. Januar 2022, 12:20:21
ABER, das Jobcenter meint, dass die Anrechnung von den ca. 150 Arbeitsstunden im Januar (Zufluss im Februar) durchaus angerechnet werden darf (obwohl er nur ca 100 Std tatsächlich bezahlt bekommt) , weil mein Sohn seinen Bedarf selbst decken kann und es so (sinngemäß der Aussage des Jobcenters) egal ist, ob das Jobcenter nun 1500 € Bruttolohn anrechnet oder nur ca 1050 € !
Wie ist das wirklich ? Was meint ihr dazu ?
Wenn er auch mit dem Lohn für die geringeren Stunden seinen Bedarf (Regelsatz und anteilige MIete) plus Freibetrag decken kann, stimmt das. Einfach mal nachrechnen, wenn die letzte Abrechnung da ist.
Ich kann nur raten, die Lohnabrechnung genau zu prüfen. ZAFn handeln da oft rechtswidrig. Siehe #7
Was die Ausbildung betrifft. Da kann er doch mal das Netz durchstöbern, was für ihn in Frage käme.
Es gibt auch Biz (https://www.arbeitsagentur.de/bildung/berufsinformationszentrum-biz) bei den Agenturen, wo man eine Art Test machen kann um herauszufinden was zu einem passt und Spaß macht.
Es gibt da einiges an Fördermöglichkeiten, für die es sich auch lohnen kann zu kämpfen. Auf Dauer bringt ihm eine Ausbildung mehr. Neben mehr Lohn, auch für das Selbstbewusstsein.
https://schwerbehindertenausweis.biz/gesetz-zur-foerderung-der-ausbildung-und-beschaeftigung-schwerbehinderter-menschen/
https://www.ausbildungsstellen.de/ratgeber/ausbildung-mit-behinderung-ausbildungsberufe-foerderung-und-anlaufstellen.html
ZitatDie Liste der möglichen Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung ist lang! Du kannst aus einer großen Anzahl an Tätigkeiten wählen und dir dabei aussuchen, was dir am meisten Spaß macht und wo deine Stärken liegen! Egal ob du etwas Handwerkliches machen möchtest, deine kreative Seiten ausleben willst oder gerne mit Zahlen und Daten umgehst, du findest bestimmt einen Ausbildungsberuf, der deinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Hier eine kleine Auswahl möglicher Ausbildungsberuf für Jugendliche mit Behinderung:
Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung
Fachpraktiker/-in Bürokommunikation
Bekleidungsnäher/-in
Telefonist/-in
Fachpraktiker/-in für Elektroniker
Fachpraktiker/-in für Maler und Lackierer
Industriefachhelfer/-in
Weitere Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung findest du bei Planet Beruf der Bundesagentur für Arbeit: http://planet-beruf.de/schuelerinnen/mein-beruf/berufe-von-a-z/uebersicht-der-ausbildungsberufe-fuer-menschen-mit-behinderung/
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013802.pdf
Was soll ich denn machen, wenn mein Sohn JETZT ZUR ZEIT KEINE Ausbildung machen will ?
Ihn solange prügeln, bis er nachgibt und eine Ausbildung JETZT macht ?
ES ist NICHT meine Entscheidung, sondern die meines Sohnes.
WIE soll ich ihn DAZU JETZT ZWINGEN eine Ausbildung machen ?
Vorschläge dazu ?
@Heinz-Otto, du machst Vorschläge wie
Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung (mit einer Lungenkrankheit und dann dieser Feinstaub bei der Holzverarbeitung ? )
Fachpraktiker/-in Bürokommunikation (mit Sprachstörung und Defiziten beim lesen und schreiben ? )
Telefonist/-in (mit Sprachstörungen ? )
Fachpraktiker/-in für Maler und Lackierer (mit einer Lungenerkrankung ? )
Du machst hier Vorschläge, wo mein Sohn mit seiner Behinderung eine Ausbildung machen kann...aber weiß nicht, ob er gesundheitlich, psychisch und physisch dazu in der Lage ist.
Und dein Link : https://planet-beruf.de/schuelerinnen/mein-beruf/berufe-von-a-z/uebersicht-der-ausbildungsberufe-fuer-menschen-mit-behinderung/
Fehler 404, Seite wurde nicht gefunden. Die angeforderte Seite existiert nicht (mehr).
Die restlichen Links und Broschüren kenne ich alle schon....aber leider meinst du, ich habe keine Ahnung von meinem Sohn und seinen Behinderungen und alles ist Neuland für mich.
mein Sohn ist so krank geboren und nicht erst seit 2021 behindert.
Du weißt nichts über seinen Gesundheitszustand, seiner geistige Reife, seinen körperlichen Beschwerden, seinen Interessen, seinen Hobbys, nichts, aber machst solche Vorschläge.
Du wollt MICH überzeugen, dass mein Sohn eine Ausbildung machen SOLL. MICH !
Ihr haltet mich ja echt für eine dumme und schlechte Mutter, die sich nicht genug um ihr behindertes Kind kümmert und es nicht schafft, dass das behinderte Kind eine Ausbildung macht.
Den jetzigen Willen meines Sohnes respektiert ihr nicht und er soll DAS jetzt SO machen und fertig, denn mit 24 oder 27 J ist wohl offensichtlich eine Ausbildung zu spät und nicht mehr möglich. Also JETZT !
Hier im Thema geht es um unseren ALG II Bezug, unsere Mitwirkungspflichten (besonders meinen, als BG Vorstand und Kindergeldberechtigte) , unsere Rechte und die Berechnungen und das Verhalten der Jobcenter Mitarbeiter...
und NICHT um die Behinderung meines Sohnes und was er arbeiten könnte und ob er Selbstbewusstsein hat und welche Interessen er hat.
Mein Sohn weiß was er will und soll auch seinen Weg gehen; auch wenn er dabei Fehler macht.
Er hat zwar seine Behinderung uns Einschränkungen, ist aber NICHT entmündigt oder steht gar unter gesetzlicher Aufsicht.
Er ist nicht untergebracht in einer Heimeinrichtung für Behinderte.
Man kann ihn nicht bevormunden und bestimmen was er JETZT machen soll und zu tun hat.
Er hat seine Einschränkungen, hat aber keine geistige Behinderung, dass er nicht weiß was er tut und nicht frei entscheiden kann.
Zitat von: Gast51368 am 18. Januar 2022, 16:56:25
@Heinz-Otto, du machst Vorschläge wie
...
Du weißt nichts über seinen Gesundheitszustand, seiner geistige Reife, seinen körperlichen Beschwerden, seinen Interessen, seinen Hobbys, nichts, aber machst solche Vorschläge.
Das ist ein Missverständnis. Ich kopierte nur aus dem Link, wo die Palette der Möglichkeiten aufgezeigt wird.
Zitat
Ihr haltet mich ja echt für eine dumme und schlechte Mutter, die sich nicht genug um ihr behindertes Kind kümmert und es nicht schafft, dass das behinderte Kind eine Ausbildung macht.
Den jetzigen Willen meines Sohnes respektiert ihr nicht und er soll DAS jetzt SO machen und fertig, denn mit 24 oder 27 J ist wohl offensichtlich eine Ausbildung zu spät und nicht mehr möglich. Also JETZT !
Ich halte dich nicht für eine schlechte Mutter!
Es sind Anregungen. Wenn eine Situation sehr schwierig ist, einem nie richtig geholfen wurde, man keine gute Beratung bekam, oder sogar abgewiegelt wurde, resigniert man eventuell.
Oder man kennt die Möglichkeiten nicht, die es so gibt.
Meine Intention war nur, etwas Hilfe zur Selbsthilfe und Anregungen zu geben, die es dem Sohn eventuell doch schmackhaft macht, eine Ausbildung zu beginnen.
Du schreibst doch selbst
Zitataber vielleicht ändert er ja noch seine Meinung dazu
ZitatHier im Thema geht es um unseren ALG II Bezug, unsere Mitwirkungspflichten (besonders meinen, als BG Vorstand und Kindergeldberechtigte) , unsere Rechte und die Berechnungen und das Verhalten der Jobcenter Mitarbeiter...
und NICHT um die Behinderung meines Sohnes und was er arbeiten könnte und ob er Selbstbewusstsein hat und welche Interessen er hat.
Das mit der Behinderung und Situation des Sohnes hast du eingebracht. Womöglich habe ich ein Helfersyndrom und bin deshalb darauf angesprungen.
Zitat
Mein Sohn weiß was er will und soll auch seinen Weg gehen; auch wenn er dabei Fehler macht.
Er hat zwar seine Behinderung uns Einschränkungen, ist aber NICHT entmündigt oder steht gar unter gesetzlicher Aufsicht.
Er ist nicht untergebracht in einer Heimeinrichtung für Behinderte.
Man kann ihn nicht bevormunden und bestimmen was er JETZT machen soll und zu tun hat.
Er hat seine Einschränkungen, hat aber keine geistige Behinderung, dass er nicht weiß was er tut und nicht frei entscheiden kann.
Das ist grundsätzlich genau die richtige Einstellung!!
Es tut mir leid, wenn ich dir zu nahe getreten bin. Es war nicht als Kritik an dir oder deinem Sohn gedacht.Auch habe ich zu keiner Sekunde den Gedanken gehabt du machst etwas falsch, oder dein Sohn wäre nicht in der Lage einen freien Willen zu bilden.
Ihr seid verpflichtet, alles zu tun, um die Hilfebedürftigkeit zumindest zu verringern.
Bricht deinem Son ein Zacken aus der Krone, wenn er sich ausbildungssuchend meldet? Dann hat er noch immer keinen Ausbildungsvertrag. Auf Vollzeitstellen kann er sich doch zusätzlich bewerben.
Zitat von: Heinz-Otto am 18. Januar 2022, 17:08:28
Es sind Anregungen. Wenn eine Situation sehr schwierig ist, einem nie richtig geholfen wurde, man keine gute Beratung bekam, oder sogar abgewiegelt wurde, resigniert man eventuell.
Es tut mir leid, wenn ich dir zu nahe getreten bin. Es war nicht als Kritik an dir oder deinem Sohn gedacht.
Auch habe ich zu keiner Sekunde den Gedanken gehabt du machst etwas falsch, oder dein Sohn wäre nicht in der Lage einen freien Willen zu bilden.
Ok, in Ordnung. Danke, dass du das richtig stellst.
Aber seit 22 Jahren haben wir so viele Leute an unserer Seite, die uns geholfen haben, vom Kinderarzt, Neurologe, Psychiater, Beratungsstellen, Integrationsfachkraft, Behindertenbeirat, Schulen, Kliniken usw....nur die Arbeitsvermittlung und Leistungsabteilung im Jobcenter ist eine absolute Katastrophe und die Damen bei der Telefon Zentrale sind sowas von unverschämt, dass ich gestern an das Kundenreaktionsmanagement unseres Jobcenters und gleich auch an die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und eine Kopie an dem Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg geschrieben habe. So nicht, nicht mit mir.
Und bevor ich resigniere, muss schon schlimmeres kommen, als das Jobcenter und die Familienkasse :grins:
Ja, mit der Behinderung habe ich angefangen, weil es auch zu unserem Thema Kindergeld gehört und die Arbeitsvermittlerin im Jobcenter sich Ihrer Pflicht nicht bewusst ist. Kein Rückruf nichts,
Wenn ich sie anschreibe, keine Reaktion.
Ich habe mich mit unserem Integrationsrat und unserem Behindertenbeirat in Verbindung gesetzt und die haben ihre Kontakte im Jobcenter heraus gefunden, welche Arbeitsvermittler für meinen Sohn zuständig sind und einen Namen erhalten. Ich habe die Person angeschrieben und um eine Kontaktaufnahme gebeten. Nichts. 10 Emails...nichts. keine Reaktion. Anrufe bei der Zentrale und um einen Rückruf gebeten und diese Frau am Telefon so
" ihnen können wir doch sowieso nicht helfen und was soll eine Arbeitsvermittlerin schon helfen. Gar nicht. haben Sie sonst sonst welche Anliegen ? Wenn nein, ich habe auch noch was anderes zu tun als mit Ihnen zu telefonieren" Zack , aufgelegt.
@ Xavanna
lass das mal meine / unsere Sorge sein, ob sich mein Sohn einen Zacken aus der Krone bricht oder nicht.
Und wenn man sich ausbildungssuchend meldet, dann muss man auch Nachweise zu Bewerbungen bringen, für einen Ausbildungsplatz, gegenüber der Familienkasse, um Kindergeld zu erhalten.
Nur zu sagen "ja mein Sohn ist ausbildungssuchend beim Jobcenter gemeldet", reicht beim Bezug von Kindergeld nicht aus. Die Familienkasse will Nachweise und Beweise sehen !
Aber DAS weiß du ja sicher, denn du bist ja eine gaaaanz schlaue Maus !
Zitat von: Yavanna am 18. Januar 2022, 17:22:47
Ihr seid verpflichtet, alles zu tun, um die Hilfebedürftigkeit zumindest zu verringern.
Bricht deinem Son ein Zacken aus der Krone, wenn er sich ausbildungssuchend meldet? Dann hat er noch immer keinen Ausbildungsvertrag. Auf Vollzeitstellen kann er sich doch zusätzlich bewerben.
Das ist im Grunde eine gute Idee. Das Problem scheint zu sein, dass er definitiv keine Ausbildung machen will.
Wenn ihm dann Angebote gemacht werden, oder eine Förderung und er die ablehnt, gibt es bestimmt Probleme mit dem JC.
Die Frage die noch im Raum steht, ob er gezwungen werden kann sich ausbildungssuchend zu melden, damit er KiG bekommt.
Das weiß ich leider nicht.
Ist nach §12a SGB II eine vorrangige Leistung und solange er den Lebensunterhalt nicht komplett durch Erwerbseinkommen selber decken kann, muss diese in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich solltet ihr euch mit §5 Abs.3 SGB II vertraut machen.
Das JC kann euch auffordern, die vorrangige Leistung zu beantragen und auch für euch den Antrag stellen. Dann seid ihr zur Mitwirkung verpflichtet
ZitatDie Frage die noch im Raum steht, ob er gezwungen werden kann sich ausbildungssuchend zu melden, damit er KiG bekommt.
Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage, hatte ja schon mal was dazu geschrieben. Ist letztlich die Entscheidung deines Sohnes, niemand kann zur Ausbildungssuche gezwungen werden, nur weil es dann tlw statt SGB II Kindergeld gibt.
ZitatIst nach §12a SGB II eine vorrangige Leistung und solange er den Lebensunterhalt nicht komplett durch Erwerbseinkommen selber decken kann, muss diese in Anspruch genommen werden.
Vorrangig kann eine Leistung nur sein, wenn man darauf Anspruch hat. Ist bisher hier nicht der Fall.
ZitatNur zu sagen "ja mein Sohn ist ausbildungssuchend beim Jobcenter gemeldet", reicht beim Bezug von Kindergeld nicht aus.
Kann ich nur für Berlin Brandenburg halbwegs gut einschätzen, da afaik lokale Weisunslage und nicht in der DA Kindergeld verankert, aber hier - und vermutlich auch im Rest Deutschlands - reicht das tatsächlich aus. Die Ausbildungssuche wird in einer von der Famka, Agentur für Arbeit und Jobcentern gE gemeinsam nutzbaren Software (Verbis) hinterlegt und das reicht der Famka als Nachweis aus. Aber das nur zur Info.
Zitat von: JensM1 am 18. Januar 2022, 19:07:32
Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage, hatte ja schon mal was dazu geschrieben.
Stimmt, sorry, dass ich es nicht gleich geblickt habe.
Zitat von: JensM1 am 18. Januar 2022, 19:07:32Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage
Warum nicht? Die Weigerung, eine zumutbare Ausbildung aufzunehmen ist sogar sanktionsbewehrt, § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB II.
Zitat von: Flip am 19. Januar 2022, 00:46:36
Zitat von: JensM1 am 18. Januar 2022, 19:07:32Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage
Warum nicht? Die Weigerung, eine zumutbare Ausbildung aufzunehmen ist sogar sanktionsbewehrt, § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB II.
Der fehlte mir noch, danke.
:sehrgut:
Die Kündigung ist imho unwirksam, da die ZAF die Schwerbehindertenvertretung nicht vorher angehört hat.
Das Risiko fehlender Beschäftigung ist zudem ein branchenübliches bei einer ZAF, das der AG tragen muss, und insofern kein haltbarer Kündigungsgrund.
Auch wenn der AG/ZAF den AN wegen fehlender Einsatzmöglichkeiten nicht beschäftigen kann, muss er ihm weiterhin den lt. Arbeitsvertrag zustehenden Lohn zahlen, eine unbezahlte Freistellung ist absolut rechtswidrig.
Ich würde hier sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und Kündigungsschutzklage erheben. Und mit sofort meine ich heute! Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, und die Frist ist fast um.
Schon um Probleme mit dem JC und der AfA zu vermeiden, denn eine Kündigungsschutzklage ist generell eine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit.
Zitat von: Gast51368 am 08. Januar 2022, 12:47:20
Nun hat er 2 Tage vor Ablauf der Probezeit eine ordentliche Kündigung erhalten,
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2014/09/20/darf-man-einen-schwerbehinderten-arbeitnehmer-in-der-probezeit-kundigen/
ZitatZusammenfassung zum zeitlichen Eintritt des Sonderkündigungsschutzes nach §§ 84 ff. SGB IX
Ein Schwerbehinderter bekommt den besonderen Kündigungsschutz erst nach einer ununterbrochenen Wartezeit von 6 Monaten ab Arbeitsvertragsbeginn.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/kuendigung-schwerbehinderter-was-zu-beachten-ist_76_440356.html
ZitatKündigung Schwerbehinderter in der Probezeit
Grundsätzlich ist also die Kündigung eines Schwerbehinderten von der Zustimmung des Integrationsamtes abhängig. Jedoch enthält das Gesetz einige Ausnahmen. Die Zustimmungsbedürftigkeit entfällt unter bestimmten Voraussetzungen. Hierzu zählt beispielsweise die Kündigung Schwerbehinderter, deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht (§ 173 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Dann muss die Kündigung durch den Arbeitgeber dem Amt lediglich angezeigt werden.
Steht schon in Antwort #3.
Ich weiß, wollte das aber nochmals hervorheben.
Da zur Kündigungsschutzklage geraten wurde, obwohl - worauf du in #3 ebenfalls hingewiesen hast- gar nicht geklärt ist, ob die ZAF das Integrationsamt informiert hat.
@Ottokar Danke :sehrgut:
SO, und JETZT NOCHEINMAL FÜR ALLE, die es immer noch nicht begriffen haben !
Das Jobcenter hat ihm, seit Beendigung noch KEINE EINZIGE ZUMUTBARE Ausbildung angeboten und wir (Sohn, mit meiner Unterstützung) hat bis Mitte 2021 KEINE ZUMUTBARE Ausbildung gefunden.
Also kann mein Sohn auch NICHT sanktioniert werden, vom Jobcenter.
Dann hat mein Sohn, weil es KEIBNE ANDERE Möglichkeit gab einen Vollzeit Arbeitsstelle angenommen, auf dem ersten Arbeitsmarkt, wo er zwischen 1400 und 1600 € Brutto verdient hat, bei der ZAF.
DAS hat unsere BG und seine Hilfsbedürftigkeit erheblich verringert.
Mein Sohn will DIESES JAHR noch KEINE Ausbildung machen, sondern erst einmal WEITER arbeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt, um weiter unsere Hilfsbedürftigkeit zu verringern und Geld zu verdienen, um sich etwas leisten zu können , was ihm 20 Jahre nicht möglich war z.B. einen Urlaub.
Das IHR ALLE offensichtlich nicht akzeptiert, nicht respektieren und wollt das aus persönlichen Gründen nicht.
Das sich mein Sohn woanders bewirbt, um einen Arbeitsplatz, ist für euch inakzeptabel.
Yavanna schreibt : Ihr seid verpflichtet, alles zu tun, um die Hilfebedürftigkeit zumindest zu verringern.
aber Bewerbungen auf den 1.Arbeitsplatz gehört offensichtlich NICHT dazu !
Das Jobcenter, habe ich seit Erhalt der Kündigung , kontaktiert, aber das Jobcenter ist nicht bereit (nicht die Arbeitsvermittlung und nicht die Leistungsabteilung) mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wir bekommen KEIN Gespräch angeboten und keinen Termin.
Das Jobcenter meldete sich nicht zurück und die Jobcenter Mitarbeiterinnen in der Jobcenter Telefonzentrale wollen mich NICHT weiterleiten an den Arbeitsvermittler und auch NICHT an die Leistungsabteilung und sind am Telefon nur arrogant, unverschämt und frech.....so dass ICH gezwungen war eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Regionaldirektion Düsseldorf zu senden.
Bis JETZT NICHT EIN Job oder Ausbildungsangebot , für meinen Sohn vom Jobcenter.
Warum sollte mein Sohn dann sanktioniert werden, wenn er sich bewirbt, auf einen Arbeitsplatz und vom Jobcenter selbst kein Angebot bekommt ???
Kann mein Sohn sanktioniert werden, wenn er selbst einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt bewirbt und annimmt, der ihm angeboten wird (z.B. von einer ZAF) oder den er selber findet ?
NEIN ! Kann er NICHT !
Thema Kindergeld :
Um Kindergeld zu erhalten, gibt es Gesetze, für Menschen ab 18 Jahre und auch extra Gesetze für junge Menschen mit einer Behinderung.
Diese Gesetze scheint ihr nicht zu kennen, aber erklärt indirekt, dass alle Gesetze auf meinen Sohn zutreffen.
Hier mal zu eurer Information :
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
und
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-fuer-kinder-mit-behinderung
Ihr behauptet sinngemäß, dass alles auf meinen Sohn zutrifft und er deswegen noch Kindergeld erhalten muss !
Ob das stimmt, ignoriert ihr.
Um Kindergeld zu erhalten, gehört u.a. dass man ausbildungssuchend ist, was mein Sohn JETZT GERADE NICHT IST !
Um Kindergeld zu bekommen, wenn man ausbildungssuchend ist, muss man der Familienkasse NACHWEISE erbringen, dass man sich auf einen Ausbildungsplatz, einen Studienplatz oder in eine Berufsschule, Hochschule, Fachhochschule oder Universität bewirbt.
NACHWEISLICH ! Schriftliche Nachweise muss man dazu erbringen, an die Familienkasse.
Eine mündliche Aussage "ja ich suche einen Ausbildungsplatz oder eine Schule" , reicht der Familienkasse NICHT...die brauchen schriftliche Nachweise !
Wenn Nachweise NICHT ERBRACHT werden, gibt es auch kein Kindergeld !
Und wir sind NICHT BEREIT, mit Lügen, Betrug, Urkundenfälschung, manipulierte Bewerbungen und Fake-Einschreibungen in irgendwelchen Berufs- oder Fachhochschulen die ungerechtfertigte Leistung Kindergeld zu erhalten, nur damit das Jobcenter zufrieden ist, Kindergeld erhalten und Jobcenter auch das Kindergeld anrechnen kann !
und Ausbildungsfirmen würden sich auch verarsc** vorkommen, wenn sich jemand da als Ausbildungssuchend bewirbt, der da gar nicht arbeiten und keine Ausbildung machen will !
Thema zumutbare Ausbildung
kennt ihr meinen Sohn ?
Wisst Ihr welche Krankheiten und sonstigen Behinderungen er hat ?
Es gibt ärztliche Gutachten und Gutachten vom berufsmedizinischen Dienst der Agentur für Arbeit und vom psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit. Gutachten seit seiner Geburt. Neurologen und Psychiater. Ärzte, Kliniken.
Mein Sohn hat Einschränkungen und Erkrankungen. Kennt Ihr die alle ? NEIN, tut ihr nicht, wisst aber trotzdem alles besser als ich.
Die Entscheidungsfreit, eigenen Willen, Vorlieben, Interessen und tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen....wird hier NICHT akzeptiert.
Nach eurer Meinung darf ein Behinderter KEINEN eigenen Erfahrungen sammeln und das tun, was ihr für richtig halten...egal ob das möglich ist oder nicht.
Ihr wisst, dass mein Sohn jetzt Ärger vom Jobcenter und Sanktionen erhalten, wird...obwohl sich weder das Jobcenter zurück meldet noch Ausbildungsangebote macht.
Und NOCH EINMAL, mein Sohn hat JETZT AKTUELL IN 2022 nicht vor eine Ausbildung zu machen.
Ich habe NIE geschrieben, dass er NIE eine Ausbildung machen will.
Vielleicht ändert er seine Meinung ja noch 2023 oder etwas später.
Aber DAS wollt Ihr NICHT akzeptieren. Er MUSS JETZT eine Ausbildung suchen und machen, dann seit ihr glücklich.
Ich schreibe hier nur die Wahrheit und das passt euch nicht.
Wäre es euch angenehmer, wenn ich lüge und schreibe, "ja, mein Sohn hat schon 10 Bewerbungen geschrieben, für eine Berufsausbildung"
Wenn mein Sohn morgen eine Vollzeitarbeit angeboten bekommt, auf dem ersten Arbeitsmarkt und da wieder 1500 € Brutto (oder mehr) verdient, soll er diese dann ablehnen und darauf warten, dass er irgendwann mal 2022, 2023, 2024, 2025... eine Ausbildungsplatz angeboten bekommt, wo er WENIGER verdient ?
Versteht Ihr DAS unter "seine Hilfsbedürftigkeit verringern", wenn man ca 1000 € weniger im Monat verdient, durch eine Ausbildung ???
https://www.betanet.de/behinderung-ausbildungsgeld.html
https://www.bafoeg-aktuell.de/karriere/ausbildungsgeld.html#3-welche-ausbildungen-sind-f%C3%B6rderungsf%C3%A4hig
Vielleicht solltet ihr euch mal schlau machen, was ein Behinderter in einer Ausbildung verdient !
Offensichtlich wisst Ihr gar nicht, welche Ausbildung mein Sohn wirklich machen könnte, pocht aber darauf herum, dass er sie macht und kommt mit Sanktionsandrohungen an, für jemanden, der vom Jobcenter seit 2 Jahren nicht einen Ausbildungsplatz angeboten bekommen hat und nicht ein Praktikum....nur nur Stellenangebote erhalten hat, auf dem ersten Arbeitsmarkt in Vollzeit, Teilzeit, Mini Job und vor allem bei ZAF´s .
Vielleicht solltet Ihr mal meine Post genau lesen, bevor Ihr mich hier ständig zerfleischt und meinem Sohn Sanktionen an den Hals hängt/wünscht und Tatsachen verdreht und Vorschläge macht, die nicht in Frage kommen, weil ihr uns NICHT kennt !
Und noch etwas :
Nicht jeder Behinderter ist gleich.
Nicht jede Behinderung ist gleich.
Nicht jeder Behinderter hat die gleichen Behinderungen.
Nicht jeder Behinderter ist mit dem anderen Behinderten zu vergleichen.
Nicht jede Behinderter hat die gleichen Voraussetzungen, Fähigkeiten, Interessen usw.
Nicht jeder Behinderter hat die gleichen Krankheiten und chronischen Erkrankungen
Nicht jeder Behinderte hat die gleiche geistige Reife
Nicht jeder Behinderte hat den gleichen Schulabschluss
Nicht jeder Behinderte hat die gleichen Einschränkungen, Defizite
Nicht jeder Behinderte gehört in eine Behindertenwerkstatt oder in eine Heimeinrichtung für Behinderte
Nicht jeder Behinderte hat die gleichen Buchstaben wie H, B, TBI, aG, RF usw. im Schwerbehindertenausweis
Nicht jeder Behinderter hat die Förderungsmöglichkeiten
In Berlin mit 3,7 Millionen gibt es nicht die gleichen Möglichkeiten wie in Assinghausen NRW mit ca 700 Einwohner
Ein uns bekannter Arzt ist auch behindert und sitz im Rollstuhl, dass heißt aber nicht, dass mein Sohn auch Arzt werden kann, obwohl er auch behindert ist und nicht im Rollstuhl sitzt.
Bitte informiert euch doch erst einmal, bevor Ihr Ratschläge zu Behinderte und Kindergeld und jungen Menschen abgeht...und fordert, dass ein junger Mensch mit einer Schwerbehinderung etwas tun soll und entscheidet nicht über das Leben, eine mögliche Ausbildung, einen möglichen Job, eine Mögliche Kindergeldberechtigung, eine Familie und eine Situation, von der Ihr keine Ahnung habt.
Und urteilt nicht über einen behinderten Menschen, den ihr nicht kennt.
Ich glaube nämlich nicht, dass ihr alle behinderte Kinder und Angehörige habt, die mich euch zusammen leben und die ihr pflegen müsst.
Sheherazade schrieb bei #36 (sorry, ich weiß nicht, wie man alte Zitate einfügt)
Ist mir bekannt, mein Jüngster (fast 19 mit GdB 70, B und H) stand vor ähnlichen Problemen, auch sein älterer Bruder (20).
Sie kennt die Probleme mit Schwerbehinderten.
Aber kennt ihr alle diese Probleme und sämtliche Behinderungen und Krankheiten von Behinderten auch ?
Wisst Ihr, wie das ist, wenn man seit der Geburt des Kindes um Rechte, Behandlungen, Förderungen und um die Gesundheit des Kindes kämpft ?
Könnte ihr mitempfinden, wie sich das alles anfühlt ?
Könnt ihr mitempfinden, wie es ist, wenn man Jahr für Jahr kleine winzige Erfolge , Schritt für Schritt, miterlebt ?
Ich habe hier NUR gefragt, ob das Jobcenter meinen Sohn dazu zwingen kann zur Ausbildung und ob man Kindergeld beantragen muss, auch wenn einem das gar nicht zusteht.
Ob diese Kündigung wohl rechtens war .
Anrechnung vom nicht erhaltenen Lohn.
Meine Pflichten als ALG II Empfängerin, zu dieser Situation.
Denn darin bin ich nicht so bewandert und habe auf Hilfe gehofft...
aber nicht auf Zerfleischung und "zacken aus der Krone brechen" Kommentaren und die Aufforderung bei der Familienkasse irgendwas anzugeben, was nicht stimmt , nur um Kindergeld zu erhalten.
Und mal als Hinweis :
Es gibt nur Förderungen für bestimmte Ausbildungsplätze, informiert euch mal darüber.
Nicht jeder Ausbildungsplatz eines Behinderten wird gefördert.
Den Link hat Heinz-Otto gesendet
https://www.ausbildungsstellen.de/ratgeber/ausbildung-mit-behinderung-ausbildungsberufe-foerderung-und-anlaufstellen.html
da gibt es einen weiteren Link, den Heinz-Otto mir gesendet hat, aber nicht mehr gültig ist und
Fehler 404, Seite NICHT gefunden
https://planet-beruf.de/schuelerinnen/mein-beruf/berufe-von-a-z/uebersicht-der-ausbildungsberufe-fuer-menschen-mit-behinderung/
Hier mal ein aktueller Link , zuletzt aktualisiert: 01.12.2021 :
https://www.familienratgeber.de/lebensphasen/bildung-arbeit/ausbildung-behinderung.php
Hier werden mir Links zur Informationen geschickt, die nicht mehr existieren.
Was soll DAS denn bitte ?
Anstatt mich mal zu fragen, was für Einschränkungen mein Sohn hat, wird hier versucht mich zu überzeugen, dass mein Sohn eine Ausbildung machen MUSS und droht sinngemäß mit Sanktionen.
Verlangt sinngemäß, dass mein Sohn unter falschen Angaben das Kindergeld erschleicht, damit das Jobcenter das Geld anrechnen kann und zufrieden ist.
Verlangt sinngemäß, dass wir unsere Hilfsbedürftigkeit verringern, aber WOLLT NICHT, dass mein Sohn eine Vollzeit Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt annimmt, wo er mehr Geld verdient als mit einer Ausbildung für Behinderte.
Ich verstehe euch nicht.
Und Ihr versucht MICH davon zu überzeugen, dass mein Sohn besser eine Ausbildung machen SOLL.
Mein Sohn soll, soll, soll, soll....was Ihr WOLLT und für richtig haltet.
Was mein Sohn kann, zumutbar ist und wirklich machbar, DAS interessiert euch NICHT.
Vielleicht solltet ihr euch mal Ottokar´s Beitrag einmal durchlesen, was da steht unter
Aufruf zur Wiederherstellung und Wahrung des Forumfriedens
https://hartz.info/index.php?topic=122698.0
und Ottokars Netiquette
https://hartz.info/index.php?topic=10133.0
Und solche Aussagen wie von Yavanna
Bricht deinem Son ein Zacken aus der Krone, wenn er sich ausbildungssuchend meldet?
Gehört nicht dazu einen Behinderten so anzugehen, den man nicht kennt und deren Behinderung man nicht kennt.
Yavanna, geht du immer so mit fremden und auch behinderten Menschen um ?
"bricht dir bloß kein Zacken aus der Krone...wenn du was machst, was du gar nicht kannst, nicht leisten kannst und gegen das Gesetz ist"
Ist das Nettiquette für euch, wenn ihr so schreibt und mich aufregt und sauer macht ?
Geht man hier SO mit neuen Nutzern um ? Ist das normal für euch ?
Euer ständiges herum Genörgel, euer Drängen und die ständige Aufforderung zur Ausbildungssuche.
Was ich schreibe, überlest Ihr einfach, akzeptiert es nicht und lest es auch nicht richtig durch.
Aber Hauptsache den eigenen Senf dazu geben wollen.
Das ist keine Hilfe...echt nicht !
Ja, ihr haltet mich echt für eine schlechte Mutter, die ihren behinderten Sohn nicht dazu zwingt eine Ausbildung zu machen und die sich weigert mit Lügen, Betrug, Fake Nachweisen, Fake Berbungen, Fake Ausbildungssuche, usw das Kindergeld beantrag...damit das Jobcenter ja zufrieden ist.
Wenn uns kein Kindergeld mehr zusteht, weil die Familienkasse das so entschieden hat, dann ist das so !
Und wenn das Jobcenter will, dass ich Kindergeld beantragen und bekommen MUSS, weil die das so wollen und damit die das Kindergeld anrechnen können, obwohl es uns nicht zusteht...dann gehe ich rechtlich dagegen vor.
Danke an Ottokar, Sheherazade und JensM1 :sehrgut: eure Antworten haben mir etwas geholfen.
:bye:
Oha ....... :schock: :schock: :schock: Da hat sich jemand (meiner Meinung nach auch zu Recht) mal so richtig den Frust von der Seele geschrieben ! Respekt
Zitat von: Bundspecht am 19. Januar 2022, 14:28:44meiner Meinung nach auch zu Recht
weil jemand nicht hören wollte, dass Kindergeld die Hilfebedürftigkeit verringert? auch wenn jemand keine Ausbildung machen möchte? aber das, was er eigentlich möchte - nämlich arbeiten - auch nicht tut, sondern statt dessen mehr ALG2 beansprucht, weil er kein Kindergeld beziehen möchte?
Zitat von: justine1992 am 19. Januar 2022, 14:31:53
aber das, was er eigentlich möchte - nämlich arbeiten - auch nicht tut, sondern statt dessen mehr ALG2 beansprucht, weil er kein Kindergeld beziehen möchte?
Das ist unfair und stimmt nicht!
Er wurde gekündigt und will arbeiten, statt eine Ausbildung machen.
Mit Arbeit verringert er seinen Anspruch idR mehr, als mit Ausbildungslohn.
Könnte er sich eine Arbeitsstelle backen, würde er das bestimmt tun!
Zudem haben es Schwerbehinderte meist auch schwerer Arbeit zu finden, da die Auswahl der Arbeitsmöglichkeiten nicht so vielfältig sind.
Gast51368
Trotzdem daran denken, das man sich nach einer Kündigung beim Arbeitsamt innerhalb von 2 Wochen Arbeitsuchend melden muss, auch wenn kein Anspruch af ALG I besteht.
Was das Jobcenter betrifft, ist hier - unabhängig von einer Kündigungsschutzklage - eine Änderungsmeldung erforderlich (gekündigt zum ...) und das JC darf grundsätzlich nur das Einkommen berücksichtigen, welches tatsächlich gezahlt wird. Sollte also das im Februar von der ZAF zufließende Einkommen geringer sein als das vom JC angerechnete, ist das JC gesetzlich verpflichtet (vgl. § 48 SGB X), bei Kenntnis dieses Umstandes sofort die Leistung für/ab Februar neu zu berechnen. Also gleich nach Zufluss oder Erhalt der Lohnabrechnung (je nach dem was zuerst eintritt) Meldung ans JC mit Aufforderung zur Neuberechnung.
Ob das Integrationsamt informiert wurde oder nicht, spielt für die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung keine Rolle.
@justine1992
Anspruch auf Kindergeld besteht hier erkennbar nicht, eine Diskussion dazu entbehrt somit jeder Grundlage.
Es macht also absolut keinen Sinn, das du dich hier darüber aufregst, dass man deine Beiträge dazu trotzdem nicht wertschätzt.